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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#176
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1,5,10,15sm???
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MFG René |
#177
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Zitat:
tatsächlich lagen die im Alsensund fest..... Die hatten sich bei der Positionsangabe nur um eine Bogenminute (1 sm) geirrt(Kommafehler beim Ablesen vom GPS). Das wäre ein Zusatzweg für uns von über 10sm gewesen.... Insofern war dann die DGzRS aus Langballig schneller.
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MFG René |
#178
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Nein ich habe vor etwa 8 Jahren Zusatzprüfung gemacht Betriebszeugnis1 wer mit Handy rausfährt hat selber Schuld wenn keiner helfen kann.Gruß Holger
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#179
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Zitat:
seit dem 1.10.2007 abgeschafft. Allerdings ist diese oft zitierte Frage in ih- rer alten Version ein Beispiel für ein künstlich aufgeblasenes Problem:
Zitat:
des sog. Öffentlichen Seefunkdienstes. Dem wird der deutsche SRC durch Fragen wie die (erneuerte) Frage nach den Abrechnungsgrundlagen eines Seefunkgesprächs gerecht. Das sichert dem deutschen SRC die internatio- nale Anerkennung. Im neuen palstek 1/2008 ist ein Interview der Staatssekretärin im Verkehrsministerium, mit Karin Roth, abgedruckt. Dort heißt es wörtlich: Das RYA-Funkzeugnis berechtigt nicht, auf einem Schiff, das die deutsche Flagge führt, den Seefunkdienst auszuüben. Die Unterschiede in den Prüfungsanforderungen in Großbritannien und Deutschland sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand zu unterschiedlich. Genau Erkennt- nisse erhoffen wir aus einer zurzeit beim BSH laufenden Untersuchung. Und später: Für den Schiffsführer eines deutschen Schiffes gelten die deutschen Gesetze. Der Schiffsführer muss daher entweder ein deutsches Funk- betriebszeugnis - zum Beispiel ein SRC - oder ein Funkzeugnis nach- weisen, das zum Beispiel dem SRC als gleichwertig anerkannt wurde. Das ist für das RYA-Funkzeugnis derzeitig nicht gegeben. In diesem Interview weist Sie darauf hin, dass im Rahmen der CEPT über die Prüfungsanforderungen für Seefunkzeugnisse gesprochen werde. Belem |
#180
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Zitat:
Gesichtspunkten sehen, nicht unter idealisierten:
Gruppe zwei stellen sich somit folgende Alternativen:
stellt einen deutlichen Sicherheitsverlust - aktiv wie passiv - dar und Alter- native eins ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. (Passive Sicher- heit: mir kann nach einem Notruf geholfen werden, aktive Sicherheit: ich kann den Notruf eines anderen hören und u.U. helfen). Ich bin insgesamt dafür, den Gebrauch einer international gebräuchlichen Sprache, also des Englischen, zu forcieren und zu fördern. Ich halte aber die derzeitige gesetzliche Situation, für ein Seefunkzeugnis englische Grundkenntnisse zwingend vorzuschreiben, für sicherheitsmindernd und nicht für sicherheitsverbessernd, weil sie Leute dazu veranlasst, auf das Sicherheitsmittel Seefunk zu verzichten. Ich füge als Anlage mal eine gezipte MP3-Datei mit einem Anruf an Lyngby Radio bei, wie er typischerweise auf See zu hören ist. Mag jeder selbst ent- scheiden, ob bei einmaligem Hören die eigenen Sprachkenntnisse zum Ver- stehen ausreichen. Belem
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#181
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... also im Grundsatz denke ich, dass niemand ernsthaft die Notwendigkeit eines Funkzeugnisses und die damit verbundene Überprüfung der Kenntnisse der Handhabung und der notwendigen Funk-"Etikette" in Frage stellt. Es ist zweifellos ein Sicherheitsgewinn, wenn für Notfälle die zu übermittelnden Informationen und die dazugehörige Form bekannt und geübt ist, ebenso wie die Standardanrufformen.
