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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.06.2012, 14:55
flensman flensman ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Quicksilver Activ 470 Loch im Kiel !

Habe mir eine Quicksilver Activ 470 mit neuen Motor und Trailer gekauft(Am 13.06.2012).
Gestern das erste mal Slippen, da machte es schon merkwürdige Geräusche beim reinslippen.
Boot wieder auf den Trailer und nach Hause.
Dann konnte ich beim Boot waschen sehen das unten am Kiel ein etwa 20cm langer Riss ist wo auch Wasser raustropfte.
Heute Boot beim Händler abgegeben, der meinte das eine Truppe vorbeikommt und es wieder repariert!

Meine Frage, kann ich nicht ein neues Boot verlangen, denn ich bin ja noch nicht mal damit richtig gefahren.

Vielleicht kennt ja einer von Euch wie die Rechtslage ist, denn nach 2 Tagen schon ein kaputtes Boot ist ja nicht so dolle!!!
Gruss flensman
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  #2  
Alt 15.06.2012, 14:59
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Power2 Power2 ist offline
Captain
 
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Standard

um es genauer bewerten zu können, wäre ein Foto des Schadens von Vorteil.
__________________
Gruß Frank


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  #3  
Alt 15.06.2012, 15:08
flensman flensman ist offline
Deckschrubber
 
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Habe leider kein Foto hier, könnte morgen mal eins machen.Der Riss ist fast genau in der Mitte vom Boot und man kann sogar mit den Finger in den Rumpf stecken.
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  #4  
Alt 15.06.2012, 21:36
Hesti Hesti ist offline
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Ist eine Frage für einen (Deinen) Rechtsanwalt, der normalerweise auch den Vertrag sehen und lesen muß, den Du unterschrieben hast.

Das kann soweit gehen, dass das, was im Vertrag steht (und von Dir unterschrieben wurde) nicht rechtsgültig ist und Dir Rechte zustehen, auf die Du im Vertrag mit Deiner Unterschrift verzichtet hast. Das hängt sogar noch davon ab, welche Ausbildung Du hast - wenn Du Vollkaufmann bist, kann davon ausgegangen werden, dass Du den Vertrag mit allen Konsequenzen verstanden hast und die Gültigkeit des im Vertrag geschriebenen kann höher angesetzt werden, als wenn Du kein ausgebildeter Kaufmann bist.

Also - wenn Du da Klarheit haben willst, ab zum Anwalt.
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  #5  
Alt 16.06.2012, 08:01
flensman flensman ist offline
Deckschrubber
 
