|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Schweizer auf See?
Hallo.
Herbstwetterbedingte Sehnsüchte veranlassen mich als schweizerischen Binnenländer und So-gut-wie-noch-Landratte, immerhin Bötchenbesitzer mit 8PS, zu folgender Frage (wobei ich ein ganz kleines bisschen vorzufassen mich getraue, mach ich doch erst gerade meinen SBF resp. die schweizer Version davon): Wie mach ich als Schweizer eigentlich einen SBFS, der es mir zumindest mal rechtlich gesehen ermöglichen würde, z.B. im Mittelmeer der Küste entlang mit einer (natürlich bescheidenen) Charteryacht zu schippern? Ich muss das ja im Ausland (relativ von mir aus gesehen) machen, bei uns gibt's sowas offensichtlich nicht. Kann ich den z.B. in Deutschland (wo man die Leut wenigstens versteht) machen? So dass der international gültig ist??? Gibt's sowas wie SBFS-Urlaub, in dem ich gleich ausgebildet werde und den ich mit (selbstverständlich erfolgreicher) Prüfung abschliesse? Am besten so, dass das nachher nicht nur rechtlich klappt, sondern auch praktisch? Oder ist das jetzt eine blöde Frage? |
#2
|
|||||
Re: Schweizer auf See?
Zitat:
grundsätzlich aber macht man als schweizer den "Hochseeschein b" in der schweiz. das ist eine reine theorieprüfung und erfordert zusätzlich 1000 sm und mindestens drei wochen segeln auf hoher see als aktives crewmitglied. den prüfungsstoff vermitteln dir eine menge privater institutionen. zb auch der ccs. die kurse werden schweizweit in praktisch jeder stadt angeboten und beginnen in diesen tagen. wenn du das noch genauer wissen willst, sende mir eine pn. dann kann ich dir kursanbieter in deiner nähe nennen.
__________________
__/)___ zibl3 ___/)__ navigieren wie früher
|
#3
|
|||
|
|||
Re: Schweizer auf See?
Zitat:
Ich krieg das Thema beim Suchen auf dem Net nicht zu fassen. Mir ging es nicht ums Segeln, sondern ich dachte bei "Yacht" an etwas motorisiertes. Ich find nur immer "Hochseeschein B". Gibt es auch einen Hochseeschein für Motorboote? Wenn ich jetzt stinkfrech irgendwo bei Genua mein zukünftiges Züriseeboot ab dem Trailer ins Meer setze und einfach losfahre, dann ist das vermutlich nicht ganz sauber (mal abgesehen vom Mittelmeerwasser)... Ich hab ja gelernt, was ein Nicht-Schweizer braucht, um ein Boot bei uns zu bewegen. Und ich geh mal davon aus, dass ich auf Binnengewässern mit meinem schweizer "Schiffsführerausweis" auch etwa hinkomme. Aber was brauche ich, um ein Motorboot im Meer, meinetwegen in Küstennähe zu bewegen? |
#4
|
|||
|
|||
Hallo
den B - Schein gibt es in zwei Ausführungen: a) Segelschein ist gleichzeitig auch Motorbootschein b) Motorbootschein Unterschied nur in Praxisausbildung ( siehe CCC B-Schein www.ccs-crusing.ch) Allerdings benötigst Du für den B- Schein den Binnenschein der Schweiz a) Segeln D- Schein oder wenn nur Motorboot b) Motorboot A-Schein diese Scheine sind kantonal geregelt, meist dem Schiffahrtsamt und Strassenverkehr angegliedert. Zahlreiche Bootsschulen siehe Internet ermöglichen diese Ausbildung. Der B-Schein wird von speziellen Schulen ausgebildet und vom Schweizerischen Seeschiffahrtsamt ausgestellt. Hans Jörg |
#5
|
also sportsfreund,
hansjörgens antwort klärt dir die wesentlichen punkte und was du unternehmen musst. präzisieren möchte ich nur, dass der b-schein deinen schweizer mobo- oder segelschein internationalisiert. dh genau das was du in der ch darfst, darfst du mit dem b-schein dann auch weltweit..... so einfach ist das. um noch auf deinen ferienkurs-wunsch zurückzukommen noch den hinweis: auf mallorca gibt es mindestens einen schweizer anbieter, wo du den b-kurs und die prüfung innerhalb von 2 ferienwochen absolvieren kannst.