Allerdings geht es den meisten "Kritikern" hier sicher nur um drei wesentliche Punkte: 1. Ein gewisser deutscher "Bürokratismus", der sich in "Bussgeldbewehrten Regeln" wie z.B. es muss nicht nur jemand mit Funkzeugnis an Bord sein, sondern der Skipper muss das Funkzeugnis haben, etc. ... niederschlägt. (und noch besser, wenn keiner ein Zeugnis hat, muss das Funkgerät ausgebaut werden ....) 2. Englischkenntnisse, die in ihrer Form abschreckend wirken 3. Kosten, die - in meiner bescheidenen Sicht - nun wirklich eine Inflation "erlitten" haben, deren Rechtfertigung ich nicht nachvollziehen kann. Nichtsdestotrotz ohne Regeln (und damit verbunden Schein) geht es sicher nicht. Und ein Handy ist bestimmt kein Ersatz - auch wenn ich weiter oben angemerkt habe, dass man eine Zelle durchaus ausfindig machen kann. Die Umstände sind viel zu unsicher und kompliziert und wer sich darauf verlässt handelt grob fahrlässig. Andererseits - so im Sinne des deutschen Obrigkeitsperfektionismus - ist es ja schon mal ein guter Ansatz, wenn vorgeschlagen wird mal zu prüfen, warum das in anderen Ländern doch anders gehandhabt wird. Die Engländer (vielleicht auch die Amerikaner) - natürlich ihrer Sprache (etwas) mächtiger als wir, sind doch sicher keine schlechteren Funker, oder?
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Man sollte alles so einfach wie möglich erklären, aber nicht einfacher Gruss Uwe Geändert von HUR450502 (19.12.2007 um 11:01 Uhr) |
#182
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soweit ich weiß kann mann da z.zt. aktiv mitgestalten....muss mal grad suchen
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#183
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da ist es...
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/b...PetitionID=580 Wichtig bis zum 16.01.08 gilt die Frist zur mitzeichnung! Also, Fleißig ran und publizieren!
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#184
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Zitat:
Belem Geändert von Belem (24.12.2007 um 07:12 Uhr) |
#185
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kostete zuletzt 71,58 Euro (140 DM), das Allgemeine Betriebszeugnis gar 81,81 Euro (160 DM). Beim Allgemeinen Betriebszeugnis kamen noch Kosten für eine Geräteschulung hinzu, für die ich 2002 mehr als 100 Euro zahlte. Zieht man dann noch in Betracht, dass heutzutage die auf Honorarbasis arbeitenden Prüfer Spesen erstattet bekommen, während die Beamten der RegTP in der Regel nur ein paar Zimmer weitergehen mussten, ergibt sich nur eine sehr mäßige Steigerung, beim LRC sogar eine Reduktion. Wirklich deutlich teurer wird es nur dann, wenn man auch das Binnenfunk- zeugnis UBI benötigt. Das wurde früher gemeinsam mit den Seefunkzeug- nissen erworben. Ich weiß nicht, wieviele Skipper tatsächlich beide Zeug- nisse benötigen, aber hier würde ich einen Ansatz für eine Vereinfachung sehen. Man müsste dann auch beim UBI die Trennung zwischen Freizeit- schifffahrt und gewerblicher Schifffahrt vornehmen und könnte für uns Sportbootfahrer wieder gemeinsame Prüfungen für Binnen und Buten ein- führen. Von der Ausbildung her erfordert das UBI gerade mal eine Unter- richtseinheit von 2 bis 2,5 Stunden, wenn es im Zuge eines SRC- oder LRC-Kurses erfolgt. Belem |
#186
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gute Idee, wird aber wohl kaum was bringen. Ich bin nun wirklich kein Freund der genannten Verbände mit der staatlich zugesprochenen Hoheit über alle Prüfungen in dem Bereich aber die Begründung finde sogar ich etwas schwer nachvollziehbar. Da lachen sich die Beamten doch krumm... Und wen interessieren schon die Mehrausgaben von ein paar Hobbyskippern? Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#187
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Hallo Beisammen,
habe mir nochmal die Überschrift dieser Diskussion durchgelesen: Ich mache keinen Funkschein!!! Möglicherweise sollte man auch über folgende Fragen nachdenken: Ich mache keinen Führerschein - das Auto fährt auch ohne, oder ich mache keinen Bootsführerschein, ich kann ja Boot fahren. Ich persönlich kann diese ganze Diskussion nicht nachvollziehen. Wenn jemand ein Funkgerät betreiben will, so soll er (oder Sie) sich auch mit der Technik auseinandersetzen und sich die für den Betrieb notwendigen Kenntnisse aneignen. Und was eine Funklizenz (UBU oder SRC) mit einer Promotion zu tun hat, ist mir völlig unverständlich? Mein Tipp: Funkschein machen, oder kein Funkgerät betreiben! Viele Grüße von, Wolfgang |
#188
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In der Petition geht es wohl eher um den Missstand der unterschiedlichen EU-Regelungen.
