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-   -   Alter Anka soll modern werden! (https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=334826)

Stenzi 23.11.2024 09:24

Alter Anka soll modern werden!
 
HALLO und guten Tag,

Meine Frau möchte ihren Grundstückfund, aka einen alten DDR Anka, schick machen und mit einen E-Motor ausrüsten.
Ganz einfache Frage, bestimmt keine so einfache Antwort, wieviel kw darf dieser haben, damit man keinen Führerschein braucht. Soll ja nur zum fun sein und einen Führerschein mag sie nicht machen,...
Man sollte merken, daß ich sowas von keinen Plan habe von diesen Thema, wäre voll nett, wenn mir jemand a bissle helfen könnte.

Heimfried 23.11.2024 11:13

Hier hatte ich aus der nicht mehr gültigen Sportbootführerscheinverordnung zitiert.
Ich habe es gelöscht und meine Unterlagen aktualisiert.

supernasenbaer 23.11.2024 11:38

Generell sind bis einschließlich 15PS (11kW) führerscheinfrei zu fahren.
Je nachdem wo ihr fahren mlchtet kann es lokale Regelungen geben, die anders sind (Bodensee, Rhein (Edit: nein, am Rhein ist auch so), div. Stauseen..um nur nen paar Beispiele zu nennnen).


Wir hatten mal nen Ruderboot Typ Werlsee (das ist ebenfalls ein DDR-Boot und dem AnKa sehr ähnlich).
Ein Elektromotor mit 30lbs Schub bringt nen AnKa mit vier Personen auf rund 5km/h.
Ein Verbrenner mit vier PS schffts dann auf 7-8km/h bei vier Personen.

Man merkt also schin, dass so ein Boot kein Rennboot ist.

Hinweis: Alles über 3PS Motorisierung ist dann Anmeldepflichtig (das Boot bekommt dann einen Bootsausweis und ein Kennzeichen).

SommersprosseHH 23.11.2024 12:27

Bitte beachtet die seit Anfang 2023 geltende Grenze für E-Antriebe von 7,5KW Eingangsleistung.

https://www.dmyv.de/aktuelles/detail...cheinpflichtig

Auch wenn es für dieses Boot weniger relevant scheint.

Totti-Amun 23.11.2024 13:21

Zitat:

Zitat von supernasenbaer (Beitrag 5575778)
Generell sind bis einschließlich 15PS (11kW) führerscheinfrei zu fahren.
Je nachdem wo ihr fahren mlchtet kann es lokale Regelungen geben, die anders sind (Bodensee, Rhein, div. Stauseen..um nur nen paar Beispiele zu nennnen).

Auf dem Rhein gibt es keine anderslautenden Regelungen als die Höchstgrenze 15 PS (und für den SBF Binnen bis 20m).
Oder welche meinst du?

Grüße

Totti

kapitaenwalli 23.11.2024 16:18

Moin

Und jetzt mal unabhängig von der Führerscheinfrage hatte ich im alten (noch eingemauerten) Westberlin so eine ANKA mit 720 Watt E-Motor, was völlig als Motorisierung ausgereicht hat. Damals und heute führerscheinfrei.

Heimfried 23.11.2024 16:34

Zitat:

Zitat von SommersprosseHH (Beitrag 5575787)
Bitte beachtet die seit Anfang 2023 geltende Grenze für E-Antriebe von 7,5KW Eingangsleistung.

https://www.dmyv.de/aktuelles/detail/sportboote-mit-elektromotor-ab-75-kw-1020-ps-ab-dem-01012023-fuehrerscheinpflichtig

Auch wenn es für dieses Boot weniger relevant scheint.

Ich wusste nichts von dieser Änderung, sorry.

Danke für den Hinweis. Ich habe die Führerscheinverordnung in meinen Unterlagen auf den aktuellen Stand gebracht.

SommersprosseHH 23.11.2024 16:43

Zitat:

Zitat von Heimfried (Beitrag 5575837)
Ich wusste nichts von dieser Änderung, sorry.

Danke für den Hinweis. Ich habe die Führerscheinverordnung in meinen Unterlagen auf den aktuellen Stand gebracht.

Bin auch erst in diesem Frühjahr durch Zufall drüber gestolpert.
Dafür hätte ich mit Sicherheit behauptet, dass auf dem Rhein weiter die 5PS Grenze gilt.

Grüße

Christian

Brummer 23.11.2024 22:31

Moin,

habe die DIN jetzt nicht lesen können.
Aber bist du dir sicher das die Eingangsleistung gemeint ist ?

