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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Forengemeinde ,
hat von Euch schon jemand versucht einen Sportbootsanhänger für kurze Zeit zu versteuern um auch andere Sachen zu transportiern um nicht wegen Steuerhienterziehung belangt zu werden? Schöne Grüße Adrian |
#2
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Wird wohl den Aufwand nicht lohnen.
Lieber einen "Normalanhänger kaufen und später wieder verscherbeln. Gruß Willy |
#3
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Oder tageweise ausleihen.
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#4
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![]() Zitat:
![]() Gruesse, Sven |
#5
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Wenn, so wie du schreibst, in deinen Papieren "Sportbootanhänger" steht
dann darfst du damit auch nur ein Boot transportieren. Also ab zum TÜV/Dekra und aus dem Sportbootanhänger einen z.B. Lastenanhänger machen, sprich die Nutzungsänderung in den Papieren eintragen lassen. Ich kenn einen Fall da hatte ein Bekannter eine mit einem Bootsmotor beladene Palette auf einem Motorradtransportanhänger. Die Rennleitung hat ihm erzählt das er mit dem Anhänger nur Motorräder transportieren darf. Daher ist mein Motorradanhänger inj den Papieren ein Plattformanhänger ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#6
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Ich dachte Österreich sei schon der schreckliche Vorschriften Staat, aber Deutschland scheint das noch zu toppen
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#7
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![]() Zitat:
ich müsste nachsehen, soweit ich mich entsinne, 25 Steuer und 25 Versicherung. Beim Bootstrailer muss man ja auch noch die Möglichkeit schaffen, etwas transportieren zu können. Ist in der Regel doch nur ein Gestell mit Rollen und / oder Stützen. Willy |
#8
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Steuersatz für Kraftfahrzeuganhänger
Kraftfahrzeuganhänger werden ebenfalls nach Gewicht besteuert. Die Höhe der Steuer beläuft sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht auf 7,46 Euro, jedoch insgesamt nicht mehr als 373,24 Euro. Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist. ...da ham wirs doch..... Quelle: Zoll online Gruß Martin ![]()
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#9
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Mit € 10,00 kommt man nicht weit!
Steuer: Pro 200 kg zulässigen Gesamtgewicht werden € 7,46 im Jahr fällig. Für einen 3,5 to Anhänger sind das mal so eben € 130,55 p.a.. Versicherung: Haftplichtversicherung ca. € 90,00 p.a. bei 3,5 to Anhänger (Abhängig vom Aufbau, Alter und Nutzung). Gruss Holger |
#10
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Also wir verwenden häufig den Bootstrailer für lange Holzbretter zu führen, hat noch niemanden interessiert....
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#11
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![]() Zitat:
Bootsanhänger sind steuerfrei, wie oben zu lesen wäre. Und es ist - wie Heizöl im Dieselmotor zu versteuern oder wie in Ö auf einer besonders gekennzeichneten Strasse ohne Pickerl zu fahren- ggf. seeehr teuer. Ich als Deutscher muss mich auch informieren wie die Vorschriften in Österreich sind, also bitte postet nicht österreichisches " bei uns interessiert das keinen " für eine deutsch-rechtliche Fragestellung als Antwort. Ganz nebenbei bemerkt ist es generell vollkommen egal, ob es " jemals irgendjemanden " interessiert hat(te).
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#12
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...und man spart sich beim Bootsanhänger Typ Grün die Versicherung......das ist etwas über 10 €
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#13
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![]() Zitat:
![]() Michi wollte gerade mal erklären wie schön das es in Österreich ist ![]() ![]()
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LG. Hans
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#14
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Eine nur kurze Versteuerung gibt es zwar (Mindestzeitraum 1 Monat), es bleibt aber beim Fahren ohne Zulassung, denn ein Sportgeräteanhänger ist zulassungsfrei und deswegen auch steuerfrei.
