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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.06.2014, 16:37
Benutzerbild von Zzindbad
Zzindbad Zzindbad ist offline
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Standard Frage zu Mahnverfahren und Amtsgericht

Kennt sich jemand mit Mahnverfahren und Amtsgericht aus?
Ich habe einem Hausvermieter, der zum Bewerben seiner Wohnungen in Berlin über längere Zeit eines meiner Fotos verwendet hat, per Einschreiben eine Rechnung für die Nutzung geschickt. Der Sachverhalt der Bildverwendung auf mehreren Seiten einer gewerblichen Website ist gerichtsfest nachweisbar.

Nach dem Erhalt meiner Rechnung hat er die betreffenden Seiten gelöscht und nicht weiter reagiert. Nach dem Verstreichen der Zahlfrist habe ich über das Amtsgericht ein Mahnverfahren eingeleitet. Der so Angesprochene hat einen unbegründeten Widerspruch eingelegt. Das Karussell würde sich folgendermaßen weiter drehen: Ich leite nun die gerichtliche Klärung ein, die circa 200 € kostet. Das Amtsgericht am Wohnort des Beklagten hat die Fäden in der Hand. Da liegt der Hase im Pfeffer. Wir wohnen circa 400 km auseinander.

Wäre der Gerichtsstand an meinem Wohnort, würde ich nicht zögern, die Sache laufen zu lassen, doch ein Gerichtsstand, der einige 100 km entfernt ist, scheint mir ungeeignet.

Kann man sowas auch so spielen, dass ich den Gerichtsstand bestimme? Auf meinen Webseiten habe ich erwähnt, dass im Streitfall der Gerichtsstand stets an meinem Wohnort ist, doch darauf kann ich mich nur berufen, wenn die andere Seite diese Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Im Falle einer unautorisierten Nutzung des Bildmaterials gelten die Geschäftsbedingungen nicht.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen? Wäre mein Erscheinen vor Gericht nötig oder geht das in der ersten Runde auch auf dem Schriftweg?

Tom
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  #2  
Alt 21.06.2014, 16:47
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wie hoch würdest Du denn den Streitwert ansetzen ? Lohnt sich das überhaupt ?

Gruß
Rudolf
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  #3  
Alt 21.06.2014, 18:10
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Must einen Anwalt vor Ort bemühen.
Selbst erscheinen must du nicht wenn dich der Anwalt vor ort vertreten darf.
Also beim Gerichtsstand.

Ist nun mal so.....sollte sich aber a Auszahlen und b auch Aussicht auf erfolg haben
Und ja wo nix ist gibts auch nix zu holen. .
Ansonsten wird das ein teures Eigentor für dich.

mfg
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kann ja nicht nur Arbeiten
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  #4  
Alt 21.06.2014, 18:18
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Der Streitwert liegt bei 1100 €. Das ist hoch, um ihn zu ignorieren und zu wenig, um Risiken einzugehen.

Tom
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  #5  
Alt 21.06.2014, 19:46
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Der Streitwert liegt bei 1100 €. Das ist hoch, um ihn zu ignorieren und zu wenig, um Risiken einzugehen.

Tom
Du gibst dir die Antwort doch selbst.

Zumal das Gericht auch nicht deiner Einschätzung folgen muss, was den Wert der Bilder betrifft.

Du hättest dir das Mahnverfahren wohl besser erspart und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen lassen.
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  #6  
Alt 21.06.2014, 20:31
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selbst wenn Du Recht bekommen solltest kannst Du immer noch Verfahrenskosten bezahlen. Klingt nicht nach einem großen Gewinn

Gruß
Rudolf
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  #7  
Alt 21.06.2014, 21:17
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Die Unterlassungserklärung habe ich gefordert und nicht bekommen.

Tom
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  #8  
Alt 21.06.2014, 22:08
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Wie kannst Du die Verwendung der Bilder nachweisen ? Hast Du das verwertbar gesichert ?
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  #9  
Alt 21.06.2014, 22:16
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Der Sachverhalt der Bildverwendung auf mehreren Seiten einer gewerblichen Website ist gerichtsfest nachweisbar.

Tom
sieht so aus
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  #10  
Alt 21.06.2014, 23:32
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Entweder sucht man sich den besten Anwalt und geht durch die Instanzen oder man kann den Vergleich schon einplanen und an dem verdienen bekanntlich nur die Anwälte, sprich da zahlst Du vermutlich drauf...

Womöglich hat er die Fotos auch direkt aus einer Bildersuchmaschine gezogen ohne Deine Website direkt zu besuchen und Deine Unterlassungserklärung nicht ganz einwandfrei,...
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  #11  
Alt 22.06.2014, 07:58
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Womöglich hat er die Fotos auch direkt aus einer Bildersuchmaschine gezogen ohne Deine Website direkt zu besuchen und Deine Unterlassungserklärung nicht ganz einwandfrei,...
DAS sollte Urheberrechtlich doch keinen Unterschied zu machen, WIE er an die Fotos gekommen ist.

Jedoch... Hat er sie Kopiert, und unter seinem Namen auf seiner Seite veröffentlicht, oder hat er nur zu deinen Fotos Verlinkt??
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  #12  
Alt 22.06.2014, 08:06
Küstenkrabbe Küstenkrabbe ist offline
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Der Streitwert liegt bei 1100 €. Das ist hoch, um ihn zu ignorieren und zu wenig, um Risiken einzugehen.

Tom
Echt niedlich.
Strengt ein Mahnverfahren an, und weiss nicht, wie es läuft. Nachfrage Vorher beim Amtsgericht wäre sinnvoller gewesen, als hier zu fragen.
Es gibt übrigens auch online Kostenrechner für solche Fälle.
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  #13  
Alt 22.06.2014, 08:48
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Ich habe so etwas schon öfters gehabt, ist halt so. Aber sorry, "Schuster bleib bei Deinen Leisten"! Bei mir geht das zu meinem Fachanwalt, der zieht das durch und in 80% aller Fälle vergleichen sich die Anwälte vor einem kostenintensiven Verfahren.
Mein Schaden war es bisher nicht.

Aber ein Verfahren initieren und dann im Bootsforum Hilfe holen, dass ist wohl nicht der "richtige" Weg seine Interessen optimal zu wahren.

Viel Glück.
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LG
Frank
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  #14  
Alt 22.06.2014, 09:44
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wer A sagt, muss auch B sagen
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #15  
Alt 22.06.2014, 10:59
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Erkundige dich bei deinem Anwalt mal nach "fliegender Gerichtsstand" & "Internet"...
Und stelle sicher, dass Dein Anwalt sich mit Internetrecht und dem Streitgegenstand auskennt. Der heimische Scheidungsanwalt ist da regelmässig überfordert.
Gruß,

Jörg
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  #16  
Alt 22.06.2014, 12:05
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
DAS sollte Urheberrechtlich doch keinen Unterschied zu machen, WIE er an die Fotos gekommen ist.
Urheberrechtlich nicht aber beim Streitwert. Der Wert wird bei Bildern aus der Bildersuche konsequent niedriger angesetzt, weil man dabei gerade bei Privatpersonen (oder nebenerwerblichen) eher von einem allgemeinen Illustrationsinteresse ausgeht.
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