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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Ihr,
wir haben unser Boot verkauft. Mit dem Käufer haben wir einen Vertrag und eine Probefahrt gemacht, Motor Kajüte und alles angeschaut. Alles war OK Beim Abholen des Bootes nach 2 Wochen war immer noch alles Ok und er hatte nochmal alles gefragt und kontrolliert. Ein paar Tage danach ging es los er rufte uns an und fragte dieses und jeniges wir haben auch alles beantworten können keine Probleme. Paar Tage später kommt er und sagt das Boot stinkt nach Benzin und es wäre einiges kaputt und er würde es anschauen lassen und wir müssten uns einigen wegen den Kosten. So geht das schon seit Wochen Mein Mann ist so ein genauer er würde niiiiiiiiiiiiie etwas verkaufen wenn es nicht Ok wäre. Was würdet Ihr tun? Danke vorab ![]() |
#3
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Wenn im Standard-Kaufvertrag die übliche Klausel steht "Gekauft wie gesehen und Privatverkauf ohne Gewährleistung" dann einfach aussitzen und ruhig bleiben. Einfach nicht mehr antworten auf Fragen. Könnte ja sein, dass er es selbst kaputt gemacht hat.
Gruß Jürgen |
#4
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Wenn alles von euch i.O. war und die Klausel wie von weman beschrieben im Vertrag stand im Notfall den Rechtschutz gebrauchen. Warum Ärgern
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Verkaufen unser Boot oder Wohnmobil da sie nicht zusammen passen ![]() |
#5
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Sorry, aber ich würde mir da mal überhaupt keine Sorgen machen oder habt Ihr Ihm eine Garantie gegeben oder gar Mängel bewusst verschwiegen.....? Falls nicht, abwarten und Tee trinken.
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Scully ![]() |
#6
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Wir hatten nie Probleme mit dem Boot gehabt.
Haben sogar noch einen neuen Schaltzug einbauen lassen für 300,00€ weil der porös war. ![]() |
#7
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![]() Zitat:
Moin, habt ihr im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ? Dann ruht der See.... ![]() Gruß aus Bln. Tilo ![]() |
#8
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ja klar ist ein ganz normaler Bootsverkauf - Vertrag von
boatcom ![]() |
#9
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Kommt doch mal von Gewährleistung und Garantie weg - seit einiger Zeit muss die "Sachmangelhaftung" explizit ausgeschlossen werden.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#10
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Stell den Vertrag (ohne Identifikationsmerkmale und Preise) doch mal im Wortlaut ein.
Wenn Du - wie Privatleute es dürfen - Gewährleistung ausgeschlossen hast, was in den meisten Vorlagen, die die Verkäuferseite bevorzugen, enthalten sein dürfte, und Dir nicht nachweisbar ist, dass es arglistig verschwiegene Mängel sind, hast Du kein Problem: aussitzen. Wenn Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, bist Du 12 Monate in der Sachmangelhaftung. Dann hat der Käufer durchaus das Recht, Dich hier in Anspruch zu nehmen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#11
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![]() Zitat:
vorhanden war. Das muß der Käufer beweisen. ![]() Also gilt: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht. ![]()
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Beste Grüße John |
#12
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falsch, in den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen, erst nach 6 Monaten muss der Käufer den Nachweis erbringen
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#13
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Du beziehst Dich auf den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB). Hier gibt es tatsächlich gem. § 476 BGB eine Beweislastumkehr.
Das gilt aber nur, wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer kauft. Andreas (Seestern) hat schon recht.
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Beste Grüße John
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#14
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ah ok
Ich wusste nicht, dass das nicht auch für private Verkäufer gilt
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#15
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#16
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EIne Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gewährleistung besagt ja nur, dass der Gegenstand des Verkaufes zum Zeitpunkt des Verkaufes die zugesagten Eigenschaften besitzt. Z. B. Sagt der Verkaüfer, dass der Motor läuft und zuhause wird dann ein kapitaler Motrschaden festgestellt. Hier greift dann die Gewährleistung. Geht er jedoch nach einigen Wochen kaputt und es lag vorher kein Schaden vor, ist dies nicht mehr durch die Gewährleistung geregelt. Hier ein interessanter Link:
http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php Einfach die Klappe halten würde ich nicht. Legt der Käufer es tatsächlich auf einen Rechtsstreit an kann dies auch wieder negativ ausgelegt werden. Man war ja nicht ein einer Klärung interessiert... EIns ist aber klar. Man kann nie sagen wie die Sache rechtlich aussieht. Ich würde immer versuchen es mit dem Käufer zu klären. Habt ihr euch die angeblichen Mängel mal gemeinsam angeschaut?
