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  #1  
Alt 21.08.2016, 10:43
rouf GNILLE rouf GNILLE ist offline
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Standard Schiffszulassung, Länge über 15 m

Wie schon berichtet, stehen wir kurz vor dem Kauf eines größeren Schiffes. Bis jetzt waren wir noch in der 15 m Klasse (+ angeschraubter Badeplattform). Nun sind wir definitiv drüber.
Wir haben unsere vorherigen Schiffe immer in Meppen, WSV angemeldet.
Wie machen wir das nun bei einem Schiff oberhalb der 15 m. Muss bei Anmeldung in Deutschland das Schiff ins Schiffsregister?
Macht es Sinn das Schiff besser in NL zuzulassen?
Danke für Hinweise!
Ruf
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  #2  
Alt 21.08.2016, 11:10
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Standard

Hi Rufus,
Sehr interessantes Thema!!! Ich hoffe, dass es sachkundige Infos gibt.
Grundsätzlich muss man sich bewusst machen, was eine Eintragung ins Schiffsregister bedeutet! Hierbei handelt es sich Gabun eine Offenlegung, die durchaus nicht jeder möchte. Größere Schiffe auch unter 15 m, die Banken finanziert sind, müssen auf Verlangen idR ins Register!
WS
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  #3  
Alt 21.08.2016, 11:16
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billi billi ist gerade online
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Standard

Zitat:
Zitat von rouf GNILLE Beitrag anzeigen
Wie schon berichtet, stehen wir kurz vor dem Kauf eines größeren Schiffes. Bis jetzt waren wir noch in der 15 m Klasse (+ angeschraubter Badeplattform). Nun sind wir definitiv drüber.
Wir haben unsere vorherigen Schiffe immer in Meppen, WSV angemeldet.
Wie machen wir das nun bei einem Schiff oberhalb der 15 m. Muss bei Anmeldung in Deutschland das Schiff ins Schiffsregister?
Macht es Sinn das Schiff besser in NL zuzulassen?
Danke für Hinweise!
Ruf
Lasss es mit einem Flaggenzertifikat zu dann ist die Länge egal.
kostet nur einen Bruchteil des Binnenregisters und du brauchst keinen Messbrief. Nur ein Paar Bilder vom Boot und das Formular ausfüllen.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 21.08.2016, 12:27
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Lasss es mit einem Flaggenzertifikat zu dann ist die Länge egal.
kostet nur einen Bruchteil des Binnenregisters und du brauchst keinen Messbrief. Nur ein Paar Bilder vom Boot und das Formular ausfüllen.

Volker,
Aber es ist doch richtig, dass das Binnentegister offen liegt, also von jedem eingesehen werden kann!?
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  #5  
Alt 21.08.2016, 12:33
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Volker,
Aber es ist doch richtig, dass das Binnentegister offen liegt, also von jedem eingesehen werden kann!?
Sry das WEiß ich leider nicht.

Aber warum soll man mehrere 1000€ für einen MEssbrief und ein Zertifikat ausgeben von einem Binnenregister wenn man das ganze für unter 150€ beim BSH mit dem Flaggenzertifikat ebenso hat?
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 21.08.2016, 12:49
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Lasss es mit einem Flaggenzertifikat zu dann ist die Länge egal.
kostet nur einen Bruchteil des Binnenregisters und du brauchst keinen Messbrief. Nur ein Paar Bilder vom Boot und das Formular ausfüllen.
Flaggenzertifikat kann nur für Schiffe bis 15m beantragt werden:

http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf
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Kai
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  #7  
Alt 21.08.2016, 17:52
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Kann man als Deutscher in NL ein Schiff über 15 m Länge anmelden/registrieren lassen?
Das ist doch die Frage oder???
Mein Dinghi hatte ich auch in NL angemeldet!
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  #8  
Alt 21.08.2016, 18:19
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aber warum soll man mehrere 1000€ für einen MEssbrief und ein Zertifikat ausgeben von einem Binnenregister wenn man das ganze für unter 150€ beim BSH mit dem Flaggenzertifikat ebenso hat?
wenn ich die Schiffsregisterordnung aber richtig verstehe, dann reicht das Flaggenzertifikat ja nicht aus. Mit der gleichen Argumentation, könnte er das Boot auch beim WSA anmelden (ist ja wohl <20m Länge).

