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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 26.06.2011, 18:46
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Standard Fühle mich vom Mobilfunkanbieter ver..... !!

Mache die Juni 2011 Rechnung auf und stelle mit entsetzen fest das hier noch Auslands-Gespräche (HR) von 07/2010 abgerechnet werden.

Ist das Normal ? Beim Anruf bei der Hotline "ja" das wäre so, der Ausländische Anbieter darf sich so viel Zeit lassen.

Natürlich habe ich nach dem Urlaub in den nächsten zwei Monaten Auslandsgebühren drauf gehabt.

Gespräche die nur zwei Minuten auseinander lagen wurden in 08/2010 berechnet und diesen Monat?

Habt Ihr das schon mal gehabt ?
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Gruß Micha
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  #2  
Alt 26.06.2011, 19:08
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Zitat:
Zitat von Micha Bl Beitrag anzeigen
Habt Ihr das schon mal gehabt ?
Nö, verlange mal den Einzelgesprächsnachweis !!
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Gruß Fred
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  #3  
Alt 26.06.2011, 19:15
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Hallo Micha,
die Antwort der Hotline ist zwar unbefriedigend aber korrekt. Dein Anbieter kann Dir erst dann die Verbindungskosten berechnen wenn er selbst die Abrechnung des ausländischen Anbieters erhält. Auf die Abwicklung dieser Anbieter (Zeitraum- Reihenfolge) hat man keinen Einfluss. Verjährt ist der Anspruch ja auch noch nicht. Eine Doppelberechnung ist aber eher unwahrscheinlich.
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liebe Grüße Christine

kein Breitengrad der nicht dächte er wäre Äquator geworden, wenn alles mit rechten Dingen zugegangen wäre
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  #4  
Alt 26.06.2011, 20:17
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Nö, verlange mal den Einzelgesprächsnachweis !!
Da steht nur Datum, Uhrzeit und das Ankomend war !
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Gruß Micha
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  #5  
Alt 26.06.2011, 20:19
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Zitat:
Zitat von mouse-on-board Beitrag anzeigen
Hallo Micha,
die Antwort der Hotline ist zwar unbefriedigend aber korrekt. Dein Anbieter kann Dir erst dann die Verbindungskosten berechnen wenn er selbst die Abrechnung des ausländischen Anbieters erhält. Auf die Abwicklung dieser Anbieter (Zeitraum- Reihenfolge) hat man keinen Einfluss. Verjährt ist der Anspruch ja auch noch nicht. Eine Doppelberechnung ist aber eher unwahrscheinlich.
Wann wäre es denn verjährt gewesen ?
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  #6  
Alt 26.06.2011, 20:21
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Einzelverbindungsnachweise sind Dokumente die sogar vor Gericht Bestand haben.Du kannst also von deren Echtheit ausgehen.
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  #7  
Alt 26.06.2011, 20:24
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Zitat:
Zitat von Micha Bl Beitrag anzeigen
Wann wäre es denn verjährt gewesen ?
mein letzter Kenntnisstand ist 3 Jahre und das laufende.....
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  #8  
Alt 26.06.2011, 20:41
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Zitat:
Zitat von Micha Bl Beitrag anzeigen
Wann wäre es denn verjährt gewesen ?
Am 01.01.2014, weil nach BGB § 195, die reglemäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt und nach BGB §199 die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres in dem die Forderung entstanden ist beginnt.

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 26.06.2011, 20:50
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Zitat:
Zitat von Micha Bl Beitrag anzeigen
Mache die Juni 2011 Rechnung auf und stelle mit entsetzen fest das hier noch Auslands-Gespräche (HR) von 07/2010 abgerechnet werden.

Ist das Normal ? Beim Anruf bei der Hotline "ja" das wäre so, der Ausländische Anbieter darf sich so viel Zeit lassen.

Natürlich habe ich nach dem Urlaub in den nächsten zwei Monaten Auslandsgebühren drauf gehabt.

Gespräche die nur zwei Minuten auseinander lagen wurden in 08/2010 berechnet und diesen Monat?

Habt Ihr das schon mal gehabt ?
Das sind sogenannte "Late CDRs", das heißt, der ausländische Roaming-Partner hat in seinen Switches noch ein paar nicht abgerechnete Verbindungsdaten gefunden. In welchem Land war das?
In den 66 (?) CAMEL-Ländern passiert das so gut wie nicht mehr, die machen ja inzwischen sogar Roaming mit Prepaid (wo ein solches Vorgehen tödlich wäre), aber es kommt eben vor ...

Zitat:
Zitat von Micha Bl Beitrag anzeigen
Wann wäre es denn verjährt gewesen ?
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Am 01.01.2014, weil nach BGB § 195, die reglemäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt und nach BGB §199 die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres in dem die Forderung entstanden ist beginnt.