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Viele Grüße aus dem hohen Norden Björn |
#17
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Nein das Boot ist 300 Km von uns entfernt und der Käufer ruckt auch nicht mit der Firma (Name) und Tel. raus damit wir mit denen mal reden können.
Ist schon seltsam ![]() |
#18
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Das sind mir die liebsten, wer ein Boot privat kauft, zahlt doch häufig wesentlich geringe Preise, als beim Händler. Dafür kann man aber später vom privaten Verkäufer nichts mehr erwarten. Dieser ist ja auch kein Fachhändler. Das Risiko geht man ein, wenn man einen Privatkauf tätigt.
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#19
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![]() Zitat:
Zitat:
Aus verschiedenen Gründen, auch dem von bootsneuling77 zu Recht angebrachten, würde ich auch kommunizieren, aber bei Gelegenheit / Notwendigkeit klarstellen, dass der Vertrag explizit den Gewährleistungsausschluss umfasst und es sich um Euch unbekannte Mängel handelt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#20
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Wir haben immer alles machen lassen sobald mal was war eigentlich wollten wir das Boot ja behalten.Wir ärgern uns so wir hätten noch 2 andere Käufer gehabt.
Schade das es solche Leute gibt die noch nach Wochen Geld rausschieden wollen. Wir waren ja zu allen Fragen bereit, denn alles kann man sich ja bei Kauf net merken Aber bevor er etwas an dem Boot machen lässt wollen wir einen Gutachter heranziehen. |
#21
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Danke an alle
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#22
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Wenn er Euch tatsächlich in die Sachmangelhaftung nehmen möchte, muss er Euch die Mängel anzeigen und eine Frist setzen zur Nachbesserung / Ersatz. Wenn er eine Werkstatt welchen Schaden auch immer beseitigen lässt, entsteht damit keineswegs ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung durch Euch, sondern er vernichtet vielmehr Beweise und nimmt Euch die Gelegenheit, nachzubessern. Lass ihn mal machen ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#23
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Wohin habt ihr denn das Boot verkauft? Ich würde mich als "Bekannter" zur Verfügung stellen um mir das Boot mal für dich anzuschauen und mir die Schäden zeigen zu lassen wenn es bei mir in der Gegend wäre.
Ansonsten würde ich mir keinen Stress machen, solche Sachen hab ich hier schon öfters gelesen, dass ist anscheinend gar nicht so unüblich bei manchen Zeitgenossen...
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#24
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Hallo Lidwina,
Ist schon verdammt ärgerlich die Sache. Ich würde dem Käufer (Die Adresse muss ja im Kaufvertrag stehen) per Einschreiben mitteilen das in dem abgeschlossenen Vertrag die Sachmangelhaftung ausgeschlossen ist. Ausserdem habe er mit seiner Unterschrift bestätigt, das daß Fahrzeug frei von Mängeln ist. Sollten Mängel vorhanden gewesen sein, so habt Ihr bestimmt diese im Kaufvertrag aufgenommen und der Käufer war informiert. Ich habe auch schon dieses Problem gehabt, ständige Anrufe und nichts bewegt sich. Sollte auf das Anschreiben wieder eine ungerechtfertigte Beschwerde kommen, würde ich nochmal per Anschreiben dem Käufer mitteilen, das ab sofort sämtliche Ansprüche gegenüber Euch nur noch schriftlich an Euren Rechtsbeisrtand gehen sollten. In den meisten Fällen ist dann Ruhe. Ich bin immer darauf aus Probleme auf direkte Art zu lösen. Aber bei manchen Mitmenschen geht es leider nicht. Durchhalten.
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Viele Grüße Sebastian |
#25
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Hallo Lidwina,
hatte auch schon mal so einen fall. Würde ebenfalls den Käufer anschreiben, dass der Vertrag eine Gewährleistung ausschließt, dies auch durch deinen Anwalt bestätigt wurde, und er in Zukunft alle Ansprüche direkt deinem Anwalt mitteilen soll. Übrigens kostet eine Anfrage beim Anwalt nicht die Welt und nimmt dir die Sorgen. Viele Grüße Jürgen |
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