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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.10.2016, 12:28
beratungs-shop beratungs-shop ist offline
Captain
 
Registriert seit: 13.10.2009
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Standard Bootsverkauf - Was hättet Ihr gemacht?

Hallo zusammen,
es geht um meinen Bootsverkauf.

Ich habe mal eine wichtige Frage bzw. ist mir folgendes passiert und wollte mich mal für die Zukunft absichern.
Folgendes ist passiert:

Vor einigen Wochen verkaufte ich mein Boot und u. a. sagte ich (leider nur mündlich, meine Frau war aber dabei), dass die Trimmanzeige seit einigen Wochen nichts mehr anzeigt.

Der Käufer kaufte das Boot, fuhr nach Hause, machte 2 Tage später eine Fahrt (zw. Speyer und St.-Leon Rot) bei sich am Rhein
278km weit weg und schrieb mir anschließend, dass er top zufrieden ist mit dem Boot schickte Bilder davon und hat sich bedankt dafür,
da er früher schon oft Pech beim Bootskauf hatte...bla...bla...bla.

Heute ca. 3 Wochen später schrieb er mit per WhatsApp, dass er außer sich wäre weil:
a. die Trimmanzeige nicht geht und
b. ich ja wohl seit 2012 Probleme mit der Elektrik hätte, da er das hier im Forum bei meinem Account gelesen hätte.
Das hätte ich ihm verschwiegen und nun wolle er entweder 700€ Reperatur oder ich solld as Boot zurücknehmen.

Ich wa echt sauer, da die Geschichte 2012 (wenn man richtig lesen kann) nur eine 12V-Steckdose war, die Kontaktspay brauchte und somit erledigt war.
Gut die Trimm-Geschichte hatte ich leider nur mündlich gesagt und leider nicht in den KV geschrieben (2 andere Kleinigkeiten hatten wir reingeschrieben).
Ich habe ihm 300€ geboten mit der Auflage, das damit alles Abgegolten wäre. Er willigte ein.

Meine Frage nun an Erfahrene, da er mit Anwalt drohte und alle meine Berichte aus dem Forum ausdruckte:
a. Hätte ich mein Boot zurücknehmen müssen?
b. Hätte ich die 300€ nicht zahlen sollen?
c. Was hättet ihr gemacht?
d. sind solche Leute nicht einfach nur .....löcher?

Gruß Peter
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Gruss Peter
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Geändert von beratungs-shop (19.10.2016 um 14:11 Uhr)
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  #2  
Alt 19.10.2016, 12:35
Benutzerbild von Timmey1309
Timmey1309 Timmey1309 ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Caravelle 209cc
233 Danke in 102 Beiträgen
Standard

Hallo Peter,

hatten so einen ähnlichen Fall grad beim PKW. Unser Anwalt meinte, auf keinen Fall seine Forderung, oder auch nur einen Teil der Forderung zahlen.
Das wirkt wie ein Eingeständnis.
Wir haben nichts bezahlt und der Käufer hat sich auch nie wieder gemeldet.
Übrigens, es waren auch keine Mängel am PKW, er wollte nur etwas Geld machen.

__________________
Gruß Tim

RAB rules
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  #3  
Alt 19.10.2016, 12:47
Benutzerbild von diver_guido
diver_guido diver_guido ist offline
Admiral
 
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Boot: Sea Ray 300 Sundancer
2.866 Danke in 1.447 Beiträgen
Standard

Ich würde Im auch nichts bezahlen.
Er hat ja auch nach 3 Wochen erst schriftlich gemeckert.
Das Problem mit 2012 ist nicht relevant.

Bin aber kein Anwalt, ist nur meine Meinung.

Gruß
Guido
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  #4  
Alt 19.10.2016, 12:48
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
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Wie fast immer in diesen Fällen - entspannt zurücklehen und erst auf Briefe vom Anwalt oder Mahnbescheid reagieren. Ist eigentlich nur heiße Luft.
und: nix löschen, was er dir geschrieben hat - kann auch mal 2 Jahre länger dauern bis der Spuk endgültig vorbei ist.
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  #5  
Alt 19.10.2016, 12:53
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von beratungs-shop Beitrag anzeigen
c. Was hättet ihr gemacht?
Gruß Peter
Hi,
wozu bietest du ihm Geld an, schlechtes Gewissen ?
Wenn man einen anständigen Kaufvertrag aufgestellt, hat sich im Nachhinein alles weitere erledigt.
Ich verkaufe grundsetzlich nur Schrott, entweder der Käufer geht darauf ein oder lässt es bleiben.
Bisher hatte ich noch nie Probleme und ich habe schon weit über 40 Fahrzeuge verkauft und auch 2 Boote
Gruß Udo
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  #6  
Alt 19.10.2016, 12:54
beratungs-shop beratungs-shop ist offline
Captain
 
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Danke. Du bzw. Dein Anwalt haben vermutl. recht, aber für mich persönlich war es kein Eingeständnis da ich nicht mehr sicher war ob die Diskussion über die Trimmanzeige nicht im Verkaufsgespräch untergegangen ist und ich es (dummerweise) nicht in die Mängelliste des KV schrieb.

