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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#61
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die fliegen ja nun auch eindeutig an einer Flaggenleine...übrigens, wenn ich mich recht erinnere an alte eemannschaft, war das Fahren der Flaggen am Besan für so getakelte Boote sowieso normal. Die hatten oben auf dem Besan sogar einen speziellen Flaggenstock der nach hinten ausbaumte, damit das Tuch auch schön richtig frei hing.
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#62
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![]() Zitat:
habt ihr "zur-see-fahrer" sorgen und das alles wegen einiger bunter lappen. le loup |
#63
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Manchmal gehe ich mit offenen Augen durchs Leben und dann fallen mir solche Sachen auf. Wenn wir alle schon richtig erwachsen wären, würden wir nicht sinnlos jedes Wochenende mit dem Boot Kreise fahren, sondern die Zeit sinnvoller verbringen
![]() Und die Frage nach ein paar Flaggen ist sicherlich genauso sinnvoll, wie die Frage nach dem optimalen Oberflächenpropeller der die schönste Wasserfontäne wirft. ![]() Gruß Gerrit |
#64
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![]() Wen es nicht interessiert, brauch es nicht zu lesen ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#65
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Regel 32 Begriffsbestimmungen (a) Der Ausdruck "Pfeife" bezeichnet eine Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne gegeben werden können und die den Anforderungen der Anlage III entspricht. Hilft das? Belem |
#66
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Ich hatte mal ein ähnlich gelagerten Fall. Bei mir ging es nicht um ein Wimpel, sondern um ein angeblich unrechtmäßig getragenes Abzeichen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Behörde hatte keinen Erfolg. Ein befreundeter Kripobeamter gab mir den Tipp eine Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen,die fachliche Qualifikation des aussagenden Beamten wird hier geprüft und nicht wie bei der Dienstaufsichtsbeschwerde das Verhalten des Beamten. Als ich dieses dann Tat, nahm die Genugtumswelle ihren Gang. Der Beamte mußte letztendlich eine 80 seitige Ausarbeitung über in Deutschland vorhandene abgeänderte und zur zivilen Nutzung freigegebene Hoheitszeichen und Landeswappen anfertigen. Und ich hatte es schriftlich, das das von mir getragene Abzeichen, gegen keine geltenden Vorschriften verstößt.
Achja, zur Sachverhaltsschilderung wurde ich vom Polzeioberrat eingeladen, weil mir vom Beamten eine Anzeige angedroht wurde, wenn ich das Bußgeld nicht vot Ort zahlen würde, diese Anzeige wurde aber auf der Dienststelle nie angelegt.Manchmal bekommt man auch Recht!! ![]() Gruß Frank |
#67
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![]() Zitat:
mööönsch, wat man als dummes stimmvieh alles wissen muss. von einer fachaufsichtsbeschwerde hab ich nie zuvor gehört. jeder unwichtige müll aus der zeit von 1939 bis 1945 wird mit aller gewalt in die hirne der armen schüler geprügelt - aber wirklich wichtige informationen werden an der institution des lernens für das leben nicht gelehrt. soweit zum thema politische (welt)kunde ein schelm ist, wer böses dabei denkt. kannste mal den formularkram für so eine beschwerde etwas präzisieren? le loup |
#68
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Fachaufsichtsbeschwerde=
Formloser Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Behörden. Mit der Fachaufsichtsbeschwerde werden Mängel einer Verwaltungsentscheidung bei der Fachaufsichtsbehörde (der übergeordneten Behörde) angezeigt, mit der Bitte der Änderung oder der Aufhebung der Entscheidung. Die übergeordnete Behörde muss über diesen Rechtsbehelf entscheiden. Eine Begründung der Fachaufsichtsbehörde ist hingegen nicht erforderlich. Musterbrief
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Charly |
#69
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Ist den nicht möglich einen "Vereins-/ Mitgliederausweis" als PDF in Netz zu Stellen ? Einfach nur um diese Theater mit der WaSchPo zu umgehen
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Wassersport ist nasser Sport "manchmal auch harter Sport" ![]() |
#70
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Na dann müssten wir erst mal einen Verein gründen, mit Gründungsmitgliedern, Satzung und Notar - das ist immerhin eine verbindliche Rechtsform. Das muss eingetragen werden ins Vereinsregister eines Amtsgerichts und (wenn keine Gemeinnützigkeit zuerkannt wird) müssen dann auch noch prüfbare Bücher geführt werden. Also ganz sooooooo einfach ist das.
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#71
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Ein Mitgliedsausweis - der rechtlich so ungefähr gar keine Bedeutung hätte - würde ja vielleicht reichen. Dass das Forum jetzt ein e.V. wird, um Diskussionen mit WaschPo-Beamten abzukürzen, wäre ja der Gipfel.
Ich freue mich jedenfalls auf die Diskussion - aber ich glaube, unsere Kanaler sind froh, wenn ich als Schiffsführer noch ohne fremde Hilfe aufrecht stehen kann, alles andere ist denen egal.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#72
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Na das mit dem Verein ist sicher ein zu großer Aufwand.
