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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Anerkennung von ausländischen Funkzeugnissen
Hallo,
ich bereite mich gerade auf meine UBI-Prüfung vor. Bedingt durch eine Prüfungsfrage zur Anerkennung von ausländischen Funkzeugnissen, hab ich mir mal folgendes Merkblatt des WSV angeschaut: http://www.wsv.de/fvt/ubi/merkblatt_...kzeugnisse.pdf Auf Seite 2 steht, daß der Inhaber eines z.B. in Polen erworbenen Sprechfunkzeugnisses, dieses in Deutschland nicht einmal umschreiben lassen muß, sondern am Funkverkehr teilnehmen kann. Da steht aber nichts über die Staatsbürgerschaft des Scheininhabers. Ich hab zusätzlich zu meinen deutschen Scheinen SBF SEE und Binnen, 2004 auch den kroatischen Seeschein mit dem entsprechenden Funkzeugnis gemacht. Auf Seite 3 des Merkblattes steht, daß Kroatien zu den Unterzeichnerstaaten gehört. Brauche ich den deutschen Funkschein überhaupt Ich werd mal morgen die Bundesnetzagentur und die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes anrufen.Bitte, lest Euch das Merkblatt mal aufmerksam durch-vielleicht hab ich ja auch nen Denkfehler.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat Geändert von Barracuda (30.11.2008 um 17:35 Uhr) Grund: Link berichtigt |
#2
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hab gestern meinen rya-src gemacht , bin daher über jede info dankbar......gib mal bescheid, was beim telefonat mit denen rausgekommen ist
leo p.s. link funzt nich |
#3
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gilt aber nach z. Zt. geltender Gesetzgebung nur für Bürger des betreffenden, ausländischen Staates. Für Deutsche gelten die deutschen Vorschriften (=UBI und SRC/LRC). Siehe auch an anderer Stelle im BF.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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#4
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Ich kann das dem Merkblatt nirgends entnehmen
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#5
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Sorry-der Link funktioniert jetzt
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#6
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#7
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#8
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Hallo Barracuda
Da werden mehrere Sachen vermischt. Wie in deinem zitierten Merkblatt zu erkennen ist, ist von Binnenfunk die Rede. Das Bild mit dem Patent zeigt ein KRO Küstenpatent. Der im KRO Patent enthaltene Funk gilt nur in kroatischen Hoheitsgewässern am Meer (nicht binnen). Alle GMDSS Zeugnisse der Welt werden ohne umschreiben gegenseitig anerkannt. (auf See) Alle Binnenzeugnisse der Donau Anrainerstaaten werden binnen für die Staatsbürger des jeweiligen Ausstellunglandes gegenseitig anerkannt. Nicht bei allen Staaten ist im GMDSS Zeugniss der Binnenfunk enthalten.
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Liebe Grüße Willi |
#9
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da steht aber doch ausdrücklich beim Stempel: "internal waters". Das ist doch Binnen, oder ?
Gruss, Hans-Christian
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"Departure" is aRival (32 ft, built by Marcon in 1971) |
#10
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Von der wörtlichen Übersetzung ja
Leider Nein was den kroatischen Gebrauch betrifft internal waters = ist Wasser im Hoheitsgebiet von See aus gesehen teritorial sea= Hoheitsgewässer (Salzwasser) inland waters oder continental waters = Binnen Gewässer (Süßwasser) Wasserstraßen wie Donau
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Liebe Grüße Willi Geändert von Gummiente (01.12.2008 um 10:46 Uhr)
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#11
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Zitat:
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat Geändert von Barracuda (01.12.2008 um 11:29 Uhr)
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#12
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Hallo
Ich habe das schweizer Patent für Funk (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) gemacht. Das ist hier in der BRD gültig und wird anerkannt. Bei einer Kontrolle auf dem Oberrhein hatte es keine Probleme gemacht. Wie ich im Hafen so erfahren habe, sind das einige, die dieses Patent besitzen. Noch nie hatte einer damit Schwierigkeiten. |
#13
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Zitat:
Es wird hier viel durcheineinander gerührt. Was interssiert es einen deutschen WSP-Beamten, was in einem kroatischen Führerschein steht?
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#14
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#15
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Hallo,
ich hab heuer das UKW Betriebszeugnis II (SRC II) für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe in Wien gemacht. Dieses gilt für internationale Binnengewässer und Funkgeräte mit ATIS Kennung in englisch und deutscher Sprache, und für Funkgeräte mit GMDSS zur Teilnahme am internationalen Seefunkverkehr. In Österreich darf kein Funkgerät ohne ATIS und GMDSS zugelassen werden. Das wiederum bedeutet das der der bei seinem Zeugnis keine Ausbildung an ATIS oder GMDSS hat diese nicht bedienen darf. Auf Österreichischen Wasserstrassen ist ATIS bereits pflicht für alle Funkgeräte und ihn anderen Ländern wirds sicher genau so sein oder demnächst so gehandhabt.
