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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.09.2013, 13:05
Wutsch Wutsch ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 06.04.2013
Ort: Düsseldorf
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Boot: Hausboot, Hellwig Kreta
58 Danke in 20 Beiträgen
Standard Bürokratenwahn: Vertreibung von der Ruhr!

Tach zusammen!

Hiiiiilfe!!!!!! Gibt es jemanden, der ähnlich betroffen ist, bzw dem unser Erlebnis nah geht und meint, das man das mal mit Hilfe einiger Medien wie WDR Fernsehen, Zeitung usw publik macht und entsprechende Kontakte hat um so dieser Sturheit und diesem Scheuklappendenken ein Ende zu bereiten?

Hier die Geschichte, die passiert ist:

Am Montag sind wir mit dem Schwimmding von Düsseldorf aus (Km 749) Richtung Ruhr aufgebrochen. Ein Stau vor der Duisburger Ruhrschleuse hat unsere Planung, noch am gleichen Tag auf dem Kettwiger Stausee anzukommen, leider durcheinander gebracht.
Nach drei Schleusungen, bei denen unser Schwimmding großes Aufsehen erregte und unzähligen "Hallos", Winken, Daumen hoch und vielen gemachten Fotos entlang der Ruhr, kamen wir "kurz nach Toresschluss" an der Schleuse Kettwig an. Wir bekamen aber von einem Schiffsführer der weissen Flotte die Erlaubnis, am Steiger unterhalb des Kettwiger Stauwehres über Nacht festzumachen:



Am nächsten Morgen ging es dann durch die Schleuse, auch hier wurden wieder Fotos gemacht und das Schwimmding von allen Seiten begutachtet. Der freundliche Schleusenwärter hat dann sogar noch einen Zollstock geholt, um nachzumessen ob wir mit aufgerichtetem Mast unter der Kettwiger Eisenbahnbrücke durchpassen!
Wir haben uns dann entschieden, am Campingplatz Cammerzell festzumachen und von dort die wunderschöne Landschaft zu geniessen:



Weil es uns so gut gefiel, haben wir mit dem Pächter der Anlage zusammen überlegt, ob wir diesen Platz sogar während der Sommersaison zu unserem Heimathafen machen. Dieser sagte zu, sich Gedanken über die Realisierung zu machen und war durchaus positiv gestimmt.

Der Abend auf der Terrasse mit Blick auf den Sternenhimmel, begleitet von den Geräuschen der Tiere war unvergesslich!
Am nächsten Morgen wurden wir von einem lauten Brummen geweckt. Aha, die Stromaufsicht mit dem Schiff "Bussard" machte auch Fotos... Ich bin auf die Terrasse gegangen um dort nach einer kurzen Begrüssung aufgefordert zu werden, die Ruhr zu verlassen. Wir würden gg § 11 Abs. 4 der Ruhrverordnung verstossen:

Das Liegen von Gaststätten- und Wohnschiffen, Hausbooten, schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern und vergleichbaren Anlagen auf der Ruhr und den Stauseen ist untersagt.

Ich könne natürlich gerne mit dem Herrn, der die Räumung veranlasst hat, telefonieren...
Das habe ich dann auch getan und wurde nochmals belehrt, gg §11, Abs. 4 zu verstossen und hätte die Ruhr zu verlassen! Mein Einwand "ja und was ist mit den Haustretbooten Escargot die hier liegen?", wurde schlicht überhört! Auch, dass das Schwimmding beim WSA Duisburg ordnungsgemäss als Sportboot zugelassen ist, wurde ignoriert.

Bürokratischer Wahnsinn, den ich zum Kotzen finde und für mich nicht nachvollziehbar ist. In anderen Regionen leben ganze Zweige von diesen "Schwimmenden Anlagen", aber auf der Ruhr ist "sowas" nicht erwünscht?!

Ich bin dankbar für jede Unterstützung bzw Rückmeldung und hoffe, dass ich eines Tages doch noch, ohne eine Ordnungswiedrigkeit zu begehen, die Ruhr von meinem Schwimmding aus geniessen kann!

