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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin moin,
Mal wieder ein CE Thema, ich habe leider über die SuFu keine Antwort zu meiner Frage gefunden ![]() Ich würde gerne eine Gobi Bj. 99 beim WSA zulassen. Nun muss ja auch das entsprechende CE Zertifikat vorgelegt werden. So, wie das auf der Seite des WSA beschrieben ist, verstehe ich das als Urkunde, mit Unterschrift des Herstellers. Nun hat der Vorbesitzer aber kein extra "Zertifikat". Das Boot verfügt über eine CE Plakette und im Handbuch ist auf Englisch beschrieben, dass dieses Boot mit dieser Seriennummer (Rumpfnummer und Motornummern handschriftlich durch Händler (?) eingetragen) der CE Zertifizierung entspricht und nach Kategorie B eingestuft ist. Allerdings hat das für mich nicht den Charakter einer Urkunde, es ist auch keine Unterschrift vorhanden. Ist dieser Nachweis im Handbuch, auch wenn nicht unterschrieben, ausreichend für eine Anmeldung beim WSA? ![]() Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit solche Zertifikate über die Hersteller nachzubeziehen? Danke für Eure Antworten! Grüße Gregor |
#2
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Hallo Gregor,
was Du beim WSA genau vorlegen musst weiß ich auch nicht. Ich habe für meine Boote immer einen Internationalen Bootsschein beim ADAC besorgt und da hat bisher noch nie jemand nach CE-Formularen gefragt. Ich kann mich noch erinnern dass in das Handbuch unserer Dufour36 eine CE-Bestätigung als Kopie mit eingebunden war, darauf war auch (aber alles nur in Kopie) eine Unterschrift. Das wollte aber nie irgendjemand sehen, außer dann beim Verkauf des Bootes. Viele Grüße Helmut
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#3
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Moin,
es sollte eine Kopie der Seite im Handbuch zur Anmeldung ausreichen, es ist keine Urkunde im eigentlichen Sinne, aber eine Bestätigung des Herstellers. Ich würde noch eine Fotografie der Plakette beilegen. Helmut das mit dem ADAC ist interessant, bislang hörte ich immer das der es super genau nimmt und man eher mit dem WSV (je nach Ort) verhandeln kann. Beste Grüße Alex
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#4
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Servus!
Das im Handbuch reicht normal, viel mehr ist das meist auch nicht. Zum adac: das Zauberwort bei denen heißt bestandsschutz. War ein Boot bereits bei denen zugelassen und bleibt es auch dort (oder versichert es gar noch über die - hüstel) wollen die keine ce mehr sehen. Ist quasi dann eine hausinterne ummeldung, und man geht dann zugunsten des Kunden einfach mal davon aus, dass seinerzeit bei der erstanmeldung alle Dokumente korrekt Vorlagen. Schöne Grüße, Jan
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#5
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Also bei mir ist die "Konformitätserklärung" schon eine Art Urkunde, ausgestellt für mein Boot mit allen Daten inkl. Rumpfnummer. Die kann der Händler in der Regel selbst ausdrucken bzw. beim Hersteller anfordern (zumindest bei neueren Booten aus dem Brunswick-Konzern).
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Viele Grüße Gerhard |
#6
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Hallo
kann mir jmd sagen, welche Angaben auf einer Zert draufstehen? Interessant wäre zB, ob eine Angabe zu KW / PS drauf steht... Dankeschön
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Liebe Grüße Tom ----------------------------------------------------------------------------------------------- Im Leben gehts oft nicht um "besser" sondern einfach nur um "anders" ![]() |
#7
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guten Morgen zusammen...
wie schon oben erwähnt: Die CE Erklärung ist lediglich eine Dokument (Keine Urkunde) womit der Hersteller erklärt das er sich an die Richtlinien zur Erstellung eines Produktes gehalten hat ....nicht mehr und nicht weniger ...... Diese CE-Kennzeichnung ist kein Sicherheitskennzeichen wie zb. das GS Zeichen !!! Wenn nun man Änderungen am zb. am Boot vornimmt... zb ne von IB auf Ab umrüstet oder eine Luke einbaut, erlischt diese CE und ihr als " Umbauer" werdet zum Hersteller...... Ihr müsstet dann ein Dokument erstellen, wo IHR reinscheibt das Ihr euch an die Richtlinen gehalten gehabt... ob ihr das wirklich auch gemacht habt prüft keiner ...... Ihr werdet zb schon zum Hersteller wenn ihr in eine Leuchtstofffassung eine LED einschraubt........ Die CE somit ganz toll.-) kannste nen ei drüber kloppen........ |
#8
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Wo steht das denn?
