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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
es geht um meinen Bootsverkauf. Ich habe mal eine wichtige Frage bzw. ist mir folgendes passiert und wollte mich mal für die Zukunft absichern. Folgendes ist passiert: Vor einigen Wochen verkaufte ich mein Boot und u. a. sagte ich (leider nur mündlich, meine Frau war aber dabei), dass die Trimmanzeige seit einigen Wochen nichts mehr anzeigt. Der Käufer kaufte das Boot, fuhr nach Hause, machte 2 Tage später eine Fahrt (zw. Speyer und St.-Leon Rot) bei sich am Rhein 278km weit weg und schrieb mir anschließend, dass er top zufrieden ist mit dem Boot schickte Bilder davon und hat sich bedankt dafür, da er früher schon oft Pech beim Bootskauf hatte...bla...bla...bla. Heute ca. 3 Wochen später schrieb er mit per WhatsApp, dass er außer sich wäre weil: a. die Trimmanzeige nicht geht und b. ich ja wohl seit 2012 Probleme mit der Elektrik hätte, da er das hier im Forum bei meinem Account gelesen hätte. Das hätte ich ihm verschwiegen und nun wolle er entweder 700€ Reperatur oder ich solld as Boot zurücknehmen. Ich wa echt sauer, da die Geschichte 2012 (wenn man richtig lesen kann) nur eine 12V-Steckdose war, die Kontaktspay brauchte und somit erledigt war. Gut die Trimm-Geschichte hatte ich leider nur mündlich gesagt und leider nicht in den KV geschrieben (2 andere Kleinigkeiten hatten wir reingeschrieben). Ich habe ihm 300€ geboten mit der Auflage, das damit alles Abgegolten wäre. Er willigte ein. Meine Frage nun an Erfahrene, da er mit Anwalt drohte und alle meine Berichte aus dem Forum ausdruckte: a. Hätte ich mein Boot zurücknehmen müssen? b. Hätte ich die 300€ nicht zahlen sollen? c. Was hättet ihr gemacht? d. sind solche Leute nicht einfach nur .....löcher? ![]() Gruß Peter
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() Geändert von beratungs-shop (19.10.2016 um 14:11 Uhr) |
#2
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Hallo Peter,
hatten so einen ähnlichen Fall grad beim PKW. Unser Anwalt meinte, auf keinen Fall seine Forderung, oder auch nur einen Teil der Forderung zahlen. Das wirkt wie ein Eingeständnis. Wir haben nichts bezahlt und der Käufer hat sich auch nie wieder gemeldet. Übrigens, es waren auch keine Mängel am PKW, er wollte nur etwas Geld machen. ![]() ![]() ![]()
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#3
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Ich würde Im auch nichts bezahlen.
Er hat ja auch nach 3 Wochen erst schriftlich gemeckert. Das Problem mit 2012 ist nicht relevant. Bin aber kein Anwalt, ist nur meine Meinung. Gruß Guido
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http://searay-hoss.de.tl/Startseite.htm
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#4
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Wie fast immer in diesen Fällen - entspannt zurücklehen und erst auf Briefe vom Anwalt oder Mahnbescheid reagieren. Ist eigentlich nur heiße Luft.
und: nix löschen, was er dir geschrieben hat - kann auch mal 2 Jahre länger dauern bis der Spuk endgültig vorbei ist.
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#5
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Hi,
wozu bietest du ihm Geld an, schlechtes Gewissen ? ![]() Wenn man einen anständigen Kaufvertrag aufgestellt, hat sich im Nachhinein alles weitere erledigt. Ich verkaufe grundsetzlich nur Schrott, entweder der Käufer geht darauf ein oder lässt es bleiben. Bisher hatte ich noch nie Probleme und ich habe schon weit über 40 Fahrzeuge verkauft und auch 2 Boote ![]() Gruß Udo |
#6
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Danke. Du bzw. Dein Anwalt haben vermutl. recht, aber für mich persönlich war es kein Eingeständnis da ich nicht mehr sicher war ob die Diskussion über die Trimmanzeige nicht im Verkaufsgespräch untergegangen ist und ich es (dummerweise) nicht in die Mängelliste des KV schrieb.
