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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo liebe Community,
ich wollte fragen, was auf mich zukommt, wenn ich ohne Führerschein Motorboot fahre. Bußgeld? Ordnungswidrigkeit? Straftat? Sperre für den Führerschein?. Den Führerschein mache ich in 4 Monaten, leider ist es unumgänglich, dass ich bis dahin auch schon Boot fahre. Natürlich kenne ich trotzdem alle Regeln und Verhaltensweisen für den Binnen-Bereich und ich kann das Boot auch fahren und verhalte mich unauffällig, allerdings fehlt mir der Schein. Ist es möglich, dass ich, wenn ich von der WSP erwischt werde, für den SBF Binnen gesperrt werde? Und an alle, die jetzt vielleicht aufschreien und sagen:"Das darfst du gar nicht, lass das lieber, hör' auf, bis du den Schein hast", denen sei gesagt, dass ich in dieser Zeit auf das Motorboot angewiesen bin und besser mit dem Boot zurechtkomme als die meisten Wochenendskipper, die zwar den Schein haben, aber beim AUsparken den halben Steg mitnehmen. Ich hoffe auf viele Antworten von Euch! (Vllt. sogar eigene Erfahrungen) Vielen Dank |
#2
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Siehe auch: http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf http://www.sportbootfuehrerschein.de...rschein-150-e/ Im Forum wurde das Thema auch schon erörtert: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=16992 Zitat:
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Zitat:
EDIT Habe ihn deinem anderen Beitrag gelesen, dass du derzeit unter 16 bist. D.h. dein Autoführerschein ist nicht in Gefahr, aber du kannst dir dort auch eine Sperre einhandeln (ist quasi wie mit getunten Mofas fahren). Zudem sind deine Eltern hier noch haftbar für deine Vergehen. Ich möchte dir ehrlich empfehlen bis zum Erlangen des Binnenscheines eine andere Transportmöglichkeit zu organisieren - da gibt es garantiert Optionen die geeigneter sind.. Beste Grüße Alex Geändert von alexhb (11.04.2015 um 08:17 Uhr) |
#3
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Es wurde eigentlich vom Vorposter schon alles gesagt. Ich möchte auch nochmals betonen, dass es das Gesetz und kein mögliches Opfer interessiert, wie gut du fahren kannst.
Wenn ein langjähriger Rennfahrer keinen Führerschein hat, darf er auch nicht im öffentlichem Verkehr teilnehmen - so einfach ist das. Mir fällt es da schon schwer nicht persönlich zu werden, Herr Anonym.
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Liebe Grüße, Sebastian www.sportbootclub-neckarhessen.de.vu Nächste Slipanlage: Hirschhorn
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#5
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Lass es einfach sein.
![]() Ich hatte, wie schon gesagt, genau die gleiche Situation und die Versuchung war wirklich groß, denn mein fertig restauriertes Boot lag den ganzen Sommer am Steg und wäre binnen 5min bereit zum ablegen gewesen, aber Gesetz ist Gesetz. Ich bin dann mit Freunden und Familie rausgefahren, und das allerschönste war die Vorfreude auf meinen 16. Geburtstag. ![]() PS: Bevor du uns deine perfekten Fahrkünste unterbreitest, verrate doch erstmal deinen Namen. |
#6
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Bei dem Thema fällt mir nur eins ein...
Der Nick ist Programm ![]()
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so long, der Thomas... ![]() ![]() Geändert von coolibri (07.07.2015 um 15:40 Uhr)
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#7
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Zitat:
Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann du willst in 4 Monaten, mit 15 Jahren und 9 Monaten, deine SBF Binnenprüfung ablegen, wobei du den Schein dann erst weitere 3 Monate später (zum 16. Geburtstag) ausgehändigt bekommst. Und weil du nach eigener Aussage während dieser Zeit auf das Motorboot angewiesen bist ![]() Ganz ehrlich, es fehlt dir offensichtlich an der nötigen Reife zum Führen jedwedes Fahrzeuges, egal ob Binnen, auf See oder auf der Straße. Werd' erwachsen und lerne Verantwortung zu übernehmen, das wäre ein guter Anfang ... Gruß, Ralf |
#8
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Nachdem ich in einem anderen Beitrag von dir gelesen habe, dass du erst 15 Jahre alt bist kann auch ich dir nur davon abraten.
Denn es stellt auf jeden Fall eine vorsätzliche Straftat dar. Somit kann, wenn man dich erwischt, bei der Strafverfolgung sicher auch eine Sperre für den KFZ-Führerschein eingebracht werden. Als 15 jähriger unterliegst du zwar noch dem Jugendstrafrecht, dass bedeutet aber nur, dass sich die Strafen anders auswirken. Ich würde mal behaupten wenn man dich erwischt bekommst du: 1. ein Bußgeld auferlegt 2. eine gewisse Anzahl an Zivilstunden 3. ggf. eine Sperre für den KFZ-Führerschein Was jedoch viel schlimmer wäre, wenn etwas passiert - also du einen Unfall verschuldest. Hier zahlt dann (falls vorhanden) die Versicherung nicht! Und ein noch so kleiner Schaden kann direkt in die tausende von Euros gehen. Und den zahlst dann du bzw. deine Erziehungsberechtigten. Denn hier handelt es sich dann um ein Vergehen und da greift dann auch nicht die private Haftpflichtversicherung deiner Erziehungsberechtigten. Auch denke ich, dass selbst wenn du nur in einem Unfall verwickelt und nicht schuldig bist, wird es erhebliche Nachteile für dich mitbringen. Und wie hoch solche Kosten eines kleinen Schadens sein können, mal als Beispiel... mir ist Ende letzten Jahres ein Segler in mein angelegtes Stahlboot gefahren und hat einen Kratzer mit dem liegenden Mast verursacht. Eigentlich war er nicht einmal direkt schuld, denn er wurde von einer plötzlich aufkommenden Unterströmung vom Kurs abgebracht und ist leicht angeeckt. Der Kratzer war ca. 20cm lang. Die Folge: die gesamte Seite musste lackiert werden. Im Zuge dessen das AF erneuert werden. Kosten: 3.500 EUR! Und das war nur ein Kratzer... lass sich jemanden dabei ernsthaft verletzen oder gar Folgeschäden davon tragen. Du wirst deines Lebens nicht mehr froh. Du willst es zwar nicht lesen, aber warte einfach ab bist du den Schein hast. Du magst noch so gut fahren können, aber selbst im Falle eines unverschuldeten Unfalls trifft es dich hart. Ich weiß... Monate sind in deinem Alter noch eine lange Zeit. Geschweige denn Jahre... dennoch sind auch 2 Jahre schnell um - und wenn du dann, während deine Freunde mit dem Auto umhercruisen, weiter mit dem Fahrrad fahren mußt - wirst du dich weitere 2 Jahre massiv für diese Dummheit ärgern. Alles ein "Kann sein" und kein "Muss sein". Nur Murphys Law greift meist immer!
