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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.05.2013, 14:36
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Hallo,
ich bin seit einer Woche stolze Motorbootbesitzerin und demzufolge noch sehr neugierig, wenn es um das Thema Boot geht. Meine erste Frage an euch- wo muss ich mein Boot anmelden? Ich habe verschiedene Meinungen gehört- ADAC oder WSA?
Mein Motorboot ist 4,65m lang und 2m breit mit einem 65PS Motor.
Was ist noch ganz wichtig und sollte unbedingt beachtet werden?
Ich bin für alle Hinweise dankbar....
Gruss Red Bandit
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  #2  
Alt 23.05.2013, 14:45
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Moin

Auch wenn gleich die große Diskussion wieder beginnt , halte ich eine Anmeldung beim zuständigen WSA für die günstigste und unkomplizierteste Lösung
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Gruß, Jörg

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  #3  
Alt 23.05.2013, 14:49
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Das WSA kennzeichen kostet einmalig gebühr, ist unbegrenzt gültig und wird EU weit annerkannt.

Das ADAC/DMYV Kennzeichen (IBS) kostet, wenn du nur Innerhalb Deutschland fährst auch nur einmalig, wenn du außerhalb Deutschlands fahren willst must du es alle 2 Jahre Verlängern lassen. Die Verlängerung kostet ungefähr so viel wie die Zulassung beim WSA

Jetzt kannst du selbst entscheiden.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 23.05.2013, 14:50
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WSA ist eine einmalige Anmeldung, danach kostenlos, ADAC oder DMYV (internationaler Bootsschein) ist nur zeitlich begrenzt gültig, kommen also alle 2 Jahre Kosten dazu (war zumindest früher so). Beim WSA kannst Du dir eine Anmeldestelle aussuchen, muss nicht das WSA deines Heimatrevieres sein. Anmeldung dort geht telefonisch und per pdf Formular, nach Überweisung der Gebühren bekommst Du die Papiere. Wir (Ruhrgebietler) haben seit Jahren ein Emder Kennzeichen, die waren einfach so nett und freundlich zu uns.

Jürgen
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  #5  
Alt 23.05.2013, 14:51
123 123 ist offline
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Kommt auf die näheren Umstände an. Wird nur deutsche Küste gefahren, ist keine Anmeldung nötig. Wenn binnen gefahren wird, reicht WSA und für manches Ausland auch. Ansonsten braucht man den IBS oder das Flaggenzertifikat. Letzteres lohnt sich, wenn man sein Boot über mehr als 5 Jahre behalten will.
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  #6  
Alt 23.05.2013, 15:00
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Niederrheiner Niederrheiner ist offline
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Hallo, ich würde an Deiner Stelle das WSA Kennzeichen für bummelige 18,-€ nehmen. Einmalig und fertig. Hier ein bischen was zu lesen:

Kennzeichnungspflicht von Kleinfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sein Fahrzeug zu kennzeichnen.
Im Binnenbereich regelt dies die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BSchStrO).
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge sind alle Kleinfahrzeuge (>20m Länge) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW.
Ausgenommen sind:
- Ruderboote, Beiboote, die mit Muskelkraft bewegt werden.
- Segelboote ohne Motor bis zu einer Länge von 5,5m.
- Motorboote bis 2,21 kW.
Der Eigner einer Kleinfahrzeugs kann sich entscheiden, ob er ein amtliches Kennzeichen oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen beantragt und führt.
Amtliche Kennzeichen sind u.a.:
- Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA).
- Binnenschiffsregistierung im Binnenschiffsregister.*
Amtlich anerkannte Kennzeichen sind:
- Internationaler Bootsschein (IBS) des DMYV, DSV oder ADAC.
- andere anerkannte Kennzeichen der verschiedenen Bundesländer.
Außnahme Wassermotorräder (Jetski): Diese müssen immer ein amtliches Kennzeichen tragen!
Die jeweiligen Kennzeichen müssen gut sichtbar an beiden Bug- oder Heckseiten oder am **Spiegelheck angebracht sein. Die Buchstaben (lateinisch) und Ziffern (arabisch) müssen mindestens 10 cm hoch und dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
*Hinweis: Schiffe mit mehr als 10 m³ müssen im Schiffsregister eingetragen werden.
** In Holland reicht nur am Heck nicht aus, hier muß die Kennzeichnung an beiden Seiten angebracht sein.

