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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 26.01.2008, 15:36
joe100 joe100 ist offline
Ensign
 
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Standard Rundfunkgebühre / GEZ

Hallo,

so es möglich ist, diesen Thread bitte freihalten von Beschwerden, über GEZ und Rundfunkkgebühr (die kenne ich alle durch intensive Selbstgespräche - das ist und bleibt modernes Raubrittertum), sondern rein technhisch die Frage:

- kann man sich zum Winterlager abmelden ?
- mit welchem Grund ?
- was gibt man als Adresse der "Zweitwohnung" an, wenn man eigentlich keinen festen Liegeplatz hat ?

Danke
Dieter
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  #2  
Alt 26.01.2008, 17:13
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Boot: derzeit keines
32.496 Danke in 12.294 Beiträgen
Standard

Da wird´s wohl wenig Resonanz geben da wohl kaum einer das Boot als Zweitwohnsitz angibt
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 26.01.2008, 17:14
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
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Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
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Du hälst auch im Winterlager weiterhin "ein Gerät zum Empfang bereit". Rein formell kannst Du damit eine Abmeldung also nicht begründen, Du könntest ja auch weiterhin dorthin gehen und TV gucken...

Über den GEZ-Irrsinn brauchen wir da wirklich nicht diskutieren.

Helfen kann allerdings die Erklärung, dass Du das Empfangsgerät demontiert hast und es sich jetzt als Zweitgerät in Deinem Erstwohnsitz befindet ! Damit entfällt der Grund für die Gebühren.

Deine letzte Frage deutet daraufhin, dass Du ein wenig (sorry) "Angst" vor dem GEZ-Molloch hast und fehlerhafte Angaben vermeiden willst. Ich würde schreiben "im Wasser" und auf eine Nachfrage warten. Keine Angst vor den gierigen Papiertigern !
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #4  
Alt 26.01.2008, 17:16
joe100 joe100 ist offline
Ensign
 
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Standard

Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Helfen kann allerdings die Erklärung, dass Du das Empfangsgerät demontiert hast und es sich jetzt als Zweitgerät in Deinem Erstwohnsitz befindet ! Damit entfällt der Grund für die Gebühren.
Reicht es nicht aus, wenn das Gerät einfach nicht mehr betriebsbereit ist (Batterie ist abgeklemmt ?)

Danke
Dieter
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  #5  
Alt 26.01.2008, 17:50
Benutzerbild von glastron v-184
glastron v-184 glastron v-184 ist offline
Lieutenant
 
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129 Danke in 93 Beiträgen
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Nee, es reicht der Besitz des Gerätes! Selbst wenn es defekt wäre.
__________________

Grüße,
Ralf
(Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta)
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  #6  
Alt 26.01.2008, 18:06
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
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Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
Standard

Zitat:
Reicht es nicht aus, wenn das Gerät einfach nicht mehr betriebsbereit ist (Batterie ist abgeklemmt ?)
Leider nein, das ist ja das irre (u.a.) bei der GEZ - auch wenn Du SINGLE bist, und ENTWEDER zu Hause ODER im Boot TV guckst, zahlst Du DOPPELT !
Wie gesagt - demotieren (jedenfalls offiziell angeben, dass Du es von Bord mitgenommen hast !! Da wird wohl kein GEZ-ler ins Witerlager einbrechen...) und zu Hause als Zweitgerät nutzen.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #7  
Alt 26.01.2008, 18:31
AndreasR AndreasR ist offline
Captain
 
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Ort: Beselich bei Limburg / Lahn, zeitweise auch Berlin
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166 Danke in 94 Beiträgen
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defekt interessiert nicht, solange du keinen Entsorgungsnachweis einreichen kannst - leider selbst so erfahren, denn das Gerät könnte man ja rein theoretisch jederzeit für kleines Geld repariert bekommen
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  #8  
Alt 27.01.2008, 12:42
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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15.549 Danke in 8.126 Beiträgen
Standard

nimm es mit nach Hause, dann ist es in der zahlung für zuhause mit eingeschlossen.
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #9  
Alt 27.01.2008, 12:47
sumsum sumsum ist offline
Lieutenant
 
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112 Danke in 64 Beiträgen
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Wie wär's mit nur einem Gerät, welches entweder zu Hause oder an Board ist? Dann bräuchte man ja immer nur einfach zahlen. Ginge sowas wohl ohne jedes mal beim Sliptermin ummelden zu müssen?

grüße, sumsum
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  #10  
Alt 27.01.2008, 16:26
zz69 zz69 ist offline
Commander
 
