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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hilfe, ich verzweifle!
![]() Ich habe einen Bootspezialanhänger für eine Sattelzugmaschine. derartige Hänger sind eigentlich nie im Angebot, wer aber grade einen braucht, kann richtig viel Freude daran haben. Mein Boot wird nächste Woche gekrant, danach ist der Hänger übrig. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: den Hänger verschrotten (wofür er viel zu schade ist) oder es findet sich ganz kurzfristig jemand, der das Teil gebrauchen kann. Zwei Links dazu: https://www.boote-forum.de/showthread.php?p=3597710 und: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=213364 Dieser Hänger darf auch hinter einer 7,5 t Sattelzugmaschine mit alter Führerscheinklasse 3 mit insgesamt 18,75 Tonnen Gesamtmasse legal gefahren werden! regelmässige ärztliche Untersuchung ab 50 Jahre Lebensalter vorausgesetzt ![]() Aufgrund der kurzen Zeit bis zur Entsorgung wähle ich bewußt nicht den Weg über die Rubrik Verkauf Bootszubehör, mir gehts nicht ums Geld sondern um die Erhaltung des Nutzens dieses aussergewöhnlichen Hängers. Wer Interesse hat: mein Preis liegt beim angebotenen Schrottwert (rund 1.000 € für 5 - 6 t Altmetall), Bedingung ist Abholung mit Sattelzugmaschine innerhalb der nächsten 2-3 Wochen in Heilbronn (50 km nördlich von Stuttgart). Am Trailer hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert, alle Angaben der Links gelten noch. Schnelle Anfragen beantworte ich sehr gerne via persönliche Nachricht. Andreas Liebe Mods, bitte nicht wegen falscher Rubrik löschen, mir ist es egal ob der Verschrotter das Teil kriegt oder eben hoffentlich ein Bootsfreak, dem das Teil noch viele Jahre dient! Geändert von Täuberich (29.03.2017 um 22:51 Uhr) |
#2
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Aso für den Schrott wäre der Hänger wirklich viel zu schade.
Schreib mals Dirk S hirr aus dem BF an. Der macht Bootstransporte und kann den Hänger vllt. gebrauchen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#3
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Ich melde mal Interesse an, muss aber noch den Transport klären.
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#4
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Ich stelle mich hinter Ring18 in die Schlange ...
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#5
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Bist du dir da sicher?
Auf den Fotos sieht es nämlich so aus, als ob die Achsen mehr als 1 m auseinander sind, dann wärs ein 2-Achser und nicht mehr mit dem alten 3er zu fahren. |
#6
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Zugfahrzeug unter 7,5 t, Anhänger das 1,5 fache, somit 18 t ZGG, Achsen sind unter 1 Meter.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#7
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ich würde ihn auch nehmen, Abholung kein Problem, wofür hat man 'ne Spedition
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Leinen los, Holger ![]() Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! |
#8
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Ich bin raus.
Abholen kein Problem aber legal ein Boot damit zu transportieren geht wegen der geänderten Regelung für Kurzzeitkennzeichen nur wenn der Trailer angemeldet ist und TÜV/SP hat. Damit ist es für mich einfacher und günstiger einen Tieflader zu mieten. |
#9
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![]() Zitat:
Also nix mit Kl3.
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt. Geändert von jessig1 (30.03.2017 um 12:53 Uhr) |
#10
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Die Achsen in dem Bild , erste Link, sollen weniger als 1 Meter haben ![]() |
#11
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Sorry, wenn ich einige entäusche, aber der Satteltrailer ist definitiv ein Doppelachser (Zweiachser) und KEIN Tandemachser.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#12
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![]() Zitat:
Genau so ist es ..... ![]() Steht ja schon in der Überschrift .... 16 Tonnen , und in dem Gutachten, erster Link, sind die Daten ersichtlich. |
#13
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Also in meinem Klasse 3 Füherschein steht bei Klasse 2:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und schon fährst Du ihn legal mit Klasse 3. (Habe ich herausbekommen, weil Kumpel Olli seinen Bootstrailer mit drei Achsen gebaut hat, also auch kein Tandemachser, und ich ihn trotz altem Klasse 3 noch fahren darf.) Achtung: wer seinen Führerschein auf die neue Karte umschreiben lässt, muss aufpassen, dass er sich die Klasse C1E79 rettet - die umfasst die Lücke zwischen Klasse 3 (max. 3 Achsen, damit indirekt max. 18,75to) und C1 (max. 12 Tonnen, aber beliebig viele Achsen).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#14
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Zulassüngsfrei ist was anderes.