__________________
__/)___ zibl3 ___/)__ navigieren wie früher |
#6
|
|||
|
|||
Zitat:
ist denn der b-schein ein einheitliches internationales dokument? das auf sowas wie internationalem seefahrsrecht basiert (gibt's sowas?). hat also z.b. ein italiener, der aufm meer kutschiert auch einen b-schein? irgendwo muss es ja eine art grundlage dafür geben, was auf der see so alles für scheine akzeptiert werden. es gibt ja keine hochseeverkehrspolizei, also sind es dann ja immer lokale behörden, die mindestens in küstennähe allenfalls kontrollieren oder es sind versicherungen, die sonst nicht zahlen oder es sind vermieter, die sonst nicht vermieten. oder muss ich die vorschriften des landes erfüllen, unter dessen flagge das schiff fährt, das ich lenken möchte? was ist denn, wenn ich ein boot chartern möchte, das unter italienischer flagge fährt? sorry für das nachbohren, aber das interessiert mich... |
#7
|
es gibt eine internationale vereinbarung, die meines wissens jedoch nicht von allen anreinerstaaten ratifiziert ist, dass du in den jeweiligen ufergewässern denjenigen befähigungsnachweis erbringen musst, wie er in deinem heimatland verlangt wird. bei uns ch-bürgern ist das der b-schein.
und du hast dich nur nach dem zu richten. alle ausweis-vorschriften anderer staaten sind für dich nicht relevant. es gibt staaten, die kennen überhaupt keine befähigungsnachweise für vergnügungsskipper. und selbstverständlich darfst du mit (oder ohne ) ch-b-schein ein boot unter italienischer flagge chartern. ich habe 30 jahre lang ohne b-schein problemlos weltweit gechartert. aktuell wurde der ausweis für mich erst, als ich ein eigenes boot unter ch-flagge anmelden wollte. unser seeschiffahrtsamt in basel verlangt den befähigungsnachweis. ohne läuft gar nichts. ich würde dir aber dringend empfehlen, nicht auf den b-schein zu verzichten. wenn du ohne schein in einen unfall verwickelt wirst, wird dir deine versicherung wegen grober fahrlässigkeit probleme bereiten.
__________________
__/)___ zibl3 ___/)__ navigieren wie früher |
#8
|
|||
|
|||
Na das nenne ich Zufall!
Ich beschäftige mich gedanklich seit ein paar Tagen mit der gleichen Frage. Gehe jetzt hier ins Forum und siehe da, ich bin nicht der einzigste... Bei mir wurde das allerdings aktuell als ich einen Trailer gekauft habe. Da kam die Frage auf: was wäre wenn ich auch mal nach Kroatien will? Gilt mein Führerschein? Also hab ich erst in der Fahrschule nachgefragt. Keine Antwort die mir weiterhelfen konnte. Jetzt hab ich an die Seepolizei in Zürich geschrieben. Die sollten das jawohl wissen. Ich geb Bescheid, sobald ich einen Antwort habe. Aber jetzt hab ich ja auch schon eine Antwort aus dem Forum... Mal davon abgesehen, wo ist der Unterschied im Ausbildungsstoff? Ich persönlich finde das die Schweizer Ausbildung wenigstens eine ist. Also in der Praxis. Ich bin auch überzeugt das ein in der Schweiz augebildeter Motorbootfahrer definitiv mehr gelernt hat und sich seiner Manöver sicherer ist. Jedenfalls mal im Hafen,unmittelbar nach Beendigung der Ausbildung. (ca 10-15 Lektionen a´1,5 Std nur Landungen) Dazu muß ich sagen ich bin Deutscher. Ich lebe in der Schweiz. Nur frag ich mich was kann ich mit dem Sportbootführerschein "See" mehr als mit dem Schweizer,der sehr praxisorientiert ist? Oder geht es um die Sicherheit? In Theorie? Quasi eine Einweisung? Grüssle! |
#9
|
||||
|
||||
Re: Schweizer auf See?
