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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #21  
Alt 18.06.2004, 12:54
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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Uuuuaaaah, ich machs wie Markus, ich bleib inner Halle - oder muß ich da den Einlagerungsschein und den Standernichtverwendungsschein und ein Nichbenutzen des Flaggenzewrtifikates nachweisen

Mann -o- Mann was eine Bürokratie, bis auf die Lichterführung und alles was dazu dient auch andere vor einem zu Schützen ist der Rest doch - Sorry - Humbug.

Ich wursste gar nicht dass es einen Standerschein gibt (gibt's den wirklich?)

Da geh'n sie hin, die sauer verdienten Steuergelder :kopfschüttel:
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #22  
Alt 18.06.2004, 13:39
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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2.992 Danke in 2.108 Beiträgen
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Und die Flieger führen auch ein halbes Büro an Bord mit.
Bin mal gespannt, ob die sich noch melden.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #23  
Alt 18.06.2004, 15:00
Benutzerbild von ventum
ventum ventum ist offline
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Das ist doch wohl eine absolute Lachnummer!

Selbst bei eingehender Betrachtung der Materie:

-Sockenschuss oder Sonnenstich!
__________________
Gruss,
Helmut

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  #24  
Alt 18.06.2004, 15:24
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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4.687 Danke in 2.042 Beiträgen
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Bevor ich ertappt werde - muss ich den Aufkleber jetzt auch beim TÜV eintragen lassen? Aber eins muss man ihm lassen - Phantasie hat er.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #25  
Alt 18.06.2004, 16:16
Benutzerbild von Sonnensegler
Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Standard Re: Der Wimpel!

Zitat:
Zitat von TomHH
[...]
Vor mir stand jetzt ein Beamter, bei dem mir im ersten Moment auffiel das er ein paar Zähne zu wenig hatte, okay, kann ja mal passieren, [...]
Na, da haben die vor Dir Kontrollierten sich wohl auf keine verbalen Duelle eingelassen, sondern dem "Herrn" mal gleich gezeigt, wo der Hammer hängt ....
Dumm für ihn, aber manchen sei's gegönnt ...

Wimpelzeugnis für ein Wimpel
... und Du darfst auch die XXX Flagge führen, wenn das Boot dort registriert ist ... auch wenn Du Deutscher bist und dass dummerweisee [0:0] auch noch im Personalausweis steht ... würde da eher ein Eigentor gegen den Beamten pfeifen
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  #26  
Alt 18.06.2004, 17:01
Bossi Bossi ist offline
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Wenn man das alles so liest weiß man unweigerlich, das man es wieder einmal mit "Deutscher Behördenwillkür und Paragraphendschungel" zu tun hat.

Armes Deutschland!

Gruss
Bossi
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  #27  
Alt 18.06.2004, 20:00
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Wilfried2 Wilfried2 ist offline
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Hatten die Tümpelb..... eine verwaschene Aussprache, gerötete Bindehäute und einen unsicheren Gang?
Wilfried
__________________
Wilfried
Ich mag keine Knoten
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  #28  
Alt 18.06.2004, 20:05
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
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Hey Manfred,

da muss ich leider als alter "Seemannschafter" einhaken:

Drei Flaggen übereinander - egal welche und wo angebaumselt! - sind ein internationales NOTZEICHEN! Rechtlich und juristisch bindend. Da würde ich leider auf eine unbedingt verzichten.

Gruß - Ray
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  #29  
Alt 18.06.2004, 23:03
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balimara balimara ist offline
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Hallo Ray,

das ist mir nicht bekannt - ein internationales Notzeichen ???

wo steht das?
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Gruß Manfred
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  #30  
Alt 18.06.2004, 23:16
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Das mit den drei Flaggen lag mir auch im Sinn, hab ich aber eben in meiner Seemannschaft nicht gefunden - nur Ankerball über oder unter rechteckiger Flagge oder zusammengebundene Nationale