Whatever! Na ja, ich schreib es als Lehrgeld ab und dieser Mensch ist für mich gestorben, denn solche Leute braucht man im Leben einfach nicht. Wenn ich ein neues Boot habe überlege ich mir demnächst (leider) ganz genau, was ich poste. @Die Nadel: Jo, hab jetzt alles archiviert @Leukermeerbewohner: Nein ich hatte kein schlechtes Gewissen, da es wirklich ein TOP Boot ist, nur n bisschen Angst vor Anwalts-Stress...aber jetzt im Nachhinein ist mir das auch egal. Danke - Ihr habe Recht - beim nächsten Mal locker bleiben ![]()
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() Geändert von beratungs-shop (19.10.2016 um 13:01 Uhr) |
#7
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Bei einem "normalen" Kaufvertrag wird das Boot "wie besichtigt" verkauft. Man trägt auch keine Mängel ein. Denn wo fängt es an, wo hört es auf? Höchstens, wenn es etwas gravierendes ist. Z.B. Motor hat Kolbenfresser.
Wenn du ihm noch entgegen gekommen ist, ist das deine Sache. Schlecht finde ich es nicht. Hauptsache, du hast nun wirklich alle möglichen Ansprüche abgegolten. Ich kann dir genau sagen, was da passiert ist. Habe ich auch schon so erlebt. Da fährt jemand Freude strahlend mit dem neuen Boot vom Hof und meldet sich eine Woche später verärgert, dass alles Schrott wäre. Entweder hat sich ein "Experte"/Kumpel des Käufers das Boot angeschaut und aus Neid alles madig gemacht. Oder dem Käufer ist aufgefallen, dass er sich finanziell etwas übernommen hat und versucht nun den Haussegen zu retten. Nur so sind für mich diese schizophrenen Verhaltensweisen zu erklären. Sollte man einfach aussitzen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#8
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mündliche Angaben sind außer hinsichtlich möglicher Beweisbarkeit genauso geltend wie schriftliche. Sofern im schriftlichen Vertrag mündliche Ergänzungen nicht ausdrückilch ausgeschlossen sind. Es bestünde kein Grund, hier nachzuverhandeln.
Allerdings wirkt es natürlich problematisch, wenn Du Dir selbst hinsichtlich der Ansagen schon unsicher bist. Eine frühere Reparatur ist an sich natürlich kein verschwiegener Mangel. Es sei denn es gibt anhaltende Probleme oder es ist für den momentanen Zustand und damit Preis relevant.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#9
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![]() Zitat:
...absolut genau das Gefühl hatte ich später auch!
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() |
#10
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Hi!
Auch hier ist eine Ferndiagnose schwierig. Der geschlossene Vertrag ist nicht bekannt, sondern nur vage beschrieben worden. Ob eine echte Abgeltungszahlung vereinbart worden ist, ist auch nicht klar. Ansonsten kann man nur sagen, dass 300€ keinen großen Zoff wert sind.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#11
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PRIVATVERKAUF, gekauft wie gesehen
Punkt Ende aus, das ist DER Satz der in jedem Kaufvertrag reingehört bzw. schon standartmäßig drin steht wenn man den online ausdruckt. Der Käufer hat kein Recht sich bei dir zu beschweren, und wenn dann lass es drauf ankommen wenn du nach besten Wissen und Gewissen verkauft hast. Lg Roland
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#12
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() |
#13
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....auch ich bun kein Jurist, habe aber noch im Kopf, als ich einmal etwas gekauft habe, wurde mir nach einer Beanstandung auf den gekauften Gegenstand eine Minderung des Kaufpreises angeboten, es handelte sich um einige hundert Euro........
......mit der Annahme dieser Minderung hatte ich mein Recht auf Wandlung, bzw Rückgabe etc verwirkt........ .........nun weiß ich nicht genau, ob das in Deinem beschriebenen Fall auch zutrifft.......... .....aber wenn er Dir erst geschrieben hat, wie zufreiden er mit dem Boot ist, würde ich mir auch keine Sorgen machen.........
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Grüße. Ervin Rude |
#14
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![]() Zitat:
Ich habe zwar keine Ahnung von Trimmanzeigen, nehme aber mal an, dass die (Fehl-) Funktion solcher Anzeigen bei einer Besichtigung auffällt. Von daher: Pech für den Käufer.
