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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt Heute, 07:15
Arnoxnym Arnoxnym ist offline
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Standard Kennzeichnungspflicht Motor / See

Hallo,

Ich bin neu in der Bootswelt und wir fahren Anfang August das erste Mal mit unserem Boot ( Konsolenboot 6,25 x 2,40m ) an die Ostsee nach Usedom.

Wir liegen in einem deutschen Hafen, wollen dann aber auch Tagesausflüge ins Stettiner Haff machen.

Die Informationen bzgl. Der Kennzeichnung vom Motorboot ist irgendwie irreführend auf See.

Reicht mein amtliches Kennzeichen aus oder muss das Boot einen Namen tragen ( hat es derzeit nicht und möchte ich eigtl auch nicht ) + Heimathafen?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
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  #2  
Alt Heute, 07:37
Benutzerbild von Sternchen
Sternchen Sternchen ist offline
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„See“ braucht es weder Kennzeichen noch Namen.
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  #3  
Alt Heute, 07:41
Big Blue Big Blue ist offline
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Moin,

das kommt bei Google zu dem Thema:

Für die Fahrt mit einem deutschen Sportboot nach Polen ist eine korrekte Kennzeichnung des Bootes unerlässlich. Dies umfasst die Führung des amtlichen Bootskennzeichens (Internationaler Bootsschein – IBS) sowie ggf. die CE-Kennzeichnung des Bootes.
__________________
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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  #4  
Alt Heute, 07:42
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
„See“ braucht es weder Kennzeichen noch Namen.

Auf welcher Datenlage basiert diese Aussage?
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Beste Grüße, Alex
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  #5  
Alt Heute, 07:42
Saeldric Saeldric ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
„See“ braucht es weder Kennzeichen noch Namen.
Das gilt für die deutschen Seegewässer. Kann im Ausland anders sein.
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Gruß Mirko
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  #6  
Alt Heute, 07:44
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Zitat:
Zitat von Arnoxnym Beitrag anzeigen
Reicht mein amtliches Kennzeichen aus oder muss das Boot einen Namen tragen ( hat es derzeit nicht und möchte ich eigtl auch nicht ) + Heimathafen?

Ein Binnen registriertes Boot darf natürlich auch buten verkehren, auch, wenn es keinen Namen trägt.
Allerdings müssen eventuelle gastlandspezifische Vorgaben beachtet werden.
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Beste Grüße, Alex
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  #7  
Alt Heute, 07:47
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Das gilt für die deutschen Seegewässer. Kann im Ausland anders sein.
Bin jetzt davon ausgegangen, dass er in Deutschland bleibt
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  #8  
Alt Heute, 07:51
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Zitat:
Zitat von Arnoxnym Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich bin neu in der Bootswelt und wir fahren Anfang August das erste Mal mit unserem Boot ( Konsolenboot 6,25 x 2,40m ) an die Ostsee nach Usedom.

Wir liegen in einem deutschen Hafen, wollen dann aber auch Tagesausflüge ins Stettiner Haff machen.

Die Informationen bzgl. Der Kennzeichnung vom Motorboot ist irgendwie irreführend auf See.

Reicht mein amtliches Kennzeichen aus oder muss das Boot einen Namen tragen ( hat es derzeit nicht und möchte ich eigtl auch nicht ) + Heimathafen?

Danke für eure Hilfe im Voraus.


Boot braucht tatsächlich keinen Namen und kein Kennzeichen auf deutschen See Schifffahrtsstraßen es braucht nur die Eigner Anschrift gut lesbar dauerhaft angebracht und einen Heimathafen...

wenn man ins Benachbarte Ausland will muss man aber wieder ein Kennzeichen (amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen ) am Boot tragen.

wenn man von See auf Binnenwasserstraßen wechseln will und sei es nur Kurz, muss ein Kennzeichen (amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen ) vorhanden sein.

das einfachste ist daher immer das amtliche Kennzeichen beim WSA zu beantragen. 8egal bei welchem WSA in Deutschland)
das amtliche Kennzeichen (IBS) geht natürlich auch und ist in Deutschland auch unbegrenzt gültig, wenn man aber ins Ausland fährt muss man dies alle zwei Jahre verlängern was zu Folgekosten führt.
das amtliche deutsche Kennzeichen wird in allen EU-Staaten anerkannt.


unterm Strich kann man sagen .. dein amtliches Kennzeichen reicht vollkommen aus.
eine weitere Kennzeichnung (Namen, Heimathafen, Eigner Anschrift) brauchst du damit nicht mehr.
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Gruß Volker
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  #9  
Alt Heute, 08:04
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Auf welcher Datenlage basiert diese Aussage?
Hier z.B. auf die schnelle aus dem Boote-Magazin:
Boote, die ausschließlich auf See- und Seeschifffahrtsstraßen eingesetzt werden, unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht nach den bisher beschriebenen Regeln der Binnenkennzeichnung. Sie müssen weder ein amtliches noch ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

