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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.02.2010, 10:53
Alone Alone ist offline
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Boot: holländischer Stahlverdränger
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Standard Registrierung Ja/Nein ?

Hallo, wir bekommen im April unser Schiff. 12,5 x 4,2 m.
Meine Frage, welche Vor- bzw. Nachteile hat man, wenn man das Schiff registrieren läßt?
Wenn man es machen will, wo und wie tut man es?
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  #2  
Alt 22.02.2010, 10:56
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Wenn du Binnen fahren willst, kommst du um die Registrierung nicht rum.
Hier stellt sich nur noch die Frage wo.
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  #3  
Alt 22.02.2010, 10:57
Alone Alone ist offline
Cadet
 
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Boot: holländischer Stahlverdränger
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Hallo Wolf,

binnen habe ich eine Kennzeichnungspflicht, aber eine offizielle Registrierung des Schiffes bedeutet doch etwas anderes oder vertue ich mich da!???
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  #4  
Alt 22.02.2010, 10:59
Benutzerbild von immermutig
immermutig immermutig ist offline
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http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...kate/index.jsp
__________________
LG. Hans
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  #5  
Alt 22.02.2010, 11:00
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Das ist Auslegungssache, ob du die Anmeldung beim WSA oder mit dem IBS als Registrierung bezeichnest, Jack.
Meine Anmerkung bezog sich auf diese Anmeldung, mit der du auch registriert bist.
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  #6  
Alt 22.02.2010, 11:01
Alone Alone ist offline
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Boot: holländischer Stahlverdränger
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Genau! Das meine ich. Was hat das für Vor- bzw. Nachteile?
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  #7  
Alt 22.02.2010, 11:05
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Alone Beitrag anzeigen
Genau! Das meine ich. Was hat das für Vor- bzw. Nachteile?

Binnen: Das FZ ist nur 8 Jahre gültig und mit 40 EUR teurer als die WSA-Registrierung.

Buten: Das FZ ist mit 8 Jahren länger gültig und mit 40 EUR billiger als der IBS von ADAC/DMYV/DSV. Es gilt zudem gesichert weltweit, während die WSA-Registrierung möglicherweise in einigen Ländern nicht gelten könnte.
__________________
Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 22.02.2010, 12:06
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Alone Beitrag anzeigen
Hallo, wir bekommen im April unser Schiff. 12,5 x 4,2 m.
Meine Frage, welche Vor- bzw. Nachteile hat man, wenn man das Schiff registrieren läßt?
Wenn man es machen will, wo und wie tut man es?
Welche Reviere willst Du mit Deinem neuen Schiff überhaupt befahren? Vorraussichtlich nur Europa/EU?

Da es ein Stahlverdränger ist (wie Du an anderer Stelle schreibst), wird sich die internationale Fahrt sicher auf
ein beschränktes Revier erstrecken. Oder willst Du mit dem Schiff über den großen Teich?
__________________
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Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.

Geändert von Luger08 (22.02.2010 um 12:13 Uhr)
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  #9  
Alt 22.02.2010, 12:24
Alone Alone ist offline
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Boot: holländischer Stahlverdränger
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Welche Reviere willst Du mit Deinem neuen Schiff überhaupt befahren? Vorraussichtlich nur Europa/EU?

Da es ein Stahlverdränger ist (wie Du an anderer Stelle schreibst), wird sich die internationale Fahrt sicher auf
ein beschränktes Revier erstrecken. Oder willst Du mit dem Schiff über den großen Teich?

Wir wollen in diesem Jahr nur D und NL fahren. Im nächsten Jahr wollen wir dann über Berlin in die Ostsee, dann nach Polen und von dort Schweden und wieder zurück.
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  #10  
Alt 22.02.2010, 12:43
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Luger08 Luger08 ist offline
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Es könnte noch eine andere Art von Registrierung in Frage kommen, auf die ich auch in Deinem anderen Trööt schon hingewiesen habe:

Wenn das Schiff mehr als 10 t Verdrängung hat, muß es in ein Binnenschiffs- oder Seeschiffsregister eingetragen werden. Dann gelten u. U. etwas abweichende Vorschriften. Dann erhält es auch ein anderes Kennzeichen (BSR .... oder SSR .....). Das Binnenschiffs- oder Seeschiffsregister wird beim zuständigen Amtsgericht geführt.