Grünes Kennzeichen = Zulassungspflichtig aber Steuerfrei.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#15
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den hier angebotenen Sattelauflieger/Bootstransporter bewegt niemand mit der "alten Klasse 3" legal auf öffentlichen Strassen, Punkt. Die ganze Diskussion aus geballtem Halbwissen und sinnfrei aneinander gereihten Paragraphen und deren beliebigen Kombination/Interpretation hatten wir schon x-mal und führt zu nichts. In meinen Augen ist es auch besser, dass solch Geschleuder nicht von Leuten gefahren wird/werden darf, die sonst nur einen PKW mit Anhänger bewegen. Nur meine bescheidene Meinung...
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Leinen los, Holger ![]() Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! Geändert von piranha miura (30.03.2017 um 15:11 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler beseitigt...
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#16
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Mit der alten Klasse 3 sind Sattelzüge generell auf max. 7,5 t zGm begrenzt. Was Lala0 beschreibt, geht erst nach dem Umschreibung auf die Karte und auch da gibt es seitens des Verkehrsministeriums keine eindeutige Aussage. Genauer gesagt - da gibt es seitens des Verkehrsministeriums zwei widersprüchliche, eindeutige Aussagen.
Hintergrund ist, dass für den alten 3er der komplette Sattelzug das Fahrzeug ist. Und das ist auf 7,5 t begrenzt. Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um ein Zugfahrzeug mit Anhänger. |
#17
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So ist es, bin früher auch mal einen Sattelzug gefahren mit 7,5t zGG. Den durften alle Kollegen mit dem 3er fahren.
Alles mehr wie 7,5t ist nur mit 2er zu bewegen.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#18
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Ich hab übrigens die Klasse 2, und 3, und 4, und, und, und .......
würde zu lange dauern, die alle aufzuzählen........ ![]() Aber um hier noch ein bisschen Feuer reinzubringen ..... wie sieht es denn mit der Mautgebühr auf Autobahnen und bestimmten Landstraßen aus, soll ja ab 12 Tonnen richtig teuer werden ....... ![]() Das muss beim Kauf ja alles einberechnet werden. |
#19
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![]() ![]() Maut zahlste natürlich, ab 11,99t ist aber leider Geschichte, geht jetzt ab 7,5t los
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Leinen los, Holger ![]() Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! |
#20
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![]() Zitat:
![]() Was das schlimme dabei ist, etliche ältere Zeitgenossen fahren Gespanne, die sie so gar nicht mehr fahren dürften nur weil sie es nicht wissen und soo stolz auf ihren behaltenen "grauen/rosa Lappen" sind. Viel Vergnügen bei der nächsten Kontrolle od., noch schlimmer, Unfall. Die Versicherung wird sich freuen nicht zahlen zu müssen, weil es ein "fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" war. Und nochwas, um die Verwirrung noch zu steigern: Ein Anhänger ist zum anhängen und ein Auflieger ist kein Anhänger! |
#21
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Eigentlich wollte Andreas nur was gutes tun.
![]() ![]() Die Frage war ,wer will den Auflieger vor dem verschrotten retten. Gruß Wolfgang
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#22
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hatte mich ja schon gemeldet....
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Leinen los, Holger ![]() Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! |
#23
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#24
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Sorry, bin grade erst heimgekommen, ich bedanke mich für die PNs, die ich inzwischen beantwortet habe.
Über die rechtliche Situation mit FS3 will ich mangels exakter Kentnisse lieber nicht diskutieren. Andreas |
#25
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