Uns wollten vor Jahren mal ein paar unwissende Herren der Wasserschutzpolizei krumm kommen, weil wir im Seebereich weder mit Bootsnamen noch mit Kennzeichen unterwegs waren. Das ging (für die) nach hinten los .
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  #10  
Alt Heute, 09:48
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Einen Bootsnamen brauchst du weder Binnen noch See oder Ausland. Da wird erst bei dem Funkgedöns anders.
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Alt Heute, 09:57
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Gar keinen Namen haben ... ich will es gar nicht wissen
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  #12  
Alt Heute, 11:30
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Er hat keinen und will auch keinen, da braucht man den auch nicht ändern
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  #13  
Alt Heute, 11:40
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Zitat:
Zitat von polterklumpen Beitrag anzeigen
Einen Bootsnamen brauchst du weder Binnen noch See oder Ausland. Da wird erst bei dem Funkgedöns anders.
beim Funkgedöns kann man ja einen Namen vergeben ... muss dieser auch ans Boot ?
oder reicht dann mit der Kennung zu Funken ?
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Gruß Volker
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  #14  
Alt Heute, 11:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
beim Funkgedöns kann man ja einen Namen vergeben ... muss dieser auch ans Boot ?
oder reicht dann mit der Kennung zu Funken ?
Moin,
najo wäre mit dem Namen auf dem Boot nicht schlecht, wenn du den Riesenfrachter in Sichtweite anfunkst und ihn aufforderst für dich freizuhalten.

Segler bringen sowas

BG
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Vitamin Sea
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  #15  
Alt Heute, 11:54
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Zitat:
Zitat von Semonia Beitrag anzeigen
Moin,
najo wäre mit dem Namen auf dem Boot nicht schlecht, wenn du den Riesenfrachter in Sichtweite anfunkst und ihn aufforderst für dich freizuhalten.

Segler bringen sowas

BG
den Riesen Frachter sehe ich mit Namen auf meinem Plotter bevor ich den Namen mit dem Fernglas lesen kann...
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Gruß Volker
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  #16  
Alt Heute, 12:14
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Naja, mach mal eine Anmeldung ohne Namen. Das ist ein Pflichtfeld.
Die Behörde prüft dann natürlich nicht, ob du den Drangemacht hast. Das passiert ziemlich sicher etwas später auf dem Wasser oder an der Kante. Da die Urkunde auf einen Namen ausgestellt wird, wird der dann auch bei einer Kontrolle überprüft. Das könnte etwas anstrengend werden, das zu erklären. Auf dem Wasser wirst du darüber angesprochen. Da das wohl ohne nicht geht wirst du wohl erst mal vorstellig werden müssen. Da du ja auch noch deine Kennung bei jeder Benutzung mit sendest, wissen die Herrn schon mal wer das Gerät angemeldet hat. Mir fallen da irgendwie bessere Freizeitbeschäftigungen ein. Viel Spaß also
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Viele Grüße Tilo

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  #17  
Alt Heute, 13:27
Benutzerbild von Semonia
Semonia Semonia ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
den Riesen Frachter sehe ich mit Namen auf meinem Plotter bevor ich den Namen mit dem Fernglas lesen kann...
Na sehen kann ich den auch, aber der Frachter muß ja wissen wer da seinen Vorrang einfordert, damit er seinen Kurs entsprechend anpasst oder voll aufstoppt.
Datt iss schon nen Unterschied
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Vitamin Sea
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  #18  
Alt Heute, 14:28
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Whow! Ihr seid da einer ganz großen Sache auf der Spur!

Guckt mal in eure Binnenanmeldung "WSA-Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" zum Beispiel:
Da steht nur das Kennzeichen drin. Kein Bootsname, kein Heimathafen.

Und umgekehrt in der Funkfrequenzzuteilung:
Da steht nur der Bootsname drin. Kein Kennzeichen (welches auch immer), kein Heimathafen.

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Gruß von Bord
Klaus


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  #19  
Alt Heute, 14:47
Arnoxnym Arnoxnym ist offline
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Ok, die Antworten spiegeln meine Recherche wieder

Also gehe ich davon aus, dass mein amtliches Kennzeichen für den See Bereich ausreichend ist.
Ein Kollege von mir beharrt drauf, dass man in jedem Fall den Heimathafen und Namen benötigt…
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  #20  
Alt Heute, 15:08
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Semonia Semonia ist gerade online
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Wir können ja auch die offizielle Variante nehmen >

Registrierung von Sportbooten

Seit dem 01. März 1995 ist die Kleinfahrzeugkennzeichnung für Wasserfahrzeuge aller Art auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben. Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Bei allen anderen genügen Heimathafen und Schiffsname als Kennzeichnung.

https://www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de/...oote_node.html

Jaja, gibt da auch noch wieder weitere Regelungen, aber im Grundsatz passt das.

BG
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  #21  
Alt Heute, 15:30
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Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von polterklumpen Beitrag anzeigen
Naja, mach mal eine Anmeldung ohne Namen. Das ist ein Pflichtfeld.
Lötzinn.

Die WSA akzeptieren eine Anmeldung ohne Bootsnamen - ohne jedes Problem. Selber so vorgenommen, WSA Duisburg.

bis denn,

Uwe
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  #22  
Alt Heute, 15:35
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
beim Funkgedöns kann man ja einen Namen vergeben ... muss dieser auch ans Boot ?
oder reicht dann mit der Kennung zu Funken ?
Der „Name“ des Bootes kann ja auch das Kennzeichen sein.
Das ist dann zwar kein schöner Name…es ist aber einer, der sogar am Boot außen dran steht.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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Alt Heute, 15:44
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Lötzinn.

Die WSA akzeptieren eine Anmeldung ohne Bootsnamen - ohne jedes Problem. Selber so vorgenommen, WSA Duisburg.

bis denn,

Uwe
Fast jedes Schlauchboot wird keinen Namen tragen, das einfachste Beispiel.


Gruß

Totti
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