Damit bekommt er zwar ein Kennzeichen, dieses ersetzt aber nicht unbedingt die Verpflichtung zum Eintrag ins Schiffsregister als Binnenschiff, wenn das Boot mehr als 10t Wasserverdrängung hat.

Bis dann

Dominic
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  #9  
Alt 21.08.2016, 21:31
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Sry das WEiß ich leider nicht.

Aber warum soll man mehrere 1000€ für einen MEssbrief und ein Zertifikat ausgeben von einem Binnenregister wenn man das ganze für unter 150€ beim BSH mit dem Flaggenzertifikat ebenso hat?
Sorry Billi, hast das nur irgendwo gelesen, oder sind das eigene Erfahrungen.....

Auf jeden Fall ist es totaler Quatsch, dass die Registereintragung mehrere tausend kosten soll.

Habe selber vor zwei Jahren die Anmeldung eines in Holland gekauften Schiffes durchgeführt, inkl. hierfür einen Messbrief erstellen lassen.
Habe zwar die Unterlagen grad nicht zur Hand, aber es war nichtmals nen halber Tausender.
Dazu war es absolut unkompliziert und ging ratzfatz.
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Gruß - Georg
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  #10  
Alt 21.08.2016, 21:47
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Zitat:
Zitat von rouf GNILLE Beitrag anzeigen
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Wir haben unsere vorherigen Schiffe immer in Meppen, WSV angemeldet.
Wie machen wir das nun bei einem Schiff oberhalb der 15 m. Muss bei Anmeldung in Deutschland das Schiff ins Schiffsregister?
Macht es Sinn das Schiff besser in NL zuzulassen?
Danke für Hinweise!
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Nabend Ruf,

Da Du aus NRW kommst, ruf einfach beim Registergericht in Duisburg an und lass Dir von dort die Abwicklung erklären, inkl. Aufklärung ob Binnen- oder Seeschiffsregister.
Der Mitarbeuter dort war extrem hilfsbereit und so bekommst binnen weniger Minuten alles wissenwerte aus "echten" Quellen....
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  #11  
Alt 22.08.2016, 05:30
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Sorry Billi, hast das nur irgendwo gelesen, oder sind das eigene Erfahrungen.....

Auf jeden Fall ist es totaler Quatsch, dass die Registereintragung mehrere tausend kosten soll.

Habe selber vor zwei Jahren die Anmeldung eines in Holland gekauften Schiffes durchgeführt, inkl. hierfür einen Messbrief erstellen lassen.
Habe zwar die Unterlagen grad nicht zur Hand, aber es war nichtmals nen halber Tausender.
Dazu war es absolut unkompliziert und ging ratzfatz.
Ein Vereinsmitglied hat das hinter sich. Der Messbrief hat alleine knapp 2000€ gekostet und dann noch der EIntrag ins Register mit mehr als 200€zugeschlagen. War halt Deutschland und nicht Holland.
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Gruß Volker
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  #12  
Alt 22.08.2016, 07:40
Claris Claris ist offline
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Hallo,

haben selbst ein Schiff im Seeschiffsregister eintragen lassen.

Nach Rücksprache mit dem Registergericht sowie dem BSH war es eigendlich unkompliziert, die können auch die Kosten vorab mitteilen.

Denke daß diese wohl größen- bzw. längenabhängig sein werden, aber es war bei uns nicht über 500 Euro für Schiffsmessbrief und Registereintrag.

In unserem Fall (10m) war der Eintrag freiwillig. Man bekommt aber ein internationales Zertifikat, daß nicht verfällt oder verlängert werden muss.

Einfach mal bei den genannten Stellen anfragen. Das Registergericht richtet sich nach dem Heimathafen, wo das Schiff hauptsächlich liegen soll, ersatzweise auch nach dem Wohnort des Eigners.

Wenn das Schiff in D eingetragen werden soll sind die zuständigen Registergerichte hier zu finden:

http://www.deutsche-flagge.de/de/fla...chiffsregister

BSH:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...ootvermessung/
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Gruß Chris

Geändert von Claris (22.08.2016 um 07:45 Uhr)
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  #13  
Alt 22.08.2016, 08:25
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Moin zusammen,

Chris, genauso lief es bei mir letztes Jahr auch (Seeschiffsregister des AG Wiesbaden).

Ich denke, es kommt bei der Erstellung des Messbriefes für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie entscheidend darauf an, ob auf die übliche Baudokumentationen eines (Groß-)Serienbootes zurückgegriffen werden kann, oder ob es sich um ein individuelles Einzelstück handelt.

