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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute.
Auf der Urlaubsfahrt mit meinem DoKa T4 (angemeldet als LKW)mit Trailerboot 2 Tonnen, wurden wir von der Polizei auf der Autobahn kurz vor Bergkamen angehalten. Nach Abgabe des Fahrzeugscheines wurde ich darauf hingewiesen das ich mit meinem Gespann Samstags nicht auf der Autobahn fahren darf. Stimmt das.??? Ich durfte ohne Strafe weiterfahren. Wie hoch ist so eine Strafe.?? Wir fahren am 18.08.07 wieder zurück von Lemmer nach Nachhause. Hoffentlich werde ich nicht nochmal angehalten. mfg. mit bitte um Info. |
#2
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Ja das stimmt. Außer Du transportierst verderbliche Ware im Anhänger. Wenn an Deinem Heckspiegel Pilze wachsen, dann geht das straffrei aus.
![]() Strafe ist relativ empfindlich, wie hoch genau weiß ich allerdings auch nicht. Glück gehabt würde ich sagen. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#3
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Sobald du an einem als Lkw unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht angemeldeten Fahrzeug einen Hänger dranhast, fällst du unter das allgemeine Sonntagsfahrverbot bzw. auch die anderen Fahrverbote für die "großen" Laster.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#4
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ja, das Wochenendfahrverbot gilt in dem Fall auch für dein Gespann. Wenn du am Wochenende legal mit Hänger fahren willst mußt du deinen T4 als PKW zulassen.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#5
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soweit ich weiß aber Samstags nur in den Ferien / Sommerferien.
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By Karsten
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#6
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Vielen Dank .
Leider muss ich wieder am Samstag zurück. Setze meine 2.Kinder 8. Monate u. 10 . Jahre u. Frau mit verheulten Blick auf die Rücksitzbank. Unser Hund sitzt in der ersten Reihe. Wird unser letzter Urlaub mit Gespann. Habe vor einem Monat ein Stahlboot 10m gekauft. Mit Hoffnung das alles gut geht... mfg. |
#7
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hab ich grad ergooglet:
FerienreiseV Ferienreiseverordnung § 1 [1] [Verkehrsverbot für LKW auf Autobahnen und Bundesstraßen] (1) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen in den Zeiten vom 15. Juni bis 31. August 1985 und vom 1. Juli bis 31. August der folgenden Jahre jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verkehren. (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt für folgende Autobahnstrecken in beiden Fahrtrichtungen: A 1 von Autobahnkreuz Leverkusen-West über Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlußstelle Cloppenburg und von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck A 2/E 30 von Autobahnkreuz Oberhausen Autobahnkreuz Hannover-Ost A 3 von Oberhausener Kreuz über Autobahndreieck Heumar , von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg A 4/E 40 vom Kirchheimer Dreieck bis Dresden-Nord A 5 von Hattenbacher Dreieck über Frankfurt, Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg A 6 von Anschlußstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Weinsberg, von Anschlußstelle Schnelldorf bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Abzweig A 250 (nördlich des Horster Dreiecks) über Horster Dreieck, Hannover, Kassel, Hattenbacher Dreieck, Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende bei Attlesee A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlußstelle München-West und von Anschlußstelle München-Ramersdorf bis Anschlußstelle Bad Reichenhall A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlußstelle München-Schwabing A 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder A 13/E 55 von Anschlussstelle Ortrand bis Dreieck Dresden-Nord A 13/E 36/E 55 vom Schönefelder Kreuz bis Autobahndreieck Spreewald A 45 von Anschlußstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim A 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlußstelle Reischenhart A 99 von Autobahndreieck München-Eschenried über Autobahndreieck München-Feldmoching und Autobahnkreuz München-Nord bis Autobahnkreuz München-Süd A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlußstelle Blumenthal A 831 von Anschlußstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlußstelle Waltenhofen A 995 von Anschlußstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd (3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt außerdem für folgende Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften in beiden Fahrtrichtungen: B 31 von Anschlußstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96 E 22 Stralsund bis Anschlussstelle Rostock Ost der A 19 E 251 Greifswald bis Berlin Gruß Torben |
#8
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LKW Zulassung mit Anhänger - Gilt da nicht auch Fahrtenschreiberpflicht????