Leider gibt es immer wieder Zeitgenossen, die ausgerechnet einen - meistens wohl eher ungeeigneten Bootsanhänger zum gewöhnlichen Lastentaxi entfremden. Ich schließe nicht aus, dass da eines Tages irgend so ein Denker in Schäubles Finanzministerium in Berlin die Regelung auf die Tagesordnung setzt, weil die zweckwidrige Verwendung steuerfreier Anhänger wiederholt aktenkundig geworden ist. Anstatt nun dieses Privileg einfach dankend anzunehmen, werden die daran geknüpften Bedingungen leider viel zu oft kritisiert und ignoriert und sich dann zu allem Überfluss auch noch darüber beschwert, dass das Ganze mal wieder "typisch deutsch" kompliziert ist. Wer es unbedingt einfacher haben will, fahre doch einfach zu seinem zuständigen Strassenverkehrsamt und lasse seinen Bootstrailer konventionell zu. Grüsse vom Niederrhein Christoph
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#15
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![]() Zitat:
Da finde ich es ja fast gerecht dass man in Österreich für keinen Anhänger bis 3,5t Steuer bezahlt. |
#16
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![]() Zitat:
In einigen Bundesländern ohne Versicherung keine Zulassung... Glück Auf! Gunar |
#17
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![]() Zitat:
Sportgeräte kann man also ohne Zulassung-Grünes Nummernschild- fahren ? Glück Auf! Gunar |
#18
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Hallo Gunar,
Links habe ich nicht, aber Paragraphen. Ich versuchs mal: KFZ-Steuer: Ein Bootsanhänger ist steuerfrei, weil er nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren unterliegt (ausgenommen nach FZV § 3,Abs.2 Nr. 2e). Und dazu steht im KraftStG, dass so einer auch steuerfrei ist (KraftStG § 3, Nr.1) Der Antrag, diesen Anhänger für einen Monat wegen zweckfremder Versteuerung zu versteuern, müsste eigentlich abgelehnt werden, denn es bleibt das Fahren ohne Zulassung . Alles dies gilt auch für landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h. Die sind ebenfalls zulassungsfrei (ausgenommen nach FZV § 3,Abs.2 Nr. 2a). Anders verhält es sich mit „schnelleren“ landwirtschaftlichen Anhängern. Die benötigen eine ordentliche Zulassung, weil sie nicht in FZV § 3 genannt sind. Eine Steuerfreiheit steht allerdings auch diesen zu (KraftStG § 3, Nr. 7). Hier wäre also eine Versteuerung für einen Monat denkbar und wäre dann bei zweckfremder Benutzung legal unterwegs. Wenn es also zu einer Kurzzeitversteuerung kommt, beträgt diese Steuerpflicht grundsätzlich mindestens 1 Monat (KraftStG § 5, Absätz 1 und 2). Sportgeräte ohne Grünes Kennzeichen fahren ? Nein, denn obwohl sie zulassungsfrei sind, müssen sie doch ein eigenes Kennzeichen führen (FZV § 4, Abs. Nr.3) und regelmäßig zur Hauptuntersuchung (StVZO § 29, Abs. 1). Wie gesagt: nicht schimpfen, sondern geniessen! Christoph
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#19
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Leihe mir bei Bedarf einen von meinem Autohändler. Ist komplett mit Reklame von verschiedenen Firmen beklebt und dafür umsonst. Tolles Konzept!
Gruß Werner |
#20
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Das kann nicht sein, denn Zulassungsrecht ist Bundesrecht und da gibts keine eigenen Brötchen für ein Bundesland.
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt. |
#21
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Ich überlege ob ich schlafende Hunde wecke, wenn ich bei der Zulassung mal frage, warum mein Kennzeichen nicht grün ist....Steuer zahle ich nämlich keine.
"Anhänger für Sportgeräte" und eine Spalte tiefer "Bootstransporter" Die Nutzung ist natürlich, da ein Boot darauf steht, für andere Dinge nicht möglich. Willy |
#22
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![]() Zitat:
![]() Gruesse, Sven |
#23
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Nö....auf dem Laufzettel steht: Schwarzes Kennzeichen.
Irgendwie ist mir das alles komisch, die anderen Trailer sowie seinerzeit unser Pferdeanhänger hatten auch alle schwarze Ziffern. Willy |
#24
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Hallo,
Zu diesem Thema habe ich hier eine sehr interessante Seite gefunden: http://www.bootstechnik.de/2013/04/2...s-kennzeichen/ Gruß Detlev |
#25
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![]() Zitat:
![]() Erstens geht es hier um das Thema der Steuern und da kennt kein Staat der Welt irgendeinen Spaß und zweitens hilft es dem Threadersteller kein bisschen weiter.
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Viele Grüße Michael |
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