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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.04.2010, 08:06
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Habe in den einschlägigen Threads hier nichts abschliessendes gefunden.
Wer weiss wo ich diese CE speziell für den Bootsbereich finde?

Unser zuständiges WSA möchte das Boot Bj. 90 nicht ohne CE anmelden.
Grund: das Boot lief bisher an der Ostsee, war logischerweise nicht registriert.
Unser WSA behandelt dies nun als Einführung in den europ. Wirtschaftsraum nach 1998.

Durch zwei Anrufe bei anderen WSA´s konnte ich erfahren, dass dies
nicht von allen so streng gehandelt wird.
Eine Abnahme für CE würde zwischen 1000 -1500 Euro kosten.

Geht es definitiv nach "in Verkehr bringen nach dem 15.6.1998" oder nach
dem Baujahr?
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  #2  
Alt 17.04.2010, 08:16
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Habe in den einschlägigen Threads hier nichts abschliessendes gefunden.
Wer weiss wo ich diese CE speziell für den Bootsbereich finde?

Unser zuständiges WSA möchte das Boot Bj. 90 nicht ohne CE anmelden.
Grund: das Boot lief bisher an der Ostsee, war logischerweise nicht registriert.
Unser WSA behandelt dies nun als Einführung in den europ. Wirtschaftsraum nach 1998.

Durch zwei Anrufe bei anderen WSA´s konnte ich erfahren, dass dies
nicht von allen so streng gehandelt wird.
Eine Abnahme für CE würde zwischen 1000 -1500 Euro kosten.

Geht es definitiv nach "in Verkehr bringen nach dem 15.6.1998" oder nach
dem Baujahr?
Es geht definitiv nach dem "in den Verkehr bringen", aber du kannst es bei jedem beliebigen WSA anmelden, im Gegensatz zum KFZ!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 18.04.2010, 08:52
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Habe in den einschlägigen Threads hier nichts abschliessendes gefunden.
Wer weiss wo ich diese CE speziell für den Bootsbereich finde?

Unser zuständiges WSA möchte das Boot Bj. 90 nicht ohne CE anmelden.
Grund: das Boot lief bisher an der Ostsee, war logischerweise nicht registriert.
Unser WSA behandelt dies nun als Einführung in den europ. Wirtschaftsraum nach 1998.

Durch zwei Anrufe bei anderen WSA´s konnte ich erfahren, dass dies
nicht von allen so streng gehandelt wird.
Eine Abnahme für CE würde zwischen 1000 -1500 Euro kosten.

Geht es definitiv nach "in Verkehr bringen nach dem 15.6.1998" oder nach
dem Baujahr?
hallo ralf,

mein boot war auch ohne zulassung auf der ostsee unterwegs. keine papiere nix. bj. unbekannt.

habe es dieses jahr bei dem wsa aschaffenburg auf dem postweg angemeldet. kannst du als pdf bei denen runterladen.

hab in den anmeldebogen bj. ca 1980 reingeschrieben. mittlerweile hab ich rausgefunden das es wohl ca. 85 ist. es gab überhaupt keine probleme und keine frage nach ce bzw. konformitätserklärung.

schick denen ihre formulare. kaufvertrag / eigentumsnachweis boot und motor und was die haben wollen beifügen. 20 euro in bar anhängen. hinterlasse in jedem fall e-mail und tel. für evtl rückfragen und schreib dazu das die 2 euro wechselgeld für die kaffeekasse sind.

dann sollte es so wie bei mir reibungslos funktionieren.

falls mich jemand mal fragen sollte wo das typenschild im boot ist, war der aufkleber leider da wo nun die lenkung sitzt.

eigentlich sind die vom wsa sehr hilfsbereit. ich hatte damals angerufen und die dame hat mir die pdf innerhalb 2 minuten gemailt.

die haben mich sogar angerufen weil noch ne frage zum motor war und mir das kennzeichen schon mal mitgeteilt. fand ich cool.

meinen dank ans wsa aschaffenburg.

gruß feivel
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  #4  
Alt 18.04.2010, 22:15
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Hallo alaska,
die WSA´s können da fast machen was sie wollen,
wenn du einen Kaufvertrag von einem Vorgänger hättest könntest du beweisen daß das Boot schon länger in Verkehr gebracht war,

wenn du bei einem anderen WSA keinen Erfolg hast, würde ich das Boot in NL anmelden, das ist recht leicht und gilt dann als in der EU in Verkehr gebracht,
dann können die WSA´s später keinen Ärger mehr machen


mit dem WSA Duisburg/Meiderich habe ich schon mehrfach sehr gute Erfahrungen gemacht (falls dir das weiter hilft)
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #5  
Alt 18.04.2010, 22:19
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Hi !