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Hier mal die Garantiebedingungen:
GARANTIEHANDBUCH
Fiberglasboot
Garantie auf Fiberglasboote
Deckungsumfang
Brunswick Marine in EMEA („BME“) garantiert jedem Erstkäufer eines neuen, von BME verkauften
2010 Fiberglasboots, das unter normalen Betriebsbedingungen und für den nicht-gewerblichen Einsatz
betrieben wird, dass das Boot während der unten angegebenen Zeitdauer frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern ist, mit Ausnahme der von der Deckung ausgeschlossenen Punkte, die im unten
folgenden Abschnitt „Von der Deckung ausgeschlossen“ beschrieben sind, und anderer
Einschränkungen dieser Garantie.
Deckungszeitraum
Diese Garantie bietet Freizeitbenutzern (nicht für kommerzielle Nutzung) einen Deckungszeitraum von
zwei (2) Jahren ab Erstkaufsdatum des Produktes bzw. ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme des
Produktes (was zuerst eintrifft). Zusätzlich gewähren wir eine Garantie auf den RUMPF (bis
einschließlich der Verbindung zwischen Rumpf und Deck, jedoch ausschließlich des Decks) für
STRUKTURELLE (nicht kosmetische) Mängel, die durch Material- oder Verarbeitungsfehler
entstanden sind und innerhalb von drei Jahren ab Auslieferungsdatum entstehen. Strukturelle Mängel
bedeuten wesentliche Mängel am RUMPF des Bootes, wodurch das Boot unter normalen
Betriebsbedingungen für die allgemeine Nutzung als Freizeitboot untauglich oder unsicher wird. Dies
umfasst den Rumpf und alle internen Strukturteile, die am Rumpf befestigt sind, wie z. B. Stringer,
Schotten und Heckspiegel sowie die Fuge zwischen Rumpf und Deck. Befestigungsteile – selbst, wenn
diese am Rumpf befestigt sind – werden nicht von dieser dreijährigen Garantie gedeckt, fallen aber
unter die normale zweijährige Garantie.
Kommerzielle Nutzung macht diese Garantie nichtig. Unter kommerzieller Nutzung versteht sich eine
arbeitsrelevante Nutzung des Produktes bzw. eine Nutzung, die Einkommen erzeugt und zwar zu
einem beliebigen Zeitpunkt während der Garantiezeit, auch wenn das Produkt nur gelegentlich für
solche Zwecke benutzt wird. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Durchführung von
Reparaturen unter dieser Garantie verlängert den Gültigkeitszeitraum dieser Garantie nicht über das
ursprüngliche Ablaufdatum hinaus. Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer dieses Produktes und kann
nicht auf Nachkäufer übertragen werden.
Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um Garantiedeckung zu erhalten
Garantiedeckung steht nur den Endkunden zur Verfügung, die das Produkt von einem oder durch einen
von BME zum Vertrieb des Produktes in dem Land, in dem der Verkauf stattfand, autorisierten
Vertragshändler kaufen. Die Garantiedeckung wird bei ordnungsgemäßer Registrierung des Produktes
durch den Vertragshändler wirksam. Im Betriebs- und Wartungshandbuch angegebene routinemäßige
Wartungsarbeiten müssen rechtzeitig durchgeführt werden, um die Garantiedeckung
aufrechtzuerhalten. BME behält sich das Recht vor, eine zukünftige Garantiedeckung von einem
Nachweis ordnungsgemäßer Wartungsarbeiten abhängig zu machen.
Verantwortungsbereich von BME
BMEs einzige und ausschließliche Verpflichtung unter dieser Garantie beschränkt sich darauf, nach
eigenem Ermessen ein defektes Teil zu reparieren oder auszutauschen (z. B. Reparatur von
Strukturschäden am Rumpf) oder den Kaufpreis des BME-Produktes zurückzuerstatten. Diese
Deckung umfasst die Reparatur von Feinschichtoberflächen an Rumpf oder Deck, die Laminatblasen
aufweisen, welche durch Material- oder Verarbeitungsfehler entstanden sind, unter der Voraussetzung,