Gruß Stefan www.yachtlite.com |
#9
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Ich glaube erst ab zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzueges über 2,8 bzw. 3,5 t.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#10
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![]() Zitat:
....nur für gewerblich genutzte + siehe hmigor.... |
#11
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![]() Zitat:
Ich hatte eine LKW Zulassung für einen Nissan Patrol. Die zulässigen Sitzplätze wurden damals von 5 auf 2 gekürzt. Für die Rückfahrt würde ich eine Palette holländischen Frischkäse ins Boot legen ![]() |
#12
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Ich denke mal das er da keine Probleme haben wird.
Der Patrol ist PKW Kombi der zu einem ein LKW mit geschloßenem Kasten umgeschrieben wurde. Eine Doka (Doppelkabine) in Neudeutsch Pick up ist serienmäßig ein LKW. Hatten wir hier nicht einmal vor Monaten einen Thread über LKW Sondergenemigungen zum ziehen von Anhängern zu Sportzwecken ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#13
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![]() Zitat:
...dann begeht er Steuerhinterziehung, wenn der Hänger als Sportanhänger angemeldet ist... ![]() für Sportanhänger gibt es problemlos eine Ausnahmegenehmigung ...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#14
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Habe einige Jahre mit meiner DOKA die Urlaubsfahrten von Unna nach Lemmer straffrei überstanden. Immer ein ungutes Gefühl dabei gehabt...
Die alte DOKA T3 ist als 2 - 3 - 5 oder 6 Sitzer zugelassen, (so steht es in den Papieren) und regulär ein LKW. Umschreiben auf PKW wollte sie mir den Wagen nicht weil er, so der TÜV, "als LKW gebaut wurde und von seiner Erscheinung ein LKW ist" Gruß Willy |
#15
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OFFTOPIC:
@Willy: Gibt es eigentlich Fahrzeuge die Du noch nicht hattest? So long der Flip ![]()
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Motorleistung wird völlig überbewertet. |
#16
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![]() Zitat:
![]() Gruß Willy PS. die Doka ist hier aber lange schon bekannt....und in der BF Familie geblieben! ![]() |
#17
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jo, damit habe ich mich auch schon ganz gewaltig angeschissen
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fas est et ab hoste doceri |
#18
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Mit meiner Doka T4 bin ich zufrieden.
Automatik,2,5l Diesel Tdi ca.105 PS,Anhängelast 2,5 Tonnen,Sitzheizung,Zugelassen für 6.Personen. Zieht meine Paula ohne Probs. Durch den langen Radstand sauber auf der Strasse.(auch mit Boot) Fahrräder,Koffer,Kinderwagen,Bootsteile,u.s.w. Alles auf der Pritsche. Und vorne Platz für meine 3.Frauen u. den Bearded. Nur leider Fahrverbot an Sa.S ![]() 40 Eur. u. 1.Punkt wenn sie mich erwischen. Aber was tut man nicht alles für die Familie. ![]() mfg |
#19
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die Ferienreiseverordnung gilt jedes Jahr vom 1. Juli bis 31. August.
Die Einbaupflicht eines EG-Kontrollgeräts beschränkt sich auf gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge, die einschließlich dahinter mitgeführter Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 to. erreichen. Dass der Anhänger mit eingerechnet wird, ist als solches neu seit 1.5.2006!
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Schönen Gruß Matthias Devise: ...immer cool bleiben... Geändert von Driving-teacher (10.08.2007 um 20:04 Uhr) |
#20
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Wenn ich den Gesetzestext richtig verstanden habe darft du von 20-24h am Samstag legal auf die Autobahn, davor und danach müstest du über Land!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
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