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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#126
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Servus!
Als ich mein Inf3 geholt hat hat mir der Zöllner genau bestätigt, dass mir mit dem inf3 der Steuerstatus bestätigt wird. War ja auch mit einer der Hauptgründe für mich das inf3 zu holen - ich hab keine originalrechnung. KV mit Zusicherung reicht angeblich nicht, ist mir auch logisch: Die Zusicherung kommt ja nur vom Vorbesitzer. Und entweder kann er das zusichern weil er selbst die Steuer bezahlt hat - dann kann er aber auch die Rechnung rausrücken - oder noch ein voreigentümer hat es bezahlt - dann kann der Verkäufer aber nichts zusichern weil er selbst schon von einem Versprechen lebt - sonst hätte er ja die Rechnung bekommen. Als ich beim Zoll gesagt hab "privatverkauf mit kV, älteres Boot, geht um hr" ist der auch von der originalrechnung abgerückt - vorher am Telefon hatte er die schon noch gefordert... Scheint bei älteren kleinen Booten nicht mehr so zu interessieren. Schöne Grüße, Jan |
#127
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Zitat:
in diesem Fall hast du einen Kaufbeleg mit gezahlter MwSt. dies reicht als Nachweis von Privat gibt es keinen Kaufvertrag mit MwSt. da lieber zur Sicherheit zum Zoll INF 3 holen
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#128
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Zitat:
Gruß Volker |
#129
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Zitat:
Entweder die Originalrechnung vom Neukauf oder der Steuerbescheid von der EU-Einfuhr, falls es ein (Gebraucht-) Import ist. Alles andere ist für die Tonne. @Dott: richte deine Inf3-Anfrage mal an ein Hauptzollamt welches mit Booten gelegentlich zu tun hat, zb. Kiel, Stralsund oder Hamburg-Hafen.
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Gruss Vestus
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#130
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Zitat:
Freerider...warum sagst du bewusst die Unwahrheit....es gibt keinen Zöllner der behauptet das Inf3 einen Mehrwertsteuerstatus bestätigt....das sind Märchen......Inf3 dient nur beim Verlassen des EU-Raumes als Nämlichkeitsnachweis.....dazu muß die Ware dem Zoll vorgeführt werden.....bei Auto und auch bei Booten mit Seebrief brauchst im Normalfall kein Inf3....und wenn, dann nur bei Überquerung der EU-Aussengrenze...da Kroatien bekannterweise der EU beigetreten ist, ist INF3 für EU-Bürger in Kroatien bedeutungslos geworden.... Rückwaren Das Reisegepäck, das Sie mit in den Urlaub genommen haben, können Sie bei Ihrer Rückreise auch wieder einfuhrabgabenfrei zurückbringen. Zollrechtlich werden solche Waren als "Rückwaren" bezeichnet. BeispielNehmen Sie ein teures Fahrrad mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Fahrrad auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EU mitbringen. Haben Sie sich jedoch während Ihres Urlaubs in einem Drittland ein gleichwertiges Fahrrad gekauft, müssen Sie bei Ihrer Wiedereinreise in die EU Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Reisefreigrenze überschritten ist. Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen. Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen. Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt. Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden. HinweisBei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden. Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren. Mit deinen andauernden Falschaussagen zerstörst du den Informationswert dieses Forums, es wird alles zerredet.......wenn es wenigstens Halbwahrheiten wären....aber deine Behauptungen sind einfach grundfalsch, warum Du es trotzdem machst entzieht sich meiner Kenntnis..... |
#131
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Zitat:
Einerseits behauptest Du, die INF3 würde den Steuerstaus (bezahlte MWSt.) bestätigen, andererseits schreibst Du, beim Zoll sei man von der Originalrechnung abgerückt ! (also kein MWSt.-Nachweis !!) Merkst Du eigentlich nicht, dass Du hier nur blanken Unsinn schreibst ?
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#132
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Servus!
Zitat:
Wenn du meinen Bericht liest von dem Tag als ich beim Zollamt war (steht weiter vorne) siehst du auch, dass ich ausdrücklich erwähnt habe dass ich nicht beurteilen kann ob sich der Zöllner eventuell irrt, ich hatte aber den Eindruck er wäre durchaus kompetent gewesen. Nicht mehr und nicht weniger hab ich gesagt, wirf mir bitte auch nichts anderes vor. Schöne Grüße, Jan |
#133
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Also ich düse jetzt ohne inf3 und ohne original rechnung nach kroatien. Es sollte ja eigentlich nichts passieren oder wäre es doch ratsamer das inf3 zu ordern. Aber bis zu den entsprechenden zollämtern ist es extrem weit.
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#134
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Zitat:
Es soll sogar Schifferl geben die die Möglichkeit haben Hoheitsgewässer zu verlassen. Und für diese wurde für die evtl. Rückkehr u.a. das Inf3 geschaffen. Macht aber nix. Stammtischparolen sind immer gut, und sich mit Realitäten auseinander setzen bringt eh nichts.