Quelle: http://www.zalu.de/rund-um-sport-ber...dem-rhein.html

Viele Grüße
Christian
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau"

www.zalu.de
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  #7  
Alt 23.05.2013, 15:16
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Red Bandit Red Bandit ist offline
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Vielen Dank für die ausführlichen Infos. Ich denke, dass ich zum WSA gehe und mein Boot da anmelde.
Als ich das jetzt alles so gelesen habe, kam mir ja auch wieder die "Erleuchtung", da das auch Fragen waren, die bei der Prüfung zum Sportbootführerschein-Binnen- vorkamen. Aber das ist ja auch schon wieder ein Jahr her bei mir....
Also nochmals Danke!
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  #8  
Alt 23.05.2013, 19:43
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Zitat:
Zitat von Red Bandit Beitrag anzeigen
...
Was ist noch ganz wichtig und sollte unbedingt beachtet werden?

Für die Anmeldung benötigst du deinen Personalausweis und einen Eigentumsnachweis für Boot und Motor (i. d. R. den Kaufvertrag).

Wenn dein Boot oder Motor nach dem 16.8.1998 gebaut wurde oder erstmalig in der EU in Verkehr gebracht worden ist, benötigst du noch die CE-Konformitätserklärung.

Solltest du vom Vorbesitzer einen Ausweis erhalten haben, muss dieser bei der Neuanmeldung abgegeben werden:

"bisheriges Kennzeichen

: z.B. eines Wasser- und Schifffahrtsamtes oder vom

ADAC, DMYV, DSV oder Landratsamt. Auch Ausländische Kennzeichen sind anzugeben.

Original Ausweise der Wasser- und Schifffahrtsämter sind immer den Antrag beizufügen"
.


Weitere Hinweise zur Anmeldung beim WSA findest du hier (ist der aktuelle Antrag von www.wsv.de):

http://www.wsv.de/service/formblaett...nfahrzeuge.pdf
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #9  
Alt 23.05.2013, 19:50
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sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Für die Anmeldung benötigst du deinen Personalausweis und einen Eigentumsnachweis für Boot und Motor (i. d. R. den Kaufvertrag).

Wenn dein Boot oder Motor nach dem 16.8.1998 gebaut wurde oder erstmalig in der EU in Verkehr gebracht worden ist, benötigst du noch die CE-Konformitätserklärung.

Solltest du vom Vorbesitzer einen Ausweis erhalten haben, muss dieser bei der Neuanmeldung abgegeben werden:

"bisheriges Kennzeichen

: z.B. eines Wasser- und Schifffahrtsamtes oder vom

ADAC, DMYV, DSV oder Landratsamt. Auch Ausländische Kennzeichen sind anzugeben.

Original Ausweise der Wasser- und Schifffahrtsämter sind immer den Antrag beizufügen"
.


Weitere Hinweise zur Anmeldung beim WSA findest du hier (ist der aktuelle Antrag von www.wsv.de):

http://www.wsv.de/service/formblaett...nfahrzeuge.pdf
Die Anmeldung des Motors ist ein KANN aber kein MUSS. Wenn du den motor mal wechselst haste ja auch keine Böcke wieder zum WSA zu flitzen um die paiere entsprechend ändern zu lassen. Vorteilhaft ist das in sofern das der Motor im Falle eines Diebstahls registriert ist. Aber normalerweise müsste das reichen eine Kaufvertrag mit entsprechenden Daten vorweisen zu können. Ich persönlich handhabe das so, auch bei gebrauchten Teilen, aufgrund des Eigentumsnachweises geht nix ohne Vertrag.
__________________
Gruß Sascha
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  #10  
Alt 23.05.2013, 20:15
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Die Anmeldung des Motors ist ein KANN aber kein MUSS. Wenn du den motor mal wechselst haste ja auch keine Böcke wieder zum WSA zu flitzen um die paiere entsprechend ändern zu lassen. Vorteilhaft ist das in sofern das der Motor im Falle eines Diebstahls registriert ist. Aber normalerweise müsste das reichen eine Kaufvertrag mit entsprechenden Daten vorweisen zu können. Ich persönlich handhabe das so, auch bei gebrauchten Teilen, aufgrund des Eigentumsnachweises geht nix ohne Vertrag.

Das kann natürlich gut möglich sein. Muss jeder für sich selbst entscheiden.

Ich habe auch früher schon zu meinen AB-Zeiten immer beides eingetragen. Wenn man nicht hinfahren möchte und sich etwas ändert, kann man auch den Änderungsantrag per Post ans WSA senden (zusammen mit dem alten Bootsausweis und für diese Zeit eine Kopie vom Bootsausweis beim Bootfahren mitnehmen). Man bekommt dann den geänderten per Post gesandt (hatte ich auch schon mal).
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Viele Grüße
Thomas
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  #11  
Alt 23.05.2013, 22:21
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
... Ansonsten braucht man den IBS oder das Flaggenzertifikat. ...
Zitat:
Zitat von Red Bandit Beitrag anzeigen
... Mein Motorboot ist 4,65m lang und 2m breit mit einem 65PS Motor. ...
Wo "braucht" man den IBS
und Flaggenzertifikat bei 4,65 m

Spatzenbekämpfung mit interkontinentalen Atomraketen ist sicher auch sehr effektiv.

