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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.07.2015, 20:43
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Standard Reicht SBF Binnen auf Mallorca?

Hallo,

gerade gehen hier die Meinungen auseinander und deshalb mal die Frage an die Experten:

Genügt der SBF Binnen für's Bootfahren über 15 PS und innerhalb der 3sm-Zone?

Ich habe es in der Fahrschule anders gelernt, nämlich dass für dieses Revier der SFB See notwendig ist.

Tatsächlich scheint es aber auf Mallorca Vercharterer zu geben, die den SFB Binnen akzeptieren, andere auch wieder nicht.

Hier -ohne Wertung meinerseits- mal die Erklärung eines Users in einem anderen Forum, der behauptet, dass der SBF Binnen ausreicht:

Zitat:
Für den Erwerb eines deutschen Sportbootführerscheins ist ein Wohnsitz in Deutschland NICHT Voraussetzung. Es genügt die Nationalität.
Wo steht`s geschrieben? In den Sportbootführerscheinverordnungen See bzw. Binnen. Bei Zweifeln nachfragen beim Deutschen Seglerverband in München. Das sind die, die die Prüfungen hier auf Mallorca in der Regel in Pollenca abnehmen.


Und um das mit dem SBF Binnen auf dem Mittelmeer zu verstehen muss man sich zunächst mal vergegenwärtigen, dass es bei spanischen Bootsführerscheinen keine Unterscheidungen zwischen Buten und Binnen gibt. Und Hobbyregelungen sind nun mal nationales Recht. Es haben zwar ein paar Länder, darunter Deutschland, eine gemeinsame Erklärung mit der gegenseitigen Anerkennung der nationalen Nachweise unterzeichnet. Spanien gehört jedoch nicht dazu.
Wo steht`s geschrieben? In der UNECE Resolution 40.


Weil Spanien also tun und lassen kann, was es will, darum hat es ein Dekret erlassen, in dem es zunächst mal heißt, dass EU-Bürger dann schippern dürfen, wenn sie über eine Erlaubnis ihres Wohnsitz- oder Geburtslandes verfügen und innerhalb der Beschränkungen dieser Erlaubnis (titulation).
Weiter heißt es aber dann, "Spanische Wasserfahrzeuge dürfen ohne Besatzung vermietet werden an jede physische Person mit einem der in Anhang 12 genannten Befähigungsnachweise mit den für diese im selben Anhang genannten Beschränkungen".
Das heißt, dass man zwar mit dem SBF Binnen drei sm raus fahren darf, aber dafür mit dem SBF See im Gegensatz zu Deutschland im Küstensichtbereich bleiben muss. Weil so steht es in dem Anhang. Und erstens werden die drei Meilen mit nur Binnen von der Polizei auch für Eignerschiffe anerkannt und zweitens verlangen die Charterunternehmen nicht aus Jux und Tollerei den SKS, sondern weil`s Gesetz ist.
Und wo steht das alles nun geschrieben? In der fünften Zusatzbestimmung zum Real Decreto FOM 3200/2007 vom 26.10.07 mit dem Anhang 12.



Und weil der Deutsche an sich ja davon ausgeht, dass ihn fremde Gesetze eh nicht betreffen, darum sei als zusätzliche Googelsuche noch die nach dem Unfallbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen zur SY Special One empfohlen. Dort findet man im Anhang auch die übersetzte spanische Untersuchung zur SY Kelbo. Und darin nimmt der Gutachter in seiner Stellungnahme zu einem tödlichen Unfall auf einem Törn von Mallorca zur Nachbarinsel mehrmals auf die fehlende Erlaubnis des Skippers Bezug, der nur über den SBF See verfügte. Ich denke mal, der Skipper hat nun ein erhebliches juristisches Problem. Ich möchte nicht in seiner Haut stecken.

Und noch ein Zusatz: Falls es tatsächlich wie oben geschrieben in diesem Jahr eine Gesetzesnovelle mit anderen Regelungen gegeben haben sollte, so ist all das von mir geschriebene Blödsinn, den ihr am besten schnell vergesst.



Wer weiss da genaueres oder kann das bestätigen?
__________________
Gruss Wolfgang
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  #2  
Alt 03.07.2015, 21:24
Täuberich Täuberich ist offline
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der SKS ist meines Wissens kein notwendiger Schein, SBF See und SBF Binnen sind die einzigen durch deutsche Gesetzgebung vorgeschriebenen Befähigungsnachweise zur nicht gewerblichen Bootsführung.
Möglicherweise kommt noch der SRC Funkschein bei Funkgerät an Bord dazu.

