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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Fragen zum Hänger Ummelden und Tüv
Hallo ich habe mir letztes Jahr einen Anhänger gekauft. Dieser war noch angemeldet und hatte Tüv. Ich habe den Anhänger jetzt die ganze Zeit hier stehen und würde den jetzt gerne auf mich anmelden und neuen Tüv machen lassen. Wie gehe ich da am besten vor? Muss ich den erst ummelden und dann Tüv machen lassen oder erst Tüv dann ummelden? Und wie sieht das aus mit dem Weg zum Tüv ? Da ist ja noch das alte Nummernschild drauf darf ich damit zum Tüv fahren oder muss ich mir da extra ein Nummernschild besorgen? Dann würde mich interessieren ob die 2 Jetskis für die Tüv Prüfung auf dem Anhänger drauf bleiben können oder müssen die runter? Was genau wird bei so einem Anhänger geprüft? Licht, Feststellbremse , Auflaufbremse und Schweißnähte bzw. Rost etc.?
Wäre nett wenn mir da jemand Auskunft geben könnte damit ich mir unnötige Fahrerei sparen kann |
#2
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Hat er noch TÜV? Wenn nicht dann erst zum Tüv. Ohne Gültige Hauptuntersuchung keine Ummeldung.
Wenn er noch TÜV hat, ab zur Zulassung mit den noch angebrachten Kennzeichen. Eigentlich kann die Ladung drauf bleiben. Eigentlich deshalb weil es sehr unterschiedlich is wie die Prüfer das Handhaben. Einige prüfen so, andere wollen ohne Ladung prüfen. MfG Nico
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9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen "du bist verrückt". Die 10. Stimme summt die Melody von Tetris |
#3
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Da die Prüforganisationen sich einen gewissen Ermessensspielraum erlauben, ist es günstig, vorher bei der Terminabsprache diese Fragen dem Prüfstellenleiter direkt zu stellen.
Prinzipiell hat Nico nach meinen Erfahrungen recht.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#4
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Moin moin, also wenn der Anhänger noch angemeldet ist 1. zum Tüv fahren und Tüv machen, dem Tüv Prüfer ist es eigentlich egal ob die Jetski drauf sind oder nicht, es wird nach dem Licht, Fahrgestell+Nummer, wenn Auflaufbremse danach gesehen, Reifenalter und bei Doppelachse nach Unterlegkeil und dann zur Zulassung.
2.Anhänger nicht mehr angemeldet dann Kurzzeitkennzeichen von der Zulassung holen und ab zum Tüv. Gruss |
#5
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Ok danke das hat mir sehr geholfen
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#6
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Eine Frage hätte ich noch bezüglich der Bremsen. Ich mußte die jetzt komplett zerlegen weil die manchmal blockiert hat (also nicht mehr richtig auf ging.) Das habe ich heute behoben. Wenn ich jetzt die Feststellbremse gezogen habe kann ich immer noch losfahren, das ist doch normal oder? Und wenn ich langsam fahre ca 20-30kmh und voll bremse merkt man auch das der Anhänger bremst. Die Frage die ich mir nur stelle ob er genug bremst. Dann muss die Feststellbremse komplett nach hinten klappbar sein oder nicht ? Weil vorher konnte ich sie komplett umklappen und jetzt so wie ich es eingestellt habe geht das nicht mehr. Wäre nett wenn ihr mir damit noch weiterhelfen könntet weil nächste Woche Dienstag kommt der Tüv Prüfer zu mir und macht die Tüvabnahme hier bei mir zuhause
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#7
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Dass du mit genug Kraft noch losfahren kannst ist normal. Es muss halt nur eine gewisse Kraft bei vollem anziehen der Bremse erreicht werden.
Auf dem Bremsenprüfstand beim Tüv laufen die Räder bei erreichen der maximalen Bremskraft ja immer noch weiter. Wichtihg ist auch, dass beide Seiten gleichmässig bremsen. Das darf laut Prüfer nicht mehr als 25% Differenz haben, da sonst dein Trailer bei einer Vollbremsung auf einer Seite rumreisst und dir um die Ohren fliegt. Am besten eine komplette Grundeinstellung der Bremse machen wie es vom Hersteller der Bremsanlage / Achse vorgesehen ist.