Gruß Lutz
Die Antwort ist exakt richtig, bezieht sich allerdings auf Forderungen. Eine Forderung begründet sich jedoch erst durch die Rechnung (die Du jetzt erst erhalten hast).
Meines Wissens gibt es keine gesetzlich geregelte Frist, wann eine erbrachte Leistung in Rechnung gestellt sein muss. Irgendwann wird die Beweisführung schwierig, aber theoretisch hätte der Anbieter Dir diese Leistungen auch 2021 in Rechnung stellen können.
Die Einzelverbindungsdaten darf er übrigens auch solange aufheben, die dort genannten Fristen beziehen sich alle auf die Rechnungsstellung.
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Alt 26.06.2011, 21:01
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Inzwischen richtig gelesen. Ich glaube, Kroatien hat das CAMEL-Abkommen unterschrieben ... aber genau weiß ich es nicht.
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  #11  
Alt 26.06.2011, 21:12
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Ist trotzdem irgendwie blöd, auch wenn es rechtlich Ok ist.
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Gruß Micha
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  #12  
Alt 26.06.2011, 21:14
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Das sind sogenannte "Late CDRs", das heißt, der ausländische Roaming-Partner hat in seinen Switches noch ein paar nicht abgerechnete Verbindungsdaten gefunden. In welchem Land war das?
In den 66 (?) CAMEL-Ländern passiert das so gut wie nicht mehr, die machen ja inzwischen sogar Roaming mit Prepaid (wo ein solches Vorgehen tödlich wäre), aber es kommt eben vor ...




Die Antwort ist exakt richtig, bezieht sich allerdings auf Forderungen. Eine Forderung begründet sich jedoch erst durch die Rechnung (die Du jetzt erst erhalten hast).
Meines Wissens gibt es keine gesetzlich geregelte Frist, wann eine erbrachte Leistung in Rechnung gestellt sein muss. Irgendwann wird die Beweisführung schwierig, aber theoretisch hätte der Anbieter Dir diese Leistungen auch 2021 in Rechnung stellen können.
Die Einzelverbindungsdaten darf er übrigens auch solange aufheben, die dort genannten Fristen beziehen sich alle auf die Rechnungsstellung.
also zu meiner Zeit der Rechnungsbeschwerdebearbeitung sind Rechnungsbeschwerden weit zurückliegend eigentlich selten vorgekommen, die Kunden reklamierten eher sofort nach Rechnungserhalt.- macht ja auch Sinn....und die Einzelverindungsdaten werden auch nur innerhalb der gesetzlichen Frist gespeichert. Ich denke es ist bei allen Mobilfunkanbietern ähnlich.
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  #13  
Alt 26.06.2011, 21:17
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Zitat:
Zitat von Micha Bl Beitrag anzeigen
Ist trotzdem irgendwie blöd, auch wenn es rechtlich Ok ist.
ja, geht mir bei jeder Kreditkartenabrechnung so...... alles längst vergessen
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  #14  
Alt 26.06.2011, 21:21
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Zitat:
Zitat von mouse-on-board Beitrag anzeigen
also zu meiner Zeit der Rechnungsbeschwerdebearbeitung sind Rechnungsbeschwerden weit zurückliegend eigentlich selten vorgekommen, die Kunden reklamierten eher sofort nach Rechnungserhalt.- macht ja auch Sinn....und die Einzelverindungsdaten werden auch nur innerhalb der gesetzlichen Frist gespeichert. Ich denke es ist bei allen Mobilfunkanbietern ähnlich.
Nichts anderes haben wir hier!
Micha beschwert sich direkt nach RECHNUNGSERHALT - und zwar darüber, dass da Leistungen abgerechnet werden, die vor langer Zeit erbracht wurden.
Einzelverbindungen dürfen "zum Zweck der Abrechnung" durchaus solange aufgehoben werden.

Niemand macht sowas absichtlich - ist schlecht für die Liquidität, die Kundenstimmung, den Beitreibungserfolg, und datenschutztechnisch sind alte, nicht abgerechnete Verbindungsdaten ein pain in the neck. Aber es passiert eben.
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  #15  
Alt 26.06.2011, 21:44
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Mal sehen was meine schriftliche Beschwerde bringt! Besoders ärgerlich das damals der ADAC wegen unserer Panne im Urlaub die Kosten der Gespräche übernommen hat.
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  #16  
Alt 27.06.2011, 05:53
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
... Meines Wissens gibt es keine gesetzlich geregelte Frist, wann eine erbrachte Leistung in Rechnung gestellt sein muss. ...
Im § 199 BGB heißt es:

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Der Anspruch ist 1. im Juli 2010 durch die Telefongespräche entstanden und der Roamingpartner dürfte 2. umgehend (durch seine Abrechnungsoftware) Kenntnis von dem über sein Netz geführtes Gespräch erlangt haben.

