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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 06.02.2010, 09:58
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
wobei die Preise dafür eine Frechheit sind
ab 5,- Euro. Ja...Das ist wirklich eine Frechheit.
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #52  
Alt 06.02.2010, 10:08
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dieter dieter ist offline
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wo....??
unter 15,- habe ich im Sommer letzten Jahres nichts gefunden !!
http://www.atu.de/pages/shop/artikel...73332S1080342T

edit: habe mal wieder gegoogelt... da hat sich ja preislich einiges getan... das ist ja schon wieder eine Frechheit !!

http://www.yatego.com/q,anh%E4nger,stecker,13,polig
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #53  
Alt 06.02.2010, 10:20
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Die Anschlüsse auf der Rückseite sollten lesbar beschriftet sein. Gute Zugänglichkeit der Kabelanschlüsse und guter Feuchtigkeitsschutz. Daher nicht nur nach Preis schauen. Hier ist wiedermal der Fachhandel empfehlenswert. Dort kannst du vor Kauf den Stecker begutachten.
__________________
MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #54  
Alt 06.02.2010, 11:00
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Hallo,
wie ist das eigentlich wenn mann eine Abnehmbare AHK nicht mehr ab bekommt????
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  #55  
Alt 06.02.2010, 11:14
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Akki Akki ist offline
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  #56  
Alt 06.02.2010, 11:18
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Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
Hallo,
wie ist das eigentlich wenn mann eine Abnehmbare AHK nicht mehr ab bekommt????
Dann ist es keine abnehmbare mehr
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #57  
Alt 06.02.2010, 12:10
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Flex

Das gibt doch immer so häsliche Brandflecken am Lack
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  #58  
Alt 06.02.2010, 12:16
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Rostlöser und Hammer, evtl. bisse mit Schweißbrenner anwärmen(nicht über 150°C Und nicht etwaige Kunststoffteile ankokeln...).Und danach richtig gangbar machen sonst gibts ne Solo Fahrt...
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---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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  #59  
Alt 06.02.2010, 12:18
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dieter dieter ist offline
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...da schrieb doch irgendjemand immer "nach fest - kommt ab "
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #60  
Alt 06.02.2010, 12:33
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Rostlöser und Hammer, evtl. bisse mit Schweißbrenner anwärmen(nicht über 150°C Und nicht etwaige Kunststoffteile ankokeln...).Und danach richtig gangbar machen sonst gibts ne Solo Fahrt...


Rostlöser und Hammer habe ich schon stundenlang probiert,
hatt nichts gebracht.
Schweißbrenner trau ich mich nicht ,könnte ja irgentwelche PVC oder Plastikteile im inneren der AHK beschädigen
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  #61  
Alt 06.02.2010, 13:20
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Dann Heißluftfön, da der Rostlöser dünner und aktiver wird durch Hitze..
Aber eben immer mit Bedacht.
Kennst du "Blaues Wunder" aber da musst du erst alles mit Bremsenreiniger Fett und ölfrei machen das es richtig wirkt..
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Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
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  #62  
Alt 06.02.2010, 15:57
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Wenn dir einer draufbrummt in seiner Dusselichkeit und du hast eine abnehmbare Kupplung nicht abgenommen zahlst du seine Stoßstange, den Wasser- und den Ölkühler und was weiß ich nicht für Gelumpe daß heil geblieben wäre wenn der Klauhaken nicht drangewesen wär

Mehr zählt für mich nicht.
Genau. Und wenn du sie abgemacht hast und es donnert einer drauf, zahlst du auch. Schließlich hättest du dich woanders hin stellen können

Wenn die abnehmbare das Nummernschild (teilweise) verdeckt, muss sie bei Nichtbenutzung abgenommen werden. Das ergibt sich aus der StVO, wonach das Kennzeichen nicht verdeckt werden darf. Feste müssen so montiert sein, dass sie das Kennzeichen nicht verdecken.
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  #63  
Alt 06.02.2010, 18:23
Benutzerbild von Laminator
Laminator Laminator ist offline
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Wenn die abnehmbare das Nummernschild (teilweise) verdeckt, muss sie bei Nichtbenutzung abgenommen werden. Das ergibt sich aus der StVO, wonach das Kennzeichen nicht verdeckt werden darf. Feste müssen so montiert sein, dass sie das Kennzeichen nicht verdecken.
[/quote]



Lach
Ich glaube bei geprüften Anhängerzugvorrichtungen
dürfte das schwer werden die in höhe des Kennzeichens
anzubringen. Du hst da Punkte angegeben wo die Kupplung montiert werden muß .(Anbauanleitung)
Da kannst du nicht einfach was abschneiden um das passend zu machen.
Das mit den 2 Steckdosen ist garnicht so verkehrt.
Das werde ich wohl auch mal in Angriff nehmen.
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§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #64  
Alt 06.02.2010, 18:29
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
nur mal so nebenbei, ich weiss nicht, wie es bei deinem Fahrzeug ist, aber es gibt Fahrzeuge, da darf man mit abnehmbarer Kupplung ohne Anhänger nicht fahren, d.h. ist kein Anhänger dran, muss die Kupplung abgenommen werden (hängt irgendwie mit demNummernschild zusammen) ... mach dich da mal kundig...., denn dann bist du mit einer starren Kupplung besser dran ..
Hallo Dieter,

ich habe das gleiche Problem bei meinem Neuen und wegen der abnehmbaren AHK nachgeforscht.