Bei allen von mir gecharterten Booten wurde entweder Binnen-, Bodenseepatent oder Seeschein verlangt, keine weiteren Forderungen.

Andreas

auf Mallorca wurde von einer deutschen Vercharterfirma (Boot unter spanischer Flagge) der SBF See verlangt.

Geändert von Täuberich (03.07.2015 um 21:40 Uhr)
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  #3  
Alt 03.07.2015, 23:41
Täuberich Täuberich ist offline
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Erstaunlicherweise haben wir bei dem im Unfallbericht "SY Kelbo" genannten Vercharterer ca 1 Jahr nach dem Unfall eine Bavaria 34 unter Vorlage des SBF See gechartert.
Ich glaube kaum, daß der Vercharterer nach dem Unfall und dem Vorwurf der Vermietung ohne Prüfung der ausreichenden Befähigung (angeblich SKS notwendig) noch ein Yacht herausgegeben hätte.

Welcher Schein in Spanien tatsächlich rechtssicher notwendig ist, erschließt sich mir auch nach Lektüre des Unfallberichts nicht wirklich. Nach dem Bericht sei der deutsche Binnenschein bis 3 sm ausreichend, küstennah (was bedeutet das?) der SBF SEE, darüber hinaus ein geeigneter Hochseeschein (welcher auch immer).

Wer weiß Genaueres?

Andreas
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  #4  
Alt 04.07.2015, 06:13
Küstenkrabbe Küstenkrabbe ist offline
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Das kann ja nun wirklich nicht wild sein, sich wenigstens einmal den Geltungsbereich des SBF- Binnen rauszusuchen, und dann mal zu überlegen, was "Binnen" überhaupt bedeutet.

(Für Googel-Faule: http://www.sportbootfuehrerschein-bi...e/geltung.html , man überlese die 5PS)
Was daran unklar sein könnte und wie man auf 3sm kommt, erschliesst sich mir im Moment so nicht....
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  #5  
Alt 04.07.2015, 06:29
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Zitat:
Zitat von Küstenkrabbe Beitrag anzeigen
Das kann ja nun wirklich nicht wild sein, sich wenigstens einmal den Geltungsbereich des SBF- Binnen rauszusuchen, und dann mal zu überlegen, was "Binnen" überhaupt bedeutet.

(Für Googel-Faule: http://www.sportbootfuehrerschein-bi...e/geltung.html , man überlese die 5PS)
Was daran unklar sein könnte und wie man auf 3sm kommt, erschliesst sich mir im Moment so nicht....
Da steht also drin wie der SBF Binnen in Spanien anerkannt wird?
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  #6  
Alt 04.07.2015, 09:18
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Da steht also drin wie der SBF Binnen in Spanien anerkannt wird?
Eben! Es geht ja darum,wie die spanischen Behörden das sehen, unabhängig davon wozu der deutsche SBF Binnen in D befähigt.

Und der oben zitierten Ausführung nach (die nicht meine ist) brauchts auf Mallorca noch nicht einmal den SBF See zum chartern eines Sportbootes und Fahrten innerhalb der 3sm-Zone. Da reiche der SBF Binnen. Und das war mir gänzlich neu.

Ich habe gelernt, dass der SBF See die Seeschifffahrtsstrassen bis 3sm vor der Küste abdeckt. Danach besteht praktisch keine Führerscheinpflicht mehr, ausser z.B. ein Vercharterer verlangt weitere Befähigungsnachweise wie z.B. den SKS was je nach Bootsgrösse durchaus üblich ist.

Ich werde beim nächsten Mallorcacharter die Probe aufs Exempel machen und erstmal den SBF Binnen vorlegen. Mal sehen was passiert
__________________
Gruss Wolfgang
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  #7  
Alt 04.07.2015, 09:38
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo BF-ler zusammen,


hallo Wolfgang,

auf den Balearen kenne ich mich nicht aus,
aber die Welten Deutschland und Canaren .
Und selbst auf letzteren hat man es mit zwei Provinzen zu tun .
Spanien ist nicht immer gleich überall Spanien .

