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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.03.2010, 21:30
HoGoe HoGoe ist offline
Commander
 
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141 Danke in 76 Beiträgen
Standard Frage zu Bootskauf

Hallo,

ich weiß, beim Bootskauf sollte man unbedingt auf eine Probefahrt bestehen.
Zur Zeit sind aber je nach Region die Bedingungen für eine Probefahrt mehr als schlecht ( Eisdecke etc.) Angenommen der Verkäufer bietet vor Verkauf eine Durchsicht in einer Fachwerkstatt an. Als Käufer muß ich mich dann auf die Aussagen der Werkstatt verlassen. Kann man in einem solchen Fall von einer Probefahrt absehen? Wenn die Werkstatt die Funktionstüchtigkeit des Motors bestätigt, steht die Werkstatt dann in Gewährleistungspflicht bei eventuellen Schäden? Kann der Kaufvertrag trotz Rückgabeausschluß rückgängig gemacht werden?
__________________
Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal

Holger
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  #2  
Alt 04.03.2010, 21:40
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
Admiral
 
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Ort: Köln-Sürth
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Boot: Gummiente
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Vielleicht kann man eine Klausel in den Vertrag bringen, etwa wie "vorbehaltlich Probefahrt", und wenn dann etwas auftritt, dann kann man den Kauf rückabwickeln, ich denke mal, ein seriöser Verkäufer hat da nichts einzuwenden, ggfls. kann er ja dabei sein bei der Probefahrt.

Grundsätzlich ist eine Probefahrt deshalb wichtig, da der Motor in allen Lastlagen getestet weden kann, ob ein Mechaniker das ohne Probefahrt erkennen kann bezweifel ich. Einen Verkäufer der die Möglichkeit der Durchsicht in einer Werkstatt anbietet empfinde ich erst mal als seriös.
__________________
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Gruß vom Mario

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  #3  
Alt 04.03.2010, 22:05
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
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158 Danke in 93 Beiträgen
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Hallo Holger,
ich habe beim Kauf meines 1. Bootes auf eine Probefahrt bestanden und durchgeführt.
Super gelaufen. Nach dem Kauf wurde der Motor immer heiß.
Hat eine weile gedauert bis ich den Fehler gefunden habe.(Fehler war schon vor dem Kauf vorhanden)
Das 2. und dritte habe ich ohne Probefahrt im Winter gekauft und in beiden fällen keine schwierigkeiten mit den Motoren gehabt.
Ich habe mich auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen und mir die funktionstüchtigkeit im Kaufvertrag bestätigen lassen.
Wenn der Verkäufer sicher ist das die Motoren in Ordnung sind und er dich nicht linken will, wird er Dir das auch bestätigen.
Man sollte im Vertrag klären das der Verkäufer bei der 1. Probefahrt dabei ist und / oder wie einigt man sich wenn die Motoren nicht richtig laufen.
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
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  #4  
Alt 04.03.2010, 22:09
Benutzerbild von sea-commander
sea-commander sea-commander ist offline
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Beiträge: 1.512
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Eine gute Variante ist, wie schon geschrieben wurde, der Zusatz "vorbehaltlich einer Probefahrt".
Verläuft diese positiv, ist der Vertrag erfüllt und das Boot wechselt den Besitzer.
Gibt es Probleme bei der Probefahrt, musst du das Boot nicht abnehmen.

Gruß
Chris
__________________

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  #5  
Alt 05.03.2010, 06:00
bieri bieri ist offline
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Registriert seit: 23.02.2010
Beiträge: 252
475 Danke in 239 Beiträgen
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Hallo Holger,

auch ich habe mein Boot letztes Jahr im November ohne Probefahrt gekauft. (lag schon im Winterlager)
Der Verkäufer hatte von sich aus angeboten, das ich einen Teil der Kaufsumme als Sicherheit zurückbehalte, falls etwas bei der Probefahrt im Frühjahr nicht in Ordnung ist.
Das fande ich ein faires Angebot und beide sich auf der sicheren Seite.

Gruß Ralf
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  #6  
Alt 05.03.2010, 06:37
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
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5.142 Danke in 2.067 Beiträgen
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Dann mal von meiner Seite her noch mein altes Mantra :

gerade beim Sportbootgebrauchtkauf heißt es Augen auf, nicht nur was Maschine und Zustand vom Boot betrifft, sondern auch bei Persenning und Verdeck, falls so etwas mit dabei ist.

Warum?

Weil heutzutage die kleineren Sportboote sehr günstig gehandelt werden. Da gibt es schon für 10 000.- sehr schöne trailerbare Boote.

Wenn aber z.B. das mitgelieferte Verdeck nicht passt (zerschlissen, Gestänge verbogen, nicht die Stehhöhe, die man haben will etcpp.), oder auch die Persenning am Ende ist, kannst du leicht nochmal ein Drittel der oben genannten Summe für die Neuanfertigung einplanen!

Das unterschätzen sehr viele!!!

Woher ich das weiß? Weil wir oft solche Anfragen haben, wo Boote sehr günstig gekauft werden und die Leute nicht bedacht haben, daß es für uns völlig egal ist, ob das Boot nagelneu oder uralt ist. Die Arbeit bleibt die gleiche, eher ist sie bei einem alten Boot noch aufwändiger

Deswegen mein Rat:
baut ALLES auf und kontrolliert es! und wenn es nicht passt, dann fragt VOR dem Kauf bei eurem Sattler nach, was eine Neuanfertigung kostet. Da kann sich schon der Kauf eines "teureren" Bootes lohnen, wenn da noch alles in Ordnung ist
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  #7  
Alt 05.03.2010, 12:48
Bernd66 Bernd66 ist offline
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Ort: Jena
Beiträge: 576
Boot: FAM
485 Danke in 221 Beiträgen
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Hallo,

mein Verkäufer hat mir von sich aus, wegen der Nichtmöglichkeit einer Probefahrt, ein Rückgaberecht bis Juni eingeräumt (ist ein Segelboot).

Bernd
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