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  #1  
Alt 30.09.2010, 13:17
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Sailman1975 Sailman1975 ist offline
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Standard Versicherungsfrage: Ankern und Mooringliegen auf eigene Gefahr?

Hallo alle zusammen,

ich hatte gerade mit einem Freund eine nette Unterhaltung und wir kamen aufs Ankers und das einige Bootsbesitzer nicht ankern können. Dabei erzählte er mir, das jeder Ankerlieger oder Mooringlieger das auf eigene Gefahr macht. Das heißt, wenn ich vor Anker liege und ein anderes Schiff das vor Anker oder an einer Mooring liegt, driftet auf mich drauf und beschädigt mein Schiff, dann hat der Verursacher den Schaden nicht zu bezahlen. Es zahlt meine Vollkasko (sofern vorhanden) oder ich selbst. In meinem Fall dann ich selbst, da ich keine Vollkasko habe. Er meinte auch es wäre ein weltweites Gesetz oder Übereinkommen, oder was auch immer.
Wisst ihr etwas darüber? Habt ihr vielleicht einen Link, wo das genau steht?

In seinem Fall driftete sein Boot auf ein anderes Boot, da seine Mooring gerissen war. An beiden Booten entstand ein Schaden und er meldete es seiner Haftpflichtversicherung. Diese schrieb ihm zurück, das sie für den Schaden nicht aufkommt, da jeder Anker oder Mooringlieger das auf eigene Gefahr macht. Er war genauso überrascht, wie ich jetzt auch.

Bin auf Eure Antworten gespannt.

Gruß
Ron
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  #2  
Alt 30.09.2010, 13:45
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Ich kann mir das zumindest für Deutschland nicht vorstellen.
Bin deshalb auch gespannt was die Versicherungsfachleute sagen.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 30.09.2010, 14:03
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ghaffy ghaffy ist offline
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Wenn dein Boot in mein Boot hineintreibt und mein Boot beschädigt, weil du schlecht geankert hast, der Anker rutscht, die Kette bricht etc., bist du mir gegenüber selbstverständlich in der Pflicht, den bei meinem Boot entstandenen Schaden zu ersetzen.

Um dafür gerüstet zu sein, schließt man üblicherweise eine Haftpflicht-Versicherung ab. Wenn deine Versicherung diese Situation in den Bedingungen ausschließt, dann würde ich die Versicherung wechseln.

Meine hat diesen Ausschluss jedenfalls nicht in den Bedingungen.

Zu Diskussionen kann allenfalls das Thema "Schwoikreis" führen, oder die Überwälzung der Haftpflicht auf den Bojen-/Mooring-Vermieter, die üblicherweise ausgeschlossen ist, wenn die Mooring-Kette bricht. Zumindest nach dt. Recht müsste man das vermutlich mal ausstreiten vor Gericht (falls es noch nicht geschehen ist), ob der Mooring-Vermieter sich einfach so aus der Verantwortung nehmen kann (worin besteht denn dann die Leistung, für die ich bezahle?). Auch die Frage, wie das ist, wenn ich nicht an Bord bin sondern im Restaurant, während was passiert, könnte Diskussionen auslösen.
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Gruss Andreas

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  #4  
Alt 30.09.2010, 14:13
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Sailman1975 Beitrag anzeigen
[..] Haftpflichtversicherung [..] schrieb ihm zurück, das sie für den Schaden nicht aufkommt, da jeder Anker oder Mooringlieger das auf eigene Gefahr macht. [..]
Für wessen Schaden kam die Versicherung nicht auf? Für den eigenen Schaden zahlt sie natürlich nicht.

Ansonste ist die Aussage, wonach Dein Freund "auf eigene Gefahr" stillag, exakt die Bestätigung der Haftungspflicht andern gegenüber, die Deinen Freund trifft. Und für genau diese Haftungspflicht ist er versichert!
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Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 30.09.2010, 14:24
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ansonste ist die Aussage, wonach Dein Freund "auf eigene Gefahr" stillag, exakt die Bestätigung der Haftungspflicht andern gegenüber, die Deinen Freund trifft. Und für genau diese Haftungspflicht ist er versichert!
Ne, die Haftpflichtversicherung meinte, dass der andere das auf eigene Gefahr macht und deshalb wohl keine Haftung seinerseits vorläge.