Aus meiner Erfahrung weiß ich zumindest das der Funkschein dem Bootsschein minestens ebenbürtig ist! Wobei der Bootschein wohl doch wichtiger ist und der Funkschein eher für den Notfall gemacht wird (meine Meinung). Mit der Mitteilung des Petitionslink, wollte ich nicht eine Meinungsbildung zum Thema "Ich mache keinen Funkschein" sondern eine bessere Regelung für die Hobbywassersportler erreichen. Dazu ist es denke ich sinnvoll und kein Mensch im Deutschen Bundestag ist dazu berechtigt "sich krumm zu lachen" wenn ein legitimes Mittel unserer demokratischen Ordnung genutzt wird. Ich denke zumindest es ist wirklich wichtig, dass viele das Papier unterschreiben, um möglichst vielen Zugriff auf eine "legale Möglichkeit" zur Rettung im Notfall zu geben. Viele Grüße |
#189
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Hi Angela,
Zitat:
Viel Erfolg bei der Prüfung. Funken macht Spaß! Schade wenn man es im Verborgenen tun muss... Grüße Christoph Geändert von reppiks (07.01.2008 um 11:06 Uhr) |
#190
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Zitat:
die Einzelstaaten im Prinzip regeln, wie sie wollen, müssen sich aber an das hal- ten, was sie in anderem Zusammenhang (CEPT) unterschrieben haben. Deutsch- land tut das, Großbritannien (und anscheinend auch Frankreich) jedoch nicht. Der Petent scheint diesen Sachverhalt nicht zu kennen. Belem |
#191
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[quote=Holger;289360]......Muß ich über 50 verschiedene Abkürzungen können? .....
bei der funkerei ist die betriebstechnik so ziemlich das wichtigste. funksprüche müssen EINDEUTIG und für alle funkteilnehmer VERSTÄNDLICH abgesetzt werden. hierzu sind die typischen abkürzungen und redewendungen nötig. ohne standardisierung wäre das blanke chaos. und damit ist auch src und lrc englisch einfach notwendig. die beherrschung der betriebstechnik ist damit sicherheitsrelevant. zu den gebühren: es muss nicht unbedingt eine bootsschule sein. viele wassersportclubs bieten lehrgänge an mit deutlich geringeren kosten. das wichtigste ist, dass kompetente leute den lehrgang führen und die notwendigen übungsgeräte da sind. Hi zusammen und ein schönes neues Jahr, über Diszi und Redewendung etc. gebe ich die voll und ganz Recht. Nur die Gebühren sind wirklich eine Beutelschneiderei und da hat der Deutsche Segelverband auch was davon (großen Teil) und das finde ich schlecht. Übrigens ich komme aus Mannheim und der ansäsiger Segelverein läst sich alle Lehrgänge bzw. Schulungen ob Segelscheine o. Funkscheine richtig vergolden. Mag eine Ausnahme sein, ich weis es nicht, aber hier ist es so. Jürgen |
#192
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Zitat:
jau, die gibts hier!
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...und immer 'ne handvoll Sprit im Tank! Grüße Michael
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