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...D/Register.pdf


Amtliche Dokumente

Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen: Dieses Dokument wird von allen deutschen Wasser- und Schifffahrtsämtern ausgegeben). Die im Ausweis eingetragene Nummer muss zusammen mit den vorangestellten Kennbuchstaben des zuteilenden Wasser- und Schifffahrtsamtes an beiden Seiten oder am Heck des Bootes gut sichtbar angebracht werden. Die Zuteilung des Ausweises kostet 35 DM. Für jede Eintragung einer Änderung werden 15 DM, für die Ausstellung einer Ersatzausfertigung werden 25 DM fällig.

Schiffsbrief
Dieses Dokument erhalten nur Boote, die in einem Binnenschiffsregister eingetragen sind. Binnenschiffsregister werden bei Amtsgerichten geführt.
Binnenschiffe mit mehr als 10 Kubikmeter Wasserverdrängung müssen ins Register eingetragen werden. Boote von 5 bis 10 Kubikmeter Wasserverdrängung können auf Wunsch des Eigners ins Binnenschiffsregister eingetragen werden.
Das aus diesem Dokument resultierende Kennzeichen besteht aus der im Schiffsbrief ausgewiesenen Binnenschiffsregisternummer gefolgt vom Kennbuchstaben "B". Zusätzlich muss der Name des Schiffes und der Heimat- oder Registerort nach Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung am Boot angebracht sein.

Schiffszertifikat
Dieses Dokument erhalten nur Boote, die im Seeschiffsregister eingetragen sind. Seeschiffsregister werden bei Amtsgerichten geführt. Seeschiffe mit einer Rumpflänge von mehr als 15 m müssen ins Seeschiffsregister eingetragen werden. Kleinere Boote können auf Wunsch des Eigners ins Seeschiffsregister eingetragen werden.
Das aus diesem Dokument resultierende Kennzeichen für die Binnenfahrt besteht aus der im Schiffszertifikat ausgewiesenen Seeschiffsregisternummer. Gleichzeitig muss der Schiffsname und der Heimathafen am Boot in der vorgeschriebenen Weise angebracht sein.
Für ins Seeschiffsregister eingetragene Boote, die mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet sind, kann auch das vom Register erteilte Unterscheidungssignal (Funkrufzeichen) als Kennzeichen für die Binnenfahrt zu verwenden.
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Geändert von Luger08 (22.02.2010 um 13:04 Uhr)
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  #11  
Alt 22.02.2010, 13:01
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mleo mleo ist offline
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...solltest Du in den nächsten Jahren mal an der Küste Frankreichs entlangschippern wollen, empfiehlt sich das FZ (siehe PDF, S. 6).

Gruß

mleo
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Dateityp: pdf frankreich_kueste.pdf (36,5 KB, 417x aufgerufen)
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  #12  
Alt 22.02.2010, 13:43
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Ich würde versuchen es auf jeden Fall in ein Register eintragen zu lassen. Das hat auch den Vorteil das niemand anderes ohne deine Zustimmung Eigentum an dem Schiff erwerben kann. Z.B bei Diebstahl und Weiterverkauf bzw Unterschlagung.

Gruss Ingo
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  #13  
Alt 22.02.2010, 13:46
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Zitat:
Zitat von mleo Beitrag anzeigen
...solltest Du in den nächsten Jahren mal an der Küste Frankreichs entlangschippern wollen, empfiehlt sich das FZ (siehe PDF, S. 6).

Gruß

mleo
Moin,
das pdf ist Stand Dez 2003. Inzwischen gilt an der französischen Küste zumindest auch der Internationale Bootsschein.
gruesse
Hanse
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  #14  
Alt 22.02.2010, 15:11
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
das pdf ist Stand Dez 2003. Inzwischen gilt an der französischen Küste zumindest auch der Internationale Bootsschein.
gruesse
Hanse
...das ist richtig und mir wohl bekannt. Doch schließt das eine nicht unbedingt das andere aus, wie ich bei einer Kontrolle selbst erfahren dürfte.