Handbreit, Uwe
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  #2  
Alt 06.09.2013, 13:14
Benutzerbild von gummi1
gummi1 gummi1 ist offline
Lieutenant
 
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Und warum postest du das jetzt mehrmals in verschiedenen Bereichen ?
__________________
Gruß
Winne

PS: Meine Drago 600 ist verkauft, ich bin wieder auf Gummi.
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  #3  
Alt 06.09.2013, 13:47
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Emotion Emotion ist offline
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Ich finde es gut wenn solche hässlichen schwimmcontainer untersagt sind. Daumen hoch!

Die Verordnung sagt doch explizit Hausboote, und euer Container ist definitiv ein Hausboote, mit einem Sportboot hat es nix gemein - fällt eher in die Kategorie schlimme Schiffe!!!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #4  
Alt 06.09.2013, 14:22
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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WEnn ich mir dein Gefährt so ansehe ist die Verordnung schon Ok. Das Ding geht ja gar nicht.
Hast du das von der Holländischen Kriegsmarine ?
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #5  
Alt 06.09.2013, 14:30
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Giligan Giligan ist offline
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Moin,

da ich die Platzverhältnisse in Wohnwagen unlängst bewunderte und es nur dem Einspruch meiner Frau zu verdanken ist, dass ich weiter nach einem Boot gesucht habe, gefällt mir dieses Dingen mit dem WW darauf, nicht einmal schlecht!

Aber, wenn es untersagt ist, dort mit Hausbooten zu kreuzen, dann ist es halt so und man hat sich daran zu halten.

Gruß
Willy
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  #6  
Alt 06.09.2013, 14:32
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Akki Akki ist offline
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Ich sehe weder ein Haus, noch ein Boot... also auch kein Hausboot.

Die Sache ist mir auch unverständlich.

...und wie ist überhaupt "liegen" definiert ??
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #7  
Alt 06.09.2013, 14:35
Benutzerbild von Hardy20
Hardy20 Hardy20 ist offline
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Tja, wenn es in der Ruhrverordnung nun mal so drin steht...
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Gruß von Hartmut
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  #8  
Alt 06.09.2013, 14:37
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lalao0 lalao0 ist offline
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@ Beitrag 2 und 3: Über Geschmack läßt sich streiten und tut hier nix zur Sache.

Als Hausboot kann dann auch ein Stahldampfer gelten, wenn er dem Auge des Betrachters nicht gefällt.

Ich würde mich, wenn der Weg auch Mühsam ist, mit den betreffenden Herren unter zu Grunde legung der Vorschriften für die Ruhr auseinandersetzen. Als erstes würde ich mir die Definition für das Hausboot geben lassen. Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich bei dem von Dir gefahrenen Konstruckt ja um einen Ponton mit Motor(en?) und einem darauf abgestellten Wohnwagen. Was hat das mit Hausboot zu tun? NIX. Also geht nur noch was über die Definition "Schwimmkörper und ähnliche Anlagen". Und auch hier gilt, wie oben geschrieben, die genaue Definition anfordern. Meines Erachtens kannst du dann sauber dagegen argumentieren und dann wieder um eine schriftliche Stellungnahme bitten.

Es handelt sich um "Beamte", also ein besondere Gattung Mensch. Bedenke dies bei all deinem Tun und Handeln. Die Presse würde ich erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzu ziehen, also erst, wenn auf anderem Weg eh nix mehr zu retten ist.

Viel Erfolg.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #9  
Alt 06.09.2013, 14:45
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Akki Akki ist offline
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Für mich ist "liegen" nicht gleich "festmachen".

