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  #1  
Alt 30.11.2008, 17:00
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
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Standard Anerkennung von ausländischen Funkzeugnissen

Hallo,
ich bereite mich gerade auf meine UBI-Prüfung vor. Bedingt durch eine Prüfungsfrage zur Anerkennung von ausländischen Funkzeugnissen, hab ich mir mal folgendes Merkblatt des WSV angeschaut:



http://www.wsv.de/fvt/ubi/merkblatt_...kzeugnisse.pdf


Auf Seite 2 steht, daß der Inhaber eines z.B. in Polen erworbenen Sprechfunkzeugnisses, dieses in Deutschland nicht einmal umschreiben lassen muß, sondern am Funkverkehr teilnehmen kann. Da steht aber nichts über die Staatsbürgerschaft des Scheininhabers. Ich hab zusätzlich zu meinen deutschen Scheinen SBF SEE und Binnen, 2004 auch den kroatischen Seeschein mit dem entsprechenden Funkzeugnis gemacht. Auf Seite 3 des Merkblattes steht, daß Kroatien zu den Unterzeichnerstaaten gehört. Brauche ich den deutschen Funkschein überhaupt Ich werd mal morgen die Bundesnetzagentur und die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes anrufen.Bitte, lest Euch das Merkblatt mal aufmerksam durch-vielleicht hab ich ja auch nen Denkfehler.
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  #2  
Alt 30.11.2008, 17:27
derliebeleo derliebeleo ist offline
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hab gestern meinen rya-src gemacht , bin daher über jede info dankbar......gib mal bescheid, was beim telefonat mit denen rausgekommen ist

leo
p.s. link funzt nich
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  #3  
Alt 30.11.2008, 17:31
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Hallo,
.... daß der Inhaber eines z.B. in Polen erworbenen Sprechfunkzeugnisses, dieses in Deutschland nicht einmal umschreiben lassen muß, sondern am Funkverkehr teilnehmen kann. Da steht aber nichts über die Staatsbürgerschaft des Scheininhabers.
Denkfehler.
gilt aber nach z. Zt. geltender Gesetzgebung nur für Bürger des betreffenden, ausländischen Staates. Für Deutsche gelten die deutschen Vorschriften (=UBI und SRC/LRC). Siehe auch an anderer Stelle im BF.
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  #4  
Alt 30.11.2008, 17:33
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
gilt aber nach z. Zt. geltender Gesetzgebung nur für Bürger des betreffenden, ausländischen Staates. Für Deutsche gelten die deutschen Vorschriften (=UBI und SRC/LRC). Siehe auch an anderer Stelle im BF.
Ich kann das dem Merkblatt nirgends entnehmen
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  #5  
Alt 30.11.2008, 17:35
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Zitat:
Zitat von derliebeleo Beitrag anzeigen
hab gestern meinen rya-src gemacht , bin daher über jede info dankbar......gib mal bescheid, was beim telefonat mit denen rausgekommen ist

leo
p.s. link funzt nich
Sorry-der Link funktioniert jetzt
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  #6  
Alt 30.11.2008, 18:20
Lady An Lady An ist offline
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Ich kann das dem Merkblatt nirgends entnehmen
Ist aber so.
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  #7  
Alt 30.11.2008, 18:58
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Ist aber so.
Wo steht das?
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  #8  
Alt 01.12.2008, 09:17
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Hallo Barracuda
Da werden mehrere Sachen vermischt. Wie in deinem zitierten Merkblatt zu erkennen ist, ist von Binnenfunk die Rede. Das Bild mit dem Patent zeigt ein KRO Küstenpatent. Der im KRO Patent enthaltene Funk gilt nur in kroatischen Hoheitsgewässern am Meer (nicht binnen). Alle GMDSS Zeugnisse der Welt werden ohne umschreiben gegenseitig anerkannt. (auf See)
Alle Binnenzeugnisse der Donau Anrainerstaaten werden binnen für die Staatsbürger des jeweiligen Ausstellunglandes gegenseitig anerkannt.

Nicht bei allen Staaten ist im GMDSS Zeugniss der Binnenfunk enthalten.
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Liebe Grüße
Willi
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  #9  
Alt 01.12.2008, 09:39
Rivalman Rivalman ist offline
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da steht aber doch ausdrücklich beim Stempel: "internal waters". Das ist doch Binnen, oder ?