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Gruß Marc |
#8
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Aber ohne Hänger
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#9
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Moin,
ich habe mir eine gebrauchten Trailer von einem gewerblichen Vornutzer gekauft. Mit TÜV sowie Zulassungsbescheinigungen I und II, weil dieser ja ein schwarzes Kennzeichen hatte. Ich müsste jetzt beim Trailerhersteller eine allgemeine Betriebserlaubnis beantragen, um den Trailer als Anhänger für Sportboote zulassen zu können. Gibt es noch eine andere Möglichkeit diesen mit einem grünen Kennzeichen anzumelden? Viele Grüße Alfred |
#10
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Zitat:
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Viele Grüße Thomas |
#11
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Hallo,
Änderung in Anhänger für Sportzwecke = steuerfrei = grünes Kennzeichen bekommst Du auch bei Küs, Gtü oder Dekra. Ist nur ne Formelle Sache. Wenn Du ne ZBS hast , hast Du automatisch schon eine Betriebserlaubnis. Mfg Tobias |
#12
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Ich benötige eine Betriebsrtlaubnis und kein Gutachten.
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#13
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Die hast Du schon .... Du hast eine Betriebserlaubnis , sonst wäre der Anhänger nicht Zulassungsfähig gewesen.... Du musst nur die Fahrzeugart ändern lassen. Und schon geht's mit grünen Kennzeichen weiter ...
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#14
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Zitat:
Beim TÜV müsste ich eine komplett neue Einzelabnahme machen. Da habe ich angefragt. Das macht doch gar keinen Sinn, da es sich ja um einen zugelassenen Serientrailer handelt. |
#15
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Ja die Fahrzeugart muss nur in Anhänger für Sportzwecke geändert werden. Das ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere nach §13 Fzv das reicht. Somit ist er steuerbefreit und bekommt grüne Schilder.
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#16
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Habe ich schon mit meinem Strassenverkehrsamt und nenachbarter Tüv Station diskutiert.Es geht nicht einfach nur um das Ändern einer Schlüsselnummer sondern um ein ganz anderes Zulassungsverfahren. Steuer- und Versicherungsbefreites Fahrzeug benötigt eine andere Betriebserlaubnis als ein "normales"Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen. Man kann wohl nicht aus der einmal erteilten Zulassungsbescheinigung II einfach so eine entsprechende Betriebserlaubnis machen! Was für ein Irrsinn!
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#17
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Ok. Ich glaube eher da werden ein paar Begriffe durcheinander geworfen.
Ich stelle düse Änderungen regelmäßig aus. Das geht auch immer problemlos. Dann viel Erfolg !! Mfg Tobias
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#18
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Was steht denn in Zeile 5?
Ich habe für meinen Trailer auch ZB Teil 2 und grünes Kennzeichen. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#19
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Zitat:
Evtl. kann es helfen wenn du die Bowdenzüge mal abmontierst,die Welle in eine Bohrmaschine einspannst und in den Kelch WD 40 o.ä.laufen läst.Das bewirkt das der "Dreck" gelöst wird,danach versuch es nochmals. Die Rückhohlfeder der Bremsen hatten vielleicht schon zuviel Widerstand um die Bremse zu lösen.Wenn du bei angezogener Bremse noch anfahren kannst und sich die Räder sofort drehen,würde Ich das Gestänge etwas kürzer einstellen.Bei Optimal eingestellten Bremsen hört man ein leichtes Schleifgeräusch der Beläge an der Bremmstrommel.Den Trailer dazu beidseitig etwas aufbocken damit du das Rad frei drehen kannst.Jetzt solltest du die Bremse Gut einstellen können. Gruß Jörg |
#20
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Zitat:
das klingt so als seist Du Sachverständiger beim TÜV. Eigentlich muss in der ZB II lediglich die Fahrzeugklasse J (momentan 62 müsste aber 85 sein) und die Zeile (5) (momentan ANH. Bootstransporter müsste aber SDAH F. SPORTGERAETE Bootstransporter sein) geändert werden. Beim Straßenverkehrsamt sagte man mir, ich müsse mit den Papieren zum TÜV, um diese ändern zu lassen. Beim TÜV sagte mit der Sachverständige, er müsse dann eine ganz neue Einzelabnahme machen, damit er eine neue Betriebserlaubnis ausstellen kann?!? . Verstehe ich nicht. Es muss doch in der ZB II nur die Schlüsselnummer geändert werden, um den Trailer mit einem grünen Kennzeichen anmelden zu können. Kann ich die Papiere auch ohne diesen ganzen Aufwand ändern lassen? Alfred
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trailerbootclub-ostfriesland@t-online.de https://www.trailerbootclub-ostfriesland.de Geändert von Hii (19.04.2016 um 07:00 Uhr) Grund: zusatz |
#21
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In Zeile 5 steht: ANH. Bootstransporter
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#22
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Hallo.