Zitat:
ich starte am 02.11.06 mit meinem Hochseeschein. Neu gilt: Hochseeschein nur Segel: Kurs + 1000sm aktiv als crewmitglied auf einem Segler. Voraussetzungen: Segelschein Binnen und aktueller Nothelferkurs (nicht älter als 5 Jahre) Hochseeschein Segel und Motor: Kurs + 1000sm aktiv als crewmitglied auf einem Segler und 200sm aktiv als crewmitglied auf Mobo. Vorraussetzung Segel und Mobo Binnenschein und aktueller Nothelferkurs (nicht älter als 5 Jahre) Die angesprochen SM sind innert 4 Jahren abzuschliessen nach der Teorieprüfung. Der Hochseeschein berechtigt den Führer ein Segeler(bzw Mobo) unter schweizer Flagge auf den 7 Weltmeeren zu bewegen. Ohne Hochseeschein im Internationalen Gewässer mit einem CharterBoot benötigt man keinen Schein. Innerhalb der Hoheitsgewässer kommt es auf die Forschriften des jeweiligen Landes an. Meines Wissens genügt der Binnenschein Schweiz für Spanien sowie Italien (Küstennähe). Für Deutschland reicht der Binnenschein Schweiz nicht aus. Aus Versicherungstechnischen Gründen würde ich den Hochseeschein so oder so empfehlen. Grüsse aus der Zentralschweiz Christian
__________________
Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#10
|
|||
|
|||
Zitat:
Das Schwergewicht liegt definitiv beim Manövrieren auf engem Raum im Hafen, also Anlegen aus jedem Winkel in jeder Richtung und zwar sauber und sicher. Gar nicht so einfach. Dazu kommt dann noch "Mann über Bord" zu retten (Frau lässt man offenbar drin). Aber kein bisschen Navigation, Kartenlesen, Wetter, Funk etc. Da hätt ich schon rein gefühlsmässig den Eindruck, dass mir was fehlt für aufs Meer. Es scheint ja typischerweise ziemlich uneinheitlich zu sein und letztendlich wird man die Bestimmungen des Landes kennen müssen, in dessen Küstengewässern man schippern will. Mietet man was, so wird der Vermieter die entsprechenden Bedingungen stellen resp. die Vollkasko setzt diese voraus. Aber, ebenfalls typischerweise, darf man das wohl nicht mit der Situation auf Schweizer oder Deutschen Seen/Flüssen vergleichen, wo die lokale Polizei einen Auftrag zur Kontrolle hat. Höchstens bezüglich der Uneinheitlichkeit - wer würde schon auf Grund gesunden Menschenverstandes vermuten, dass man ein Boot, das im Zürichsee fahren darf, nicht auf dem Bodensee benutzen darf? |
#11
|
|||
|
|||
Also ich habe mal einen Link Pdf Hochsee
Ich hoffe das klappt mit dem Link... Aber ich finde den Aufwand definitiv übertrieben um mit meinem 8 m Böötchen in Küstennähe,also "Land in Sicht" um eine Insel im Mittelmeer zu fahren. Kein Mensch spricht von einer Atlantiküberquerung. @robooter: Durchhalten, jede Lektion ist nach 1,5 std schwitzen vorbei. Aber es lohnt sich ganz sicher. Aber glaub mir, auf einmal macht es "klick" und die Manöver gehen von ganz allein. |
#12
|
|
Zitat:
der schweizer b-schein ist reine theorie. bitte lies den thread von anfang an durch. das wird dir hoffentlich die erleuchtung bringen.
__________________
__/)___ zibl3 ___/)__ navigieren wie früher |
#13
|
|||
|
|||
Hmm?