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wozu überhaupt anmelden ? Warum schmeisst ihr denen freiwillig Geld in den Rachen ?
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  #11  
Alt 28.01.2008, 00:45
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: PRINCESS II
2.032 Danke in 1.011 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von AndreasR Beitrag anzeigen
defekt interessiert nicht, solange du keinen Entsorgungsnachweis einreichen kannst - leider selbst so erfahren, denn das Gerät könnte man ja rein theoretisch jederzeit für kleines Geld repariert bekommen
Ich habe vor ca. 2 Jahren mein Radio als "durch Kurzschluss defekt und im Mülleimer entsorgt" abgemeldet, bis heute kam keine Nachfrage, scheint wohl regional unterschiedlich gehandhabt zu werden. Und rein rechtlich sind die Raubritter (GEZ) in der Beweispflicht.
Und da mein Boot inzwischen in F liegt schenke ich mir den Rest

Gruß Bernd
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #12  
Alt 28.01.2008, 14:24
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von zz69 Beitrag anzeigen
wozu überhaupt anmelden ? Warum schmeisst ihr denen freiwillig Geld in den Rachen?
Weil Dieter alias joe100 vielleicht das Privatfernsehen (RTL, SAT1, Pro7 etc.)
völlig zum Kotzen findet, ich weiß es nicht. Aber um die Vermeidung genau
dieser Diskussion hatte er gebeten, also halte Dich daran.

Belem
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  #13  
Alt 28.01.2008, 14:35
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Entsorgungsnachweis für Fernseher? Wenn meiner kaputt ist, stelle ich den beim Recyclincenter in den Container, da ist niemand, der einen Nachweis ausstellt, sowas habe ich ja noch nie gehört (kopfschüttel),
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #14  
Alt 28.01.2008, 15:09
Benutzerbild von Skorpio
Skorpio Skorpio ist offline
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GEZ-Info:

Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus. Die Abmeldung wird immer zum Monatsende wirksam. Daher sind die Rundfunkgebühren auch noch für den ganzen Monat zu zahlen, in dem die Abmeldung die GEZ erreicht. Im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass die Abmeldung der GEZ zugegangen ist.
  • Eine Abmeldung ist nur für die Zukunft und für volle Kalendermonate möglich.
  • Rückwirkende Abmeldungen, also für vergangene Monate, sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Jede Abmeldung wird bestätigt.
  • Bei Umzug benutzen Sie bitte das Änderungsformular.
  • Die Einzelheiten des Anzeigeverfahrens, hierzu gehört auch die An- und Abmeldung von Rundfunkgeräten, sind in den jeweiligen Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren geregelt. Dort ist festgelegt, dass jede Abmeldung schriftlich zu erfolgen hat. Schriftlich bedeutet dabei, dass der Rundfunkteilnehmer die Abmeldung mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Diese Voraussetzung erfüllt eine telefonische Abmeldung nicht.
    Eine Abmeldung per E-Mail ist nur dann wirksam, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
(Mehr wage ich nicht zu schreiben/kopieren bevor Belem mich rügt und ich ob seiner Rügen in eigenen Tränen versinkte )


Ein leiser Gruß,

Michael
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  #15  
Alt 28.01.2008, 15:24
Benutzerbild von Skorpio
Skorpio Skorpio ist offline
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Ach ja nen GRUND für ne Abmeldung hab ich noch vergessen

Sag, bzw. schreibe, das es sich um ein portables Gerät handelt und Du es aus Diebstahl /Versicherungstechnischen Gründen mit nach Hause nimmst und dann klappert das schon
__________________
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  #16  
Alt 28.01.2008, 17:09
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jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen
http://www.gez.de/door/gebuehren/geb...cht/index.html
Da ich in NL liege hat sich dafür noch keiner interessiert.
Cheers, Guido
Moin, mir wird schon wieder schlecht, wenn ich den GEZ-Mist lese. Wir wohnen noch in NL, hier gibt es überhaupt keine Gebührenpflicht für Radio und Glotze. War den Niederländern zu aufwendig und zu lästig, also hat man das abgeschafft, braucht dann auch keinen GEZ-Verein: richtig gut und einfach.
gruesse
Hanse
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  #17  
Alt 28.01.2008, 17:49
joe100 joe100 ist offline
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Zitat:
Zitat von Skorpio Beitrag anzeigen
Ach ja nen GRUND für ne Abmeldung hab ich noch vergessen

Sag, bzw. schreibe, das es sich um ein portables Gerät handelt und Du es aus Diebstahl /Versicherungstechnischen Gründen mit nach Hause nimmst und dann klappert das schon
Danke - das ist der entscheidende Tipp.
Mein fest eingebautes Radio hat ein abnehmbares Bedienteil.

Werde mein Radio also für die sommersaison anmelden, und dann im Herbst wieder abmelden. Und das jedes Jahr.

Gruß
Dieter
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  #18  
Alt 31.01.2008, 21:42
Benutzerbild von muskelhuber
muskelhuber muskelhuber ist offline
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Kampf der GEZ!!!!!!
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nur fliegen ist schöner!
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  #19  
Alt 01.02.2008, 07:56
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen
Es gab da mal was bezüglich Teilnutzung, Ferienwohnungen, das finde ich aber auf der aktuellen GEZ Seite nicht mehr. Da bohre ich mal weiter.

