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  #1  
Alt 09.08.2016, 21:06
glastron_gt150 glastron_gt150 ist offline
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Standard LED Rückleuchtem am Trailer.. Probleme mit Tüv!

Guten Abend!

Hab mir vor kurzem auf meinem Bootstrailer LED Rückleuchten an der Lichtleiste gegönnt.

Heute beim Tüv dann der Schock: Abnahme verweigert, da die Rückleuchten zwar ein Prüfzeichen besitzen, jedoch ist in den verbauten Leuchten ein Rückstrahler eingebaut (Rechteckig).

Nach Aussage des Tüv´s ist jedoch bei Anhängern laut STVZO nur ein dreieckiger Rückstrahler zulässig!

Wie steht Ihr zu dieser Aussage?

Kann ich das Gegenteil beweisen?


Vielen Dank für Eure Hilfe!
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  #2  
Alt 09.08.2016, 21:17
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von glastron_gt150 Beitrag anzeigen
Wie steht Ihr zu dieser Aussage?
Erst mal: Die Lichtanlage ist das Eine.
Rückstrahler sind das Andere.

Normalerweise haben Rückleuchteneinheiten mit Prüfzeichen (Blinker, Brems- und Fahrlicht) keinen Rückstrahler verbaut. Die sind extern.
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  #3  
Alt 09.08.2016, 21:23
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heikow heikow ist offline
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Warum hast du nicht einfach bei der TÜV-Station zwei Dreiecks-Rückstrahler gekauft und drangemacht, dann wärst du fertig gewesen...
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  #4  
Alt 09.08.2016, 21:26
glastron_gt150 glastron_gt150 ist offline
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Dreiecksrückstrahler hab ich ja zusätzlich dran! Laut dessen Aussage dürfen sie jedoch nicht rechteckig und im der Rückleuchte integriert sein!
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  #5  
Alt 09.08.2016, 21:30
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Der Prüfer hat schlicht und einfach recht.

Rechteckige Rückstrahler = Ein Kraftfahrzeug
Dreieckige Rückstrahler = Ein Anhänger

Du hast Rückleuchten für einen PKW/LKW montiert.
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  #6  
Alt 09.08.2016, 21:35
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Wieder was gelernt.

Aber das dir Rückstrahler extern sein müssen, stimmt bestimmt nicht. Ich habe Kombileuchten montiert, also alles ein Glas, aver mit Dreieck Rückstrahler.

Rüdiger
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  #7  
Alt 09.08.2016, 21:36
glastron_gt150 glastron_gt150 ist offline
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http://www.hella.com/MicroSite/soe/s...ften_19.08.pdf

Seite 32 sagt anderes aus!
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  #8  
Alt 09.08.2016, 21:41
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Ich hatte das Problem mal bei LED-Rückleuchten am VW T4, da musste ich rechts und links ca 2x5cm große Rückstrahler ankleben und er war zufrieden...
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  #9  
Alt 09.08.2016, 21:56
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von glastron_gt150 Beitrag anzeigen
Nein:
Denn:
Hinterer "Rückstrahler" (deine Seite32) ist nicht gleich hintere "Schlußleuchte". (Seite 34).
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  #10  
Alt 09.08.2016, 22:32
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Ich würde den Reflektor abkleben und fertig. Es leuchten ja nur die Teile daneben also wird die Funktion der Leuchte nicht beeinträchtigt.
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  #11  
Alt 09.08.2016, 22:35
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Passat2003 Passat2003 ist offline
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Den eckigen Rückstrahler in der Leuchte dauerhaft abkleben und 2 Dreiecke montieren..... fertig
Gruß Walter

Thomas war schneller mit schreiben
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  #12  
Alt 09.08.2016, 22:58
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Nach Rücksprache mit dem TÜV-Prüfer abkleben und wie meine Vorredner verfahren.

Immer, wenn ich bei strittigen Themen den Prüfer nach einer Lösung gefragt habe, habe ich eine freundliche und zielführende Antwort bekommen!
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #13  
Alt 09.08.2016, 23:01
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an den LED Leuchten Abkleben führt zum Erlöschen der BE. Schlechte Idee.

Laut StVZO, §53, Absatz 4 steht da nur, dass Anhänger mit zwei dreieckigen
Rückstrahlern ausgestattet sein müssen. Von einem Verbot von zusätzlichen
rechteckigen Rückstrahlern lese ich da nichts.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

Von daher tendiere ich zu der Annahme, dass der Prüfer irrt.