Zitat aus dem CCS: Um den Hochseeschein zu erhalten, muss der Kandidat - die theoretische Prüfung (Art. 9 - 16) mit Erfolg bestanden haben, - im Besitze eines kantonalen Führerausweises Schifffahrt oder eines gleichwertigen Ausweises sein (Art. 17), - einen Nothelferausweis (Art. 18) und - eine Bestätigung über genügendes Sehvermögen vorlegen (Art. 19) sowie - den Nachweis über eine minimale Praxis auf See erbringen (Art. 20). 4. Die vollständigen Unterlagen sind vom Kandidaten bis spätestens 5 Jahre nach bestandener Theorieprüfung (volles Kalenderjahr) einzureichen. Aha...: Das heißt ich mache eine Theorieprüfung und kriege einen vorläufigen Schein dem ich innerhalb von 5 Jahren den Praxisnachweis nachreiche... Und dann wird der definitive ausgestellt? Ergo: Ich mache die Theorie,lad mein Schiffchen auf den Hänger,fahre in die Ferien ans Meer und führe Logbuch. |
#14
|
|||
|
|||
Leider nicht ganz korrekt :
Deine Ausführungen mit Boot an Küste und Logbuch stimmen, wenn Du auch einen Skipper mit B-Schein als Ausbilder auf Dein Boot für die Praxismeilen mitnimmst. Ganz so einfach wie angedacht macht das nicht einmal das Schweizer Seeamt. Hans Jörg |
#15
|
|||
|
|||
Ein paar hundert Meilen sind ja auch schon ein bisschen Praxis. Auch wenn's nur gradaus der Sonne entgegen geht...
Aber, immerhin, meine Frau hat mir also schonmal fest versprochen, dass ich dann, wenn ich diesen Schein mal habe, von ihr ein WEISSES Kapitänskäpi bekomme, eins mit Goldlametta drumrum! |
#16
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Gruss aus Zug Christian
__________________
Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#17
|
||||
|
||||
Damit ich auch noch was geschrieben habe dazu.
Ich habe meine Prüfung (Theorie) seit Februar hinter mir also was muss man haben Mobo oder Segel Schein Binnen, dieser muss aber erst beim Abschluss des B-Scheines vorliegen. - Danach wird die Theorie gemacht für den Hochsee-Schein (B-Schein) wenn das gemacht wurde bez. (kann man mit der Praxis schon beginnen vor der Theorieprüfung mit einer gewissen Anzahl Meilen ) Danach wird die Praxis gemacht auf See natürlich mit einem Skipper der den Schein schon hat bez. der auf dem jeweiligen Meer die Bewilligung hat des Landes von dem er die Ausweise hat) z.B. in D den Seeschein (heisst glaube ich SKS- See) also nicht Binnen Die praxis sieht so aus - 500 sm für Mobo -1000 sm für Segler, das ganze auf einem Formular dokumentiert das dann an die entsprechende Stelle (Hotz, CCS etc. nach Abschluss der Seemeilen gesendet werden muss. Mit dem Papier wo auch drauf steht das man die Theorie bestanden hat (bekommt man nach der Theoretischen Prüfung) Auf dem Formular für die Seemeilen muss der verantwortliche Skipper unterschreiben. Ebenfalls muss ein Log Buch geführt werden wo der Prüfling seine Meilen einschreibt, dies muss unterschrieben werden von dem angehenden Skipper und auch vom Verantwortlichen Skipper) Ebenfalls gehört dann noch dazu das an einen Sehtest (nicht älter als 1 Jahr) und einen Nothelfer (nicht älter als 5 Jahre) dazu legt. So ich hoffe es war kompliziert und es kommt gar niemand mehr draus Jetzt zum Trailern im Ausland. Bez. mit dem Binnenschein im Ausland. Habe das in Frankreich gemacht (charter) ohne Probleme. Natürlich nur in Küstennähe. Zum obigen "Seepolizei sollte das wissen ob man mit dem Binnenschein fahren darf". Leider weiss das die Seepolizei nicht. Ich habe bei Schiffahrtsamt in Basel nachgefragt und von dort die Antwort bekommen das sie mir das (frü Frankreich) nicht sagen können da dies im jeweiligen Land angeschaut werden muss. Ich habe dann eine Anfrage an das französische Konsulat gemacht... und wart seit über 1 Jahr auf eine Antwort Zum Chartern im Ausland, da reicht in vielen Ländern der B-Schein leider nicht mehr aus, da an vielen Orten noch ein Funk Zeugnis verlangt wird (Kroatien, und auch in D ab 2008 glaube ich und andere werden folgen)
__________________
Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#18
|
|||
|
|||
tja, wenn man sich so die sites für yachten-charter ansieht, dann heisst es oft einfach "Führerschein erforderlich" oder so.