Wenn man ähnlich eines privaten PKW ansieht, gibt es eigentlich keine Pflicht.

Es gibt Radios mit herausnehmbaren Oberteil, dann ist z.B. die Anlage nicht mehr einsetzbar..

Cheers, Guido
Moin,

da Boote nicht unter KFZ fallen, sind die GEZ-Gebühren wie
bei einer Zweitwohnung leider berechtigt,
dazu gab es mal 2007 ein Bericht in der Boote,
da sind Bootseigner (ich meine in Bayern, u.a. Bodensee)
mit GEZ Gebühren für ihr Boot angeschrieben worden,
dann wurde die Rechtslage geklärt, und siehe da,
Boote sind keine privaten Kraftfahrzeuge also anmeldpflichtig.
Im Gegensatz zum privaten PKW und privaten Wohnmobil,
diese sind mit der einmaligen Haushaltszahl. von GEZ-Gebühren
eingeschlossen.

Gruß
Axel

www.wyce.de
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  #20  
Alt 01.02.2008, 08:17
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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bist du dir bei Wohnmobilen sicher... ??, denn private Wohnwagen müssen extra angemeldet werden...
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servus
dieter


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  #21  
Alt 01.02.2008, 08:34
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Wohnmobil muß nur angemeldet werden, wenn es einen festen Stellplatz z.B. als Dauercamper auf einem Campingplatz hat.
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  #22  
Alt 01.02.2008, 11:19
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen
Hallo Jannie, als wir noch in Nl ein Haus hatten so bis 1996, mussten wir für das TV einen Adapter kaufen. Damit wurde auch eine Empfangsgebühr eingezogen.
Radio über Antenne interessierte keinen, habe auch nicht so intensiv gefragt .
Möglich, dass sich das in 12 Jahren geändert hat.
Cheers, Guido
Moin Guido,
hat es, die Rundfunk und Fernsehgebühren wurden in NL vor etwa acht Jahren abgeschafft.
gruesse
Hanse
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  #23  
Alt 02.02.2008, 12:01
joe100 joe100 ist offline
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Hallo,
heute in unserer Tageszeitung:
(damit dürfte es wohl auch für uns Booteigern keine saisonale Anmeldung mehr geben)

GEZ-Gebühren für ganzes Jahr fällig
Der Deutsche Toursimus Verband (DTV) hat die Landesrundfunkanstalten aufgefordert, die langjährige Praxis für die saisonale Anmeldung von Fernseh- oder Radiogeräten bei der GEZ wieder zu ermöglichen.
"Es ist nicht gerechtfertigt, dass der Vermieter einer Privatunterkunft für das ganze Jahr an die GEZ zahlen soll, obwohl er das Gerät nur über die Saison nutzt," so DTV Präsident Reinhard Meyer. In Privatunterkünften laufe der Fernseher oder das Radiogerät nur zwei bis drei Monate im Jahr. Seit Anafang 2007 verschickt die GEZ aber Zahllungsaufforderungen an Vermieter von Privatunterkünften für das gesamte Jahr, da der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine saisonale Anmeldung von Fernseh- und Radiogeräten mehr vorsieht.
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  #24  
Alt 02.02.2008, 17:51
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Quintessenz des GEZ-Irrsinns : nicht anmelden, GEZ-Schnüffler nicht reinlassen, gut ist's. Eine derart kunden(!!!!)feindliche Regel (die sich nahtlos in weitere ähnliche Regeln einreiht) ist eine Sauerei, die gradezu zur Übertretung herausfordert.

Da ich aus dem Behördensprachlichen nicht wirklich schlau werde - es ist doch hoffentlich nach wie vor so, dass man nicht doppelt zahlen muss, wenn man das TV (TFT) nur zu den genutzten Zeiten (Wochenende, Urlaub) mit ins Boot / Wohnmobil von zu Hause mitnimmt ??

Edit GEZ-FAQ :
Ich bin Rundfunkteilnehmer. Das tragbare Fernsehgerät nehme ich jetzt mit in den Urlaub. Muss ich nun hierfür zusätzlich Gebühren zahlen?
Nein. Wenn Sie Ihre Geräte nur für eine kurze Zeit (Urlaub) mitnehmen, besteht keine zusätzliche Gebührenpflicht.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (02.02.2008 um 17:57 Uhr)
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  #25  
Alt 02.02.2008, 18:03
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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Ort: Bonn-Beuel
Beiträge: 3.089
9.329 Danke in 3.120 Beiträgen
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ich seh das so, dass das nur Vermieter und deren Ferienwohnungen betrifft

Der "Privatmensch" kann ja sein mobiles Radio / TV am Wochenende mit aufs Sciff nehmen und anschließend wieder zurück. Dafür sollten keine Gebühren anfallen

edit: Thorsten war mit seinem edit schneller
__________________
Gruß Thomas
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