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Gruß Shira Lowrance HDS-7 LIve 2-1 Geber, Lowrance HDS-5 Gen2, Lowrance HDS-7mTouch Gen3, HDS-7m Gen2, LSS-1, Radar G4, Lowrance Autopilot Hydraulic + Bluetooth, GoFree, Lowrance Link-8 VHF,Lowrance SonarHub Airmar TM150 Chirp, Lowrance TotalScan, Lowrance EP-60R alles im NMEA-2000 Netz ,Minn Kota RT55EM, Minn Kota RT160EM, MotorGuide Xi5 55SW Pinpoint GPS,.... |
#16
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#17
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Ja, es gibt noch reine UBI Anlagen, jedoch auch nur mit ATIS; das ist auch bei den Kombianlagen so, daß diese im Betrieb als UBI-Gerät nur noch mit ATIS arbeiten. Für Seefunkgeräte gilt auch ein Bestandsschutz für Altgeräte.
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#18
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Heute in den Nachrichten
Gilt dass auch für Bootsscheine und Funkzeugnisse Bayerntext Seite 128
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Servus Willi |
#19
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Bei Funkzeugnissen hat das eher mit dem Gerät was zu tun!
Hast du das Grät in Östereich angemeldet brauchst du für Österreich ein gültiges Funkzeugnis
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Gruß Shira Lowrance HDS-7 LIve 2-1 Geber, Lowrance HDS-5 Gen2, Lowrance HDS-7mTouch Gen3, HDS-7m Gen2, LSS-1, Radar G4, Lowrance Autopilot Hydraulic + Bluetooth, GoFree, Lowrance Link-8 VHF,Lowrance SonarHub Airmar TM150 Chirp, Lowrance TotalScan, Lowrance EP-60R alles im NMEA-2000 Netz ,Minn Kota RT55EM, Minn Kota RT160EM, MotorGuide Xi5 55SW Pinpoint GPS,.... |
#20
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Zitat:
Wenn ich davon aus gehe, dass es wegen Alkohol am Steuer war, dann kann man nur noch "Prost" sagen. Dann ist es jedem Trunkenbold möglich, mit einem polnischen, danach mit einem tschechischen, dann mit einem rumänischen u.s.w. ... Führerschein weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen. E.U-Recht hin, E.U.Recht her, daß kann aber kein Recht mehr sein. Wenn einer seinen Führerschein zwei mal wegen Alkohol am Steuer verliert, ist er unbelehrbar und am besten als Fußgänger unterwegs.
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#21
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[quote=Luger08;1082337]Ich geh mal davon aus, daß Du kein Deutscher sondern Schweizer bist. quote]
Ich habe gerade nochmals in meinem Pass nachgesehen und da steht Bundesrepublik Deutschland. Mein Avatar zeigt Bad Teinach. |
#22
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Grüsse Ulli
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#23
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Zitat:
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#24
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Bevor ich mein SRC II gemacht habe, habe ich bei der Österreichischen Funkbehörde mein Funkgerät angemeldet. Ich habe das Kroatische Küstenpatent 2008 mit Funkerlaubniss. Dann hab ich angefragt ob ich mit dem Funkgerät auf der Donau fahren darf. Antwort:" Es darf nicht funktionsbereit sein aber eingebaut darf es bleiben!"
In Kroatien hät ich dann woll ohne MMSI mit meinem GMDSS Gerät am Sprechfunk teilnehmen dürfen.
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#25
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In Kroatien ist die Funkgeräte-Geschichte eh etwas verworren.
Das Schiff ist mit deutschen Eigner (und seiner deutschen Adresse) im kroatischen Schiffsregister eingetragen. Das regelt die Schifffahrtsbehörde und ist aus kroatischer Sicht legal. Das Funkgerät aber muss - wie bei uns ähnlich - bei der kroatischen Post angemeldet werden, und die gestatten keinem Ausländer, eine kroatische Funkstelle zu betreiben. Die Deutschen tun es aber auch nicht, weil eine deutsche Seefunkstelle auf einem deutsch-beflaggtem Schiff sein muss. Auf die Frage, wie man aus dem Dilemma kommt, da man ja schwarz in kroatischen Wellen rumfunkt, meinte der Hafenkapitän nur: 'Wo ist das Problem?' Der Funkschein des Eigners ist ein deutscher - bin gespannt, ob der auch noch in kroatisch gemacht werden muss bei einem HR-Boot! Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
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