Gruß Lutz
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  #12  
Alt 23.05.2013, 23:45
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Die Anmeldung des Motors ist ein KANN aber kein MUSS. ...

Hallo Sascha,

in anderen Threats hier im ist man eher der Meinung, dass es ein MUSS ist und kein kann.

Es musste wohl auch schon mal jemand 20 € an die WSP bezahlen, weil der Hilfsmotor nicht eingetragen war.




Ist auch hier nachzulesen: https://www.elwis.de/Freizeitschifff.../07/index.html

§ 7 Antrag

(1) Der Eigentümer des Kleinfahrzeugs hat ein amtliches Kennzeichen bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen bei einer der in § 5 genannten Organisationen zu beantragen.
(2) Der Antrag muss enthalten:
  1. Angaben über den Eigentümer:
    1. bei natürlichen Personen:
      Familiennamen, Geburtsnamen, Vorname, Tage und Orte der Geburt, Anschriften
    2. bei juristischen Personen und Behörden:
      Namen oder Bezeichnungen und Anschriften des Sitzes sowie einen benannten Vetreter mit Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt und
    3. bei Vereinigungen:
      ein benannter Vertreter mit den Angaben nach Buchstabe a und Name der Vereinigung;
  2. die den Erwerb des Eigentums begründenden Tatsachen;
  3. Angaben über das Fahrzeug:
    1. die Fahrzeugart und den Hauptbaustoff;
    2. das Baujahr;
    3. die Breite und Länge des Schiffskörpers ohne Ruder und Bugspriet;
    4. den Hersteller, das Fabrikat und die Baunummer oder die internationale Bootsidentifizierungsnummer, soweit diese am Schiffskörper fest angebracht ist;
    5. die Motornummer (Seriennummer), den Hersteller, das Fabrikat und die Motorleistung in kW, bei Innenbordmotoren mit Z-Antrieb - soweit vorhanden - auch die Seriennummer des Antriebs;
    6. bei Eigentumsänderung das bisherige Kennzeichen;
    7. sonstige für die Identität wesentliche Merkmale, zum Beispiel die Wasserverdrängung oder die Antriebsart.
Im Falle eines Eigenbaues ist von diesem mindestens ein Foto vorzulegen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere zusätzliche Fotos oder Konstruktionszeichnungen, kann verlangt werden. Die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 sind, soweit natürliche Personen betroffen sind, durch Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses nachzuweisen, im Übrigen sind die Angaben glaubhaft zu machen. Der Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses stehen bei schriftlicher Antragstellung die Beifügung einer Kopie oder bei elektronischer Antragstellung die qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz gleich.
(3) Bei einem Kleinfahrzeug, das auch § 1 Absatz 2 und 3 der Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten vom 9. Juli 2004 (BGBl. I Seite 1605), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I Seite 2178) unterliegt und als
  1. Sportboot nach dem 15. Juni 1998,
  2. Wassermotorrad nach dem 31. Dezember 2005
erstmals auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, ist über die Angaben nach Absatz 2 hinaus die Kopie der Konformitätserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der eingangs genannten Verordnung vorzulegen. Abweichend von Satz 1 Nummer 1 ist die Kopie der Konformitätserklärung nur für Sportboote vorzulegen, die in einem der am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten nach dem 30. April 2004 in Verkehr gebracht worden sind.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #13  
Alt 24.05.2013, 07:44
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo "braucht" man den IBS
und Flaggenzertifikat bei 4,65 m
Ich schrieb "oder" nicht "und". Eins von beiden reicht völlig aus. Gebraucht wird nur eines davon in Ländern, in denen das WSA-Kennzeichen nicht zuverlässig akzeptiert wird.
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  #14  
Alt 24.05.2013, 08:31
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Hallo Kurt hallo Lutz,

die Diskussion, ob ein IBS zwingend im Ausland benötigt wird oder der WSA-Bootsausweis ausreicht, kommt immer wieder mal hoch hier im

Nach Aussage des WSA in Bingen ist der WSA-Ausweis auf jeden Fall für maximal 8 Wochen im Jahr auch im europäischen Ausland gültig (Belege in Form von Gesetzestexten oder Verordnungen konnte mir dazu aber noch keiner nennen ).

In den Bestimmungen einiger Länder ist wohl der IBS als erforderliches Dokument angegeben. Tatsächlich hat man sich vor Ort bisher aber auch immer mit dem WSA-Ausweis beim Hafenmeister/Ortsbehörde einschreiben können.