Ich gebe Dir den Rat, Dich vor Ort zu informieren . Wenn Du nicht Spanisch sprichst,
übers Touristenbüro die bestimmt gezielt weiterleiten können .
Nicht wenige Beamte sprechen Deutsch .


Für die Deutschen gewerblichen Bootler wird selbst der SKS nicht in jeder
Provinz anerkannt .


Saludos, Güße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #8  
Alt 04.07.2015, 10:45
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Wir haben gestern in Port'd Alcudia gechartert (Anbieter) gerne per PN & es wurde der SBF See verlangt. Ein Funkgerät war ebenfalls an Bord, das SRC ist zwar vorhanden, wurde aber nicht verlangt ( wird von der Patrouillierenden Guardia Civil) lt. Anbieter auch nicht überprüft.
__________________
Gruß Stephan
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  #9  
Alt 04.07.2015, 11:17
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Ich zitiere mal aus einem anderen Thread:
Zitat:
Zitat von SKboat palma de mallorca Beitrag anzeigen
hallo,

ich bin Vercharterer in Can Pastilla.

Letztes Jahr habe den Binnenschein auch verweigert. Obwohl ich weiss, das der Binnenschein nur für Binnengewässer vorgesehen ist, akteptieren wir ihn ab diesem Jahr. Grund: Es gibt zahlreiche verschiedene Führerscheine in Europa, jedes Land hat auch noch verschiedene Führerscheine. Wir haben einen Aushang im Büro um zu prüfen, ab die verschiedenen Führerscheinen auch Gültigkeit in Spanien haben. Und der Binnen hat Gültigkeit.

Ich vercharter mit Binnenschein. Und die 3 Meilenzone darf man mit unseren Booten ohnehin nicht verlassen.

Gruss
http://www.boote-forum.de/showthread...94#post3860994
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  #10  
Alt 04.07.2015, 11:27
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Hallo Wolf,
was für Boote verchartert Ihr?

Oder anders:
gibt es auf Malle auch die Möglichkeit Motor-Boote jenseits der 30 Fuß ohne SKS zu chartern.
Segelboote interessieren mich nicht, da ich als Binnenratte nicht segeln kann.

viele Grüße
Gunter


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  #11  
Alt 04.07.2015, 11:34
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Hallo Wolf,
was für Boote verchartert Ihr?
Hallo Gunter,

ich habe jemanden anderen zitiert, ich verchartere gar nichts.

@Wolfgang: hab dir mal den Link zur aktuellen Gesetzgebung in Spanien rausgesucht: http://www.boe.es/boe_catalan/dias/2...14-10344-C.pdf
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  #12  
Alt 04.07.2015, 11:37
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GunKraus GunKraus ist offline
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oh, sorry.



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  #13  
Alt 04.07.2015, 11:38
Küstenkrabbe Küstenkrabbe ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Eben! Es geht ja darum,wie die spanischen Behörden das sehen, unabhängig davon wozu der deutsche SBF Binnen in D befähigt.

Und der oben zitierten Ausführung nach (die nicht meine ist) brauchts auf Mallorca noch nicht einmal den SBF See zum chartern eines Sportbootes und Fahrten innerhalb der 3sm-Zone. Da reiche der SBF Binnen. Und das war mir gänzlich neu.

Ich habe gelernt, dass der SBF See die Seeschifffahrtsstrassen bis 3sm vor der Küste abdeckt. Danach besteht praktisch keine Führerscheinpflicht mehr, ausser z.B. ein Vercharterer verlangt weitere Befähigungsnachweise wie z.B. den SKS was je nach Bootsgrösse durchaus üblich ist.

Ich werde beim nächsten Mallorcacharter die Probe aufs Exempel machen und erstmal den SBF Binnen vorlegen. Mal sehen was passiert

Eben genau das ist der Punkt. Siehe auch den von mir verlinkten Hinweis auf den Geltungsbereich SBF Binnen, und da steht eben überhaupt gar nichts von 3sm Zone, also gehe ich davon aus, dass, auch wenn der Schein "Binnen" in E akzeptiert wird (es gibt danach auch kein "Gültigkeit"), eben für Sesschiffahrtsstrasen und 3sm nicht gilt.
Ich hatte mich einmal mit einigen "Offiziellen" darüber unterhalten, und es gibt im Führerscheinwesen keine Einigung bzw. Gleichstellung oder sonstwas sprich: Harmonisierung wie beim Autoführerschein.
Man geht im europäischen Ausland stillschweigend davon aus, dass ein Scheininhaber besser ausgebildet sei, was immer das heissen mag, und deswegen die Scheine akzeptiert werden.
Was nun die Behörden vor Ort machen, ist die eine Seite, was ein Vercharterer akzeptiert eine ganz andere.
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  #14  
Alt 04.07.2015, 11:56
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hein mk hein mk ist offline
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Standard SBF-Binnen auf See-und Seeschifffahrtsstrassen