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Gruss Vestus |
#135
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Zitat:
Mit deutschem Seebrief wirst auch kein Inf3 brauchen....einfach Text lesen...siehe oben..... |
#136
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Zitat:
Vergiss das Inf 3.....meinen obigen Beitrag habe ich vom deutschen Zoll kopiert...du brauchst keines.... |
#137
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Zitat:
Die meisten Piefkes haben eine WSA, ADAC oder DSV Bescheinigung. Die bekommst du aber auch wenn das Boot seit 10 Jahren in Trinidad-Tobago oder USA liegt, und dennoch bei erneuter Einfuhr steuerpflichtig wäre. Beteiligst du dich eigentlich an den Kosten, die Eignern entstehen wenn sie sich an deine, gewiss wohlgemeinten, Ratschläge halten?
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Gruss Vestus Geändert von vestus (16.07.2013 um 19:45 Uhr) Grund: RSF |
#138
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Zitat:
ok...in österreich gibts den Seebrief...und in Deutschland wirds halt auch a Zulassung geben...mit der darfst sogar versehentlich über die Grenze fahren....aber ich glaube wir beenden die Diskussion.....aus einer Kuh wird auch kein Stabhochspringer...also...was soll ich euch erklären.. |
#139
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Zitat:
Aber alles keine Belege für eine erfolgte Abführung der Mwst. In A ist das m. W. anders, die sind bzgl. Bootszulassungen etwas strenger als die dt. Behörden.
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Grüße aus Schweden Wolfi |
#140
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In A ist das m. W. anders, die sind bzgl. Bootszulassungen etwas strenger als die dt. Behörden.[/QUOTE]
Recht haste.Zuerst brauchst Du einen Messbrief,dann bekommst Du den Seebrief und die Registriernummern. So ist das im schönen Alpenlandle. Gruß Gitti |
#141
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Zitat:
Aber von abgeführter MwSt steht da auch nichts drin. Euer Seebrief wird auf fünf (oder 10 Jahre) ausgestellt. Ist also auch kein Beweis das das Boot innerhalb der letzten drei Jahre mal in der EU gwesen ist, es sei denn der Seebrief ist nicht älter als drei Jahre.
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Gruss Vestus
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#142
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Hi,Vestus
Seebrief hat auch mit Steuer nichts zu tun.Ist wie der Zulassungsschein beim Auto.Die fragen auch nicht nach bez.MWST,zumindest hat uns bei der Zulassungsstelle keiner gefragt.Kaufvertrag (ohne MWST) als Eigentumsnachweis und gut wars. Gruß Gitti |
#143
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Zitat:
Die Behauptung das man jetzt für eine Kroatienreise ein Inf3 braucht stammt von Vestus...auch Quatsch... den Dreijahresnachweis brauche ich nur bei einer Rückreise in die EU...siehe Zollbestimmungen ......niemand behauptet das ein Seebrief ein Nachweis für bezahlte Mehrwertsteuer ist... Einach einfach mal nachlesen was ein Inf3 ist und wozu man es verwendet......und nicht soviel plappern....zuerst nachlesen Geändert von Justforfun (16.07.2013 um 21:38 Uhr) |
#144
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Also was brauchen wir denn nun? Den nachweiss das die steuer entrichtet wurde oder das auch nicht mehr? Und wurde schon jemals einer deswegen auf der rückreise angehalten bzw durfte erstmal zahlen?
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#145
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=39 http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=48 Durch den EU-Betritt sind solche Zollvergehen mitnichten verjährt.
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Gruss Vestus |
#146
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Doch, machen sie. Bekommst du aber nicht mit. Ohne bez. MwSt. gibt es keine Zulassung.
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Gruss Vestus |
#147
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Zitat:
Schon wieder wird von Dir eine totale Ente die überhaupt nicht stimmt mit einem Selbstbewusstsein gepostet, das ist sagenhaft |
#148
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...ihr solltet bei euerer Diskussion mal von vorne herein unterscheiden, ob es sich um ein Boot handelt, dass nicht mehr trailerbar ist oder um ein Boot, welches gerade noch getrailert werden kann (auch hier liegen viele seit Jahren in HR).
...und dann kommt man mit deinem Trailer und möchte nach Hause, und der slowenische Zöllner fragt dich an der Grenze nach einem Nachweis, dass dieses Boot nicht schon jahrelang in HR liegt .... hast du keinen Nachweis - z.B. das INF3, dann rechne schon mal die MwSt. aus dem Gebrauchtwert ... in SLO sind das auch 20 %
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#149
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Zitat:
Ja, Kroatien ist der EU beigetreten, das heißt aber nicht, das alle Boote, die bis jetzt in Kroatien gelegen haben plötzlich als versteuert und verzollt gelten. Sonst könnte ab dem 1.7. ja überhaupt keine Versteuerung und Verzollung mehr vorgenommen werden. Es wird jetzt aber noch was geschehen, oder wieso meinst du, gibt es neue Regelungen und Gesetze? Die sind ja deiner Meinung nach völlig überflüssig? Tatsache ist doch, das nach kroatischer Regelung jetzt mit dem Ende der Zollager auch nach dem 1.7. noch was geschehen kann. Und wenn du in Kroatien angehalten wirst, und die fragen,: " ist das Boot schon versteuert und verzollt worden?" ist definitiv folgendes die falsche Antwort:" Hat euch nicht zu interessieren, da ab 1.7. alle in Krotien befindlichen Waren automatisch als verzollt und versteuert gelten." Gruß Volker |
#150
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Frühestens nach dem 01.04.2014 wird danach gefragt, würde jetzt nur viel Arbeit machen für den Frager, wäre gegen jede Mentalität,
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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