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#15
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Das glaube ich dir, aber dann wird es auch entsprechend billig sein.Das hätte ich vor 30 Jahren auch sagen können. Sieht aus, als gäbe es doch einen Unterschied ob man seine Fahrzeuge selbst bezahlt oder sich bezahlen lässt
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#16
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Also wenn er aus meiner Ecke kommt, dann schreib mir mal seine Daten per PN und ich schau mal ob ich denjenigen kenne.....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#17
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VG Herbert |
#18
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#19
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Privatverkauf,gekauft wie besehen, reicht nicht aus!
Alle nicht bekannten Mängel oder verdeckten Mängel sind davon nicht betroffen. Also sehr vorsichtig sein, was man hier im ![]() Auf jeden Fall die "Sachmängelhaftung" ausschließen! Ältere Boote würde ich immer als "Bastlerobjekt" anbieten,was sie auch i.d.R. sind!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#20
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Wenn dann muss: "Unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung" im Kaufvertrag stehen. Ansonsten gilt die 2 jährige Gewährleistung/Sachmängelhaftung, mündliche Nebenabreden sollen wie bewiesen werden?
Wenn ich mir selber nicht sicher bin dann sind doch 300€ kein Geld.
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LG Peter ![]()
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#21
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Hallo,
ich kann zu solchen Typen etwas aus der Uhrenbranche schreiben. Ich hatte ca. 2010 zwei originale Fortis Fliegerchronographen über ein Auktionshaus verkauft. Die Uhren waren vor dem Verkauf bei Fortis im Werk und wurden komplett serviciert, inkl. neuen Gläsern und neuen Bändern. Bei beiden Uhren waren die originalen Papiere und Boxen dabei und die Servicerechnungen von Fortis. Da hat alles gestimmt, Seriennummer usw. Die Uhren wurden beide bei einem zertifizierten Fortishändler (Juwelier) gekauft. Mit einer Uhr gab es keine Probleme. Mit der anderen ein wenig... Ca. 3 Wochen später schrieb mir der Clown eine eMail mit der Aussage, meine Uhr wäre keine originale Fortis und sie wäre niemals beim Service gewesen. Er hingegen hätte sie zu einem Uhrmacher gebracht, der die Uhr repariert hätte und ihm mitteilte, dass es keine originale Uhr sei. Natürlich müsste ich die Rechnung des Uhrmachers zahlen. Nachdem ich ihm eine böse eMail zurück geschrieben hatte, kam nix mehr. Auch seine Drohungen mit einem Anwalt interessierten mich nicht. Solche Vollpfosten stehen leider jeden Morgen auf und denken, dass alle Anderen blöder sind als sie selbst.
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Danke, Kalle
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#22
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Immer wieder schön zu lesen wenn Laien (in bestem Wissen und Gewissen) einen Kaufvertrag formulieren aber nicht wissen was sie tun.
![]() Z.B. der Passus im Vertrag: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." ist de jure ungültig und anfechtbar.(§ 309 Nr. 7a) Besser und rechtlich (weitgehend) unanfechtbar ist die Formulierung: "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." Denkt daran beim nächsten Vertrag und formuliert das so, dann geht ihr (die gutgläubigen Verkäufer) kein Regressrisiko mehr ein. ![]() |
#23
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Janus, das hört sich geradezu so an, als ob Du vom Fach bist. Ist das so?
Dann werde ich mir diesen Satz direkt sichern...!
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Danke, Kalle |
#24
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Nein, ich bin kein Jurist, aber kaufe und verkaufe privat immer wieder mal teure Luxusartikel (auch Boote) und hab' mich deswegen kompetent beraten lassen.
Kann nur sagen, seit ~25 Jahren Kauf und Verkauf hatte ich noch keine Probleme mit Geschäftspartnern. Gut formuliert ist halt schon fast gewonnen! ![]() |
#25
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Gut, das der Käufer mitließt und genau weiß woran er ist.
Nur die selbst gemachten und gezahlten Erfahrungen sind die wirklich unvergesslichen. Ich würde mich da emotional nicht so engagieren. Abwarten, Tee trinken. ![]() |
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