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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Quelle pleite........Garantie futsch?
Moin,
hab gerade im TV erfahren, das QUELLE abgewickelt wird. Warum geht alles bloß den Bach runter. Als vor acht wochen meine Große uns mit der freudigen Nachricht "....ihr werdet Großeltern" überraschte, haben wir zum Umzug ein neue Waschmaschine spendiert, ist bei Nachwuchs wohl das wichtigste Haushaltsgerät. Da ich patriotische denke, wollte ich QUELLE unterstützen und gleichzeitig Qualität zum günstigen Preis. Für 400,-€ gab es eine Waschmaschine mit 4 Jahren Garantie, ein unschlagbares Argument. Wenn die jetzt abgewickelt werden, kann ich mir die Garantie dann sonst wohin stecken?
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#2
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Ja,, das mit Quelle ich fruchtbar!
Ein Ergebnis aus - so kann man nur allgemein vermuten - falschem Managements und dem allgemeinen Preis- und somit Margenvefall ... Ja es wird noch so einige treffen! Dein Garantieanspruch verällt dadurch natürlich nicht, denn gottlob haben wir mittlerweise durch das europäische Handelsrecht die Produkthaftung, die in jedem Falle auf den Hersteller durchschlägt. Sollte Deine Maschine also eine AEG, BOSCH, MIELE oder Privileg sein, dann wirst Du vom Werk in Arnsberg bedient (werden dort alle im gleichen Werk mit unterschiedlichen Teilen gebaut - wir liefert die Etiketten dafür...) in jedem Falle findest Du den Hersteller in den Garantiebedingungen. Quelle ist nur der Zwischenhändler. Problematischer ist es, wenn ein Hersteller eingeht. Wenn also Opel dicht machen würde, hätten wir schlagartig hunderttausende von Garantie- und Millionen Reparaturkatastrophen. Aber das ist ein langes Thema ... Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ******
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#3
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Puh....Schwein gehabt.
( im Gegensatz zu den QUELLE-Mitarbeitern ).
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#4
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ich hatte da bei Quelle nen kleinen MP3 Player erstanden ... die 30 € ist noch offen
geht sowas in dem Kuddel-Muddel aktuell unter ??
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#5
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Zitat:
und das mit vollem Elan!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#6
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okey ..ich überweis das mal schnell
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#7
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Zitat:
Garantiezusagen sind eine vom Hersteller freiwillige Zusage, die Gewährleistung ist an Quelle gebunden. Das wurde in den Medien bereits vor einem halben Jahr in den Raum gestellt, daß die Gewährleistungs-/Garantieansprüche der Käufer bei einer Insolvenz von Quelle nichtig sind. Ausgenommen davon sind natürlich die Fehler die die reine Produkthaftung des Produzenten bzw. Herstellers betreffen.
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_________________________________________ MfG Andreas |
#8
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Hier geht es doch um die Garantieverlängerung auf 4 Jahre. Da springt sowieso kein Hersteller darauf an. Muss man halt nach gucken, wer bei der Garantieverlängerung wirklich der Garantiegeber und damit Vertragspartner ist. Oftmals sind dies ausgegliederte Tochtergesellschaften, die nicht zwangsläufig automatisch mit der Mutter sterben.
Gewährleistung von Seiten Verkäufer ist futsch, Garantie an Hersteller besteht aber nach wie vor, allerdings muß man diese Garantie dann selbst abwickeln und sich im Rahmen der Garantien durch den Hersteller bewegen. Gibt er 24 Monate, kann man sich eigentlich darauf verlassen, nur die mit dem Verkäufer bzw. einer dritten Gesellschaft "XY-Garantie-GmbH" abgeschlossene Garantieverlängerung auf 48 Monate hat er nix am Hut.
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gregor |
#9
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Der Hersteller und Garantieleister ist Quelle bzw. Eigenmarke Privileg.