dass die originale, werksseitige Feinschicht nicht modifiziert wurde, sei es durch Unfall, Reparatur
oder Auftragen einer anderen Deckschicht als Bootsrumpffarbe oder unsachgemäße
Oberflächenvorbereitung zur Lackierung (z. B. übermäßiges Abschmirgeln, Sandstrahlen etc.). BME
behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit Verbesserungen oder Modifikationen an Produkten
vorzunehmen, ohne die Verpflichtung einzugehen, vorher hergestellte Produkte zu modifizieren.
Alleiniger Rechtsbehelf
Auf keinen Fall kann eine Reparatur oder ein Ersatz im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie den
fairen Marktwert des Bootes zum Zeitpunkt des Garantieanspruchs des Eigentümers übersteigen. DER
RECHTSBEHELF IN FORM VON REPARATUR ODER ERSATZ VON TEILEN, DIE
MATERIAL- ODER VERARBEITUNGSFEHLER AUFWEISEN, DIE DURCH DIESE
GARANTIE GEDECKT SIND, STELLT DEN ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN
RECHTSBEHELF DES EIGENTÜMERS GEGENÜBER BME IN BEZUG AUF SÄMTLICHE
SCHADENSERSATZANSPRÜCHE ODER WIRTSCHAFTLICHEN VERLUSTE DAR, DIE
AUFGRUND EINES PRODUKTMANGELS ENTSTEHEN. Die in dieser Garantie enthaltenen
Bedingungen dürfen weder durch Handlungen, Unterlassungen oder Zusicherungen – weder in
mündlicher noch schriftlicher Form – modifiziert, geändert oder aufgegeben werden, es sei denn, dies
geschieht mit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung eines leitenden Mitarbeiters von BME.
So erhalten Sie Service unter der Garantie
Zur Durchführung von Servicearbeiten unter der Garantie muss der Kunde BME eine angemessene
Gelegenheit zur Reparatur und angemessenen Zugang zum Produkt bieten. Garantieansprüche können
bearbeitet werden, indem das Produkt zwecks Inspektion zu einem von BME zur Reparatur des
Produktes autorisierten Vertragshändler gebracht wird. Wenn der Käufer das Produkt nicht zu solch
einem Händler bringen kann, muss BME schriftlich benachrichtigt werden. Daraufhin werden wir eine
Inspektion und Reparaturen unter der Garantie vereinbaren. Der Käufer kommt in diesem Fall für alle
anfallenden Transport- und/oder Anfahrtskosten auf. Wenn der durchgeführte Service nicht von dieser
Garantie gedeckt ist, kommt der Käufer für alle anfallenden Arbeits- und Materialkosten sowie alle
anderen für diesen Service anfallenden Kosten auf. Der Käufer sollte das Produkt nicht direkt zu BME
schicken, es sei denn, er wird von BME dazu aufgefordert. Der Käufer muss für zur Inspektion oder
Reparatur eingeschickte Produkte oder Teile die Transportkosten im Voraus bezahlen. Die
Garantiekarte ist die einzige gültige Registrierungsidentifizierung und muss dem Händler zum
Zeitpunkt der Garantiereparatur vorgelegt werden, um Garantiedeckung zu erhalten.
Von der Deckung ausgeschlossen
Diese beschränkte Garantie schließt folgendes aus: (1) Motor, Heckantriebe, Antriebe, Schiffsgetriebe,
Steuerungen, Propeller, Geräte, Batterien oder anderes Zubehör mit eigener Garantie; Teile,
Einrichtungen oder Zubehörteile, die nicht von BME installiert wurden; (2) Bruch der Plexiglas-
Windschutzscheibe, Regenwasserlecks; (3) Schäden oder Verschleiß kosmetischer
Oberflächenbeschichtungen einschließlich kleinerer Verfärbungen, Haarrisse oder Luftblasen in der
Feinschicht, Verblassen oder Oxidieren der Feinschicht, von Holzpolituren (Lack, Beize und
Lackierung), Stoffe, Vinyl, Kunststoff, beschichteten oder lackierten Metall- oder Stahlflächen,
Antifouling-Anstrichen oder Zinkanoden; (4) Rumpfblasen unter der Wasserlinie, normaler Verschleiß
einschließlich Verschleiß/Korrosion von Metallteilen, Kunststoff-, Metall- oder Band-Zierleisten,