Whatever!

Na ja, ich schreib es als Lehrgeld ab und dieser Mensch ist für mich gestorben,
denn solche Leute braucht man im Leben einfach nicht.

Wenn ich ein neues Boot habe überlege ich mir demnächst (leider) ganz genau, was ich poste.

@Die Nadel: Jo, hab jetzt alles archiviert
@Leukermeerbewohner:
Nein ich hatte kein schlechtes Gewissen, da es wirklich ein TOP Boot ist, nur n bisschen Angst vor Anwalts-Stress...aber jetzt im Nachhinein ist mir das auch egal.

Danke - Ihr habe Recht - beim nächsten Mal locker bleiben
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Gruss Peter
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Geändert von beratungs-shop (19.10.2016 um 13:01 Uhr)
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  #7  
Alt 19.10.2016, 13:07
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Bei einem "normalen" Kaufvertrag wird das Boot "wie besichtigt" verkauft. Man trägt auch keine Mängel ein. Denn wo fängt es an, wo hört es auf? Höchstens, wenn es etwas gravierendes ist. Z.B. Motor hat Kolbenfresser.

Wenn du ihm noch entgegen gekommen ist, ist das deine Sache. Schlecht finde ich es nicht. Hauptsache, du hast nun wirklich alle möglichen Ansprüche abgegolten.

Ich kann dir genau sagen, was da passiert ist. Habe ich auch schon so erlebt. Da fährt jemand Freude strahlend mit dem neuen Boot vom Hof und meldet sich eine Woche später verärgert, dass alles Schrott wäre.

Entweder hat sich ein "Experte"/Kumpel des Käufers das Boot angeschaut und aus Neid alles madig gemacht.

Oder dem Käufer ist aufgefallen, dass er sich finanziell etwas übernommen hat und versucht nun den Haussegen zu retten.

Nur so sind für mich diese schizophrenen Verhaltensweisen zu erklären.

Sollte man einfach aussitzen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #8  
Alt 19.10.2016, 13:09
horstj horstj ist offline
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2.668 Danke in 1.634 Beiträgen
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mündliche Angaben sind außer hinsichtlich möglicher Beweisbarkeit genauso geltend wie schriftliche. Sofern im schriftlichen Vertrag mündliche Ergänzungen nicht ausdrückilch ausgeschlossen sind. Es bestünde kein Grund, hier nachzuverhandeln.
Allerdings wirkt es natürlich problematisch, wenn Du Dir selbst hinsichtlich der Ansagen schon unsicher bist.
Eine frühere Reparatur ist an sich natürlich kein verschwiegener Mangel. Es sei denn es gibt anhaltende Probleme oder es ist für den momentanen Zustand und damit Preis relevant.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #9  
Alt 19.10.2016, 13:28
beratungs-shop beratungs-shop ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Wenn du ihm noch entgegen gekommen ist, ist das deine Sache. Schlecht finde ich es nicht. Hauptsache, du hast nun wirklich alle möglichen Ansprüche abgegolten.
...genau so habe ich es gesehen!

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Entweder hat sich ein "Experte"/Kumpel des Käufers das Boot angeschaut und aus Neid alles madig gemacht.

Oder dem Käufer ist aufgefallen, dass er sich finanziell etwas übernommen hat und versucht nun den Haussegen zu retten..
...absolut genau das Gefühl hatte ich später auch!
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Gruss Peter
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  #10  
Alt 19.10.2016, 13:35
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
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Boot: Bolger Micro und andere
4.444 Danke in 1.962 Beiträgen
Standard

Hi!

Auch hier ist eine Ferndiagnose schwierig. Der geschlossene Vertrag ist nicht bekannt, sondern nur vage beschrieben worden. Ob eine echte Abgeltungszahlung vereinbart worden ist, ist auch nicht klar. Ansonsten kann man nur sagen, dass 300€ keinen großen Zoff wert sind.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #11  
Alt 19.10.2016, 13:46
Benutzerbild von adama
adama adama ist offline
Captain
 
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Boot: ohne Boot
217 Danke in 168 Beiträgen
Standard

PRIVATVERKAUF, gekauft wie gesehen

Punkt Ende aus, das ist DER Satz der in jedem Kaufvertrag reingehört bzw. schon standartmäßig drin steht wenn man den online ausdruckt.
Der Käufer hat kein Recht sich bei dir zu beschweren, und wenn dann lass es drauf ankommen wenn du nach besten Wissen und Gewissen verkauft hast.