Den ![]() Vielleicht sollte man die WaSchPo einfach mal vorher darauf ansprechen, den eigentlich habe ich mit den Jungs keine schlechten Erfahrungen gemacht, ganz im Gegenteil...........kleine Kinder die sich so bei uns rumtreiben dürfen immer mit aufs Boot und sich umschauen....ohne Weste übrigens... ![]() Mal sehen was die dazu sagen, werde es dann berichten
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Wassersport ist nasser Sport "manchmal auch harter Sport" ![]() |
#73
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Nun macht mal halblang. Es ist doch nur einmal bisher geschehen, dass ein Entenpolizist die letzte Fortbildung ca. 1970 genossen hat.
Und soweit ich weiss, hat Tom noch nichts erhalten an amtlichen Zahlkarten oder ?
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#74
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Na, das Forum kann ja auch ein nicht rechtsfähiger Verein sein - der muss nicht eingetragen werden, muss keine Abschlüsse vorlegen (wäre mangels Mitgliedsbeiträgen und Gemeinnützigkeit ja auch sinnlos), und ließe sich formlos gründen.
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#75
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![]() Zitat:
ein Verein ist lauf gewisse Dauer angelegter Zusammenschluß mehrere Personen unter einem Gesamtnamen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke (Beck Rechtsberater, Vereine gründen). Dies trifft auf jeden Fall für die Mods und Initiatoren zu, die sind sicher ein Verein in diesem Sinne. Ein Eintrag ist keineswegs erforderlich.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#76
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![]() Zitat:
Hallo Thomas, noch ist nichts gekommen. |
#77
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Ich bin im Kegelverein. Auch nicht eingetragen. ![]() |
#78
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Hier der O-Ton -Auszug aus dem Leitfaden der Polizeihochschule
Da das Zusammenleben zwischen Bürger und Beamte nicht immer konfliktfrei verläuft, sollte man auch über die Möglichkeiten der Beschwerden und entsprechender Beschwerdeverfahren Bescheid wissen. In einem Behördensystem ist es wichtig, gewisse Spielregeln einzuhalten, damit man sich Gehör verschafft. Fachaufsichtsbeschwerde = Formloser Rechtsbehelf, mit dem das fachliche Verhalten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes gerügt wird mit dem Ziel, den Vorgang einer dienst- oder disziplinarrechtlichen Würdigung zu unterziehen. Adressat ist der Dienstvorgesetzte Dienstaufsichtsbeschwerde = Formloser Rechtsbehelf, mit dem das persönliche Verhalten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes gerügt wird mit dem Ziel, den Vorgang einer dienst- oder disziplinarrechtlichen Würdigung zu unterziehen. Adressat ist der Dienstvorgesetzte Formloser Rechtsbehelf Formlose Rechtsbehelfe führen nicht zu den Gerichten. Sie können daher in der Regel gleichzeitig und neben einem förmlichen Rechtsbehelf eingelegt werden. Man unterscheidet: Petition, Gegendarstellung, Fachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde Unterschieden wird zwischen einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Fachaufsichtsbeschwerde. Der Unterschied liegt darin, dass sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das persönliche Verhalten des Beamten richtet, während eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die inhaltliche Beurteilung gerichtet ist. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten würde man zum Beispiel einreichen, wenn dieser beleidigend wurde oder persönliche Daten an Dritte weitergegeben hat. Eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten würde man demgegenüber einreichen, wenn der Beamte bei der Verkehrskontrolle den Werkzeugkasten sehen will. Für den Beschwerdeführer ist es zunächst unerheblich, um welche Art der Beschwerde es sich handelt. Er kann alles getrost als "Dienstaufsichtsbeschwerde" bezeichnen. Wichtig ist nur das inhaltliche begehren. Inhaltlich muß aus der Beschwerde der genaue Sachverhalt ersichtlich sein. Was-wann-wo- wer. Bei der Fachaufsichtsbeschwerde noch zusätzlich der Hinweis, das mit der Beschwerde die fachliche Qualifikation einer Handlung oder Aussage des Beamten geprüft werden soll. Fachaufsichtsbeschwerden und sonstige Aufsichtsbeschwerden werden durch das fachlich zuständige Dezernat bearbeitet. Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid. Er muss auch begründet werden, wenn der Beschwerde stattgegeben wird. Dieser Bescheid ist aber kein Verwaltungsakt; er kann also auch nicht angefochten werden. Berechtigte Beschwerden kommen im Einzelfall in die Personalakte des Betroffenen. Falls sie für den Beamten ungünstig sind oder ihm nachteilig werden können, sind sie auf Antrag des Betroffenen nach drei Jahren zu entfernen und zu vernichten. Also wenn man wissen will ob der Wimpel rechtens ist oder nicht, einfach mit der Angabe wer-wann-wo-was, formlos um Würdigung der fachlichen Qualifikation bitten und man hat es schriftlich. Gruß Frank |
#79
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#80
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![]() Zitat:
Belem |
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