Meine Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt :

Sehr geehrter Herr Rink,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Hierzu können wir Ihnen auch keine Auskunft erteilen. Dies müßte aus der Betriebserlaubnis hervorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24
Die Online-Versicherung





Aus der Betriebserlaubnis geht nichts hervor, aus der ABE ebenfalls nichts.
Die Polizei hat nur mit den Schultern gezuckt.

Wo also bitte, hast Du Deine Information her ??
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #65  
Alt 06.02.2010, 18:51
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Genau. Und wenn du sie abgemacht hast und es donnert einer drauf, zahlst du auch. Schließlich hättest du dich woanders hin stellen können

Wenn die abnehmbare das Nummernschild (teilweise) verdeckt, muss sie bei Nichtbenutzung abgenommen werden. Das ergibt sich aus der StVO, wonach das Kennzeichen nicht verdeckt werden darf. Feste müssen so montiert sein, dass sie das Kennzeichen nicht verdecken.
Die abnehmbare AHK sollte man bei Nichtgebrauch abnehmen,
da sie laut §30 StVZO eine vermeidbare Gefährdung darstellt,
woraus im Schadenfall eine Mitschuld erwachsen kann.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.

Geändert von checki (06.02.2010 um 19:09 Uhr)
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  #66  
Alt 06.02.2010, 19:09
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen

Aus der Betriebserlaubnis geht nichts hervor, aus der ABE ebenfalls nichts.
Die Polizei hat nur mit den Schultern gezuckt.

Wo also bitte, hast Du Deine Information her ??
hat mir vor kurzen ein Fahrlehrer erzählt.... meinte aber dazu, dass dies in der Praxis wenigen bekannt und meist nicht beachtet wird,

sollte nur ein Hinweis sein, um ein evtl. Problem zu vermeiden
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servus
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  #67  
Alt 06.02.2010, 19:33
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Mein Dekraprüfer will die AHK (abnehmbar) bei der HU auch immer abgebaut sehen-manchmal ein Problem, weil die nach Jahren oftmals sehr schwer weg zu machen ist. Begründet wird das immer mit der Sicht aufs Kennzeichen und unnötige Gefährdung.

Hier mal ein Stellungnahme vom ADAC dazu.


http://www.freesoft-board.to/2867381-post13.html
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #68  
Alt 06.02.2010, 19:41
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Balu2000 Balu2000 ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Die abnehmbare AHK sollte man bei Nichtgebrauch abnehmen,
da sie laut §30 StVZO eine vermeidbare Gefährdung darstellt,
woraus im Schadenfall eine Mitschuld erwachsen kann.
http://www.stvzo.de/stvzo/B2.htm#30
Kann dort nix draus lesen
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MfG Roland

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  #69  
Alt 06.02.2010, 19:47
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
http://www.stvzo.de/stvzo/B2.htm#30
Kann dort nix draus lesen
In Punkt 1 ist die vermeidbare Gefährdung, auf die sich ggf. der gegnerische Anwalt beruft, erwähnt.(siehe auch Barracudas link)
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Jörg

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  #70  
Alt 06.02.2010, 19:54
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
In Punkt 1 ist die vermeidbare Gefährdung, auf die sich ggf. der gegnerische Anwalt beruft, erwähnt.(siehe auch Barracudas link)

Dann mußt du auch Außenspiegel anklappen und Antenne einfahren.
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MfG Roland

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  #71  
Alt 06.02.2010, 20:01
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Dann mußt du auch Außenspiegel anklappen und Antenne einfahren.
Wenn Du meinst, mach auch das.
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Gruß aus Berlin
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  #72  
Alt 06.02.2010, 20:21
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Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
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Vielleicht ist es doch ne Starre ??
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  #73  
Alt 06.02.2010, 21:01
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
hat mir vor kurzen ein Fahrlehrer erzählt.... meinte aber dazu, dass dies in der Praxis wenigen bekannt und meist nicht beachtet wird
Mein Schwieso hat ne eigene Fahrschule und dem ist nichts bekannt, daß es da eine gesetzliche Vorschrift gibt.

Daß viele diesbezügliche Gerüchte im Umlauf sind weiß ich ja, wie man hier auch wieder mal lesen kann, aber niemand - absolut niemand kann es sicher darlegen, daß man die abnehmbare auch wirklich abnehmen muß, wenn man nicht im Hängerbetrieb fährt !
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Gruß Fred
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  #74  
Alt 06.02.2010, 21:38
Hendrik Hendrik ist offline
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Na dann gibt es wahrscheinlich auch keine Vorschrift, die genau dies regelt.

Bleibt nur der Punkt mit der vermeidbaren Gefährdung.

Das ist vermutlich vom Einzelfall und dem Richter abhängig, oder?

Um der Frage weiter auf den Grund zugehen helfen dann wohl nur Musterurteile.
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Gruß

Hendrik

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  #75  
Alt 06.02.2010, 21:39
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Laminator Laminator ist offline
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Standard Fred

Fred hat da schon recht.
http://www.motor-talk.de/forum/muss-...03.html?page=1 (Seite 2 Beitrag 10)
Also Nummernschild verdeckt: AHK abnehmen.
Das Andere ist Versicherungsrechtlich begründet.
Wie hier schon geschrieben Schadenminderungspflicht.
So hab ich das er googelt.
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