Und auch aktuell lässt der DMYV das FZ nicht unerwähnt: http://www.dmyv.de/index.php?id=377

Die Wahscheinlichkeit, dass der gute Jack mit seinem Stahlverdränger in diese Regionen vorstoßen wird, ist wahrscheinlich ohnehin eher gering. Belassen wir es also bei dieser Info zum FZ in F, die in einem anderen Thread ohnehin schon ausgiebig erörtert wurde.

Gruß

mleo
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  #15  
Alt 22.02.2010, 16:16
Alone Alone ist offline
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Es könnte noch eine andere Art von Registrierung in Frage kommen, auf die ich auch in Deinem anderen Trööt schon hingewiesen habe:

Wenn das Schiff mehr als 10 t Verdrängung hat, muß es in ein Binnenschiffs- oder Seeschiffsregister eingetragen werden. Dann gelten u. U. etwas abweichende Vorschriften. Dann erhält es auch ein anderes Kennzeichen (BSR .... oder SSR .....). Das Binnenschiffs- oder Seeschiffsregister wird beim zuständigen Amtsgericht geführt.

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...D/Register.pdf


Amtliche Dokumente

Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen: Dieses Dokument wird von allen deutschen Wasser- und Schifffahrtsämtern ausgegeben). Die im Ausweis eingetragene Nummer muss zusammen mit den vorangestellten Kennbuchstaben des zuteilenden Wasser- und Schifffahrtsamtes an beiden Seiten oder am Heck des Bootes gut sichtbar angebracht werden. Die Zuteilung des Ausweises kostet 35 DM. Für jede Eintragung einer Änderung werden 15 DM, für die Ausstellung einer Ersatzausfertigung werden 25 DM fällig.

Schiffsbrief
Dieses Dokument erhalten nur Boote, die in einem Binnenschiffsregister eingetragen sind. Binnenschiffsregister werden bei Amtsgerichten geführt.
Binnenschiffe mit mehr als 10 Kubikmeter Wasserverdrängung müssen ins Register eingetragen werden. Boote von 5 bis 10 Kubikmeter Wasserverdrängung können auf Wunsch des Eigners ins Binnenschiffsregister eingetragen werden.
Das aus diesem Dokument resultierende Kennzeichen besteht aus der im Schiffsbrief ausgewiesenen Binnenschiffsregisternummer gefolgt vom Kennbuchstaben "B". Zusätzlich muss der Name des Schiffes und der Heimat- oder Registerort nach Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung am Boot angebracht sein.

Schiffszertifikat
Dieses Dokument erhalten nur Boote, die im Seeschiffsregister eingetragen sind. Seeschiffsregister werden bei Amtsgerichten geführt. Seeschiffe mit einer Rumpflänge von mehr als 15 m müssen ins Seeschiffsregister eingetragen werden. Kleinere Boote können auf Wunsch des Eigners ins Seeschiffsregister eingetragen werden.
Das aus diesem Dokument resultierende Kennzeichen für die Binnenfahrt besteht aus der im Schiffszertifikat ausgewiesenen Seeschiffsregisternummer. Gleichzeitig muss der Schiffsname und der Heimathafen am Boot in der vorgeschriebenen Weise angebracht sein.
Für ins Seeschiffsregister eingetragene Boote, die mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet sind, kann auch das vom Register erteilte Unterscheidungssignal (Funkrufzeichen) als Kennzeichen für die Binnenfahrt zu verwenden.

10 t Verdrängung = 10 t Eigengewicht! !!!???
Da bin ich in jedem Fall drüber!!!
Was nu!??
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  #16  
Alt 22.02.2010, 16:23
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Vermessen lassen.

Da kommt ein freundlicher Herr vom Eichamt, hinterher bekommst Du einen Aufkleber ins Schiffchen und ein Zertifikat. Bei "mir" und 13t wurde "vermessen", dass das Schiff statistisch weniger als 10t verdrängt.

