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  #76  
Alt 07.07.2004, 17:10
TomHH
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Nun macht mal halblang. Es ist doch nur einmal bisher geschehen, dass ein Entenpolizist die letzte Fortbildung ca. 1970 genossen hat.

Und soweit ich weiss, hat Tom noch nichts erhalten an amtlichen Zahlkarten oder ?

Hallo Thomas,

noch ist nichts gekommen.
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  #77  
Alt 07.07.2004, 17:54
Wolf
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
... Verein ist lauf gewisse Dauer angelegter Zusammenschluß mehrere Personen unter einem Gesamtnamen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke (Beck Rechtsberater, Vereine gründen).
Ein Eintrag ist keineswegs erforderlich.
Sowieso nicht.
Ich bin im Kegelverein. Auch nicht eingetragen.
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  #78  
Alt 07.07.2004, 18:36
Benutzerbild von securante
securante securante ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 09.07.2003
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 67
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Hier der O-Ton -Auszug aus dem Leitfaden der Polizeihochschule

Da das Zusammenleben zwischen Bürger und Beamte nicht immer konfliktfrei verläuft, sollte man auch über die Möglichkeiten der Beschwerden und entsprechender Beschwerdeverfahren Bescheid wissen.
In einem Behördensystem ist es wichtig, gewisse Spielregeln einzuhalten, damit man sich Gehör verschafft.

Fachaufsichtsbeschwerde = Formloser Rechtsbehelf, mit dem das fachliche Verhalten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes gerügt wird mit dem Ziel, den Vorgang einer dienst- oder disziplinarrechtlichen Würdigung zu unterziehen. Adressat ist der Dienstvorgesetzte

Dienstaufsichtsbeschwerde = Formloser Rechtsbehelf, mit dem das persönliche Verhalten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes gerügt wird mit dem Ziel, den Vorgang einer dienst- oder disziplinarrechtlichen Würdigung zu unterziehen. Adressat ist der Dienstvorgesetzte

Formloser Rechtsbehelf
Formlose Rechtsbehelfe führen nicht zu den Gerichten. Sie können daher in der Regel gleichzeitig und neben einem förmlichen Rechtsbehelf eingelegt werden. Man unterscheidet: Petition, Gegendarstellung, Fachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde


Unterschieden wird zwischen einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Fachaufsichtsbeschwerde. Der Unterschied liegt darin, dass sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das persönliche Verhalten des Beamten richtet, während eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die inhaltliche Beurteilung gerichtet ist. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten würde man zum Beispiel einreichen, wenn dieser beleidigend wurde oder persönliche Daten an Dritte weitergegeben hat. Eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten würde man demgegenüber einreichen, wenn der Beamte bei der Verkehrskontrolle den Werkzeugkasten sehen will. Für den Beschwerdeführer ist es zunächst unerheblich, um welche Art der Beschwerde es sich handelt. Er kann alles getrost als "Dienstaufsichtsbeschwerde" bezeichnen. Wichtig ist nur das inhaltliche begehren. Inhaltlich muß aus der Beschwerde der genaue Sachverhalt ersichtlich sein. Was-wann-wo- wer. Bei der Fachaufsichtsbeschwerde noch zusätzlich der Hinweis, das mit der Beschwerde die fachliche Qualifikation einer Handlung oder Aussage des Beamten geprüft werden soll.
Fachaufsichtsbeschwerden und sonstige Aufsichtsbeschwerden werden durch das fachlich zuständige Dezernat bearbeitet.
Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid. Er muss auch begründet werden, wenn der Beschwerde stattgegeben wird. Dieser Bescheid ist aber kein Verwaltungsakt; er kann also auch nicht angefochten werden.

Berechtigte Beschwerden kommen im Einzelfall in die Personalakte des Betroffenen. Falls sie für den Beamten ungünstig sind oder ihm nachteilig werden können, sind sie auf Antrag des Betroffenen nach drei Jahren zu entfernen und zu vernichten.

Also wenn man wissen will ob der Wimpel rechtens ist oder nicht, einfach mit der Angabe wer-wann-wo-was, formlos um Würdigung der fachlichen Qualifikation bitten und man hat es schriftlich.

Gruß
Frank
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  #79  
Alt 09.08.2004, 18:46
TomHH
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....
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  #80  
Alt 09.08.2004, 19:01
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von TomHH
Es geschehen noch Wunder auf der Elbe, am Samstag war wieder große Kontrolle mit 2 Booten die Elbe dichtgemacht und ordentlich kontrolliert und wie es kommen musste war ich natürlich auch mal wieder fällig.
Bitte entschuldige meine Neugier, aber wo genau war diese Kontrolle?

Belem
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  #81  
Alt 09.08.2004, 19:02
TomHH
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....
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  #82  
Alt 09.08.2004, 20:07
Segelwilly
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..und zu deiner Stadtflagge hamse nix gesacht? Die hört da nich hin...

Gruß Willy
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  #83  
Alt 09.08.2004, 20:08
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.916 Danke in 15.623 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Motorwilly
..und zu deiner Stadtflagge hamse nix gesacht? Die hört da nich hin...

Gruß Willy
Zitat:
Zitat von TomHH

Ich weiss das man die Hamburger Flagge eigentlich nicht über dem Adenauer fahren darf, aber das hat noch kein Beamter in irgendeiner Form beanstandet.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
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Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #84  
Alt 09.08.2004, 20:51
Segelwilly
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Zitat:
Zitat von Motorwilly
..und zu deiner Stadtflagge hamse nix gesacht? Die hört da nich hin...

Gruß Willy
Zitat:
Zitat von TomHH

Ich weiss das man die Hamburger Flagge eigentlich nicht über dem Adenauer fahren darf, aber das hat noch kein Beamter in irgendeiner Form beanstandet.
aha...
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  #85  
Alt 09.08.2004, 21:24
Benutzerbild von Fligh_High
Fligh_High Fligh_High ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 28.06.2004
Ort: Castrop-Rauxel
Beiträge: 28
0 Danke in 0 Beiträgen
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Habe heute noch mit unserer WaSchPo telefoniert, weil da so die eine odere andere Frage offen war, unter anderem auch was die Bootsbefeuerung betrifft........mhm, was soll ich sagen sie wusste keine Antwort Also meine Nummer notiert und siehe da, 5 Minuten danach schellte das Telefon und ein Beamter hat mit rede und Antwort gestanden.....stelle sich sogar raus das wir uns vom sehen kennen

Bei meiner Frage nach dem Wimpel hat er gesagt.....so lange er nicht wirklich anstössig ist, ist gegen einen solchen "Spasswimpel" nichts zu sagen.........


Meine meinung ganz allgemein zu unseren Beamten aus Wesel......wenn deren Kolegen auf der Strasse nur ein wenig so wären wie unsere WaschPo........man wäre das schön
__________________
Wassersport ist nasser Sport "manchmal auch harter Sport"
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  #86  
Alt 09.08.2004, 21:38
Guido-E
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Beiträge: n/a
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och, einfach hierdrauf klicken und ausdrucken.... was wollen die denn noch!?!

Aber die Idee mit den Ausweisen finde ich gut!!!

Ich nehme einen und bin dafür!
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