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#9
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richtlinie für sportboot : http://ce-richtlinien.eu/sportboote-richtlinien/
ansonsten findest du viele infos im netz : zB. www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 62932 schau einfach mal auf der Seite der baua oder mal in ProdSG...# ce ist absolut kein Hexenwerk ...... |
#10
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Formal ist die Konformitätserklärung tatsächlich eine Urkunde mit Rumpfnummer und Unterschrift, die Du im Original mitzuführen hast (und bei der Anmeldung vorlegen solltest).
In der Praxis denke ich, dass Du mit dem Handbuch und einem Foto der CE-Plakette (gute Idee!) durchkommen solltest - zur Not musst Du ein paar WSAs durchprobieren. Ich habe hier mal meinen Kenntnisstand zur CE gesammelt: http://www.bootstechnik.de/2013/07/2...ufswertkiller/ Ansonsten sollte der Hersteller/Importeur so eine Urkunde auch nochmal ausstellen können, wenn es ihn noch gibt. Mag aber gebührenbewehrt sein. In Deutschland gibt es bestimmt Regelungen zum Ersatz von wichtigen Dokumenten - so eine Urkunde könnte ja auch mal durch Brand o.ä. zerstört werden.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#11
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![]() Zitat:
Hast du beruflich damit zutun ? |
#12
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Ja, Ja... 1999 wurden die CE-Erklärungen oft einfach im Handbuch abgedruckt,
mal mit freien Stellen für die Rumpfnummer, mal pauschal für die ganze Serie. Da war man auch in dioesem Metier noch neu und es war nicht alles haarklein ausformuliert. Die ganzen Feinheiten kamen später und die "Hersteller-Erklärung" mutierte immer weiter zum (fälschungssicheren) Zertifikat, was auch wirklich etwas hermacht. Mehrfarbig, mit allen personalisierten Bootrsangaben, auf Papier wie Banknoten mit hübschem Siegel... Einfach kopieren und zusammen mit Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) zur Anmeldung mitschicken oder mitnehmen, fertig.
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gregor ![]()
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#13
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![]() Zitat:
U. a. hier: http://www.pom.be.ch/pom/de/index/st...tboot-rl-d.pdf Zitat:
Und in der Fußnote 3 dazu: Zitat:
Und es wäre wahrscheinlich die erste EU-Verordnung, in der es nicht links und rechts und insbesondere zu Anfang unterschiedliche Interpretationen gegeben hätte - vielleicht allein schon, weil jeder Hersteller die in seine Landessprache übersetzte Version herangezogen hat. In Griechenland konnte man bspw. weit bis in die 2000er Jahre Neuboote direkt vom Hersteller ohne CE kaufen, was nach geltendem EU-Recht ordnungswidrig war. Deswegen habe ich ja auch zwischen formal und in der Praxis differenziert.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#14
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![]() Zitat:
Zitat:
![]() Handschriftlich unterzeichnet habe ich noch keine CE gesehen, ich nehme an die zeichnungsberechtigten Angestellten eines Schlauchbootherstellers haben etwas anderes zu tun, als CEs von 10.000 Schlauchis de facto händisch zu unter- schreiben... ![]() Aber die drucken so schön bunt, dass die Tinte richtig echt aussieht.... Originale aus Papier führe ich auf dem Schlauchboot (ausser Versicherungs- nachweis, SBF und Zulassung im Portemonnaie), weil nicht wasserfest, garantiert nicht mit mir rum. Weder eine CE, noch einen Mwst.-Nachweis. Und ob Schlauchi oder Kabinenkreuzer, in diesem Punkt unterscheidet sich das Thema CE nicht. ![]() Übrigens alles was für die CE für Boote gilt, gilt auch für die Motoren, nur weil dies bisher nie nachgefragt wurde, sind Motoren nicht im rechtsfreien Raum. Dann habe ich ja nach ein komplettes Büro auf dem Boot... ![]()
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gregor ![]() |
#15
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Hi
alles echt interessant, da stellt sich mir - immer auf der Suche nach Vereinfachungen - eine Frage: Analog zu PKWs, bei denen man ja mit einer Briefkopie eines baugleichen Typs verschiedenste Eintragungen durchsetzen kann - meist beim TÜV - müsste man doch mit dem CE Zert eines baugleichen Bootes auch zurande kommen. Ich weiss, ein Auto ist kein Boot, TÜV kein WSA usw. aber mal prinzipiell: Wenn es ein Zert für ein Boot xy gibt, dann muss doch wohl nicht jeder, der das selbe Modell zertifiziert haben will, nochmal den Sermon durchlaufen. Ich gönne ja den Nachzertifizierern Ihre Umsätze, aber die werden sicher in den Fällen auch nur abschreiben bzw kopieren. Praxisproblem könnte natürlich sein, dass es keine festen Typ-Kennzeichen/Nummern gibt, also die Nachvollziehbarkeit richtet sich ausschließlich nach der Bootsbezeichnung. Ggf wäre es ja mal einen Versuch wert, sowas durchzusetzen und dann hier im Forum eine Zert- Tauschbörse einzurichten?