In ersterem Fall reicht es i.d.R. aus, die Zeichnung mit Bemaßung des Herstellers nebst zwei, drei aktueller Bilder sowie das CE-Zertifikat zu übersenden, auf dieser Basis erstellen sie dann zu den angeführten moderaten Gebühren den Messbrief.

Handelt es sich jedoch um ein Einzelstück, ist grds. eine komplette Vermessung durchzuführen, welche insgesamt erheblich teurer werden kann.


LG
Duke
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  #14  
Alt 22.08.2016, 08:58
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ein Vereinsmitglied hat das hinter sich. Der Messbrief hat alleine knapp 2000€ gekostet und dann noch der EIntrag ins Register mit mehr als 200€zugeschlagen. War halt Deutschland und nicht Holland.
Für Billi,
Wir haben in Holland gekauft, in Deutschland eintragen lassen und auch in Deutschland den Messbrief erstellen lassen.....


Die Anforderung an den Messbrief waren dann zwei Fotos vom Schiff, auf denen die Positionen eingezeichnet waren, von wo bis wo wir genau selber gemessen haben.
Daduch wurde dann aus dem Bootsbezeichnung "Pacific 1370" wegen der Überhänge der festen Davids und dem festen Bugkorb eine Gesamtlänge von 14,85 im Messbrief eingetragen.
Genauere Unterlagen der Werft lagen nicht vor.
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  #15  
Alt 22.08.2016, 09:22
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Für Billi,
Wir haben in Holland gekauft, in Deutschland eintragen lassen und auch in Deutschland den Messbrief erstellen lassen.....


Die Anforderung an den Messbrief waren dann zwei Fotos vom Schiff, auf denen die Positionen eingezeichnet waren, von wo bis wo wir genau selber gemessen haben.
Daduch wurde dann aus dem Bootsbezeichnung "Pacific 1370" wegen der Überhänge der festen Davids und dem festen Bugkorb eine Gesamtlänge von 14,85 im Messbrief eingetragen.
Genauere Unterlagen der Werft lagen nicht vor.
bei meinem Vereinsmitglied war drei oder viermal ein Ingenieur aus Koblenz der extra deswegen anreisen musste.
Da war viel Eigenbau an dem Boot welches separat abgenommen wurde.
z.B. Bugnase

Das Binnenschiffsregister scheint da etwas aufwendiger zu agieren als das Seeschiffsregister.
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  #16  
Alt 22.08.2016, 10:11
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Ein Grund mehr, sich über die Eintragung ins Seeschiffregister Gedanken zu machen....

Wenn für die Längenermittlung vier mal nen echter Ingieur rausgekommen ist, dann war da mit Sicherheit mehr im Argen und daher sollte man die Kostenangaben dafür nicht verallgemeinern.
Bei Eintragung eines Sportbootes ins Seeschiffregister jedenfall wird so ein Häkmäk nicht gemacht.

Rumpflänge und Länge über alles nach klar definierter Vorgabe, was da genau zugehört inkl. Fotos vom Schiff.
Dazu Rumpfnummer und Motordaten inkl. Nummer - das war's auch schon.....
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  #17  
Alt 22.08.2016, 10:25
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Ein Grund mehr, sich über die Eintragung ins Seeschiffregister Gedanken zu machen....

Wenn für die Längenermittlung vier mal nen echter Ingieur rausgekommen ist, dann war da mit Sicherheit mehr im Argen und daher sollte man die Kostenangaben dafür nicht verallgemeinern.
Bei Eintragung eines Sportbootes ins Seeschiffregister jedenfall wird so ein Häkmäk nicht gemacht.