Mit so Kleinigkeiten wie Stahlstärke oder Bleikiel halten die sich nicht auf, die nehmen eine ungefähre Rumpfform an und rechnen bei gemessener Tauchtiefe das Volumen aus. Kostet so 140 € un d 2h Zeit.

Gruß

Andreas
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  #17  
Alt 22.02.2010, 17:42
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Moin,
wenn Du es als Seeschiff unter 15 m registrieren lässt, brauchst Du garnichts vermessen zu lassen. Und musst auch nicht in das Seeschiffsregister. Und darft trotzdem binnen mit rumfahren. Mit Flaggenzertifikat am einfachsten.
gruesse
Hanse
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  #18  
Alt 22.02.2010, 20:47
Alone Alone ist offline
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Kannst Du mir sagen, wie und wo ich das genauen machen kann?
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  #19  
Alt 22.02.2010, 21:39
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Moin,
kein Problem. Die Flaggenzertifikate werden vom BSH ausgestellt. Auf deren Webseite steht dazu alles: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...kate/index.jsp
Der Aufwand hält sich in Grenzen, die Kosten auch. Lies Dir einfach die Anleitungen zu dem Antragsformular http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf gründlich erstmal durch. Wir sind mit dem Flaggenzertifikat um die halbe Welt gefahren, (www.jannie-lena.de) und haben es inzwischen für die nächsten acht Jahre verlängern lasssen. Es bestätigt einfach amtlich die Daten des Bootes, das Duder Eigentümer bist und mit einem deutschen Seeschiff durch die Lande fährst. Die Bootsnummer ist die vom Zertifikat mit einem nachgestellten F. Bild s. unten. Unser Kahn hat ungefähr die Abmessungen von Eurem. Viel Spass damit.
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Hanse
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  #20  
Alt 23.02.2010, 11:22
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Danke!

Sehr schönes Schiff, das ihr habt!
Liegst Du in Emden!?
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  #21  
Alt 23.02.2010, 16:06
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jannie jannie ist offline
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Moin,
nein, aber jedes Seeschiff braucht einen Heimathafen. Das wurde bei uns Emden, weil wir da von NL aus zuerst hingefahren sind, um dem NL-Finanzamt zu beweisen, das wir Lena tatsächlich exportiert haben und deswegen die MwSt. in der BRD bezahlen durften. (war damals noch 3% günstiger). Liegen tun wir jetzt in Arnis.
gruesse
Hanse

Geändert von jannie (23.02.2010 um 16:44 Uhr)
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  #22  
Alt 23.02.2010, 21:55
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Luger08 Luger08 ist offline
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Standard Lena´s HP

hallo jannie (Hans-Jürgen),

eine schöne HP!!!!!!

Habe mir Eure HP und die Berichte mal kurz angesehen und werde mich damit noch mal ausführlich (am Wochenende)
beschäftigen. Auf eigenem Kiel mit der Lena über den großen Teich.

Alle Achtung!
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  #23  
Alt 31.08.2010, 23:24
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floater167 floater167 ist offline
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Moin,

sehe ich das,nach durchlesen dieses trööts,richtig,dass wenn ich mit meinem stahlverdränger (könnten etwas mehr als 10t sein) see und binnen fahren will,es am einfachsten ist,wenn ich mir ein flaggenzertifikat hole ?!....und dann brauche ich auch keinen schiffsbrief?
__________________
Schöne Grüße

Chris
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  #24  
Alt 01.09.2010, 08:52
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naja, einfach ist eine frage der definition.

du musst dein schiff eichen lassen. Kostet 1,5h und 1xx€
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  #25  
Alt 01.09.2010, 09:02
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floater167 floater167 ist offline
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
wenn Du es als Seeschiff unter 15 m registrieren lässt, brauchst Du garnichts vermessen zu lassen. Und musst auch nicht in das Seeschiffsregister. Und darft trotzdem binnen mit rumfahren. Mit Flaggenzertifikat am einfachsten.
gruesse
Hanse
und was ist dann mit dieser Aussage?!
__________________
Schöne Grüße

Chris
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