Anneke
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  #31  
Alt 18.06.2004, 23:17
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Ausserdem sind das 2 Wimpel und eine Flagge! , keine 3 Flaggen.
__________________
Gruß Manfred
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  #32  
Alt 18.06.2004, 23:24
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balimara balimara ist offline
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Und noch was, wenn Theo, mein Schweizer Freund an Bord kommt, kommt dazu noch die schweizer Gast-Flagge. Und bisher hat keine Entenpolizei was dazu gesagt.
__________________
Gruß Manfred
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  #33  
Alt 19.06.2004, 08:12
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray
Drei Flaggen übereinander - egal welche und wo angebaumselt! - sind ein internationales NOTZEICHEN! Rechtlich und juristisch bindend. Da würde ich leider auf eine unbedingt verzichten.
Ich kenne das als traditionelles Notzeichen auch so, aber nun würde mich
mal interessieren, wo das herkommt. Die heutigen Kollisionsverhütungs-
regeln kennen nur das Flaggensignal NC oder Ball über/unter viereckiger
Flagge. In meinem Budde/Koch, 16. Auflage von 1963, ist die Seestraßen-
ordnung und ihre Entwicklung seit 1953 dargestellt, und da finden sich die
drei Flaggen ebenfalls nicht unter Notzeichen, sondern bereits die heutigen
Signale, wobei Fallschirm-Leuchtraketen und das Wort Mayday erst nach
1953 dazukamen.

Kennt jemand eine Quelle für die drei Flaggen oder auch nur eine Fundstelle,
wo das mal erwähnt wird?

Belem
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  #34  
Alt 19.06.2004, 09:19
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Ray Ray ist offline
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Thema drei Flagenn (oder Wimpel):

Ich habe meine Literatur an Bord - fahre vielleicht heute hin und bringe die Infos mit.

Bis dann - ohne Not - aber mit Vorfreude auf den Super-Sommer!

- Ray
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  #35  
Alt 19.06.2004, 22:49
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Flobec Flobec ist offline
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Mit Vorfreude auf den was?? Sag bitte, daß Du was weißt, das ich nicht weiß und der Super-Sommer doch noch kommt....
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  #36  
Alt 19.06.2004, 23:38
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Ray Ray ist offline
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Tja, Flobec,

"Supersommer" heißt für mich nicht unbedingt schönes Wetter, sondern mit meiner lieben Familie ein paar Wochen segelnder Weise zusammen zu sein.
Erfahrungsgemäß (zum Beispiel 2002) ist im dänischen oder schwedischen Ländle das Wetter besser als bei uns. Darauf vertraue ich eben. Ansonsten freue ich mich auf viel Wind und abendliches Spielen, Quatschen und Kuscheln mit Frau und Töchtern ... (na ja, nur Tochter als Singular, weil die eine auf Austausch bis Januar in Paraguay ist *schnüfffff*).

.... das ist für mich Supersommer!

Natürlich, wenn das Wetter noch mediteran käme, wäre das natürlich kaum zu ertagen schön ...

Aber als Norddeutscher ist man wettermäßig nicht gerade verwöhnt!

Aber ich wünsche allen einen Superwettersommer!

Ray
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  #37  
Alt 21.06.2004, 13:00
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von gerrit
Ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit der WaschPo in Bremen.

1) Es gibt keine Pflicht Rettungswesten mitzuführen! Ausrüstungspflicht besteht auf Seeschiffahrtsstraßen (nicht Binnen) für Licht- und Schallsignale. Ab 12 Meter Länge zusätzlich zugelassene (vom BSH) Glocke *, 3 schwarze Bälle (2 für manövrierunfähig plus 1 für den Ankerlieger) , BSH zugelassene Pfeife (falls nicht zugelassen: bis zu 300 € Verwarnung plus Vorführung des Schiffes innerhalb von 4 Wochen ) und 2 rote Lichter (manövrierunfähig bei Nacht) . Diese beiden Lichter müssen nicht fest geführt werden sondern können auch fliegend (mit 12V Steckdose) gespeist werden.

Bei Seegerichtsverhandlungen sieht dies natürlich ganz anders aus (Regeln guter Seemannschaft etc.).

2) Seemännisch gibt es keine Wimpel sondern nur Stander und Flaggen.

Auf den meisten Gewässern müssen Boote gekennzeichnet werden. Amtlich, ADAC, DSV, Seeschiffahrtsregister etc. sind die verschiedenen Möglichkeiten. Auf wenigen Gewässern (in der Nähe von Bremen auf der Hamme) reicht es aus, wenn das Schiff an der Steuerbordsaling den Vereinsstander und an der Backbordseite den Verbandsstander führt. Damit der Kennzeichnungspflicht genüge getan ist, muß dann der Standerschein mitgeführt werden (wie sonst bei den anderen Booten auch die entsprechenden Unterlagen) um die Zugehörigkeit zu dem Verein nachzuweisen. Weitere Vorschriften gibt es zu den Standern nicht.

