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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen
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#1
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Wenn ich den ausschließlich für nen Oldie benutze müßte doch nen grünes gehen,
oder ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#2
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Moin,
ich denke nicht. Der Oldi ist weder ein Sportgerät noch ein Agrar Fahrzeug. Er ist leider nur ein Kraftfahrzeug.
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#3
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Steht in den Papieren. Ist's ein "Sonderanhänger für Sportgeräte" müsste dein Oldie ein nicht straßenzugelassenes Fahrzeug, wie z.B. ein Rennwagen sein, der dürfte noch als "Sportgerät" durchgehen. Ein Motocross-Bike ohne Zulassung und ein Pferd auch.
Ansonsten ist es ein gewöhnlicher Transportanhänger für Kraftfahrzeuge und somit steuerpflichtig, dafür kannst du aber auch dein Boot oder ein Sofa damit transportieren, ganz wie dir beliebt.
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#4
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die aktuelle benutzung ist unrelevant da du ihn ja auch für etwas anderes nutzen kannst.
Ich hatte damals das problem das es hieß "Nur wenn ausschließlich für Sportgeräte die keine Zulassung bekommen können".
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995
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#5
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Also in irgendeiner Grauzone möglich wird es schon sein, bei Oldtimerveranstaltungen hat schließlich rund ein Drittel der anrollenden Autotrailer ein grünes Kennzeichen und da stehen meist selbst zugelassene Fahrzeuge drauf...
... aber lohnt sich der potentielle Ärger in der Grauzone? So teuer ist der Unterhalt nun auch nicht... Habe meinen (Buhl, hydraulisch kippbar) regulär zugelassen aber auch weil man grünes Kennzeichen in Hamburg keine Minute auf öffentlichem Grund abgekoppelt abstellen darf...
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#6
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![]() Zitat:
Weswegen ist das so?
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Beste Grüße John |
#7
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Ich denke mal die Zulassungsstelle kann nicht wirklich nachvollziehen wofür du den Trailer nutzt. Wenn du sagst für Sportgeräte werden sie dir wohl grün geben. Beispiel Hänger für Motorräder. Für Straßenmaschinen schwarz, für Renn- oder Crossmaschinen grün. Die Zulassung zu bekommen sollte also kein Problem sein.
Wie das allerdings die Polizei und dein Versicherer sieht steht auf nem anderen Blatt.
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Gruß, Frank ![]()
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#8
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Was kostet eine Trailer-Steuer im Verhältnis zu evtl. anstehendem Ärger mit der Rennleitung?
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#9
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Eine Frage zum TÜV.
Grüne Nr = kein TÜV erforderlich. Schwarze Nr = alle 2 Jahe 70€ für TÜV. Ist das richtig so?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#10
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Nein, auch grüne Kenzeichen müssen zum TÜV.
Gruß Peter
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Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
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#11
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Grüne = keine Steuer und keine Versicherung nötig.
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Gruß, Frank ![]()
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#12
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Ich wüsste nicht, dass es so ist. Ich kann mir nur vorstellen, dass wegen der fehlenden Haftpflicht-Versicherungspflicht von zulassungsfreien Anhängern (vulgo "grünes Kennzeichen") die Ordnungsämter besonders sensibel sind.
Rennt Dir eine Dreijährige vor den abgestellten Trailer mit grünem Kennzeichen und sticht sich ein Auge aus, bist Du potenziell dran, und wenn Du dann keine Trailerversicherung hast - was Du nicht musst -, gehts ans Privatvermögen. Zitat:
Hier die gesetzlichen Grundlagen, falls sich mal wieder ein Straßenverkehrsamt dumm anzustellen gedenkt: http://www.bootstechnik.de/2013/04/2...-von-trailern/ Ich habe schon mehrfach von Verwaltungsangestellten im öffentlichen Dienst Komma Teilzeit gehört, die mit allem, was nicht die Ummeldung eines roten Golfs war, überfordert waren. Da hilft es manchmal, sie auf ihre eigenen Regeln hinweisen zu können.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#13
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Soweit erst mal an alle vielen Dank
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#14
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Natürlich müssen die auch zum TÜV
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#15
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Keine Versicherung und keine STEUER. TÜV brauchst du.
Bei meinem Bootstrailer ist dieser beim Boot mitversichert. Auch dann, wenn er abgekoppelt ist, ohne Boot drauf ist und z.B. geschoben wird.
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Gruß, Frank ![]()
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#16
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Genau so ist es. Beim z.B. Pferdeanhänger ist er über die Pferdehaftpflicht mit versichert. Sobald er am Auto hängt über die Kfz-Haftpflicht. Wenn ich bedenke, dass alle Trailer bis Anfang der 90 er Jahre noch nichtmal zum Tüv mussten hat sich in dem Bereich nicht viel getan.
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#17
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Aber eben freiwillig und am Kennzeichen nicht zu erkennen. Wie die mir das erklärt haben, zielt die Verwaltungsanweisung wohl neben der Versicherung auf die Steuerfreiheit ab.
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#18
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Den Trailer zu versichern liegt schon im eigenen Interesse, nämlich falls Dieser geklaut wird.
Oder das Horrorszenario: Trailer löst sich auf der Autobahn vom Zugfahrzeug. Die Versicherung wird sagen, daß der Trailer in dem Moment wo er auf der Fahrbahn stand und das folgende Fahrzeug eingeschlagen ist nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden, und infolgedessen nicht über das Zugfahrzeug versichert war. Eine gute Bootsversicherung sollte den Trailer einschließen. |
#19
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![]() Zitat:
Zitat:
DAS stimmt.
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Beste Grüße John |
#20
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Ich meine, das gibt es nicht mehr.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#21
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Doch bei 25 kmh Trailern
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#22
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Ich klinke mich ebenfalls mal kurz ein, dann muss ich keinen extra Threat eröffnen. Hoffe das ist OK so.
Darf ich auf meinem Bootstrailer mit grünem Kennzeichen auch keinen 50km/h Roller transportieren um im Urlaub ein wenig damit rumfahren zu können? Falls das nicht erlaubt ist, darf ich dann wenigstens Fahrräder draufstellen? In meinem Fzg-Schein steht: Anhänger für Sportgeräte Bootstransporter Liebe Grüße Mark |
#23
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Nein und nein.
Umschlüsseln auf Anhänger für Sportgeräte (ohne Bootstransporter) dann gehen die Fahrräder aber schon...
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#24
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Gruß Andreas
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#25
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![]() Zitat:
Hehe, gute Idee ;) Danke für die raschen Antworten von euch Beiden. Werde den Anhänger dann wohl umschlüsseln lassen, dass wenigstens die Fahrräder gehen. |
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