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  #1  
Alt 08.10.2008, 19:36
Benutzerbild von Holger
Holger Holger ist offline
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Standard roter diesel

schaut mal hier

http://trans-ocean.org/

und dann die news anklicken

holger
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  #2  
Alt 08.10.2008, 21:22
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Holger Beitrag anzeigen
schaut mal hier

http://trans-ocean.org/

und dann die news anklicken

holger
Hallo Holger,
das steht auch so in der Zeitschrift Boote
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #3  
Alt 09.10.2008, 06:40
Benutzerbild von JCM
JCM JCM ist offline
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Boot: Contrast 33
1.381 Danke in 627 Beiträgen
Standard

Zitat:
Diese Ausnahmevorschrift wurde jetzt wie folgt geändert:
Ab sofort besteht eine Ausnahme von dem sog. Verwendungs- und Verbringungsverbot wenn die Verwendung von gekennzeichneten Energieerzeugnissen in privat genutzten Wasserfahrzeugen im Land der Betankung erlaubt ist und wenn sie im Hauptbehälter und/oder Reservebehältern bis 20 Liter (Mitgliedstaaten) bzw. bis 30 Liter (Drittländer) nach Deutschland verbracht werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Kraftstoffe im Ausland versteuert oder unversteuert bezogen werden.

Ist doch irgendwie an der Realität vorbei diese Regelung. Welche Yacht fährt denn mit so geringen Dieselmengen herum?

Grüße Jan
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  #4  
Alt 09.10.2008, 10:02
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
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5.921 Danke in 2.440 Beiträgen
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Moin,
nee, mit den 20 oder 30 Litern (je nach EU oder Drittland) sind nur die Mengen in den Reservebehältern gemeint. Im Hauptbehälter darf viel mehr drin sein. Geht auch aus der gesamten Verordnung so hervor. Und ich habe da praktische Erfahrung. Nur ist die deutsche Sprache schwer: mit und/oder konnte der Textverfasser des Ministeriums wohl nicht umgehen.
gruesse
Hanse
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