Vinyldächer und -abdeckungen, Polster, Aufkleber etc.; (5) Schäden, die durch Modifikation,
Missbrauch, Unfall oder Aufprall auf ein unter Wasser liegendes Objekt verursacht wurden; (6)
routinemäßige Wartungsarbeiten, Einstellungen, anormalen Gebrauch, Vernachlässigung,
unsachgemäßen Service oder Gebrauch von Zubehör, Ausrüstung oder Ersatzteilen, die nicht von uns
hergestellt oder verkauft werden. Gebrauch des Produktes bei Wettrennen, Vorbereitung auf
Wettrennen oder militärische Zwecke oder andere Wettbewerbe zu jeder Zeit machen die Garantie
nichtig. Verstoß gegen die maximalen PS-Angaben auf der Leistungsplakette macht die Garantie
nichtig.
Kosten für Kranen, Aussetzen, Abschleppen, Lagerung, Telefon, Miete, Unannehmlichkeiten,
Anlegeplatz, Versicherungsprämien, Kreditzahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust oder andere
Neben- oder Folgeschäden sind nicht von dieser Garantie gedeckt.
Keine Person oder Firma, einschließlich BME-Vertragshändler, wurde von BME autorisiert, Zusagen,
Vorstellungen oder Gewährleistungen zu dem Produkt zu erheben, außer den in dieser Garantie
beinhalteten. Falls solche gegeben wurden, können sie nicht bei BME durchgesetzt werden.
Andere Einschränkungen: MIT AUSNAHME DIESER GARANTIE ODER ANDERER
AUSDRÜCKLICHER SCHRIFTLICHER GARANTIEN VON BME BESTEHEN
KEINE WEITEREN STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICHEN
GARANTIEN VON BME FÜR DIESES BOOT. ALLE ANDEREN
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN,
EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT ODER TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK, WERDEN AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. BME ÜBERNIMMT
AUCH KEINE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE AUF WIRTSCHAFTLICHE
VERLUSTE AUFGRUND VON PRODUKTMÄNGELN, NACHLÄSSIGKEIT,
KONSTRUKTIONSFEHLERN, HERSTELLUNGSFEHLERN, NICHT ERGANGENEN
WARNUNGEN UND/ODER ANWEISUNGEN, MANGELNDER SEETÜCHTIGKEIT
UND ÜBERNIMMT KEINE WEITERE THEORETISCHE HAFTUNG, DIE NICHT
AUSDRÜCKLICH IN DIESER GARANTIE BESCHRIEBEN IST.
SOWEIT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN BESCHRÄNKT SICH JEDE
STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT AUF DIE DAUER
DER JEWEILS BESCHRIEBENEN AUSDRÜCKLICHEN UND BESCHRÄNKTEN
GARANTIEN. SOWEIT GESETZLICH GESTATTET TRAGEN WEDER BME NOCH
DER VERKAUFSHÄNDLER DIE VERANTWORTUNG FÜR DEN VERLUST DER
NUTZUNG DES BOOTS, ZEITVERLUST, UNANNEHMLICHKEITEN,
GEWERBLICHEN VERLUST ODER FOLGESCHÄDEN. IN MANCHEN
GERICHTSBARKEITEN GELTEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE DAUER
EINER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE, WESHALB DIE OBEN GENANNTEN
BESCHRÄNKUNGEN EVENTUELL NICHT ZUTREFFEN. IN MANCHEN
GERICHTSBARKEITEN GELTEN KEINE AUSSCHLÜSSE ODER
BESCHRÄNKUNGEN FÜR NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, WESHALB DIE
OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE EVENTUELL
NICHT ZUTREFFEN. DIESE GARANTIE VERLEIHT DEM EIGENTÜMER
BESTIMMTE RECHTE, UND ER VERFÜGT U. U. ÜBER WEITERE RECHTE, DIE
VON GERICHTSBARKEIT ZU GERICHTSBARKEIT VERSCHIEDEN SEIN
KÖNNEN.
ENDKUNDEN IN DER EU HABEN EVENTUELL RECHTE IM RAHMEN DER
JEWEILIGEN NATIONALEN GESETZGEBUNG BZGL. DES VERKAUFS VON
KONSUMGÜTERN, DIE DURCH DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE NICHT
BEEINTRÄCHTIGT WERDEN. DIE RECHTE VON ENDKUNDEN IM RAHMEN
DER GELTENDEN NATIONALEN GESETZGEBUNG BZGL. DES VERKAUFS VON
KONSUMGÜTERN WERDEN NICHT BEEINTRÄCHTIGT.
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  #6  
Alt 16.06.2012, 10:49
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
Fleet Admiral
 