Der Produzent, welcher für Quelle/Privileg die Geräte produziert, hat gegenüber dem Endkunden keine Garantieleistung zu erbringen und steht allein im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes in der Pflicht. Zusätzlich abgeschlossene Garantieverlängerungen sind davon nur berührt, wenn sie z.B. im Namen von Profectis/Quelle/Privileg abgeschlossen wurden.
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_________________________________________ MfG Andreas |
#10
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Ich seh nicht mehr durch also doch "futsch"?
Ich könnte ja mal die QUELLE-Hotline anrufen..........
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#11
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Wofür gibt es google
Zitat:
Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#12
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Zitat:
Gewährleistung gegenüber Quelle ist bei Insolvenz nicht mehr. Hat der Kunde z.B. ein Markengerät (Bosch, Siemens, AEG...usw.) bei Quelle erworben hat er selbstverständlich Anspruch auf die vom Hersteller zugesagten Garantieleistungen der Werkskundendienste. Anders kann es bei der Quelle Eigenmarke Privileg aussehen, der Kunde weiss i.d.R. nicht welcher Hersteller sich dahinter verbirgt und die Garantieansprüche richten sich an die Marke Privileg. Interessant wird in diesem Zusammenhang noch werden inwieweit der ehemalige Quelle-Werkskundendienst Profectis von der Insolvenz betroffen sein wird und auf Garantieansprüche reagiert. Da dies seit Monaten bekannt und eine Insolvenz absehbar war, verstehe ich nicht warum Kunden trotz des Risikos dort noch gekauft haben. Vielleicht findet sich noch ein Investor der den technischen Bereich übernimmt.
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_________________________________________ MfG Andreas
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#13
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Andreas, hast du den Link von mir angeklickt
Dort ist es, IMHO, ganz gut erklärt Übrigens, der Link war aus der Zeit, als der Handelskonzern Arcandor Insolvenz auch für die Tochterunternehmen Karstadt und Quelle beim Amtsgericht Essen beantragt hat! Also dort wird/wurde schon drauf hingewiesen, was einen erwartet, wenn ..... Gruß UWE
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dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#14
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Zitat:
Wir haben alle unseren patriotischen teil beigetragen Und den 50 millionen mal
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Wer einmal am grunde des ozeans war der fürchtet die pfütze nicht !! Gruß Thomas |
#15
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Natürlich.
Aber der Link bezieht sich auf Karstadt. Der Unterschied liegt darin, daß Karstadt Marken verkauft hat (z.B. Bosch, AEG, usw) und Quelle überwiegend die Eigenmarke Privileg. z.B. Wenn Opel heute Insolvenz gehen würde, hättest du auf den Opel Antara keine Garantie mehr, obwohl er vom Hersteller Chevrolet/Daewoo als Captiva gebaut und nur mit geringen Änderungen als Opel verkauft wurde. Wenn Chevrolet oder wie in unserem Fall Quelle/Privileg dies aus Kulanz anders regelt, wäre das nur gut für die betroffenen Kunden. Zitat:
und der Kunde ist fein raus.
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_________________________________________ MfG Andreas
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#16
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Das Quelle baden geht ist für die Mitarbeiter tragisch, aber Dein kleiner Versprecher hat Sinn..
Gruß, Uwe
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#17
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Zitat:
So ähnlich klang es heute in dem Radiobeitrag, den ich zufällig hörte (oder lesen dir hier mit ). Garantie, Umtausch etc. sind trotz Abwicklung gewährleistet, weil.....................hab ich akustisch nicht mehr verstehen können.