Ich habe zur Zeit das gleiche Problem .. ein 2001er Bombard Tropic 305 soll angemeldet werden - leider keine COC-Papiere. Laut WSA Minden brauche ich die aber zwingend.

Ist hier zufällig ein Zodiak/Bombard Händler anwesend und kann mir die COC-Papiere organisieren ??

Gruß, Jörg

Geändert von L0B0 (18.04.2010 um 22:32 Uhr)
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  #6  
Alt 18.04.2010, 22:27
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Hallo,

ich hatte ja lange nachgeforscht und am Ende beim DMYV angerufen und dort kompetente Auskunft erbeten. Dort wurde mir eindeutig gesagt, das definitiv das "in Verkehr bringen" zählt und nicht das Bj.
Ich weiß aber aus erster Hand, das die WSA`s es sehr unterschiedlich händeln und viele Sachbearbeiter es auch nicht genau wissen, daher kann man mit der Anmeldung klappt aber was mit Versicherung/Weiterverkauf ist, kann ich nicht beurteilen.

Für mich war nur klar: Kein CE - Kein Kauf
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Denny

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  #7  
Alt 18.04.2010, 22:37
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Die haben doch eine Vollmeise.
Die können doch keine CE verlangen für Boote die keine brauchten.

Wenn das nicht so langwierig wäre, würde ich den Verein verklagen.
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  #8  
Alt 18.04.2010, 22:44
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Die haben doch eine Vollmeise.
Mein Reden. Eine 3m-Gummipelle mit 5 PS Motor, da wird ein Film von gedreht.

Ist ja auch nicht gerade so dass Bombard eine Hinterhofmarke wäre.

Nuja, stellt sich nach wie vor die Frage: woher bekommen wir die CE-Papiere !? Ich hab schon 2 Zodiak/Bombard-Händler angeschrieben, bisher keine Reaktion.

Seit letztem Wochenende wissen wir auch was eine kleine Proberunde ohne Anmeldung mit besagter Gummipelle kostet: rund 300 Euro.

Gruß, Jörg
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  #9  
Alt 18.04.2010, 22:46
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Holt euch doch ein Wechselkennzeichen.
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  #10  
Alt 18.04.2010, 22:46
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Also....grundsätzlich gilt...
Boote..welche vor 1998 in Verkehr gebracht wurden...benötigen keine CE Bescheinigung. Es reicht zur Identifikation die Motornummmer und ein Eigentumsnachweis....Kaufvertrag o.ä.
Gruß
Thosten
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  #11  
Alt 19.04.2010, 07:22
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Zitat:
Zitat von Raffi1963 Beitrag anzeigen
Also....grundsätzlich gilt...
Boote..welche vor 1998 in Verkehr gebracht wurden...benötigen keine CE Bescheinigung. Es reicht zur Identifikation die Motornummmer und ein Eigentumsnachweis....Kaufvertrag o.ä.
Gruß
Thosten

Richtig. Boote, die nach dem 15. Juni 1998 erstmal in der EU ....... in Betrieb genommen werden, benötigen die CE. Habe letzes Jahr mein C4 Bj. 1993 problemlos am Bodensee angemeldet. CE hatte ich auch keine.

Gruß Axel
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  #12  
Alt 19.04.2010, 08:21
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Hi !

habe mittlerweile eine erste Antwort bekommen.. Man kann über Zodiac/Bombard-Händler eine neue CE-Konformitätserklärung anfordern.

Kostet rund 96 Euro und soll zwei Wochen dauern.

