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  #1  
Alt 07.06.2011, 20:46
Mars1976 Mars1976 ist offline
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Standard Kaution und Haftbarkeit des Skippers?

Hallo, ich wurde gefragt, ob ich bei einem Bootsausflug den Skipper geben könnte.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob die Kaution für das Boot (ist wohl der Selbstbehalt der Vollkasko) auch Schäden durch Fahrfehler beim Anlegen oder Grundberührungen einschließt oder ob ich als Skipper für solche Schäden aufkommen muss.

Weiter habe ich schon von einer Skipperhaftpflichtversicherung gehört, habe aber keine Ahnung was diese abdeckt.

Im voraus vielen Dank für die Antworten.

MfG

Martin
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  #2  
Alt 07.06.2011, 20:51
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Moin Martin,

bevor ich jetz hier Halbwissen verbreite schau mal hier: http://www.segel-berichte.de/Skipper...cht.446.0.html

In meiner Bootsversicherungspolice ist die Skipperhaftpflicht eingeschlossen,
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  #3  
Alt 07.06.2011, 22:08
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Die Kaution ist der SB der Vollkasko und deckt auch deine Fehler bei
Anlegemanövern.
Die Skipperhaftpflicht deckt Schäden die du verursachst aber nicht von der Haftpflicht der Charteryacht übernommen werden.
In meiner Bootshaftpflicht ist die Skipperhaftpflicht eingeschlossen.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #4  
Alt 08.06.2011, 09:59
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
...bevor ich jetz hier Halbwissen verbreite schau mal hier: http://www.segel-berichte.de/Skipperhaftpflicht.446.0.html
Leider steht in diesem Link aber auch nur Halbwissen mit teils sogar völlig falschen Behauptungen.

Mit der Skipperhaftpflicht lässt sich nicht der Schaden am gecharterten Boot versichern. Dafür ist die Kasko zuständig, oder eine separat abzuschließende Kautionsversicherung für die Selbstbeteiligung.
Einzige Ausnahme, bei der die Skipperhaftpflicht Schäden am gecharterten Boot übernimmt ist, wenn sich der Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit des Skippers ereignet hat. Hierfür gibt es dann aber (sofern überhaupt versichert) in der Regel eine zusätzliche SB in Höhe von 2.500 €. Bei Schäden durch grobe Fahrlässigleit leistet nämlich die Bootskasko nicht (bzw. nur anteilig ja nach Grad des Verschuldens).

Die Skipperhaftpflicht ist eigentlich überwiegend dafür gedacht Personenschäden an der Crew zu versichern.
Wenn man z.B. als verantwortlicher Skipper aufgrund einer Fehlentscheidung, oder eines falschen Manövers Crewmitglieder verletzt.
Auch Charterausfall, wenn das Boot aufgrund eines Schadens in die Werft muss und in der Zeit nicht weiterverchartetert werden kann, oder auch eine mögliche Sicherheitsleistung bei Beschlagnahme im Ausland sind meist teil der Skipperhaftpflicht.

Würde es möglich sein mit einer Skipperhaftpflicht die SB der Kasko zu umgehen, könnte man ja die höchstmögliche SB abschließen und im Schadensfall ist dann einfach derjenige gefahren, der eine Skipperhaftpflicht hat.
Das wäre ein bisschen zu einfach.

Gruß
Norman
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  #5  
Alt 09.06.2011, 02:34
Mars1976 Mars1976 ist offline
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jetzt bin ich schon mal ein wenig schlauer.


MfG Martin
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  #6  
Alt 09.06.2011, 05:18
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
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Moin Martin,
gerne schließen bei solchen Gelegenheiten die Crewmitglieder mit dem Skipper
untereinander einen Vertrag (z. B. Mitsegler-Vereinbarung). Das Problem ist,
dass sich mit so einem Vertrag m. E. keine Ansprüche Dritter (Krankenvers.,
Erben etc.) ausschließen lassen. Skipperhaftpflicht ist für mich ein
"Must-Have".

Eine "Kautionsversicherung" würde ich abschließen, wenn mich die Höhe der
hinterlegten Kaution meinen Sommerurlaub kosten würde.

Finde ich gut von Dir, Dich vorher entsprechend zu informieren . Mit den
neuen Erkenntnissen jetzt die vorgesehene Crew "anfüttern" - oft beteiligen
sich die Mitsegler anteilsmäßig an den Kosten für die Versicherungen.

Guten Törn.

Gruß Ralph

Geändert von RalphB (09.06.2011 um 05:25 Uhr)
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  #7  
Alt 09.06.2011, 05:27
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
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Huhu und Moin.

Ich chartere seit einigen Jahren in Holland, wir sind so ca. 7-9 Personen, Boote.

Im Charterpreis ist eine Vollkaskoversicherung enthalten, die Kaution/Selbstbehalt beträgt, je nach Boot, bis max. 1700€.