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Liebe Grüße Tom ----------------------------------------------------------------------------------------------- Im Leben gehts oft nicht um "besser" sondern einfach nur um "anders" ![]() |
#16
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kleiner Nachtrag zu den Zertifizierern:
wer ist eigentlich berechtigt, das zu tun? Es sollte doch eigentlich jeder Sachverständige tun dürfen - oder muss man da eine Genehmigung oder Berufung für haben, ähnlich den "Beliehenen" wie TÜV, Dekra oder Schornsteinfeger? Das wäre auch mal interessant zu klären - aber wo guckt man?
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#17
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Die EG-Konformitätserklärung muss vom verantwortlichen Hersteller oder allenfalls seinem befugten Bevollmächtigten ausgestellt werden. Wenn du also dein Boot umbaust, wirst du zum Hersteller....Dann kann schon passieren wenn du eine neue andere Luke einbaust oder einen anderen Motor oder oder oder ....... im Regelfall geht es hier um wesentliche Veränderungen......
Du müsstet dann selber bestätigen das du den Umbau/Einbau nach den gülten Richtlinien vorgenommen hast...... Um auf das mitführen des CE-Zertifikates zurück zukommen .....wer von euch hat das CE zertifikat seines Autos, seines Laptops, seiner Kaffeemaschine, seines Vibrators, seines Mobiltelefones vorliegen ....... ich tippe mal keiner ![]() |
#18
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Tja eben - befugter Bevollmächtigter - wer befugt den?
Es haben wohl nicht alle Hersteller die ceproof gmbh befugt... Oder ich bau einfach irgendwas um und dann bin ichs selbst. Also Aschenbecher rein und Zert erstellen? Hm...
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#19
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Der bevollmächtigte Vertreter ist eine Person,
die der Hersteller benennt, damit sie in seinem Namen tätig wird, und die bestimmte, in der Richtlinie vorgeschriebene Aufgaben ausführt, die der Hersteller auf sie übertragen hat. Alle vom Hersteller benannten bevollmächtigten Vertreter müssen im Gebiet des EWR angesiedelt sein, damit sie im Namen des Herstellers gemäß den Bestimmungen der Richtlinie tätig werden können. Zu diesem Zweck erteilt der Hersteller dem bevollmächtigten Vertreter das schriftliche Mandat, in seinem Namen tätig zu werden. Dieses Mandat gibt im einzelnen Auskunft über die Verpflichtungen, für die der Hersteller seine Verantwortungen auf den bevollmächtigten Vertreter überträgt. Gemäß Abschnitt 3.2 des Leitfadens für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien ist ein außerhalb der Gemeinschaft niedergelassener Hersteller nicht verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter in der Gemeinschaft zu benennen. |
#20
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Aha.
also doch. Danke. Schade, da hätten sich einige "Sachverständige" drum gerissen ![]()
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#21
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Nimm doch einfach die Unterlagen die Du hast und schicke sie zum WSA.
Wenn sie mehr benötigen/sehen wollen werden sie sich melden und Dich bitten es nachzureichen. Zerbrich Dir den Kopf nicht über Probleme die noch garnicht da sind. Wilde Vermutungen wie "was wäre wenn, hätte, wäre könnte, etc." kosten nur Nerven und bringen Dicht nicht weiter!
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MfG
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#22
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Wenn du dichalso fachkundig fühlst oder sogar befähigte Person bist .... dann kannst du das CE selber machen .-)
Da ich im Bereich der Arbeitssicherheit und Umwelt beruflich tätig bin, fordere ich von der Eu eine Richtiline zur Erstellung von sinnigen Richtlinen ![]() |
#23
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Die Schachtel mit dem GS Zeichen drauf kannst du getrost im Kamin verbrennen - umweltfreundlich natürlich. ![]()
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Gruß Wolfgang |
#24
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Hi
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Aber das Thema beschäftigt ja unabhängig davon viele - auch zukünftige - Kaufinteressenten. Ich finde es deshalb toll, dass hier so rege diskutiert wird, was sollte dieses Forum sonst für einen Sinn ergeben, wenn nicht diesen? Danke an alle "Mitquatscher" ![]()
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#25
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Gruß Wolfgang
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