Moin
Rein rechtlich und gegenüber den zuständigen Behörden anderer EU-Staaten ist es m.E. so dass für eine bestimmte Fahrzeugart und ein bestimmtes Revier die Befähigungszeugnisse verlangt werden können die auch im EU-Heimatland gefordert währen.Da nun mal Bundesbürger,wenn sie mit einem motorisiertem Wasserfahrzeug das mehr als 15Ps auf den Propeller bringt auf See-und Seeschifffahrtsstrassen als verantwortlicher Bootsführer unterwegs sein wollen den SBF-See benötigen(und nichts weiter,keine Seemeilenbeschränkung gar nichts)muss das gegenüber den Behörden voll ausreichen.Wie Verscharterer da mit umgehen,also ob ihnen das genügt oder nicht liegt in ihrem Ermessen.
Da nach währe ein SBF-Binnen im Seerevier m.E. im Falle des Falles nicht ausreichend.Natürlich kann es sein ,dass spanische Behörden sich auch mit einem binnenschein zufrieden geben,aber einen "Amtlichen Spobofüsch"(das ist mein uralter)oder den SBF-See müssen sie nach EU-Recht akzeptieren.
gruss hein

Geändert von hein mk (04.07.2015 um 13:53 Uhr)
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  #15  
Alt 04.07.2015, 11:59
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
..... Da nun mal Bundesbürger,wenn sie mit einem motorisiertem Wasserfahrzeug das mehr als 15Ps auf den Propeller bringt auf See-und Seeschifffahrtsstrassen als verantwortlicher Bootsführer unterwegs sein wollen den SBF-See benötigen(und nichts weiter,keine Seemeilenbeschränkung gar nichts)muss das gegenüber den Behörden voll ausreichen......
Wenn das so wäre, dürften Deutsche in Kroatien ein Motorboot bis 15 PS ohne Schein fahren.
Dürfen sie aber nicht, Schein ist notwendig sobald ein Motor vorhanden ist.
Und genauso darf Spanien seine eigenen Regeln aufstellen und hat dies auch gemacht.
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  #16  
Alt 04.07.2015, 12:14
Küstenkrabbe Küstenkrabbe ist offline
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So siehts aus.
Es gibt wohl eben eine Akzeptanz, ABER verlangen können sie was sie wollen, eine Harmonisierung gibt es da nicht.
Siehe auch Holland, Kroatien usw, jeder kocht sein eigenes süppchen. Was man mit dem Schein hier darf, spielt erstmal keine Geige.
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  #17  
Alt 04.07.2015, 12:25
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Flieger Flieger ist offline
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Wenn man sich einmal die geografische Lage von Mallorca und das umgebende Gewässer betrachtet,
sowie dessen natürliche Zu- und Abflüsse (hauptsächlich Gibraltar) anschaut, so kann man mit etwas gutem Willen das Mittelmeer schon als Binnengewässer ansehen.

Somit ist der SBF Binnen völlig ausreichend

Und weg
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte

Geändert von Flieger (04.07.2015 um 12:48 Uhr)
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  #18  
Alt 04.07.2015, 15:27
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Hallo Wolf,
was für Boote verchartert Ihr?