Ich würde es sogar als grob Fahrlässig ansehen, wenn erbrachte Leistungen erst Jahre später in Rechnung gestellt werden.

Daher wäre m. E. am 01.01.2014 die Verjährung eingetreten.

Ich bin aber kein Jurist und weiß nichteinmal ob bei Roaming-Gebühren das BGB oder die Gesetze des Roaming-Landes gelten.

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 27.06.2011, 06:43
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
[...]
Ich bin aber kein Jurist und weiß nichteinmal ob bei Roaming-Gebühren das BGB oder die Gesetze des Roaming-Landes gelten.

Gruß Lutz
Bin ich auch nicht.
Roaming-Gebühren sind Forderungen des deutschen Mobilfunk-Carriers, da er ja meist noch einen Aufschlag berechnet und sie auch nicht "im Namen und für Rechnung Dritter" (wie bspw. Dt. Telekom mit Call-by-Call oder Tankstellenpächter mit Kraftstoffen) berechnet.
Ich frage mal heute unsere Syndikusanwältin.
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  #18  
Alt 27.06.2011, 07:06
MichaelN MichaelN ist offline
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Ich habe erst in der letzten Woche meine O2 Abrechnung mit den Tel-Gesprächen meiner USA Reise aus Januar 2011 draufgehabt.. Hatte schon gehofft, das sie mich vergessen haben Dauer halt im Ausland schon mal länger. .In Europa sind sie in der Regel im gleichen Monat mit drauf.
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Gruß Michael
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  #19  
Alt 27.06.2011, 07:29
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Style Style ist offline
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Wieso regt man sich hier über einen Mobilfunkanbieter auf?
Selbst die Überschrift ist unpassend.

Der Nutzer hat Kosten verusacht, die heute mit Verspätung in Rechnung gesetzt wurden. Na und?

Ich sehe das mal von der anderen Seite.
Der Nutzer hat durch die verspätete Abrechnung einen Zinsnutzen gehabt.
Man sollte dem Anbieter dankbar sein
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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  #20  
Alt 27.06.2011, 07:48
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Abrechnungstechnisch herrscht, bei Milionen von Kunden, bei den Providern manchmal Chaos. Ich hatte es mal bei einer Kündigung einer Rufnummer. Auf der letzten Abrechnung waren uralt Beträge, die der Provider dann noch aus den Ecken gekramt hat. Gerade im Ausland muss man sich ein paar Notizen machen, wenn mann häufiger Telefoniert. Bin gerade auf Mallorca und habe festgestellt, dass man jetzt mit einer Prepaid Karte pro Tag pauschal für 1 Euro den ganzen Tag im Internet surfen kann. Vor 2 Jahren bekam ich noch eine Rechnung von Vodafon über 500 € für 2 Wochen...
Das ist doch schon ein Fortschritt in Europa.
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  #21  
Alt 27.06.2011, 07:54
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Auf den Mobilfunk-Rechnungen steht immer der Abechnungszeitraum von - bis mit Tag, Monat und Jahr.
Darauf möchte sich der TE (und nicht nur der) verlassen können.

So gesehen müsste für den betreffenden Zeitraum eine korrigierte Rechnung erstellt werden , denn diese Gebühren sind nicht im Abrechnugszeitraum der aktuellen Rechnung entstanden.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Gesprächsdauer sekundengenau abgerechnet werden kann, die Abrechnung der Roaminggebühren aber Monate dauert.

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 27.06.2011, 13:02
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Ich muss mich korrigieren (nach Rücksprache mit der Juristin):
Zitat:
§ 14 Umsatzsteuergesetz: Ausstellung von Rechnungen
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.

(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:
1.
führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;
2.
führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. § 14a bleibt unberührt.
Da es sich nicht um eine steuerfreie Leistung handelt, müsste er zu einer Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten verpflichtet sein. Du kannst das ja mal probieren ...
Allerdings vermute ich, da dieser Paragraph aus dem Umsatzsteuerrecht kommt, dass ein Verstoß dagegen zwar ein Steuerproblem ist (er hat ja auch keine USt abgeführt für diese Leistung), nicht aber die Forderung obsolet macht.
__________________
Andreas
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  #23  
Alt 28.06.2011, 11:39
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So habe gerade eine Mail vom Anbieter bekommen! Wie eigentlich hier schon gesagt beträgt die Verjähungsfrist drei Jahre. Der Anbieter findet es natürlich auch nicht toll das es zu so späten belastungen kommt und entschuldigt sich hierfür. Eine Doppelbelastung ist absolut nicht möglich laut Anbieter.

Und zu guter letzt gibt es als guter langjähriger Kunde eine Kulanzgutschrift .
__________________
Gruß Micha
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