Über Nacht macht man 'fest'... 'liegen' tut man in seinem Heimathafen

Der Sache wäre schnell Abhilfe gegenüber der besonderen Gattung Mensch
geschaffen, wenn du die Nacht über im Kreis gefahren wärst.
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #10  
Alt 06.09.2013, 15:32
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Interessant, mit welchen Problemen dieser Welt es die Behörden auf der Ruhr zu tun haben.ich hätte jetzt eher vermutet, dass man sich um die alten Brückenfundamente in der Fahrrinne aus dem WK II kümmert, oder sich mal um den schlechten Zustand der Schleusen kümmert...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #11  
Alt 06.09.2013, 15:52
Skibbää Skibbää ist offline
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Optisch wäre das ganze auch nicht mein Ding, aber wie schon geschrieben, hat das mit Geschmack zu tun! Und über den lässt sich nur schwer streiten und der sollte hier schlussendlich auch keine Auswirkungen haben!
ABER: Ich sehe hier auch kein Hausboot, sondern nur einen angetriebenen Ponton, auf dem zweifelsfrei ein Wohnwagen mit Rädern steht.
Ich denke mal, dass der WW sicher nicht dauerhaft mit dem Ponton verbunden ist, sondern lediglich festgegurtet oder festgeklemmt ist, oder?
Wenn dem so ist- und der WW im Idealfall sogar noch TÜV hat dann werden die mit der Hausbootnummer def. nicht durchkommen!
"Schwimmende Anlagen" ist natürlich ein seeeehr dehnbarer Begriff, bei dem Sie dir vermutlich am Ende doch einen Strick daraus drehen.
Ich würde mich auf das Wort "liegen" versteifen!!!!
Das sollen sie dir mal sauber definieren!
ggf. machst du dann einfach 2 zeitgesteuerte Winden, an denen du dein "Schwimmding" den ganzen Tag über am Steg hin und her bewegst am Steg fest und sie können dich mal!
So Leute musst Du mit ihren eigenen Waffen schlagen!!! Mag sein, dass Sie dir das dann auch wieder verbieten, weil Sie wieder irgendetwas gefunden haben....aber wenn Du bei denen auf Zeit spielst und sie nur gut genug beschäftigst und immer wieder die Berichte anforderst ( die sie ja dann schreiben müssen) werden die auch mürbe
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  #12  
Alt 06.09.2013, 15:55
Fitan Fitan ist offline
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Selbst wenn das Hausboot ausdiskutiert werden könnte ( ggf. im Sinne von "keine bauseitige feste Verbindung"), denke ich, dass schwimmende Anlage oder Schwimmkörper hier schon sehr genau den Fahrzeugtyp beschreibt. Aber auch diese nunmal nicht erlaubt. Ärgerlich, ist aber so.
Erst bei entsprechend wirtschaftlichem Interesse wird hier ggf. ein Umdenken erfolgen. Ob aber diese wirtschaftliche Kraft der, von solchen Fahrzeugen ausgehenden, Behinderung der übrigen Verkehrsteilnehmer überwiegt, halte ich für fragwürdig.

Andy
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  #13  
Alt 06.09.2013, 15:59
Benutzerbild von tlaki
tlaki tlaki ist offline
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293 Danke in 144 Beiträgen
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Nunja die Ruhr ist halt eine
Landeswasserstrasse, und das sagen hat die
Bezirgsregierung Düsseldorf.
Hier die amtierende Regierungspräsidentin:
http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Di...r/luetkes.html
Noch fragen?
__________________
Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas

Geändert von tlaki (06.09.2013 um 16:07 Uhr)
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  #14  
Alt 06.09.2013, 16:03
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DF....
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Langsam,
laß Dir mal die Begründung geben, Widerspruch einlegen kannst Du innerhalb von 14 Tagen.
Ich sehe hier nur nen Ponton mit Ladung WW. Beeilung bis die Frist verfällt.