Von daher haben wohl alle ein wenig recht und es mit dem WSA-Ausweis bisher keine Probleme gegeben
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Viele Grüße
Thomas
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  #15  
Alt 24.05.2013, 09:24
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ich schrieb "oder" nicht "und". Eins von beiden reicht völlig aus. Gebraucht wird nur eines davon in Ländern, in denen das WSA-Kennzeichen nicht zuverlässig akzeptiert wird.
Zugegeben etwas verwirrend geschrieben.

1. Wozu braucht man den IBS?
2. Flaggenzertifikat bei 4.65 m?

In welchen Ländern wird denn dass WSA-Kennzeichen nicht zuverlässig akzeptiert

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 24.05.2013, 09:26
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Zugegeben etwas verwirrend geschrieben.

1. Wozu braucht man den IBS?
2. Flaggenzertifikat bei 4.65 m?

In welchen Ländern wird denn dass WSA-Kennzeichen nicht zuverlässig akzeptiert

Gruß Lutz
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innerhalb der EU muss es ja eigentlich akzeptiert werden, da es das einzige amtliche Kennzeichen ist.
Selbst das Flaggnzertifikat ist ja nur ein amtlich annerkanntes Zertifikat
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  #17  
Alt 24.05.2013, 09:32
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Eben, Red Bandit hat in Potsdam ein Boot mit 4,65m Länge

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 24.05.2013, 09:39
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
In welchen Ländern wird denn dass WSA-Kennzeichen nicht zuverlässig akzeptiert?
Es kann dort Probleme geben, wo ein Eigentumsnachweis verlangt wird und der örtliche Beamte darauf besteht. Anders als IBS und Flaggenzertifikat ist das WSA-Kennzeichen kein solcher. Flaggenzertifikat ist auf Dauer billiger als IBS, auch für 4,65 m. Nur wer sein Boot weniger als 6 Jahre behält, ist mit dem IBS günstiger dran.
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  #19  
Alt 24.05.2013, 09:47
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Es kann dort Probleme geben, wo ein Eigentumsnachweis verlangt wird und der örtliche Beamte darauf besteht. Anders als IBS und Flaggenzertifikat ist das WSA-Kennzeichen kein solcher. Flaggenzertifikat ist auf Dauer billiger als IBS, auch für 4,65 m. Nur wer sein Boot weniger als 6 Jahre behält, ist mit dem IBS günstiger dran.
naja dem kann man entgehen wenn man den Kaufvertrag dabei hat.

am günstigsten ist man immer noch mit dem WSA dran. einmalig 18€ und gut ist.
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  #20  
Alt 24.05.2013, 09:52
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Warum ist der IBS ein Eigentumsnachweis und das WSA-Kennzeichen nicht, wo steht das geschrieben

Was sagt denn "Vor- und Familienname, geboren am, Anschrift ... sein/ihr Kleinfahrzeug..." aus wenn nicht:
"Das Kleinfahrzeug mit diesem Kennzeichen ist Eigentum von Vor- und Familienname, geboren am, wohnhaft in." .



Nennt doch bitte einen belgbaren Fall, wo jemand mit dem WSA-Kennzeichen den Zonk hatte

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  #21  
Alt 24.05.2013, 09:57
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dem stimm ich 100% zu.
Ich denke auch das das WSA Kennzeichen auch ein Eigentumsnachweis ist.

Es muss ja wie unter 4 zu lesen auch umgemeldet werden bei EIgentumswechsel usw.
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  #22  
Alt 24.05.2013, 10:19
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Warum ist der IBS ein Eigentumsnachweis und das WSA-Kennzeichen nicht, wo steht das geschrieben
Ich meine, es hängt damit zusammen, dass der WSA-Schein nur auf Deutsch beschriftet ist.
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  #23  
Alt 24.05.2013, 10:42
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ich meine, es hängt damit zusammen, dass der WSA-Schein nur auf Deutsch beschriftet ist.
Es ist ein Amtliches Dokument der Bundesrepublik Detuschland und das einzige amtliche Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland.

Im Zuge der gegenseitigen Annerkennung von Kennzeichen innerhalb der EU muss es eigentlich annerkannt werden.
Wenn jemand einen Fall schildern kann wo es nicht annerkannt wurde dann her damit ansonsten ist alles Spekulation.

Selbst in Kroatien ist mir kein Fall bekannt wo es nicht annerkannt wurde obwohl Kroatien ja noch nicht in der EU ist.
Udn wir haben hier viele Kroatienfahrer.

an der Frazösischen Küste ist laut DMYV der IBS vorschrift.

Allerdings war von unserem Club vor 2 oder drei jahren ein Boot dort unten (Von Germersheim bis Empuria Brava) und hatte mit dem WSA Kennzeichen keine Probleme.
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Alt 24.05.2013, 11:30
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Empuria Brava ist aber auch nicht in Frankreich.
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  #25  
Alt 24.05.2013, 11:34
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(Von Germersheim bis Empuria Brava)
Frankreich liegt aber dazwischen
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