Motorleistung bei Bootsmotoren wird normalerweise an der Propellerwelle gemessen.
Wie sollte man diese auch sonst vergleichen.

Egal, wer diese schwachsinnige Regelung verzapft hat,
kann von Bootsantrieben keine Ahnung haben:wall::wall::wall:

ich regege mich ja schon wieder ab....:mrgreen:


Torsten

Zitat:

Zitat von SommersprosseHH (Beitrag 5575787)
Bitte beachtet die seit Anfang 2023 geltende Grenze für E-Antriebe von 7,5KW Eingangsleistung.

https://www.dmyv.de/aktuelles/detail/sportboote-mit-elektromotor-ab-75-kw-1020-ps-ab-dem-01012023-fuehrerscheinpflichtig

Auch wenn es für dieses Boot weniger relevant scheint.


SommersprosseHH 23.11.2024 22:50

Zitat:

Zitat von Brummer (Beitrag 5575871)
Moin,

habe die DIN jetzt nicht lesen können.
Aber bist du dir sicher das die Eingangsleistung gemeint ist ?

Motorleistung bei Bootsmotoren wird normalerweise an der Propellerwelle gemessen.
Wie sollte man diese auch sonst vergleichen.

Egal, wer diese schwachsinnige Regelung verzapft hat,
kann von Bootsantrieben keine Ahnung haben:wall::wall::wall:

ich regege mich ja schon wieder ab....:mrgreen:


Torsten

Hallo Torsten,

nein sicher bin ich mir nicht weil ich die Quelle nicht mehr finde. Die entsprechende DIN habe ich auch nicht zur Hand.
Die E-Motoren werden typischer Weise nach ihrer Stromaufnahme bezeichnet. Ein Epropulsion 6.0 nimmt zum Beispiel Recht genau 6000 Watt auf. Der Avator von Mercury geht hier wohl erstmalig einen anderen Weg. Dort ist die Bezeichnung 7.5 wohl auf eine Wellenleitung von 750watt zurückzuführen.

Grüße

Christian

supernasenbaer 24.11.2024 04:18

Zitat:

Zitat von SommersprosseHH (Beitrag 5575875)
Hallo Torsten,

nein sicher bin ich mir nicht weil ich die Quelle nicht mehr finde. Die entsprechende DIN habe ich auch nicht zur Hand.
[…]

Grüße

Christian


Soweit ich weiß gilt bei e-Motoren die Nennleistung (auch Dauerleistung oder S1 genannt), die bis einschl. 7,6kW führerscheinfrei gefahren werden darf.
Je nach e-Motortyp und Peripherie kann das bis zu dem vierfachen an Maximalleistung geben (für ca. 30 Sekunden)..

Gemessen wird dabei immer die Lleistung an der Propellerwellle.

Heimfried 24.11.2024 17:39

Eingangsleistung versus Ausgangsleistung
 
Da ich ja jetzt die aktuelle Version der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) auf meinem Rechner habe, traue ich mich, hierzu Stellung zu nehmen, ohne die genannte DIN zu kennen.

In der entsprechenden Regelung der SpFV (§ 5) ist die Rede von:
"... das zu führende Sportboot Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung ...".

"Nutzleistung" als Eingangsleistung bzw. Leistungsaufnahme zu verstehen, ist wohl kaum möglich. Außerdem gilt diese Formulierung sowohl für Verbrennungsmotoren als auch für Elektromotoren. Und bei Verbrennern weiß man in der Praxis nichts über die Leistungsaufnahme. Der Nutzen folgt ja auch schließlich aus dem Drehmoment mal Winkelgeschwindigkeit pro Zeiteinheit an der Abtriebswelle. Also die Leistung in mechanischer Form, auch wenn die gesetzliche Einheit Kilowatt sehr elektrisch klingt. (Die Kurzform ist übrigens kW, nicht KW und schon gar nicht Kw.)

Ich sprach absichtlich nicht von Propellerwelle, sondern von Abtriebswelle, was nach meiner Meinung die Abtriebswelle des Motors selbst ist und nicht das in der Regel folgende Getriebe mit Lagern etc. umfasst. Weil in der Verordnung von "Antriebsmaschine" die Rede ist, der rechtlich formelle Ausdruck für einen Motor und nicht vom "Bootsantrieb".

kapitaenwalli 25.11.2024 18:22

Moin Stenzi

Ungeachtet aller Oberlehrerhaften Ausführungen wirst Du mit max. 1000 W mit der Anka problemlos auch bei etwas Wind vorwärtskommen. Damit bleibst Du weit unter der Führerscheingrenze.


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