P.S.
Was der Bauer nicht kennt, frißt er nicht.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #15  
Alt 06.09.2013, 16:04
Benutzerbild von Liebertee
Liebertee Liebertee ist offline
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Zitat:
Zitat von Skibbää Beitrag anzeigen
ABER: Ich sehe hier auch kein Hausboot, sondern nur einen angetriebenen Ponton, auf dem zweifelsfrei ein Wohnwagen mit Rädern steht.
Ich denke mal, dass der WW sicher nicht dauerhaft mit dem Ponton verbunden ist, sondern lediglich festgegurtet oder festgeklemmt ist, oder?
Wenn dem so ist- und der WW im Idealfall sogar noch TÜV hat dann werden die mit der Hausbootnummer def. nicht durchkommen!
Wenn es auch mit Sicherheit kein Hausboot ist, ein Ponton mit was auch immer drauf ist definitiv ein Schwimmkörper und kein Sportboot.

Und an der Aufstellung dessen was da alles nicht liegen darf sieht man doch unzweifelhaft, daß eben genau alles was nicht eindeutig ein Sportboot ist dort nicht erwünscht ist ( aus welchem Grund auch immer ).
__________________

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  #16  
Alt 06.09.2013, 16:13
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zu den Hintergünden:Soweit ich weiß, müssen die Steganlagen auf der Ruhr im Winter geräumt werden. Auch müssen die so gestaltet sein, dass sie jederzeit kurzfristig entfernt werden können.Das hat wohl mit dem Eisgang und der Wasserhaltung zu tun, die dort nicht ganz einfach ist.Aus diesem Grunde kann ich schon nachvollziehen, dass man auf fest installierte Hausboote nicht scharf ist, da diese nur sehr mühsam und lansgam zu bewegen sind.Außerdem mündet die Ruhr u.a. im Duisburger Binnenhafen. Da würde dann ja unweigerlich alles landen, was schwimmfähig ist, aber von der Ruhr runter soll. Aber in diesem Falle sehe ich das anders. Das ist manövrierfähiges Ponton, auf dem auch eine Liegewiese sein könnte.Vielleicht denkt man auch: Wehret den Anfängen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #17  
Alt 06.09.2013, 16:19
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Libertad Libertad ist offline
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Was ist denn der amtlich beschreibbare Unterschied zwischen einem Sportboot und dem hier infrage stehenden Fahrzeug?

Beide schwimmen, beide haben einen Antrieb, beide sind als Kleinfahrzeug zugelassen
__________________
Gruß
Ewald
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  #18  
Alt 06.09.2013, 17:29
Skibbää Skibbää ist offline
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Wenn es auch mit Sicherheit kein Hausboot ist, ein Ponton mit was auch immer drauf ist definitiv ein Schwimmkörper und kein Sportboot.

Und an der Aufstellung dessen was da alles nicht liegen darf sieht man doch unzweifelhaft, daß eben genau alles was nicht eindeutig ein Sportboot ist dort nicht erwünscht ist ( aus welchem Grund auch immer ).

Sach ich doch

Hast übrigens ein klasse Avatarbild!!!!
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  #19  
Alt 06.09.2013, 18:09
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Frilu Frilu ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Bis später...
4.083 Danke in 1.518 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich sehe weder ein Haus, noch ein Boot... also auch kein Hausboot.

Die Sache ist mir auch unverständlich.

...und wie ist überhaupt "liegen" definiert ??
Wer nicht liegt, der fährt,
wer nicht fährt, der steht,
wer nicht mehr steht, der ist hingefallen...
__________________
Gruß FriLu

Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.


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  #20  
Alt 06.09.2013, 19:03
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Lass den Ponton als Fähre zu und stell nen Rasentraktor vor den WW.
__________________
Freude ist nur ein Mangel an Information.
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  #21  
Alt 06.09.2013, 21:29
Wutsch Wutsch ist offline
Cadet
 
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Tach zusammen!

@gummi1 und sean009:
Unter "Reisen/Deutschland" gab es bis dato 107 Hits mit 0 Antworten.
Da dachte ich mir, dieses aus meiner Sicht diskussionswürdige Thema unter "Alles was schwimmt/Allgemeines zum Boot" (fast 600 Hits mit 20 Antworten) einzustellen. Falls ich damit gegen irgendwelche Regeln verstoßen habe, bitte ich um Entschuldigung!

@alle anderen: DANKE für die vielen Rückmeldungen!