Gruss, Hans-Christian
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  #10  
Alt 01.12.2008, 10:40
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Zitat:
Zitat von Rivalman Beitrag anzeigen
"internal waters". Das ist doch Binnen, oder ?
Von der wörtlichen Übersetzung ja
Leider Nein was den kroatischen Gebrauch betrifft
internal waters = ist Wasser im Hoheitsgebiet von See aus gesehen
teritorial sea= Hoheitsgewässer (Salzwasser)

inland waters oder continental waters = Binnen Gewässer (Süßwasser) Wasserstraßen wie Donau
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Willi

Geändert von Gummiente (01.12.2008 um 10:46 Uhr)
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  #11  
Alt 01.12.2008, 11:11
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Hallo Barracuda
Da werden mehrere Sachen vermischt. Wie in deinem zitierten Merkblatt zu erkennen ist, ist von Binnenfunk die Rede. Das Bild mit dem Patent zeigt ein KRO Küstenpatent. Der im KRO Patent enthaltene Funk gilt nur in kroatischen Hoheitsgewässern am Meer (nicht binnen). Alle GMDSS Zeugnisse der Welt werden ohne umschreiben gegenseitig anerkannt. (auf See)
Alle Binnenzeugnisse der Donau Anrainerstaaten werden binnen für die Staatsbürger des jeweiligen Ausstellunglandes gegenseitig anerkannt.

Nicht bei allen Staaten ist im GMDSS Zeugniss der Binnenfunk enthalten.
Ich habe heute mit dem zuständigen Herrn beim WSV telefoniert. Wenn die Kroaten (was ich nicht sicher und er kurzfristig auch nicht weiß) einen extra Binnenfunkschein haben, dann darf ich definitiv nicht binnen funken. Ist dem nicht so, dann sieht die Sache für mich nicht schlecht aus. Die Sache wird dann aber vom Ministerium geklärt, da auch die Herren beim WSV an einer klaren Regelung interessiert sind. Ich halt Euch auf dem laufenden. Am 20.Dezember hab ich UBI-Prüfung.
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  #12  
Alt 01.12.2008, 17:27
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Hallo
Ich habe das schweizer Patent für Funk (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) gemacht. Das ist hier in der BRD gültig und wird anerkannt. Bei einer Kontrolle auf dem Oberrhein hatte es keine Probleme gemacht. Wie ich im Hafen so erfahren habe, sind das einige, die dieses Patent besitzen. Noch nie hatte einer damit Schwierigkeiten.
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  #13  
Alt 01.12.2008, 22:25
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Caravelle Beitrag anzeigen
Hallo
Ich habe das schweizer Patent für Funk (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) gemacht. Das ist hier in der BRD gültig und wird anerkannt. Bei einer Kontrolle auf dem Oberrhein hatte es keine Probleme gemacht. Wie ich im Hafen so erfahren habe, sind das einige, die dieses Patent besitzen. Noch nie hatte einer damit Schwierigkeiten.
Ich geh mal davon aus, daß Du kein Deutscher sondern Schweizer bist. Das Merkblatt bezieht sich nicht auf die Anerkennung von Funkzeugnissen, die deutsche Skipper im Ausland gemacht haben, sondern eben auf diese Fälle, wo ein Ausländer aus einem der Unterzeichnerstaaten (des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Funkzeugnissen) am Funkbetrieb im Inland (Deutschland) teilnimmt und das Funkzeugnis des betreffenden Landes hier Anerkennung findet. Mehr nicht.
Es wird hier viel durcheineinander gerührt. Was interssiert es einen deutschen WSP-Beamten, was in einem kroatischen Führerschein steht?
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  #14  
Alt 02.12.2008, 08:21
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Ich geh mal davon aus, daß Du kein Deutscher sondern Schweizer bist. Das Merkblatt bezieht sich nicht auf die Anerkennung von Funkzeugnissen, die deutsche Skipper im Ausland gemacht haben, sondern eben auf diese Fälle, wo ein Ausländer aus einem der Unterzeichnerstaaten (des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Funkzeugnissen) am Funkbetrieb im Inland (Deutschland) teilnimmt und das Funkzeugnis des betreffenden Landes hier Anerkennung findet. Mehr nicht.
Es wird hier viel durcheineinander gerührt. Was interssiert es einen deutschen WSP-Beamten, was in einem kroatischen Führerschein steht?
Genau das steht so nicht in dem Merkblatt. Dies ist ein Abkommen zur Anerkennung des jeweiligen anderen Funkzeugnisses und gilt nur für die unterzeichnenden Staaten. GB ist dem Abkommen zum Beispiel nicht beigetreten, nach Deiner Definition dürfte dann auch ein Brite mit einem britischen Funkzeugnis in D nicht funken. Wie gesagt, ich werd Euch über den Ausgang unterrichten. Alle die es interessiert, sollten das Merkblatt vielleicht doch doch mal ganz genau lesen, der Führerschein ist hierbei völlig ohne Belang-es geht um das Funkzeugnis.
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  #15  
Alt 02.12.2008, 08:55
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Shira Shira ist offline
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Hallo,

ich hab heuer das UKW Betriebszeugnis II (SRC II) für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe in Wien gemacht.