offenbar gibt es länder/vermieter, die einen binnenschein akzeptieren? ich hab das hier jetzt schon von italien und frankreich gelesen. kroatien also nicht. wie ist das mit spanien? griechenland? es wäre ja vorstellbar, dass ein chartervertrag genau umschreibt, wohin man sich mit dem boot bewegen darf, z.b. nur 3sm von der küste weg. wenn der chartervertrag abgeschlossen wird und die versicherung vom vermieter gestellt wird, dann müsste man ja auch davon ausgehen, dass die versicherung das auch akzeptiert? |
#19
|
|||
|
|||
Die Seepolizei hat mir geantwortet. Das ging ja fix. Eben doch dein Freund und Helfer. Ich zitiere mal:
Die Schweiz hat zurzeit mit folgenden Staaten ein Abkommen über die Anerkennung von ausländischen Ausweisen bei vorübergehendem Aufenthalt im Gastland: - Österreich - Kroatien - Tschechien - Deutschland - Irland - Litauen - Luxemburg - Niederlande - Slowakei - Grossbritannien - Russland Sie sehen also gemäss der Liste, dass Italien nicht zu diesen Staaten gehört. Ausserdem gilt der Schweizer Ausweis nur für Binnengewässer. Ob unser Ausweis in diesen Länder auch für die küstennahe Gebiete akzeptiert wird, müssen Sie im jeweiligen Land abklären. Wenn Sie den Hochseeschein (B-Schein) machen wollen, wenden Sie sich ab Besten an das Seeschifffahrtsamt Basel (061 270 91 20), welches Ihnen präzise Auskünfte bezüglich dieses Ausweises machen kann. Mit freundlichen Grüssen |
#20
|
|||
|
|||
Äh, erstaunlich finde ich noch das Italien nicht zu den Ländern mit einem Abkommen gehört...
Schade. |
#21
|
|
Zitat:
hast du geklärt, ob italien überhaupt eine führerscheinpflicht kennt für freizeitskipper? wenn nicht, brauchen die auch keine abkommen darüber.
__________________
__/)___ zibl3 ___/)__ navigieren wie früher |
#22
|
||||
|
||||
Zitat:
Für Ausländer gilt aber ein EU-Abkommen. D.h. für Deutsche ab 5 hp.
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#23
|
|||
|
|||
Naja, erstaunlich deshalb weil sich die Schweiz und Italien zwei Seen teilen. Den Lago Maggiore und den Luganersee.
Da die Schweiz kein EU Land ist bedürfte es doch rein hypotetisch einer Sonderregelung. Wie auch immer, bevor ich in die Freien fahre frage ich schriftlich nach. |
#24
|
|||
|
|||
na genau dafür gibt's auch ein abkommen zwischen I und CH. d.h. für den lago maggiore, der luganersee ist, glaub ich, vollständig in der schweiz.
offenbar braucht es in italien wie überall einen führerschein, aber erst ab 40 PS (wenn das boot in italien zugelassen ist). bringst du hingegen ein boot aus dem ausland mit, und auch das ist wohl üblicherweise so, gelten die regeln des landes, wo das boot zugelassen ist. ist das D, dann brauchts ab 5 PS einen schein, bei CH ab 8 PS. |
#25
|
||||
|
||||
Zitat:
mit einem 5m wirst du vermutlich nicht ausserhalb von 3sm fahren, für eine grössere Kategorie CE=A musst du auch den B-Schnein haben
__________________
Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
|
|