Rumpflänge und Länge über alles nach klar definierter Vorgabe, was da genau zugehört inkl. Fotos vom Schiff.
Dazu Rumpfnummer und Motordaten inkl. Nummer - das war's auch schon.....
da ging es nicht nur um die Längenermittlung. Da werden weitere Daten wie Schwerpunkt usw. erfasst. das war ein richtiger Hickhack und das Boot musste auch zweimal an den Kran...(zum GLück hat unser Vorstand einen Passenden Kran).
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  #18  
Alt 22.08.2016, 10:26
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Hallo Leute,

danke für die vielen Antworten.
Aber ich fände es wichtig zu wissen, ob ich als Deutscher mein Schiff auch in NL zulassen/registrieren lassen kann!?
Genauso wie es hier schon angemerkt wurde, stört es mich persönlich ungemein, dass das Schiffregister hier in DE offen liegt und so jeder über meine Nummer Adresse und sonst was heraus bekommt!
Gruß
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  #19  
Alt 22.08.2016, 10:28
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Zitat:
Zitat von rouf GNILLE Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

danke für die vielen Antworten.
Aber ich fände es wichtig zu wissen, ob ich als Deutscher mein Schiff auch in NL zulassen/registrieren lassen kann!?
Genauso wie es hier schon angemerkt wurde, stört es mich persönlich ungemein, dass das Schiffregister hier in DE offen liegt und so jeder über meine Nummer Adresse und sonst was heraus bekommt!
Gruß
Als Deutscher mit Wohnort und Liegeplatz in Deutschland ist zwingend eine deutsche Zulassung vorgeschrieben.

Ist dein Liegeplatz nicht in Deutschland sieht es anders aus.
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  #20  
Alt 22.08.2016, 12:52
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Zitat:
Zitat von rouf GNILLE Beitrag anzeigen
Bis jetzt waren wir noch in der 15 m Klasse (+ angeschraubter Badeplattform). Nun sind wir definitiv drüber.
Wir haben unsere vorherigen Schiffe immer in Meppen, WSV angemeldet.
Wie machen wir das nun bei einem Schiff oberhalb der 15 m. Muss bei Anmeldung in Deutschland das Schiff ins Schiffsregister?
Achtung, gilt nur Binnen, über See weiß ich nicht.
Das Boot muss im Schiffsregister eingetragen werden, wenn die Verdrängung 10 m³ übersteigt, unabhängig von der Länge. Das ist dir sicher auch schon bei der Registrierung des jetzigen Bootes mitgeteilt worden, es steht auch auf den WSA-Anträgen drauf. Es wird aber nicht überprüft. Ich habe es mit 15m und mit 19,55m durch, juckt keinen, ist aber eben nicht vorschriftenkonform, es nicht eintragen zu lassen.
Man möge aber bedenken, dass eine Eintragung im Veräußerungsfall große Probleme machen kann. Weniger für den Käufer, mehr für den Käufer. So hatte ich bereits zweimal das Problem, dass ich mein Boot nicht eintragen lassen konnte, weil es bereits eingetragen war.
In beiden Fällen war der eingetragene Eigner längst verstorben, das Boot mehrfach verkauft und nie hatte jemand es im Schiffsregister umtragen lassen. Keine legale Chance, da reinzukommen. Rat des Rechtspflegers: "Machen Sie's wie die Vorbesitzer, ignorieren Sie's".
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  #21  
Alt 22.08.2016, 14:02
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gbeck gbeck ist offline
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Wobei ich genau diese Hemmnisse eher als Vorteil ansehe.....
Der Eintrag ins Register ist der einzige absolute Eigentumsnachweis und hat gerichtlich den gleichen Stellenwert wie z.B. der Grundbucheintrag bei Imobilien.

Daher wäre ich sehr vorsichtig mit dem ignorieren besteher Einträge von Vorbesitzern. Wer dir was böses will, der nimmt die event. noch Jahre später dein Schiff weg, solang du nicht zweifelsfrei als Eigentümer drin stehst.
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  #22  
Alt 22.08.2016, 14:10
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http://www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.d...ster/index.php
Zitat:
Voraussetzungen für die Eintragung in das Schiffsregister Interessant ist die Frage, ab welcher Größe ein Schiff in ein Register eingetragen werden kann und wann es eingetragen werden muss.

Für Seeschiffe gelten folgende Grundsätze:
Eintragungsfähig sind alle Kauffahrteischiffe und andere zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die nach Paragrafen 1 und 2 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen haben oder führen dürfen.
Eintragungspflichtig sind Seeschiffe mit mehr als 15 Meter Rumpflänge. Die Rumpflänge des Schiffes wird zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens gemessen.
... Besonders erwähnenswert ist bei den Seeschiffen die rechtliche Möglichkeit der befristeten Ausflaggung. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie in Hamburg als Flaggenbehörde erteilt in diesem Falle dem Schiffseigner die Genehmigung zum Führen einer fremden Flagge für die Dauer von zwei Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit. Dies kann beispielsweise das Führen der Flagge von Antigua, Barbuda oder Zypern sein. In diesen Fällen gelten auf dem Schiff für einen zeitlich begrenzten Zeitraum die rechtlichen Bestimmungen des Staates, dessen Flagge geführt wird. Dies hat zur Folge, dass bei den gewerblich genutzten Seeschiffen zum Beispiel die Mannschaft zu günstigeren Konditionen beschäftigt werden kann. Im Seeschiffsregister bei dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort sind bereits zahlreiche Schiffe mit befristeter Ausflaggung eingetragen.