Lg
Roland
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  #12  
Alt 19.10.2016, 13:56
beratungs-shop beratungs-shop ist offline
Captain
 
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175 Danke in 94 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von adama Beitrag anzeigen
PRIVATVERKAUF, gekauft wie gesehen

Punkt Ende aus, das ist DER Satz der in jedem Kaufvertrag reingehört bzw. schon standartmäßig drin steht wenn man den online ausdruckt.
Der Käufer hat kein Recht sich bei dir zu beschweren, und wenn dann lass es drauf ankommen wenn du nach besten Wissen und Gewissen verkauft hast.

Lg
Roland
Es war der Standard KV von WuW...wie gesagt...beim nächsten Mal...erst mal Tee trinken.
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Gruss Peter
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  #13  
Alt 19.10.2016, 14:33
Benutzerbild von Piranha23
Piranha23 Piranha23 ist gerade online
Fleet Captain
 
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Ort: ....viel zu weit weg vom Wasser
Beiträge: 976
1.062 Danke in 560 Beiträgen
Standard

....auch ich bun kein Jurist, habe aber noch im Kopf, als ich einmal etwas gekauft habe, wurde mir nach einer Beanstandung auf den gekauften Gegenstand eine Minderung des Kaufpreises angeboten, es handelte sich um einige hundert Euro........

......mit der Annahme dieser Minderung hatte ich mein Recht auf Wandlung, bzw Rückgabe etc verwirkt........

.........nun weiß ich nicht genau, ob das in Deinem beschriebenen Fall auch zutrifft..........

.....aber wenn er Dir erst geschrieben hat, wie zufreiden er mit dem Boot ist, würde ich mir auch keine Sorgen machen.........
__________________
Grüße.

Ervin Rude
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  #14  
Alt 19.10.2016, 14:40
Visara Visara ist offline
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1.802 Danke in 970 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von adama Beitrag anzeigen
PRIVATVERKAUF, gekauft wie gesehen

Punkt Ende aus, das ist DER Satz der in jedem Kaufvertrag reingehört bzw. schon standartmäßig drin steht wenn man den online ausdruckt.
Der Käufer hat kein Recht sich bei dir zu beschweren, und wenn dann lass es drauf ankommen wenn du nach besten Wissen und Gewissen verkauft hast.
...
Nach meinem Kenntnisstand ist das ein weit verbreiteter Irrtum. "Gekauft wie besehen" bezieht sich nur auf Mängel, die bei einer Besichtigung offensichtlich sind. D. h., dass ein Verkäufer für Mängel, die bei einer Besichtigung nicht auffallen können sehr wohl haftet.

Ich habe zwar keine Ahnung von Trimmanzeigen, nehme aber mal an, dass die (Fehl-) Funktion solcher Anzeigen bei einer Besichtigung auffällt. Von daher: Pech für den Käufer.
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  #15  
Alt 19.10.2016, 14:48
Hehehe Hehehe ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: Groß und alt, klein und neu
793 Danke in 487 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Ich verkaufe grundsetzlich nur Schrott
Das glaube ich dir, aber dann wird es auch entsprechend billig sein.
Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
ich habe schon weit über 40 Fahrzeuge verkauft und auch 2 Boote
Das hätte ich vor 30 Jahren auch sagen können. Sieht aus, als gäbe es doch einen Unterschied ob man seine Fahrzeuge selbst bezahlt oder sich bezahlen lässt
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  #16  
Alt 19.10.2016, 14:55
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.637 Danke in 21.514 Beiträgen
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Also wenn er aus meiner Ecke kommt, dann schreib mir mal seine Daten per PN und ich schau mal ob ich denjenigen kenne.....
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #17  
Alt 19.10.2016, 14:57
knibbel3 knibbel3 ist gerade online
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552 Danke in 232 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von adama Beitrag anzeigen
PRIVATVERKAUF, gekauft wie gesehen

Punkt Ende aus, das ist DER Satz der in jedem Kaufvertrag reingehört bzw. schon standartmäßig drin steht wenn man den online ausdruckt.
Der Käufer hat kein Recht sich bei dir zu beschweren, und wenn dann lass es drauf ankommen wenn du nach besten Wissen und Gewissen verkauft hast.

Lg
Roland
Das stimmt nicht immer. Wenn der Käufer nachweisen kann, das der Verkäufer einen bekannten schwerwiegenden Mangel bewusst verschwiegen hat kann der Käufer trotzdem Wandeln.
VG
Herbert
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  #18  
Alt 19.10.2016, 15:07
herrmic herrmic ist offline
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Boot: sold
22.784 Danke in 7.243 Beiträgen
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http://www.jurarat.de/gekauft-wie-ge...icher-hinsicht
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / doch aufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #19  
Alt 19.10.2016, 15:19
bootsmann bootsmann ist offline
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Privatverkauf,gekauft wie besehen, reicht nicht aus!

