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  #1  
Alt 06.08.2004, 11:45
Benutzerbild von ventum
ventum ventum ist offline
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Standard "Meuterei"

Kapitän wurde an den Mast gefesselt

Aus Angst vor einer Geisteskrankheit ihres Kapitäns haben zwei britische Passagiere einer Yacht den Mann an den Mast gefesselt und sich dann per Hubschrauber retten lassen.
Vor der spanischen Küste habe der Kapitän der "Argo" Anzeichen von Verwirrtheit erkennen lassen, so die "Meuterer". Deshalb hätten sie den Mann überwältigt. Ein Schiff fuhr zur Yacht und holte den Kapitän ab. Er habe "klare Anzeichen von nervöser Erregung" gezeigt, hiess es.

(afp vom 05.08.04)


Mal abgesehen davon, dass ich als Skipper nach einem solchen Auftritt meiner Crew auch "Anzeichen von (nervöser) Erregung" gezeigt hätte ;) -
habt Ihr Euch schon mal mit dem Gedanken eines Aufstands gegen den Skipper auseinandergesetzt?
In der Berufsschif(f)fahrt gilt auf einem deutschen Schiff das Seemannsgesetz insbesondere die §§ 115 und 116. Danach ist das "Nichtbefolgen von Anordnungen" mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, der "Widerstand" mit FS bis zu 2 Jahren bedroht.
__________________
Gruss,
Helmut

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  #2  
Alt 06.08.2004, 11:51
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Standard Re: "Meuterei"

Zitat:
Zitat von ventum
Danach ist das "Nichtbefolgen von Anordnungen" mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, der "Widerstand" mit FS bis zu 2 Jahren bedroht.
Ich schlage eine einstweilige Erschießung vor, zumindest aber Erstechen mit einem spitzigen Taschentuch.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

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  #3  
Alt 06.08.2004, 11:52
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Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Standard Re: "Meuterei"

Zitat:
Zitat von ventum
...habt Ihr Euch schon mal mit dem Gedanken eines Aufstands gegen den Skipper auseinandergesetzt?
War bisher nicht nötig

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  #4  
Alt 06.08.2004, 13:30
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ventum ventum ist offline
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Ist klar, Markus...
War halt 'ne Steilvorlage...
__________________
Gruss,
Helmut

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  #5  
Alt 06.08.2004, 23:03
moin2000 moin2000 ist offline
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Bisher hat bei mir ein strenger Blick und manchmal eine erhöhte Lautstärke beim Wiederholen der Anweisung ausgereicht.
Das hört sich vielleicht lustig an, aber kann im Ernstfall überhaupt nicht lustig sein!

Gruß RAlf
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  #6  
Alt 07.08.2004, 07:13
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Was bin ich froh das ich keinen Mast habe (Ich meine mein Boot!). Aber das verlassen des Bootes mittels Hechtsprung ist schon öfters vorgekommen
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  #7  
Alt 09.08.2004, 00:12
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OK, Helmut,

was aber machst Du, wenn der Skipper z.B. anordnet, das Schiff zu versenken?

Mal abgesehen vom gesunden Menschenverstand gibt es dafür doch auch irgendwelche gesetzlichen oder andere offizielle Regelungen, die eine "Meuterei" dann erlauben, wenn nicht sogar vorschreiben.

Gruß
Tilo
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  #8  
Alt 09.08.2004, 06:28
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Standard Re: "Meuterei"

Zitat:
Zitat von ventum
Er habe "klare Anzeichen von nervöser Erregung" gezeigt, hiess es.
Upss,

erst Gestern hatte ich "klare Anzeichen von nervöser Erregung" .
Ich wurde aber zum Glück nicht gefesselt.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #9  
Alt 09.08.2004, 13:13
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Zitat:
Zitat von Tilo
...
was aber machst Du, wenn der Skipper z.B. anordnet, das Schiff zu versenken?

Mal abgesehen vom gesunden Menschenverstand gibt es dafür doch auch irgendwelche gesetzlichen oder andere offizielle Regelungen, die eine "Meuterei" dann erlauben, wenn nicht sogar vorschreiben.
In der nicht-berufsmässigen Schiffahrt gibt es keine gesetzliche Regelung für den Fall der "Meuterei" (weil das Seemannsgesetz eine Norm des "speziellen Arbeitsrechts" ist, kann das Gesetz nicht entsprechend angewandt werden).

Ein solcher "Crewaufstand" könnte aber eventuell als Nötigung (§ 240 StGB) strafbar sein.
Diese Nötigung ist aber nur dann als rechtswidrig) strafbar, wenn sie in Bezug auf den angestrebten Zweck als "verwerflich" anzusehen ist. Das wird retrospektiv in einer Gesamtwürdigung entschieden; in dem von Tilo genannten Fall würde man sicher keine Verflichkeit annehmen. Wahrscheinlich könnte man dann sogar von einem "rechtfertigenden Notstand" sprechen:


§ 34 StGB "rechtfertigender Notstand"

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Eventuell könnte es in Tilo's Fall sogar geboten sein, gegen den Skipper vorzugehen.
__________________
Gruss,
Helmut

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  #10  
Alt 09.08.2004, 13:56
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von ventum
Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut
Ist das ein Persilschein?

Anneke
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  #11  
Alt 09.08.2004, 15:32
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Zitat:
Zitat von Anneke
... Ist das ein Persilschein?
Ganz sicher speziell bei diesem Rechtsgut ("Ehre") nicht.

Entscheidend sind die Wertvorstellungen der Gesellschaft. Eine Verletzung der Ehre wird sicherlich kaum einen gravierenderen Eingriff in die Rechte anderer rechtfertigen.
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Gruss,
Helmut

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