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Alt 24.12.2020, 11:28
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schimi schimi ist offline
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9.701 Danke in 4.106 Beiträgen
Standard Gerichtsstandsvereinbarung für Charterverträge

Bayerisches Oberlandesgericht bestätigt die Meinung, das als Gerichtsstand der Wohnsitz des Charterkunden maßgebend ist, auch wenn in den AGB´s als Gerichtsstand der Sitz des Charterunternehmens vereinbart wurde.

https://sail24.com/reise/charterrech...st-zustaendig/

Kann man auch nachlesen in den "Nautischen Nachrichten" 03/2020 vom DSV.
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