Alle nicht bekannten Mängel oder verdeckten Mängel sind davon nicht betroffen.
Also sehr vorsichtig sein, was man hier im über sein späteres Verkaufsobjekt postet!-das kann bei einem unvollständigen Kaufvertrag ganz schnell zum Bumerang werden.

Auf jeden Fall die "Sachmängelhaftung" ausschließen!
Ältere Boote würde ich immer als "Bastlerobjekt" anbieten,was sie auch i.d.R. sind!
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #20  
Alt 19.10.2016, 15:26
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ganzi007 ganzi007 ist offline
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Wenn dann muss: "Unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung" im Kaufvertrag stehen. Ansonsten gilt die 2 jährige Gewährleistung/Sachmängelhaftung, mündliche Nebenabreden sollen wie bewiesen werden?
Wenn ich mir selber nicht sicher bin dann sind doch 300€ kein Geld.
__________________
LG

Peter

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  #21  
Alt 19.10.2016, 18:38
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
Lieutenant
 
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Hallo,

ich kann zu solchen Typen etwas aus der Uhrenbranche schreiben.

Ich hatte ca. 2010 zwei originale Fortis Fliegerchronographen über ein Auktionshaus verkauft.

Die Uhren waren vor dem Verkauf bei Fortis im Werk und wurden komplett serviciert, inkl. neuen Gläsern und neuen Bändern. Bei beiden Uhren waren die originalen Papiere und Boxen dabei und die Servicerechnungen von Fortis. Da hat alles gestimmt, Seriennummer usw. Die Uhren wurden beide bei einem zertifizierten Fortishändler (Juwelier) gekauft.

Mit einer Uhr gab es keine Probleme.
Mit der anderen ein wenig...

Ca. 3 Wochen später schrieb mir der Clown eine eMail mit der Aussage, meine Uhr wäre keine originale Fortis und sie wäre niemals beim Service gewesen. Er hingegen hätte sie zu einem Uhrmacher gebracht, der die Uhr repariert hätte und ihm mitteilte, dass es keine originale Uhr sei. Natürlich müsste ich die Rechnung des Uhrmachers zahlen.

Nachdem ich ihm eine böse eMail zurück geschrieben hatte, kam nix mehr. Auch seine Drohungen mit einem Anwalt interessierten mich nicht.

Solche Vollpfosten stehen leider jeden Morgen auf und denken, dass alle Anderen blöder sind als sie selbst.
__________________
Danke, Kalle
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  #22  
Alt 19.10.2016, 19:11
Janus Janus ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: ist bekannt
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Immer wieder schön zu lesen wenn Laien (in bestem Wissen und Gewissen) einen Kaufvertrag formulieren aber nicht wissen was sie tun.

Z.B. der Passus im Vertrag:

"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft."
ist de jure ungültig und anfechtbar.(§ 309 Nr. 7a)

Besser und rechtlich (weitgehend) unanfechtbar ist die Formulierung:

"Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Denkt daran beim nächsten Vertrag und formuliert das so, dann geht ihr (die gutgläubigen Verkäufer) kein Regressrisiko mehr ein.
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  #23  
Alt 19.10.2016, 19:15
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
Lieutenant
 
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287 Danke in 159 Beiträgen
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Janus, das hört sich geradezu so an, als ob Du vom Fach bist. Ist das so?

Dann werde ich mir diesen Satz direkt sichern...!
__________________
Danke, Kalle
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  #24  
Alt 19.10.2016, 20:21
Janus Janus ist offline
Admiral
 
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Boot: Mobo
Rufzeichen oder MMSI: ist bekannt
3.017 Danke in 1.605 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Uh-Boot Beitrag anzeigen
Janus, das hört sich geradezu so an, als ob Du vom Fach bist. Ist das so?
Nein, ich bin kein Jurist, aber kaufe und verkaufe privat immer wieder mal teure Luxusartikel (auch Boote) und hab' mich deswegen kompetent beraten lassen.

Kann nur sagen, seit ~25 Jahren Kauf und Verkauf hatte ich noch keine Probleme mit Geschäftspartnern. Gut formuliert ist halt schon fast gewonnen!
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  #25  
Alt 19.10.2016, 20:37
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
Commander
 
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Beiträge: 306
Boot: Segelboot
408 Danke in 263 Beiträgen
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Gut, das der Käufer mitließt und genau weiß woran er ist.

Nur die selbst gemachten und gezahlten Erfahrungen sind die wirklich unvergesslichen.

Ich würde mich da emotional nicht so engagieren.

Abwarten, Tee trinken.

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