Kann ich mir aber nicht vorstellen. Wie immer im Schadenersatzrecht, sollte man genau wissen, wer, was, wann, wo gemacht oder unterlassen hat.

Ich kann mir nur vorstellen, dass ich nicht hafte, wenn ich am Anker hänge, und jemand in meinem Schwoikreis (wie oben beschrieben), ankert.

Wenn aber nachts mein Anker ausbricht, und ich durch die Bucht drifte und jemadn anderes abschieße, dann würde ich von einer Haftung meinerseits ausgehen. Bei einem plötzlich aufkommenden Sturm könnte man höchstens auf höhere Gewalt verweisen.
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  #6  
Alt 30.09.2010, 14:27
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Für den Schaden am anderen Boot, wofür sie ja eigentlich da sein sollte.

Beachtet bei der ganzen Sache bitte auch, das es im Ausland war, also nicht in Deutschland.

Ich kann mir das ja auch nicht vorstellen, aber ich glaube ihm.

Auf das Schreiben von der Versicherung hat er dort angerufen und nachgefragt, was passiert, wenn er in dem Land verklagt wird. Der Typ bei der Versicherung hat ihm erklärt, das die Versicherung in diesem Fall ihn vor Gericht vertritt und die Kosten dafür übernimmt. Also muß doch da etwas dran sein.

Gruß
Ron
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  #7  
Alt 30.09.2010, 14:28
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Die Haftpflichtversicherug zahlt immer dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Fehler begangen hat.
Hat er keinen Fehler begangen, zum Beispiel den Anker nach allen Regeln seemännischer Kunst gesetzt oder sein Boot im Hafen entsprechend angebunden, so zahlt seine Haftpflicht nicht, da er für den entstehenden Schaden nicht haftbar gemacht werden kann.
Gruß,

Jörg

Edit: Wenn die (nicht dem Bootseigner gehörende) Mooringleine oder -Kette gebrochen ist, so ist u.U. der Betreiber der Mooring haftbar.
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  #8  
Alt 30.09.2010, 14:56
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Das ist Krass, dann kommen wir jetzt an den Punkt, was ist richtiges Ankern!

Der Betreiber der Mooring bei meinem Freund hatte in einem Formblatt, das mein Freund unterschreiben musste beim Check-In, jede Haftung ausgeschlossen.

Also ist das so, wie mein Freund erzählt hat, nur das nicht jeder Anker lieger auf eigene Gefahr ankert, sondern das die Versicherung nur zahlt, wenn ein Fehler begangen wird, also z.B. die Mooring nicht richtig fest gebunden wird und sich die Mooringleine löst.
Richtig?
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  #9  
Alt 30.09.2010, 14:59
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Hallo Ron,

zu Deinem Beispiel fehlt die Erläuterung der näheren Begleitumstände.
Grundsätzlich ist man selbstverständlich für Schäden haftbar, die man anderen zufügt. Vorausgesetzt ist allerdings irgendeine Art von Verschulden (leichte Fahrlässigkeit reicht schon).
Ich gehe aber davon aus, dass es sich in dem Beispiel Deines Freundes um z.B. ein Unwetter (höhere Gewalt) handelte, bei dem sich das Boot trotz richtiger Vertäuung und Verankerung losgerissen hat. In diesem Fall trifft Deinen Freund kein Verschulden, da er ja unter normalen Umständen "alles richtig gemacht hat" und man sich gegen höhere Gewalt in der Regel nicht schützen kann.

In so einem Fall wäre die Aussage der Versicherung richtig.
Löst sich der Anker bei normalen, vorhersehbaren Bedingungen, oder reißt ein Seil aufgrund z.B. eines zu geringen Durchmessers oder Altersschwäche, wäre die Bootshaftpflicht leistungspflichtig (sofern er keinen Tarif mit individuellen Leistungsausschlüssen hat).

Anders wäre es, wenn er z.B. bei Windstärke 8 den Anker ausgeworfen hat und sich dann wundert, dass der Anker nicht hält. Das wäre wieder ein Verschulden seinerseits und somit auch ein leistungspflichtiger Schaden.

Grundsätzlich gilt bei Haftpflichtversicherungen: Kein Verschulden - keine Haftung.

