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  #26  
Alt 26.11.2010, 12:26
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
"Des Kaisers neue Kleider", was der Mensch braucht, das soll er haben, und er wird dafür auch bezahlen.
Eigendlich hätte alles ganz einfach sein können, ist es aber nicht, denn wir leben in Deutschland.
Was spräche denn dagegen, einfach allen Wassersportlern die Möglichkeit zu geben, ohne Funkschein entsprechendes Funkgerät für den Wassersport nutzbar zu machen?
Die Herde muß kontrolliert und getrieben werden, darum geht es.
Wer das braucht, soll es gern haben.
Ich hab mir den Funkverkehr beruflich jahrlang anhören müssen, wer diktiert mir das noch in Ausübung meiner Freizeit?
Funk ist ne feine Sache, solang er nicht kontrolliert wird.
Heut ist es ja schon so, das man was abbekommt, wenn man als Kennungsnächster nicht geholfen hat, nö, da mach ich nicht mit, ich lese auch keine "Bild" und muß im übrigen nicht alles wissen.
Fahren nach Sicht fetzt viel mehr.
Du bist für mich ein wahrer Held. Ich kenne zwar dein Revier nicht, aber warscheinlich ist es ein Kanal, auf dem du bei einem Problem mal eben aufs Ufer übersteigen kannst. Auf meinem Revier kann man das aber nicht, auch das Fahren nach Sicht ist so eine Sache, wenn außer Wasser nichts zu sehen ist (allerdings ist mir auch nicht ganz klar, was das Fahren/Navigation nach Sicht mit Funk zu tun hat). Wenn ich auf der Ostsee unterwegs bin, bin ich in der Regel sehr schnell aus der Handyreichweite heraus, da bleibt mir im Notfall eben nur der Funk oder Rauchzeichen, aber wer kann die schon ablesen. Ein Verzicht auf den Seefunk ist deshalb in meinen Augen schlicht unverantwortlich.
Und wie es ohne Kontrolle und Funkzeugnis zugeht, kannst du jederzeit auf den CB-Kanälen mithören, jetzt hält sich das private Gequatsche auf 16 jedenfalls noch in Grenzen,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #27  
Alt 26.11.2010, 12:49
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Moin,
die Verjährungfrist ist vier Jahre. Lies mal hier den Paragr. 6: http://www.gesetze-im-internet.de/fs...095800004.html
Gilt auch für Kosten der Fequenzzuteilung.
gruesse
Hanse
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  #28  
Alt 26.11.2010, 17:51
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Moin,

die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Darauf kommt dann noch die Verjahrungsfrist von drei Jahren, beginnend ab der Festsetzung.

Bei einem Bescheid von 2009 haben sie also Zeit bis 2013 festzusetzen, verjährt wäre dann erst mit Ablauf von 2016, aber das wäre wohl zuviel Wunschdenken.

P.S.: Bei mir ist der Kelch leider nicht vorübergegangen, Mittwoch im Briefkasten mit Zahlungsauffoerung zum 01.01.11
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (26.11.2010 um 18:06 Uhr)
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  #29  
Alt 26.11.2010, 18:33
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Moin,
hast ja recht, den Festsetzungskram hatte ich gar nicht gelesen. Nur die Verjährungsfrist (Zahlungsverjährung) ist trotzdem vier Jahre:

"(2) Der Anspruch auf Zahlung festgesetzter Beiträge verjährt nach vier Jahren (Zahlungsverjährung); mit der Verjährung erlischt die Forderung. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist."

Deswegen keine Sorge, auch die alten EMV-Beiträge werden uns noch abgeknöpft.

gruesse
Hanse
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  #30  
Alt 27.11.2010, 09:45
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didi610 didi610 ist offline
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hallo zusammen
habe meine zuteilungsurkunde diese woche bekommen.
mit rechnung zu bezahlen bis ende des jahres einmalig 130 euro.
ich also angerufen den meine kollegen haben nix bezahlt.
da wurde mir gesagt das die aussetzung vorbei sei und das alle die die letzten 4 jahre nichts bezahlt haben in den nägsten tagen eine rechnung bekommen.
kann man nur sagen die bundesnetzagentur will nur unser bestes.
gr
dietmar
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  #31  
Alt 27.11.2010, 10:03
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Hufi Hufi ist offline
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Na klasse, egal jedenfalls weis ich jetzt mehr. DANKE.

cu

Stefan
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  #32  
Alt 02.12.2010, 09:23
dmcm dmcm ist offline
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Moin,
also ich habe vor 1 Monat erstmalig eine Frequenzuteilungsurkunde bekommen...
Kostet 130 Euro...

HAb denBeitrag von Didi610 übersehen ;)
__________________
„Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben,

sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen.“
Lucius Annaeus Seneca
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  #33  
Alt 02.12.2010, 10:26
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Karlsson Karlsson ist offline
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ich habe im März meine Urkunde bekommen .. aber noch keine Rechnung.. na.. dann kommt sie bestimmt die Tage..
__________________

By Karsten
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  #34  
Alt 02.12.2010, 18:24
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didi610 didi610 ist offline
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hallo

ja mit dem bezahlen das gibt es auch erst seid 5 wochen wieder.
die nette dame meinte zu mir, ich soll froh sein die rechnung sofort bekommen zu haben.
die in den letzten 4 jahren keine bekommen haben bekommen sie zu weihnachten.
also frohe weihnachten.
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  #35  
Alt 02.12.2010, 18:43
Belem Belem ist offline
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Zitat:
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Die Herde muß kontrolliert und getrieben werden, darum geht es.
Wer das braucht, soll es gern haben.
Es geht vor Allem auch darum, wer die Kosten für die unvermeidlichen
Aktivitäten der Behörden (Bundesnetzagentur) trägt, der Bootseigner
oder der Steuerzahler. Die Zuteilung und die Verwaltung von Rufzeichen
und MMSIs muss nun mal durch eine zentrale Stelle erfolgen, die Weiter-
leitung an die ITU ebenfalls.

Was die Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge von etwas mehr als 20 Euro
pro Jahr beträgt (sie werden Jahr für Jahr centgenau kalkuliert), so kann
man in den entsprechenden Verordnungen nachlesen, wofür genau sie dienen.
Sie erfüllen darüber hinaus eine weitere Funktion, denn sie halten die Daten-
bestände der Bundesnetzagentur und der ITU aktuell. Man lese in den ein-
schlägigen Foren oder Mailinglisten z.B. die Klagen der US-Küstenfunker,
wo Änderungen durch Bootsverkauf oder Umzug/Tod des Bootseigners
über viele Jahre hinweg keinen Eingang in die amtlichen Unterlagen finden.

Belem
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  #36  
Alt 03.12.2010, 10:37
MrSmee MrSmee ist offline
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Hi zusammen,
habe letzte Woche die Frequenzzuteilungsurkunde für mein Funkgerät bekommen. Es lag die Rechnung für die Zuteilung dabei. Satte 130,- Euro.
Im Hafen habe ich gehört, dass jährlich um die 25,- anfallen, dass die das aber im Schnitt alle zwei Jahre dann zusammen belasten.
Rechnung wird also gewiss kommen...

Handbreit,
MrSmee
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