Diese Kaution kann ich aber mit einer Kautionsversicherung, die kostet bei bei einem 14 Tage-Törn 220€, absichern.

Also würden im Schadensfall keinerlei Kosten auf mich/uns zukommen.

Handelt, egal bei welcher Versicherung auch immer, der Versicherungsnehmer grob Fahrlässig, bezahlt übrigens keine Versicherung.

Grüße
Richard
__________________
Grüße Richard
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  #8  
Alt 09.06.2011, 06:01
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
...
Handelt, egal bei welcher Versicherung auch immer, der Versicherungsnehmer grob Fahrlässig, bezahlt übrigens keine Versicherung.

Grüße
Richard


Hallo Richard,
schau Dir mal bitte das Kleingedruckte einer Skipperhaftpflicht an bzgl. der
Absicherung von "Grob Fahrlässig". Wie bereits geschrieben - "Must-Have"

Gruß Ralph
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  #9  
Alt 09.06.2011, 06:11
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen


Hallo Richard,
schau Dir mal bitte das Kleingedruckte einer Skipperhaftpflicht an bzgl. der
Absicherung von "Grob Fahrlässig". Wie bereits geschrieben - "Must-Have"

Gruß Ralph
Hab ich natürlich, brav wie nun mal bin, sogleich gemacht

______________________

Quelle: Pantaenius-Versicherungen

Die Skipperhaftpflicht-Versicherung deckt Schadenereignisse, die sich durch den Gebrauch der gecharterten Yacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Dazu gehören beispielsweise Schäden an anderen Schiffen, an Hafen- oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kasko-Versicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen.
Wenn Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften wollen, ist eine Skipperhaftpflicht-Versicherung unerlässlich. Die normale Haftpflicht-Versicherung übernimmt diesen Schaden nicht. Weitere Bestandteile der Skipperhaftpflicht sind: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmedeckung, Hotel- und Transportkostendeckung, Vermögensschäden.
NEU: Pantaenius-Yacht-Skipperhaftpflicht-Versicherung als eigenes Produkt.
_______________________

Ich gebe zu, ich bin verwundert , ich war mir 100% sicher das zumindest GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ausgeschlossen wäre

Ich verneige mich !!

Grüüüße
Richard
__________________
Grüße Richard
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  #10  
Alt 09.06.2011, 11:20
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Markus.Gaugl Markus.Gaugl ist offline
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Servus

meine Skipperversicherung schliesst auch so ziemlich alles ein, habe sie gottseidank noch nie gebraucht

http://www.yacht-pool.at/charter_ver..._antrag.0.html

mfg

Markus
__________________
Navigare Veritas Est
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  #11  
Alt 15.07.2011, 16:04
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giftzwockel giftzwockel ist offline
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Hallo alle zusammen,

heute bin ich der Neue und ich befasse mich seit einigen Tagen mit dem Thema Skipperhaftpflichversicherung. In diesem Zusammenhang habe ich zwei grundsätzliche Fragen, die hier sicher schon mehrfach beantwortet wurden - die mir aber nicht übern Weg gelaufen sind.

Ist das bei einer Skipperhaftplficht grundsätzlich so, dass die immer für einen bestimmten Törn abgeschlossen wird? Ich gebe also Zeitpunkt, SChiff, Revier, Name und weitere Daten der Mitreisenden an und für diesen einen Törn wird dann eine Versicherung abgeschlossen?
Sorry die Frage aber ich kenne diese Art von Versicherung einfach nicht.

Gibt es denn ggf. eine Versicherung bei der ich eben einfach mal als Skipper notfalls einspringen kann? Der geplante Skipper fällt aus und ich springe ein. Mir ist klar, dass das schwer kalkulierbar ist wenn ich einmal auf einer 32 Bavaria und ein anderes Mal auf einer Hallberg Rassy 64 den Skipper gebe. Daher meine Frage.

Ein weiterer Punkt ist der, den ich in einem Werbevideo einer in diesem Bereich aktiven Gesellschaft zur Kenntnis genomme habe. Schäden an fremden Schiffen - ausgenommen grobe Fahrlässigkeit des Skippers - zahlt die Haftpflichtversicherung des Vercharterers.
Ich möchte nicht in den Krümeln suchen, aber weiß ich, ob der seine Prämie bezahlt hat? Was ist, wenn nicht?
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  #12  
Alt 15.07.2011, 17:39
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Hallo "hier könnte Dein Vorname stehen",

in der Regel gelten Skipperhaftpflichtversicherungen für einen bestimmten Charterzeitraum, es gibt aber auch Jahrespolicen, bei denen ist es dann egal wann, wie oft und welche Art Boot man als Skipper fährt.

Eine vorhande Haftpflicht des Vercharterers gilt im Schaden immer vorrangig, sollte sie aber nicht bestehen, oder wie in Deinem Beispiel vom Vercharterer nicht, oder nicht pünktlich gezahlt worden sein, tritt die Skipperhaftpflicht voll für den Schaden ein.

Gruß
Norman
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