Siehe auch:
http://www.anhaengerhandel.de/anhaen...schriften.html
__________________
Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #14  
Alt 09.08.2016, 23:57
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An meinem Trailer sind 2 Kombileuchten verbaut, die beide eine Öffnung als Kennzeichenleuchte haben.
Ich habe das Kennzeichen links angebracht und es wird von der linken Kombileuchte und einer zusätzlichen Kennzeichenleuchte angestrahlt.
Das weiße Fenster der rechten Kombileuchte habe ich auf Empfehlung des TÜV-Prüfers von innen mit schwarzem Tape abgeklebt.
Seit 1999 ohne Probleme in Betrieb!
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #15  
Alt 10.08.2016, 06:38
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Nein:
Denn:
Hinterer "Rückstrahler" (deine Seite32) ist nicht gleich hintere "Schlußleuchte". (Seite 34).
Ich verstehe nicht, was Du damit sagen willst.
Rückstrahler ist nicht gleich Schlußleuchte, ist klar. Aber auf Seite 32 steht doch klar formuliert: "Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigenRückstrahler ist an Anhängern zulässig." Was hat jetzt die Schlussleuchte damit zu tun ? Die ist doch hier ebefalls in die Heckleuchte integriert.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #16  
Alt 10.08.2016, 06:46
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martin1302 martin1302 ist offline
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Also in diesem Dokument von Aspöck steht unter Punkt 12 auch, dass der Anbau von Heckleuchten mit rechteckigem Rückstrahler und auch weitere Rückstrahler erlaubt sind.
Der 3-eckige Rückstrahler muss aber in jedem Fall dran, egal was da sonst noch rückleuchtet

http://www.hoelzle.ch/shop/bilder/pdf/anhaenger12V.pdf
__________________
Gruss Martin


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  #17  
Alt 10.08.2016, 07:06
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Abkleben ist kein Problem, viele Rückleuchten sind so modifiziert. Aber die Prüfstelle würde ich auch wechseln....seit ich zur Konkurrenz fahre, hatte ich, obwohl die auch gewissenhaft prüfen, keine Probleme mehr.

Willy
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  #18  
Alt 10.08.2016, 08:42
schonwieder schonwieder ist offline
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Wahrscheinlich wollte der "Prüfer" sein "Dasein" berechtigen.
Den vorliegenden Informationen nach sind die Rückleuchten mit dem integrierten rechteckigen Rückstrahlern zulässig.
Trotz alle dem hast du korekter Weise noch einen Dreieckigen Rückstrahler verbaut. So soll, kann, bzw muss es dann sein.
Die Prüfings brauchen hin und wieder mal "Durchfaller", sonst wären die ja Überflüssig.
Ich mach den Job auch nicht erst seit gestern, aber ich habe mir vor einigen Jahren angewöhnt erst zur Prüfstelle, Fzg Vorstellen, bemängeln lassen, dann mängel beheben und wieder vorführen.
Das spart Geld, Nerven und vor allen Dingen -ZEIT.
Lass dich nicht verwirren, Fahr mit nem Gesetzestext, bzw mit der VO in der
Hand noch mal zum Prüfer, oder am besten gleich zu einem "besseren".
Komisch wird es immer dann, wenn Blinkerbirnen oder ähnliches bemängelt wird. Dann weisst du das der Prüfer Mängel nachweisen muss.
Da ist was im Busch. Der "Normengeber wird auch in diesem Segment bald die Sense schwingen.
Gruss Holger
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  #19  
Alt 10.08.2016, 16:45
glastron_gt150 glastron_gt150 ist offline
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Standard geschafft!

Hab heute dem freundlichen Prüfer einige Dokumente vorgelegt, die Ihm überzeugt haben, dass ich Recht habe! -> Plakette erteilt!

Danke für eure Mithilfe!
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Alt 12.08.2016, 18:27
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chewbaka chewbaka ist offline
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Nur so nebenbei noch für alke, die das selbe Problem haben:
Man muss hier die ECE-Regelung R48 heranziehen. In der steht eindeutig drin, dass ein Rückstrahler in einer Kombileuchte zulässig ist.
Den Dreieckigen braucht man natürlich trotzdem.
Hatte die Diskussion auch schon mal, aber der Inschenör war dann doch einsichtig....
__________________
Grüße, Tobi

Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=229791
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