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#18
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Zitat:
http://www.discountfan.de/artikel/ok...n-aus-4131.php Gruß UWE
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#19
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Na ja, so dramatisch würde ich einen Garantieausfall auch´nicht sehen. Normalerweise zeigen Waschmaschinen keine Mängel, sie sind robust.. Alle meine Maschinen, die jeweils länger als 10 Jahre liefen, hatten noch nie einen Mangel gezeigt und eine Reparatur benötigt
Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#20
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Zitat:
Zitat:
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_________________________________________ MfG Andreas |
#21
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Hallo Andreas,
Deine erste Aussage oben war nicht ganz richtig, aber Du hast es ja bei Deinen weiteren Aussagen korrigiert. Die "Gewährleistung" ist übrigens selbstverständlich im Produkthaftungsgesetz geregelt. Die "Garantie" des Händler greift nicht - das ist richtig - sondern die des Herstellers (die im PHG "Gewährleistung" heißt). Dies hast Du dann ja auch bestätigt (warum dann im ersten Beitrag falsch geschrieben? egal ...) Die Terminologie von Gewährleistung (so genannt im Gesetz) ist tatsächlich nicht mit dem Wort "Garantie" (Händler) zu verwechseln - auch richtig. Aber für den Verbraucher ist das doch herzlich egal! Seine "Garantie" bekommt er (durch das Produkthaftungsgesetz) immer letztenendes vom Hersteller. ÜBrigens ist "Privileg" ein "Marke" - soweit richtig. Aber die Produkte sind so genannte "OEM"-Produkte. Quelle ist hierfür KEIN Hersteller! Insofern muss 7 Jahre lang der Insolvensverwalter die Akteneinsicht in den "Produzenten" (=HErsteller) auf Wunsch geben (Daher lagern wir auch Insovenzakten (für insovent gegangene Unternehmen) und müssen für genau solche Fälle Zugriff auf diese Akten gewähren. Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ******
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#22
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In der Regel sehen Verträge über die Herstellung und den Vertrieb von OEM Produkten keine Garantie des Herstellers/Produzenten gegenüber dem Endverbraucher vor.
Diese freiwillige, gesetzlich nicht geregelte Garantie hat der Lieferant (Quelle/Privileg)zu erbringen. Dieser wird sich sicherlich entsprechend seines Vertrages bei schadhaften Bauteilen an den Hersteller/Produzenten halten um Ersatz zu erhalten. Die zusätzlichen Kosten wie z.b. Arbeitszeiten gehen zu Lasten des Lieferanten, was er in seiner Kalkulation zu berücksichtigen hat. Dieser ist in unserem Beispiel aber insolvent. Im übrigen sieht das Produkthaftungsgesetz den Hersteller etwas anders als von mir oben im Beispiel beschrieben, "Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller (Quelle)gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke (Privileg) oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt." [§4 ProdHaftG] Insofern werden die Kunden die die OEM-Marke Privileg erworben haben vermutlich keinen Garantieanspruch geltend machen können und leer ausgehen, wenn nicht die zusätzlich abgeschlossene Garantieverlängerung greift. Zitat:
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_________________________________________ MfG Andreas Geändert von Navara (21.10.2009 um 08:20 Uhr)
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#23
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Zitat:
Grüße, Bernd |
#24
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Zitat:
Wohl kaum. Du weißt sicherlich, dass es sich um ein Darlehen handelte. Und dieses wird als "Massekredit" vorrangig bedient. Gruß Volker |
#25
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Nur mal so ganz Nebenbei :
Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig verschiedene Begriffe. Gewährleistung ist im BGB über das Schuldrecht geregelt und bedeutet, daß Dein Verkäufer Dir für Mängelfreiheit haftet. Aber nur für versteckte Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufs. Nicht für später auftretende Mängel. Hat Dein Verkäufer kein geld mehr in der Tasche, kannst Du da auch nichts mehr rausholen. Garantie ist ein Versprechen des Herstellers oder des Lieferanten zu seinen Bedingungen im Garantiezeitraum anfallende Mängel zu beseitigen und so die Funktion zu garantieren. Kaufst Du beispielsweise ein Produkt, dem die Garantiekarte eines Herstellers beiliegt, solltest Du den auch in die Pflicht nehmen können, wenn Dein Händler pleite ist. Aber natürlich nur im Rahmen der dort festgeschriebenen Bedingungen.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
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