Tipp des Beamten: Die Verwarnung immer schriftlich zustellen lassen, weil:

Bei BAT (Bar auf Tatze) steht auf dem Wisch "Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht: 20 €" Dagegen kann man nichts mehr machen. Bei schriftlicher Zustellung muß der Paragraph nach dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde aufgeführt werden. Dann merken die Beamten dann spätestens im Amt, dass da irgend etwas nicht stimmt.
* hierzu hatte ich in einem anderen Thread schon mal dieses gepostet:

Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo,

habe gerade mal mit dem netten, freundlichen Herrn F. beim BSH telefoniert.

Also für Boote über 12 m ist ein vom BSH zugelassenes Schallsignal Pflicht.

Eine Glocke (mit mind. 20 cm Durchmesser) ist ( seit Sept. 2003) nicht mehr vorgeschrieben für Fahrzeuge bis 20 m Länge.
Glockentöne müssen bei unsichtigem Wetter von Ankerliegern abgegeben werden. Wenn man ankert und keine Glocke hat, sind Maßnahmen zu treffen wie sie gute Seemannschaft erfordert (z.B. andere Schallsignale, Kochtopf usw.)
__________________
Charly
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  #38  
Alt 29.06.2004, 10:42
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Nils Nils ist offline
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Puh, die Story war gestern bei uns zuhause Diskussionsthema. Ehrlich, wäre ich Wasserschutzpolyp, so wäre mir sowas in erster Linie schon zu albern. Auch finde ich das Statement okay, was um alles in der Welt die Polizei sich um Vereinsstander zu kümmern hat. Auch in meinen Augen nämlich: nix. Und Dreieckswimpel scheinen allgemein als Vereinsstander zu zählen, wenn ich das so lese... .
1999 bekamen wir mit unserer Leisure auf der Schlei auch im Vorbeifahren einen "Rat" der Wasserschutzpolizei. Wir hatten in der Saling eine billige Schleswig-Holstein Flagge mit Wappen hängen. Sollten wir bitte runternehmen, dürfen nur Amtsboote. Wir haben es gemacht, fanden es aber völlig albern. Denn daß eine Leisure 17 nicht staatlich (Zoll, Polizei, BGS, Fischereischutz) ist, dürfte klar sein. Egal, seitdem haben wir eine ohne Wappen (die natürlich teurer war, ist klar...).

Fragen: an BB darf ich führen, was ich will. An Strb nur Kreuzerflagge und Gastland?
Was ist DP07?
Wir haben den Nachweis, aber: wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß wir mit unserem über 30 Jahre alten Boot kontrolliert werden, ob die Mwstr bezahlt wurde? Ansonsten muß ich das mal kopieren und an Bord bringen.... .
__________________
Gruß
Nils
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  #39  
Alt 29.06.2004, 11:07
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moskito moskito ist offline
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Zitat:
Zitat von gerrit
Ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit der WaschPo in Bremen.

Ab 12 Meter Länge zusätzlich zugelassene (vom BSH) Glocke, 3 schwarze Bälle (2 für manövrierunfähig plus 1 für den Ankerlieger) , BSH zugelassene Pfeife (falls nicht zugelassen: bis zu 300 € Verwarnung plus Vorführung des Schiffes innerhalb von 4 Wochen ) und 2 rote Lichter (manövrierunfähig bei Nacht) . Diese beiden Lichter müssen nicht fest geführt werden sondern können auch fliegend (mit 12V Steckdose) gespeist werden.
mal ne Frage...was für ne Pfeife ist damit das Horn gemeint oder was
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  #40  
Alt 29.06.2004, 15:38
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gerrit gerrit ist offline
Commander
 
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Ja genau. Bei SVB wie folgt beschrieben: .... Aqua Signal Schallsignalalage entspricht diesen Bestimmungen. Technische Daten: Gewicht der Pfeife 3,5 kg Grundfrequenz 630 Hz, Schalldruckpegel > 120dB / Terz / 1m. 5,8 A Leistungsaufnahme etc.

Preis 599,90 Euro

Machen wir eine Sammelbestellung? Wer kann günstig ein zugelassene Pfeife besorgen?
Die portablen Fahrtstörungsanzeiger (rot über rot) steht auch noch auf meiner Einkaufsliste. Gibt es die konfektioniert zu kaufen?

Gruß Gerrit
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