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (30.09.2010 um 15:05 Uhr)
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  #10  
Alt 30.09.2010, 20:19
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Hallo,ich glaube mich von früher her an folgenden Ausschluß zu erinnern:"Unbemannt an offener Küste"!
Gruß Arno
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  #11  
Alt 30.09.2010, 20:29
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Hallo Arno,

"unbemanntes Stillliegen vor offener Küste" ist bei manchen Gesellschaften ein Ausschluss in den Kaskobedingungen. Solche Bedingungen sollte man allerdings auf jeden Fall vermeiden.

Hier handelt es sich aber um eine Ablehnung der Haftpflichtversicherung.

Gruß
Norman
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  #12  
Alt 01.10.2010, 00:58
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Hallo Norman,

danke für deine Erklärung.
Ja in dem Fall meines Freundes hatte er an sich alles richtig gemacht. Es kam ein Unwetter (also starker Wind) und die Mooring ist gerissen.

Aber was ist, wenn ich in einer Bucht ankere genügend Kette stecke und nach allen Regeln der Kunst ankere. Dann in der Nacht dreht der Wind und der Anker löst sich und ich drifte auf ein anderes Boot und beschädige es. In diesem Fall habe ich doch auch alles richtig gemacht.

Gruß Ron
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  #13  
Alt 01.10.2010, 05:32
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Wenn das passiert, dann hast du sicher nicht
Zitat:
nach allen Regeln der Kunst
geankert, denn der -User sowie jeder Zeitungsleser mit Brille weiß, dass es normal und zu erwarten ist, dass in der Nacht der Wind dreht.
Du hast eben nicht "alles richtig gemacht".

Damit war dein Verhalten zumindest fahrlässig und dein Haftpflicht lebt auf.

Das kommt aber auch an Land demnächst auf uns zu: Es werden tausende von Autofahrern und städtische Räumdienste vollständig und inbrünstig überrascht sein, wenn Ende November plötzlich und völlig überraschend unvorhersehbar und wie aus heiterem Himmel Schnee fällt ...
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Gruss Andreas

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  #14  
Alt 01.10.2010, 06:41
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Zitat:
Zitat von Sailman1975 Beitrag anzeigen
Aber was ist, wenn ich in einer Bucht ankere genügend Kette stecke und nach allen Regeln der Kunst ankere. Dann in der Nacht dreht der Wind und der Anker löst sich und ich drifte auf ein anderes Boot und beschädige es. In diesem Fall habe ich doch auch alles richtig gemacht.
Dass Wind nicht immer aus der selben Richtung kommt ist keine Überraschung, deshalb muss mit einem Drehen des Windes auch gerechnet und entsprechend Vorsorge getragen werden.
In diesem Fall liegt also ein Verschulden des Bootsführers vor und die Haftpflichtversicherung wäre leistungspflichtig.

Man muss bei Haftpflichtversicherungen, anders als bei anderen Versicherungssparten, immer selbst die Schuld, oder eine Mitschuld an dem Schaden tragen, damit geleistet wird.
Oft konstruieren die Versicherungsnehmer aus Schamgefühl die merkwürdigsten Schadenhergänge und Kettenreaktionen, nur um darzustellen, dass sie überhaupt nichts dafür konnten, dass der Schaden entstanden ist.
Aber genau das ist falsch, denn wenn sie wirklich nichts dafür konnten, sind sie auch für den Schaden nicht haftbar zu machen und dann würde auch eine Haftpflichtversicherung nicht leisten müssen.

Gruß
Norman
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  #15  
Alt 01.10.2010, 06:51
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Ich meine, dass dies ohnehin einer der meistunterschätzten Aspekte einer Haftpflichtversicherung darstellt:

Wenn mich nämlich kein Verschulden trifft und der vermeintlich Geschädigte klagt mich, muss ich den ganzen Klags- und Gerichtszirkus finanzieren, mit dem Risiko eines unsicheren Ergebnisses.

Ein entscheidender Teil der Haftpflichtversicherung ist neben dem "Befriedigen berechtigter Ansprüche" der zweiter Teil: "sowie die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen."

Die Haftpflicht hält mir daher in jeder Hinsicht den Rücken frei.
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Gruss Andreas

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