Für Binnenschiffe gelten folgende Grundsätze:
Eintragungsfähig sind Binnenschiffe als Güterschiffe ab 10 Tonnen Tragfähigkeit und als Personenschiffe ab 5 Kubikmeter Wasserverdrängung.
Eintragungspflichtig sind Binnenschiffe als Güterschiffe ab 20 Tonnen Tragfähigkeit und als Personenschiffe ab 10 Kubikmeter Wasserverdrängung.
Schlepper, Tankschiffe und Schubboote sind stets registerpflichtig.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #23  
Alt 22.08.2016, 14:50
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Ich habe das in etwa so verstanden:
Man kauft sich ein Schiff über 15 m in NL. Der Liegeplatz ist auch in NL. Das bedeutet ja nicht zwingend, dass auch der Heimathafen der Liegeplatz ist. Heimathafen könnte zB Duisburg sein. Dann muss ich das Schiff in Duisburg registrieren!
Aber was ist, wenn der Heimathafen zB LEMMER in NL ist, weil das Schiff dort liegt. Das legt ja nun mal der Eigner fest! Dann kann ich das Schiff überhaupt nicht in ein deutsches Schiffsregister eintragen lassen, weil der Heimathafen nicht in Deutschland ist, denn das ist zwingend nötig!!
Kann ich dann also mein Schiff in NL registrieren???
Darum geht es doch!
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  #24  
Alt 22.08.2016, 16:18
stefan307 stefan307 ist offline
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Wenigstens bestätigt mal einer die 10t Regelung wie ich sie auch beim Führerschein gelernt habe. An anderer Stelle hier im Forum wurde das ja bestritten. Ob du mit Wohnsitz in D in NL Registrieren kannst weis ich nicht (vor allem ob das auch in D anerkannt wird...) Du kannst aber ein Schiff mit NL Heimathafen in ein Deutsches Register eintragen! Zumindest beim Seeschiffahrtsregister. Solange es keinen interesiert in welchem Register es steht würde ich sowieso immer das Seeregister wählen. Für Einzelstücke sind beim BSH zwar etwas mehr "Telefonate" zu tätigen aber das ist zu schaffen und mit 215 EUR (bei meiner Alexa) auch zu bezahlen... Was das Eichamt für einen Binnenmessbrief verlangt möchte ich bei oben geannten Vorgängen gar nicht wissen, obwohl ich vermute das es sich dabei um eine SUK Abnahme handelte, die ja mit der Registrierung nix zu tun hat.

MFG S
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  #25  
Alt 22.08.2016, 16:22
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Ich habe das in etwa so verstanden:
Man kauft sich ein Schiff über 15 m in NL. Der Liegeplatz ist auch in NL. Das bedeutet ja nicht zwingend, dass auch der Heimathafen der Liegeplatz ist. Heimathafen könnte zB Duisburg sein. Dann muss ich das Schiff in Duisburg registrieren!
Aber was ist, wenn der Heimathafen zB LEMMER in NL ist, weil das Schiff dort liegt. Das legt ja nun mal der Eigner fest! Dann kann ich das Schiff überhaupt nicht in ein deutsches Schiffsregister eintragen lassen, weil der Heimathafen nicht in Deutschland ist, denn das ist zwingend nötig!!
Kann ich dann also mein Schiff in NL registrieren???
Darum geht es doch!
Heimathafen hat nicht wirklich etwas mit dem Liegeplatz zu tun....
Grad bei Sportbooten ändert sich zudem der Liegeplatz halt auch öfter mal.
Bei ns ist die Registerstelle Duisburg zuständig.
Wir haben als Heimathafen z.B. Dorsten, weil es von meinem Wohnsitz aus der nächste schiffbare Ort ist. Das Schiff hatten wir zwar auch mal hier liegen, aber das ist eher zufällig.
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Gruß - Georg
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