Ja es muss einfach nur die Schlüsselnummer und damit natürlich auch die Bezeichnung geändert werden. Der Anhänger muss umgeschlüsselt werden in Anhänger für Sportzwecke. Falls es ein spezieller Anhänger ist in Anhänger Bootstransporter für Sportzwecke oder zB viehtransporter für Sportzwecke usw. Diese Änderung macht Dir ein prüfingenieur zB von Küs, Gtü, Dekra , Tüv. Mit der Änderung die Du dort bekommst gehst Du zur Zulassungsstelle und lässt Deine Fahrzeugpapiere ändern. Und dann können die den Anhänger entsprechend zulassen. Die Zulassungsstelle ändert Papiere nur nachdem ein Pi oder AAS die Änderung in einem Gutachten vorgegeben hat. ZB §13 Fzv , §21 StVZO oder §19(3) StVZO. Einfach zu nem Prüfer fahren. Der erstellt nen Zettel da steht drauf was geändert werden soll in den Papieren und damit Dann zur Zulassungsstelle. In Deinem Fall ist das sehr einfach weil Dein Anhänger ja schon Zugelassen ist / war. Da brauchst Du keine neue BE. Viel Erfolg Tobias Geändert von Tobheil (19.04.2016 um 07:34 Uhr)
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#23
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Zitat:
So ne Anhängerbremse sieht zwar einfach aus, beinhaltet aber sehr viele Funktionen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Rückfahrautomatik und Rückrollstop) Ich persönlich bin der Meinung wer sich da nicht sicher dran auskennt sollte die Finger weg lassen und diese Arbeit einem Fachmann übergeben. Am Bremsgestänge darf grundsätzlich nichts verstellt werden, außer die Achse wurde versetzt. Seile die schwer gehen , Korrodiert sind o.ä sind zu Erneuern (aber durch Passende) - es gibt heute Teflonbeschichtete (Farbe rot von Alko) oder Edelstahllitzen (Farbe blau von Knott). Es gehen gerne Umlenkhebel ( diese kann man übrigens i.d.r. Fetten) oder Achsausgleiche fest... Es ist ehr schwer sowas aus der ferne zu Diagnostizieren. Eine "richtige" Grundeinstellung kann nie Schaden, macht aber nur Sinn wenn alle Bauteile ordnungsgemäß Arbeiten. Es ist auch wichtig zu wissen ob man eine Kraftgetseuerte (Peitz und ähnliche ; Auflaufweg ca 30mm) oder eine Weggesteuerte (Alko. Knott ... - Weg ca 90mm) Auflaufeinrichtung hat... Trotzdem Viel Erfolg bei der Prüfung zuhause...... Geändert von Tobheil (19.04.2016 um 08:13 Uhr) |
#24
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Zitat:
das ist total irre!!! Ich bin gerade mit meine Papieren zu einer anderen Tüv-Station gefahren. Dort war das überhaupt kein Problem die Bezeichnung und die Nummer zu ändern! Es wurde nur gefragt warum das Straßenverkehrsamt das nicht selber abändert! Einfache Bestätigung gem. § 13 FZV. (29,75€) und gut. Und ich hätte nach meinem ersten Tüv-Besuch schon fast eine Einzelabnahme in Angriff genommen oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (ca. 30 €) beim Straßenverkehrsamt beantragt um mir vom Hersteller eine neue Betriebserlaubnis (119€)ausstellen lassen zu können. Vielen Dank für deine Infos Ich hoffe, dass das mit dem grünen Kennzeichen nun auch wirklich klappt. Viele Grüße aus Ostfriesland Alfred |
#25
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Zitat:
Das Schreibe ich doch seit zig Beiträgen....
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