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  #1  
Alt 06.03.2018, 12:30
wildschuetz wildschuetz ist offline
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Hallo zusammen,
weiss jemand ob bei einem Boot das Elektroatest
für die Überprüfung ein normaler Elektriker machen kann/darf
oder muss das eine Bootswerkstätte sein

Danke für Eure Antworten
lg
Günther
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  #2  
Alt 06.03.2018, 12:31
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ok muss man das machen ?

also in Deutschland nicht....
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  #3  
Alt 06.03.2018, 12:41
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Hallo Günther,

außer bei installierten Gasanlagen wüste ich nicht was kontrolliert werden muß .

D.h. sonst keinerlei pflichtige Nachprüfungen,
weder Rumpf, Antrieb, noch Wasserinstallationen oder die E-Technik .

Betrifft aber nur unsere privaten Sportboote
oder binnen genau Kleinfahrzeuge zur privaten Verwendung
Sport- u. Freizeitzwecke .


Trotzdem rate ich dringlich in guter Eigenverantwortung Gerät u. Anlagen
regelmäßig zu überprüfen oder wenn selber fachfremd,
nachsehen zu lassen .
Am besten noch mit einem kleinem Memo, Protokoll,
gerne mit Fotos .
Dann noch gut gesichert u. aufbewahrt,
kann ein Eigner immer gut beweisen,
die Technik nach bestem Wissen u. Gewissen gewartet zu haben .



Nachtrag : Da wir ja hier in RESTAURATIONEN sind .

Solltest Du z.B. einen ollen Kahn übernommen haben,
der wieder toll hergerichtet werden soll .

Unbedingt einen Fachkollegen mit ins Boot holen .
Das kann jeder grundsolide Elektriker sein,
empfehlenswert ist aber jemand der neben 400/230 V ~
sich auch gut mit 12-24 V = Strom und Leistungstechnik
auskennt .

Eine Pflicht gibt es nicht,
Du kannst Dich selber abbrennen u. untergehen .
Erklärungen an Geschädigte u.o. Versicherungen im Fall der Fälle ???


Unter Vorbehalt, dass sich kürzlich vielleicht Vorschriften geändert haben !

Standort : Deutschland .



Grüße : TOMMI
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Geändert von T-Technik (06.03.2018 um 13:02 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #4  
Alt 06.03.2018, 14:19
wildschuetz wildschuetz ist offline
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Hallo Tommi,

danke für deine Antwort,
also bei uns in Österreich ist bei der Nachüberprüfung
angeblich ein Elektroatest vorzulegen.
So wie bei der Fertigstellung von Wohnhäusern, Betriebsanlage, usw
(Überprüfung in Österreich genehmigt bei Neuanmeldung für 10 Jahre, Folgeüberprüfungen dann alle 5 - 7 Jahre je nach Bootszustand)
Wird von der Landesregierung im Zulassungsschein Eingetragen

Lieben Gruß
Günther
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  #5  
Alt 06.03.2018, 14:20
wildschuetz wildschuetz ist offline
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Elektroatest natürlich nur dann, wenn ein Landanschluss 220 V vorhanden ist
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  #6  
Alt 06.03.2018, 15:47
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von wildschuetz Beitrag anzeigen
Hallo Tommi,

danke für deine Antwort,
also bei uns in Österreich ist bei der Nachüberprüfung
angeblich ein Elektroatest vorzulegen.
So wie bei der Fertigstellung von Wohnhäusern, Betriebsanlage, usw
(Überprüfung in Österreich genehmigt bei Neuanmeldung für 10 Jahre, Folgeüberprüfungen dann alle 5 - 7 Jahre je nach Bootszustand)
Wird von der Landesregierung im Zulassungsschein Eingetragen

Lieben Gruß
Günther
Wenn du gleich geschrieben hättest, dass du aus Österreich bist hätten wir uns die Antworten sparen können...

Eventuell würde es auch helfen wenn du dein Profil besser ausfüllst...
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Alt 06.03.2018, 16:08
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Zitat:
Zitat von wildschuetz Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
weiss jemand ob bei einem Boot das Elektroatest
für die Überprüfung ein normaler Elektriker machen kann/darf
oder muss das eine Bootswerkstätte sein
Es muss ein "konzessioniertes Elektrounternehmen" sein. Also jedes Unternehmen, dass auch Elektroanlagen in Häusern abnehmen darf. Das Gewerbe eines "Bootselektrikers" oder ähnliches gibt es ja bei uns gar nicht.
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Cheers, Ingo
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  #8  
Alt 07.03.2018, 10:01
wildschuetz wildschuetz ist offline
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@Shearline
Besten Dank für deine nette Hilfe,
dachte vielleicht gibt es bestimmte Bootswerften
die sowas ausstellen.

@billi
Was möchtest du den wissen, vielleicht meine Schuhgröße ;)

Geändert von wildschuetz (07.03.2018 um 10:13 Uhr)
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  #9  
Alt 07.03.2018, 10:25
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Zitat:
Zitat von wildschuetz Beitrag anzeigen

@billi
Was möchtest du den wissen, vielleicht meine Schuhgröße ;)
nein aber es wäre doch gut wenn man im deutschen Forum nach Regelungen fragt das man entweder Hinschreibt, dass man nach Österreichischen Regeln fragt und nicht nach den deutschen....

oder man schreibt einen Wohnort ins Profil... So ist jedem gleich klar das du aus Österreich kommst und die deutschen Regeln nicht für dich interessant
sind.

so sieht meins aus
Name:  1.JPG
Hits: 266
Größe:  10,7 KB
und so das von Sherline
Name:  2.JPG
Hits: 262
Größe:  10,3 KB

ich weis gleich wenn er ne Frage stellt, dass ich nicht mit deutschen Regeln kommen brauche
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  #10  
Alt 07.03.2018, 11:52
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Hallo Günther,

da gebe ich Volker absolut recht .

Zwar finde ich es wirklich prima das hier aus aller Welt geschrieben und gelesen wird,
aber im diesen ( Deinem ) Fall war mein Beitrag für Dich nicht hilfreich
und hätte ersparen können .

Wenn ich nichts anderes gleich sehen kann,
gehe ich auch immer von Deutschland aus .

Und dies ist ja besonderes in Fragen Zuständigkeit, Vorschriften, ......... ,
sowie auch Befähigungen u. techn. Zulassungsbedingungen wichtig zu wissen, wo .

Und über die Bedingungen in Deinem Land zum Thema kann ich nicht mitreden .



Also ich glaube Schuhgröße interessiert hier niemanden,
aber ein zumindest einzuordnender Ort wäre wirklich nett .


Grüße nach Österreich : TOMMI
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