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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe ein gebrauchtes Schlauchboot der Marke Grand, Typ Ranger R 380, j. 2005, gekauft. Bei den Unterlagen war keine CE-Konformitätserklärung dabei. Der Verkäufer weiß gar nicht, wie die aussehen soll und ob er überhaupt eine hatte... Hat hier vielleicht jemand eine für ein Grand Ranger R380, die er mir mal einscannen und zuschicken könnte, damit ich dem Verkäufer zeigen kann, wie die aussieht. ![]() Viele Grüße aus Hamburg, Olly |
#2
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Hallo Olly,
war das Boot schon einmal in Deutschland angemeldet ? Dann würde es ausreichen die Zulassung auf deinen Namen umzuschreiben. Ich kenne (auch im Schlauchboot Forum) keinen Grand Ranger Fahrer. Alternativ kannst du einmal bei einem Grand Händler anfragen...(Nautikpro) das könnte aber mit Kosten verbunden sein.
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Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan ![]() |
#3
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Hallo Grauer Bär,
vielen Dank für deine Antwort. Ja, das Boot war schon in D zugelassen. Ich habe es auch schon beim WSA umgemeldet. Das war kein Problem. Aber die CE-Konformitätserklärung muss man ja eigentlich immer dabei haben, wird angeblich sogar von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, oder? Gruß, Olly |
#4
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![]() Zitat:
Im Detail gerade nebenan diskutiert: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=183333 Zitat:
Und richtig, die zur Plakette passende Urkunde muss im Original mitgeführt werden. Hinsichtlich CE ist die Waschpo aber zumindest hier im Binnenwesten ziemlich entspannt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage ?
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Gruß Wolfgang |
#6
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![]() ![]() ich bin letztes Jahr 3x von der Wasserschutzpolizei kontrolliert worden, eine CE Bescheinigung wollte aber keiner sehen ![]() Mußte die schon mal jemals einer von euch bei einer Kontrolle zeigen ? ![]()
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Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan ![]() |
#7
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ich habs schon mal in einem anderen Thröt gefragt aber leider ist keiner drauf eingegangen.
Kann sich die Versicherung vielleicht bei einem Schaden (Brand durch technischen defekt oder vergleichbares) aufgrund der fehlenden CE rausreden ? sozusagen Fehlende CE = kein Versicherungschutz
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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Ein WSV-Merkblatt dazu, dass den Sachverhalt schon ziemlich ausführlich wiedergibt. Darin u.a.:
http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...erklaerung.pdf Zitat:
Ergänzend aus der 10. ProdSV dazu: Zitat:
Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#9
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![]() Zitat:
Eine Rechtsgrundlage zur Kontrolle und Ahndung habe ich ja gerade zitiert. Zitat:
Zum einen lassen sich auch problemlos Eigenbauten versichern. Zum anderen müsste die Versicherung den Nachweis führen, dass der Schaden bei CE-Konformität nicht hätte entstehen können. Den Versicherungsschutz riskiert man m.E. daher nicht.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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