Dieses gilt für internationale Binnengewässer und Funkgeräte mit ATIS Kennung in englisch und deutscher Sprache, und für Funkgeräte mit GMDSS zur Teilnahme am internationalen Seefunkverkehr.

In Österreich darf kein Funkgerät ohne ATIS und GMDSS zugelassen werden.
Das wiederum bedeutet das der der bei seinem Zeugnis keine Ausbildung an ATIS oder GMDSS hat diese nicht bedienen darf.
Auf Österreichischen Wasserstrassen ist ATIS bereits pflicht für alle Funkgeräte und ihn anderen Ländern wirds sicher genau so sein oder demnächst so gehandhabt.
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Gruß Shira

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  #16  
Alt 02.12.2008, 14:26
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Zitat:
Zitat von Shira Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hab heuer das UKW Betriebszeugnis II (SRC II) für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe in Wien gemacht.

Dieses gilt für internationale Binnengewässer und Funkgeräte mit ATIS Kennung in englisch und deutscher Sprache, und für Funkgeräte mit GMDSS zur Teilnahme am internationalen Seefunkverkehr.

In Österreich darf kein Funkgerät ohne ATIS und GMDSS zugelassen werden.
Das wiederum bedeutet das der der bei seinem Zeugnis keine Ausbildung an ATIS oder GMDSS hat diese nicht bedienen darf.
Auf Österreichischen Wasserstrassen ist ATIS bereits pflicht für alle Funkgeräte und ihn anderen Ländern wirds sicher genau so sein oder demnächst so gehandhabt.
In Deutschland meines Wissens nach auch nur noch GMDSS, aber ob das Gerät auch gleichzeitig ATIS haben muss weiß ich auch grad nicht. Anders herum gibt es eigentlich reine Binnenfunkgeräte in D die man UBI betreiben darf ?
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  #17  
Alt 03.12.2008, 11:42
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Shira;
....In Österreich darf kein Funkgerät ohne ATIS umd GMDSS zugelassen werden...
Ist in Deutschland genau so! Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über den Binnenfunk haben sich alle beigetretenen Länder verpflichtet, nur noch Geräte mit ATIS zuzulassen. Nur sogenannter "Altbesitz" darf noch ohne ATIS betrieben werden, soweit keine Nachrüstung dafür erfolgen kann.

Zitat:
Zitat von Peter Kruse Beitrag anzeigen
In Deutschland meines Wissens nach auch nur noch GMDSS, aber ob das Gerät auch gleichzeitig ATIS haben muss weiß ich auch grad nicht. Anders herum gibt es eigentlich reine Binnenfunkgeräte in D die man UBI betreiben darf ?
Ja, es gibt noch reine UBI Anlagen, jedoch auch nur mit ATIS; das ist auch bei den Kombianlagen so, daß diese im Betrieb als UBI-Gerät nur noch mit ATIS arbeiten. Für Seefunkgeräte gilt auch ein Bestandsschutz für Altgeräte.
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  #18  
Alt 03.12.2008, 17:35
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Heute in den Nachrichten
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  #19  
Alt 03.12.2008, 18:53
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Shira Shira ist offline
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Bei Funkzeugnissen hat das eher mit dem Gerät was zu tun!
Hast du das Grät in Östereich angemeldet brauchst du für Österreich ein gültiges Funkzeugnis
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  #20  
Alt 03.12.2008, 19:54
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Heute in den Nachrichten.Gilt dass auch für Bootsscheine und Funkzeugnisse.Bayerntext Seite 128
Ich kann nur hoffen, dass das Urteil von einer anderen Instanz wieder kassiert wird. Es geht aus dem Tenor leider nicht hervor, aus welchem Grunde er seinen Führerschein entzogen bekommen hat.