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Das hört sich nach astreinem Totalschaden an!!


Zitat:
Dann konnte ich beim Boot waschen sehen das unten am Kiel ein etwa 20cm langer Riss ist wo auch Wasser raustropfte.
Heute Boot beim Händler abgegeben, der meinte das eine Truppe vorbeikommt und es wieder repariert.


Das kannst vergessen!
(Hohlraum; Schaum innen……………)

natürlich kann da einer das optisch zupflastern;
ist und bleibt ein struktureller Schaden, wenn: würde ich da nie eine Rep. Akzeptieren: sonder ausschließlich ein Neuboot……
die Aussage vom Händler??????
Mach dich bei schnellstens bei einem Rechtsanwalt kundig!
__________________
Grüße von Herbert
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  #7  
Alt 16.06.2012, 11:08
TomHH
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Zitat:
Zitat von Stingray 558 Beitrag anzeigen
Das hört sich nach astreinem Totalschaden an!!




Das kannst vergessen!
(Hohlraum; Schaum innen……………)

natürlich kann da einer das optisch zupflastern;
ist und bleibt ein struktureller Schaden, wenn: würde ich da nie eine Rep. Akzeptieren: sonder ausschließlich ein Neuboot……
die Aussage vom Händler??????
Mach dich bei schnellstens bei einem Rechtsanwalt kundig!
Klingt wirklich nicht gut, nur sollte man im Vorwege, bevor man jetzt sofort das große Geschütz rausholt erstmal abklären, ob diese Aussage

Zitat:
Zitat von flensman Beitrag anzeigen
Gestern das erste mal Slippen, da machte es schon merkwürdige Geräusche beim reinslippen.

Wo jetzt der tatsächliche Knackpunkt liegt.

Fehlerhaftes Boot, oder Schaden durch den Trailer?

Wenn die Frage geklärt ist, dann kann man den nächsten Schritt gehen.

Sollte man nur besser abklären, bevor da jetzt eine "Truppe" angerauscht kommt und evtl. Möglichkeiten der Ursachenforschung eliminiert.
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  #8  
Alt 16.06.2012, 11:12
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
Fleet Admiral
 
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3.891 Danke in 3.068 Beiträgen
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Da ja leider keine Fotos…….??

Zitat:
Sollte man nur besser abklären, bevor da jetzt eine "Truppe" angerauscht kommt und evtl. Möglichkeiten der Ursachenforschung eliminiert.


Volle Zustimmung zum Beitrag von Tom…….
…….. denn dann wird’s schwierig!
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Grüße von Herbert
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  #9  
Alt 16.06.2012, 11:16
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Sollte man nur besser abklären, bevor da jetzt eine "Truppe" angerauscht kommt und evtl. Möglichkeiten der Ursachenforschung eliminiert.

Vollkommen richtig- da würden mich auch die "paar Euros" für einen Gutachter nicht mehr jucken- Der Schaden gehört ordentlich dokumentiert bzw. begutachtet!

Allein schon im Hinblick auf die ganzen Haftungs- bzw. Garantieausschlüsse.

Nem Anwalt kannste das Geld auch später in den Rachen stopfen...
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #10  
Alt 16.06.2012, 11:18
Benutzerbild von eckhard
eckhard eckhard ist offline
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Moin

Wenn man da sogar einen Finger in den Rumpf stecken kann, ist das doch kein Riss mehr.
Da muss ja schon eine starke mechanische Einwirkung von Außen stattgefunden haben.
Sollte es ein Materialfehler sein, hat der Händler in der Regel 3 Versuche um nachzubessern.
Ich würde aber auch auf ein neues Boot bestehen. ( Der Rumpf ist von innen nicht geschäumt )
__________________
Gruß aus Hamburg
Eckhard
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  #11  
Alt 18.06.2012, 11:10
Buccaneer66 Buccaneer66 ist offline
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Beiträge: 16
Boot: Quicksilver 460 cabin
3 Danke in 2 Beiträgen
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Oha, das klingt nach einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung...Ich kann nur raten, so viel "Beweise" zu sichern, wie es irgend geht (Dokumente, Fotos, Schadensgutachten,...), denn der Händler wird (verständlicherweise) versuchen, die Verantwortung abzuwälzen. Hilfreich kann ein unabhängiger Sachverständiger sein, allerdings kostet der Geld, was aber u.U. gut angelegt ist, denn der Verlierer des Rechtsstreites trägt meist auch die Kosten der Gegenpartei. Je nachdem, um welchen Streitwert es geht, kann sich das lohnen...
__________________
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage...?
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  #12  
Alt 18.06.2012, 15:07
Big Guro Big Guro ist offline
Lieutenant
 
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65 Danke in 40 Beiträgen
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Die Rechtslage ist wohl nicht das Problem, sondern die Beweislage.

Meiner Meinung nach müssen erst einmal die 2 wichtigsten Fragen geklärt werden.

1. Handelt es sich um einen Produktionsfehler oder ist der Schaden durch äußerliche Einwirkung wie Stoß- oder Druckschaden usw. entstanden.

2. Wurde der Schaden tatsächlich durch äußerliche Einwirkung verursacht, ist zu prüfen ob der Riss vor oder nach dem Besitzübergang an den Käufer eingetreten ist.
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