Oder anders:
gibt es auf Malle auch die Möglichkeit Motor-Boote jenseits der 30 Fuß ohne SKS zu chartern.
Segelboote interessieren mich nicht, da ich als Binnenratte nicht segeln kann.

viele Grüße
Gunter


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Hallo Gunter,

evtl. ist hier etwas für dich dabei:

http://www.mallorcaboathire.com

Wenn Du Kontakt aufnehmen solltest, Frage am besten nach Frau Jungesblut ( Deutschsprachig) die direkte Nummer könnte ich Dir ggf. per PN senden.
__________________
Gruß Stephan
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  #19  
Alt 04.07.2015, 17:37
stefan307 stefan307 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn das so wäre, dürften Deutsche in Kroatien ein Motorboot bis 15 PS ohne Schein fahren.
Dürfen sie aber nicht, Schein ist notwendig sobald ein Motor vorhanden ist.
Und genauso darf Spanien seine eigenen Regeln aufstellen und hat dies auch gemacht.
So ganz kann das aber doch auch nicht sein, dann könnte doch jeder seinen eigenen Schein verlangen und wir müssten für jedes Land einen eigenen machen....
In meinem Binnenschein steht was von einer Resolution 40.... Was hat es damit aufsich?
Eine ganz andere Frage ist natürlich was der Polizist vor Ort macht unabhängig ob er das darf oder nicht.....

MFG S
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  #20  
Alt 04.07.2015, 18:23
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
So ganz kann das aber doch auch nicht sein, dann könnte doch jeder seinen eigenen Schein verlangen und wir müssten für jedes Land einen eigenen machen........
Unser Schein hat durchaus Gültigkeit, weltweit so weit mir bekannt ist.
Welcher ausländische Schein für welches Revier akzeptiert wird und ab wann du einen benötigst, entscheidet aber immer noch jedes Land selbst.
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  #21  
Alt 04.07.2015, 18:36
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Unser Schein hat durchaus Gültigkeit, weltweit so weit mir bekannt ist.
Welcher ausländische Schein für welches Revier akzeptiert wird und ab wann du einen benötigst, entscheidet aber immer noch jedes Land selbst.
Moin Wolf
Aber zu mindest innerhalb der EU wäre das ja mal eine Sache die man entweder vereinheitlichen sollte(das hat aber wie wir die EU-Bürokraten kennen oft schlimme Folgen)oder man einigt sich in so weit,dass man sagt: für das Führen von Booten und die Berechtigung da zu gilt die Rechtslage des Heimatlandes des Bootsführers.Das ist so gegenüber Niederländern,Dänen,Briten usw wohl auch immer so gehandhabt worden.Denn dort gab es jahrzehntelang keine Scheinpflicht für Sportbootführer.
gruss hein
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  #22  
Alt 04.07.2015, 19:10
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
....
Aber zu mindest innerhalb der EU wäre das ja mal eine Sache die man entweder vereinheitlichen sollte(das hat aber wie wir die EU-Bürokraten kennen oft schlimme Folgen)oder man einigt sich in so weit,dass man sagt: für das Führen von Booten und die Berechtigung da zu gilt die Rechtslage des Heimatlandes des Bootsführers.....
Moin Hein,

da sind wir einer Meinung, zur Zeit ist es aber leider noch nicht so.
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  #23  
Alt 05.07.2015, 07:50
Benutzerbild von Skipper83
Skipper83 Skipper83 ist offline
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1.871 Danke in 532 Beiträgen
Standard Reicht SBF Binnen auf Mallorca?

Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
gibt es auf Malle auch die Möglichkeit Motor-Boote jenseits der 30 Fuß ohne SKS zu chartern.

Du kannst auch mal den BF User RicoBerlin kontaktieren, wir haben von ihm einen Leihwagen& sind sehr zufrieden, er verleiht z.B. ein RIB, aber auch eine Azimut 40".....
__________________
Gruß Stephan
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  #24  
Alt 05.07.2015, 09:21
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Konsul Konsul ist offline
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Moin, hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich Landratte mit meinem SBF Binnen auf'm Ballermann ein Mobo mit mehr als 15 PS chartern kann und dann innerhalb einer 3 SM Zone raus aufs Meer darf?
Wie viel sind 3 SM bzw. wie schätze ich die Entfernung ab? Gibt es da Bojen oder eine Faustregel?
__________________
Liebe Grüße,

Jörg


- Boot statt Böller! -

Geändert von Konsul (05.07.2015 um 17:30 Uhr)
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  #25  
Alt 05.07.2015, 09:24
Oliver1201 Oliver1201 ist offline
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Ich war dieses Jahr in Mallorca und bei meinem Vercharterer https://www.sk-boat.com/de/boote hätte der SBF Binnen gereicht.
Genau alles innerhalb der 3 SM Zone.
Ich habe mir allerdings nicht soviel Gedanken über alles gemacht, da ich eh auch noch den SBF See habe.
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