Wenn ich davon aus gehe, dass es wegen Alkohol am Steuer war, dann kann man nur noch "Prost" sagen. Dann ist es jedem Trunkenbold möglich, mit einem polnischen, danach mit einem tschechischen, dann mit einem rumänischen u.s.w. ... Führerschein weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen. E.U-Recht hin, E.U.Recht her, daß kann aber kein Recht mehr sein. Wenn einer seinen Führerschein zwei mal wegen Alkohol am Steuer verliert, ist er unbelehrbar und am besten als Fußgänger unterwegs.
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  #21  
Alt 03.12.2008, 20:33
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[quote=Luger08;1082337]Ich geh mal davon aus, daß Du kein Deutscher sondern Schweizer bist. quote]

Ich habe gerade nochmals in meinem Pass nachgesehen und da steht Bundesrepublik Deutschland. Mein Avatar zeigt Bad Teinach.
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  #22  
Alt 04.12.2008, 06:17
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Ich kann nur hoffen, dass das Urteil von einer anderen Instanz wieder kassiert wird. Es geht aus dem Tenor leider nicht hervor, aus welchem Grunde er seinen Führerschein entzogen bekommen hat.

Wenn ich davon aus gehe, dass es wegen Alkohol am Steuer war, dann kann man nur noch "Prost" sagen. Dann ist es jedem Trunkenbold möglich, mit einem polnischen, danach mit einem tschechischen, dann mit einem rumänischen u.s.w. ... Führerschein weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen. E.U-Recht hin, E.U.Recht her, daß kann aber kein Recht mehr sein. Wenn einer seinen Führerschein zwei mal wegen Alkohol am Steuer verliert, ist er unbelehrbar und am besten als Fußgänger unterwegs.
Das war aber nicht die Frage und gerade beim Funkschein interessiert es mich auch, wie in Deutschland jetzt verfahren werden muss.
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  #23  
Alt 04.12.2008, 07:47
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Ist in Deutschland genau so! Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über den Binnenfunk haben sich alle beigetretenen Länder verpflichtet, nur noch Geräte mit ATIS zuzulassen. Nur sogenannter "Altbesitz" darf noch ohne ATIS betrieben werden, soweit keine Nachrüstung dafür erfolgen kann.


Ja, es gibt noch reine UBI Anlagen, jedoch auch nur mit ATIS; das ist auch bei den Kombianlagen so, daß diese im Betrieb als UBI-Gerät nur noch mit ATIS arbeiten. Für Seefunkgeräte gilt auch ein Bestandsschutz für Altgeräte.
So weit ich mich erinnere muss ich, sobald ein Funkgerät an Bord installiert ist auch über die entsprechende Funklizenz verfügen. Gerät ausschalten oder abklemmen vom Netz oder Abbau der Antenne reicht nicht. Daraus schließe ich, wenn DSC Seefunk mit ATIS an Bord ist, ich Binnen unterwegs bin aber NICHT UBI (oder gleichwertig) habe darf ich eigentlich gar nicht fahren. Gleiches gilt natürlich für See ohne im Besitz von SRC (oder gleichwertig) .... oder
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  #24  
Alt 04.12.2008, 15:07
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Bevor ich mein SRC II gemacht habe, habe ich bei der Österreichischen Funkbehörde mein Funkgerät angemeldet. Ich habe das Kroatische Küstenpatent 2008 mit Funkerlaubniss. Dann hab ich angefragt ob ich mit dem Funkgerät auf der Donau fahren darf. Antwort:" Es darf nicht funktionsbereit sein aber eingebaut darf es bleiben!"
In Kroatien hät ich dann woll ohne MMSI mit meinem GMDSS Gerät am Sprechfunk teilnehmen dürfen.
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Alt 04.12.2008, 15:34
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In Kroatien ist die Funkgeräte-Geschichte eh etwas verworren.

Das Schiff ist mit deutschen Eigner (und seiner deutschen Adresse) im kroatischen Schiffsregister eingetragen.
Das regelt die Schifffahrtsbehörde und ist aus kroatischer Sicht legal.
Das Funkgerät aber muss - wie bei uns ähnlich - bei der kroatischen Post angemeldet werden, und die gestatten keinem Ausländer, eine kroatische Funkstelle zu betreiben.
Die Deutschen tun es aber auch nicht, weil eine deutsche Seefunkstelle auf einem deutsch-beflaggtem Schiff sein muss.

Auf die Frage, wie man aus dem Dilemma kommt, da man ja schwarz in kroatischen Wellen rumfunkt, meinte der Hafenkapitän nur: 'Wo ist das Problem?'

Der Funkschein des Eigners ist ein deutscher - bin gespannt, ob der auch noch in kroatisch gemacht werden muss bei einem HR-Boot!

Gruß

Volker
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