Ich bin immer wieder erstaunt über die Arroganz und Intoleranz einiger meiner Mitmitmenschen. Ich habe nie behauptet, dass mein Schwimmding hübsch ist, ABER es ist praktisch. Andere glauben wohl, dass ihr Boot das allerallerschönste auf der gaaaanzen Welt ist...

Dass aufgrund meiner Schwimmding-Idee jetzt alle Holländer, die bisher mit ihrem Wohnwagen die großdeutschen Autobahnen verstopft haben, nun aufs Wasser wechseln, wage ich auch zu bezweifeln.

Dass die Ruhr von 15.10. - 15.4. gesperrt ist, weiß ich auch, doch außerhalb dieser Zeit herrscht reges treiben. Und das Schwimmding ist ja nicht zum dauerhaften liegen gedacht, sondern zum Fahren. ABER es braucht nun mal einen Heimathafen. Und bootige Boote "dürfen" auf der Ruhr liegen. Anderssein hat nun mal seinen Preis und in der Tat wird es sicher interessant, sich einmal die Definitionen von Hausboot, schwimmender Anlage uä. mit den entsprechenden "Volksdienern" zusammen durchzulesen. Da ich ja erst mal die Ruhr verlassen habe, ist ja auch keine Gefahr in Verzug (bzgl. Geldstrafe oä).

Dass ich die Nacht im Kreis fahrend verbringen könnte um damit irgendwelche schwachsinnigen Verordnungen zu umgehen, hat natürlich seinen Reiz. Doch damit würde ich bestimmt einen wegen unnötiger Lärmerzeugung reinkriegen?!?

Fakt: mein Schwimmding ist ein Sportboot bzw Kleinfahrzeug. Und wenn ich genug Ruhe getankt und recherchiert habe, werde ich den Kampf mit der Behörde wohl aufnehmen - oder nach Neubrandenburg auswandern. Da ist man nämlich toleranter, vielleicht oder gerade weil da früher jeder Trabbi fahren musste. Individualität ist nun mal nicht selbstverständlich...

Handbreit, Uwe
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  #22  
Alt 06.09.2013, 21:59
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Uwe, akzeptiere einfach das du per Definition einen freifahrenden Schwimmponton mit Ladung dein Eigen nennst und dieser fällt nun mal halt unter die Verordnung.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #23  
Alt 06.09.2013, 22:07
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@ Emotion: Nur weil ein Beamter der Meinung ist, ist das noch nicht richtig. Und was die Definition des Fahrzeugs betrifft, würde ich mir als Betroffener auch den Gesetztestext durchlesen und dann argumentativ Vorgehen. Ich mußte in meinem bisherigen Leben mehrmals die Erfahrung machen, dass nicht alles was ein Beamter sagt und schreibt, richtig ist. Bedingt dadurch, durfte ich mehrfach vor Gericht meine Ansicht erfolgreich durchsetzen.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #24  
Alt 06.09.2013, 22:07
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Libertad Libertad ist offline
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Warum sollte er eine Verordnung akzeptieren, deren Sinn sich dem Steuerzahler nicht erschließt.
Zumindest die Begründung der betreffenden Behörde wäre doch mal interessant.
__________________
Gruß
Ewald
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  #25  
Alt 06.09.2013, 23:31
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Warum sollte er eine Verordnung akzeptieren, deren Sinn sich dem Steuerzahler nicht erschließt.
Das ist ja mal ein echt grandioses Argument. Der Sinn der 35 Km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Oberweser erschließt sich mir auch nicht; trotzdem kostet es Geld, wenn ich zu schnell erwischt werde. Da debattiere ich auch nicht großartig rum und beschwere mich hier über Bürokratenwahn, sondern fahre entweder entsprechend langsamer oder woanders oder lasse mich möglichst nicht erwischen oder bezahle im Ernstfall zähneknirschend. Wenn auf der Ruhr keine schwimmenden Bauwagen gewünscht sind und das sogar in einer VO festgelegt ist, was gibt's dann da zu diskutieren?

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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