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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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Gerichtsstandsvereinbarung für Charterverträge
Bayerisches Oberlandesgericht bestätigt die Meinung, das als Gerichtsstand der Wohnsitz des Charterkunden maßgebend ist, auch wenn in den AGB´s als Gerichtsstand der Sitz des Charterunternehmens vereinbart wurde.
https://sail24.com/reise/charterrech...st-zustaendig/ Kann man auch nachlesen in den "Nautischen Nachrichten" 03/2020 vom DSV. |
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