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http://www.ms-justitia.de Einst waren - so erzählt man stolz- in alten Seemannskreisen - die Schiffe selber nur aus Holz, doch ihre Crews aus Eisen. Jetzt ist, bei allem was heut fährt - wer wollte das bestreiten - die Sache meistens umgekehrt. So ändern sich die Zeiten! |
#9
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Wieso ist das Bootfahren unumgänglich für dich.
Wohnst du auf einer Insel und mußt damit zur Schule fahren oder wie ist das zu verstehen.? ![]() ![]() ![]() Gruß Martin |
#10
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#11
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Er ist 15...!
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so long, der Thomas... ![]() ![]() |
#12
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Ist heute der 1.April?
![]() Sorry, aber auf solche Fragen gibt es eigentlich nur eine Antwort. Nämlich am besten keine! Unglaublich der Nächste hat in der Grundschule den Fahrradführerschein gemacht und kennt alle Verkehrsschilder, daher kann er ja dann eigentlich auch schon Auto oder LKW fahren ![]() ![]() Wenn jemand seinen Autoführerschein wegen Punkten oder Alk. abgeben muss, kann er ja auch nicht einfach weiter zur Arbeit fahren. Was ist denn der Grund, der dich zwingt Gesetze zu überschreiten? Du schreibst ja, dass du alle Regeln in der Binnenschiffart kennst. Dann halte dich auch dran!!! Gruss Rainer
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#13
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Oops, stimmt ..., wie war das doch gleich: Unter 16J. und unter 5 PS ist nur auf See erlaubt, ab 16J. mit SBF dann auch über 5 PS. Binnen grundsätzlich erst ab 16J., egal ob führerscheinfrei bis 5/15PS oder mit SBF.
Gruß, Ralf |
#14
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Ich möchte den "HerrAnonym" mal fragen wie er denn an ein Boot kommt.
Haben Mami und Papi eins gekauft oder Omi und Opi? Selbst bist du ja noch nicht geschäftstüchtig. Ich glaube eher das ist ein Fake und "HerrAnonym" lacht sich schon halb tot. ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#15
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http://www.taschengeldparagraph.com/
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#16
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Soll ja Motore und Boote für ein gewisses Taschengeld geben.
![]() Mit dem "beschränkt geschäftsfähig", auf welchem Wort liegt denn die Betonung? ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#17
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laaaaaaaangweilig!
Es ist doch alles gesagt, bitte füttert diesen Troll doch nicht weiter. Gruss, Tobias
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#18
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![]() Zitat:
er ist ein Ausparker ... ![]() ![]() ![]() voll daneben ... ![]() |
#19
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![]() Zitat:
Schon alleine für diese Frage, hier ![]()
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![]() Grün lebt ![]() ![]() Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... ![]()
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#20
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Leider haben Regeln einen gewissen Sinn.
Man kann auch nicht mit 16 Auto fahren nur weil man Verständns hat für die Erfindung des Verbrennungsmotors. Bei meinen Kindern gelte ich als äußerst großzügig für die Regelung "Begleitendes Fahren" Aber " Gesetz ist Gesetz" und nur um irgendeine andersgeschlechtliche Mitfahrerin zu beeindrucken kann man sich nicht über geltende Gesetze hinwegsetzen Gruß Rudolf |
#21
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Besonders schlau ist es, die Absicht, eine Straftat zu begehen, in einem öffentlichen Forum zu verbreiten,
Siggi
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#22
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Ich denke, der Richter wird die Unumgänglichkeit vollkommen verstehen...z.B. wenn die Insel, auf der du lebst, anfängt zu brennen und die einzige Möglichkeit, von der brennenden Insel zu fliehen, ist die Benutzung eine Motorbootes.
Aber wenn die Unumgänglichkeit das Beeindrucken eines Mädel ist, sag Bescheid, wann der Verhandlungstermin ist. ![]() ![]() ![]() ![]() Gruß Erik
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#23
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Einer Bekannten von mir wurde die Handtasche mitsamt Personalausweis gestohlen. Sie rief dann die Polizei und die hat ihr dann erstmal ein Verwarngeld wegen Verstoss gegen die Ausweispflicht aufgebrummt. |
#24
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Die Führerscheinpflicht besteht nun mal, kann man gut finden oder nicht. Dieses hohe Rechtsgut wird nun einmal weitgehend durchgesetzt und ist sanktionsbewehrt. Da hilft nur paddeln, rudern und außerhalb Berlins wohl auch segeln. Gruß Michael |
#25
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