Gruß, Jörg
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  #13  
Alt 19.04.2010, 08:27
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Hallo Jörg,

na dann ist ja wenigstens dein Problem gelöst, Glückwunsch dazu .
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  #14  
Alt 19.04.2010, 08:35
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Habe gerade nochmals mit dem WSA telefoniert.
Der Sachbearbeiter von heute sieht das etwas anders als
der mit dem ich am Freitag telefoniert habe.
Ich glaube wir haben einen Weg gefunden.
Bin mal gespannt ob das klappt und berichte bei Erfolg.
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  #15  
Alt 19.04.2010, 09:37
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Habe gerade nochmals mit dem WSA telefoniert.
Der Sachbearbeiter von heute sieht das etwas anders als
der mit dem ich am Freitag telefoniert habe.
Ich glaube wir haben einen Weg gefunden.
Bin mal gespannt ob das klappt und berichte bei Erfolg.
hallo ralf,

kann ich auch nur empfehlen. anrufen und ansprechpartner notieren. so hab ich es ja auch gemacht und es gab überhaupt kein problem. am besten noch so memo an denjenigen schicken und sich reichhaltig für die hilfe bedanken.

das erinnert mich immer an einen freund der am motorrad ne fussrastenanlage in frankfurt eintragen wollte. gutachten dabei etc. no way in ffm. ist er nach mannheim mit dem gleichen thema. war kein problem mit stempel auf papier.

frag mich eh immer wo das problem ist ein boot bissl älter zu machen. die meissten kleineren haben doch sowieso kein typenschild. mein boot ist jetzt lt. papiere etwa um zusätzliche 5 jahre gealtert. kann ich mit leben, denn es fährt genauso gut oder schlecht.

hatte nun 4 boote und kein einziges hatte ne typenbezeichnung oder irgendein hinweis im boot um was es sich eigentlich handelt. motornummer ende.

wird ja auch so bei einem boot nicht gehandhabt wie bei einem kfz mit fahrgestellnr. usw. die baunr. meines zweiten bootes steht im kaufvertrag und ist wohl frei erfunden. im boot kein hinweis auf irgendwas. trotzdem kein problem bei der anmeldung.

wenn hier lese für eine ce / konfirmitätsbescheinigung knapp 100 euro aufzurufen empfinde ich schon für frech. wohl ein grund mehr ein solches boot nicht zu erwerben. für mein zweites boot hab ich die ce von 15 auf 35 ps vom hersteller angefragt und diese für 0 euro per post erhalten.

die aussage des herstellers... kein thema haben wir schon 50 ps rangehängt, geht.

wo ein wille ist, ist auch ein gebüsch und wenn nicht musst du eins pflanzen.

viel erfolg wünsche ich dir.

gruß feivel
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  #16  
Alt 22.04.2010, 09:03
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Standard Ergebnis

Wir haben am Montag nochmals telefoniert und wie bereits erwähnt, hat
dieser Mitarbeiter dies bei weitem nicht so strikt gesehen.
Eine Email in der ich mitteilte, dass das Boot bisher registrierungsfrei
auf der Ostsee unterwegs war und den Heimathafen benannt, reichte
für die Erteilung eines Kennzeichens.
__________________
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  #17  
Alt 22.04.2010, 09:15
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Wir haben am Montag nochmals telefoniert und wie bereits erwähnt, hat
dieser Mitarbeiter dies bei weitem nicht so strikt gesehen.
Eine Email in der ich mitteilte, dass das Boot bisher registrierungsfrei
auf der Ostsee unterwegs war und den Heimathafen benannt, reichte
für die Erteilung eines Kennzeichens.
na also, geht doch.

viel spaß beim düsen.

gruß feivel
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  #18  
Alt 23.04.2010, 00:45
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Zur Klarstellung

Warum CE-Klassifizierungen?

Düsseldorf (SP) Gemäß der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG müssen seit 16.6.1998 alle Sportboote, die innerhalb der Europäischen Union erstmalig "in Verkehr gebracht" werden, zertifiziert und CE-gekennzeichnet sein bzw.
werden. Diese Sportboot-Direktive will nicht dem Betreiber vorschreiben, unter welchen Bedingungen er sein Fahrzeug benutzen darf, sondern will lediglich dem Käufer eines Boots einen Hinweis geben, für welche Beanspruchungen sein Boot gebaut worden ist.

Boote ohne CE-Kennzeichen, die bis zum 16.06.1998 innerhalb der Europäischen Union in den Handel gelangt sind, gelten als vor dem
Stichdatum "in Verkehr gebracht" und können ohne weitere Beschränkung weiter verkauft werden.
Allerdings sollte der Händler den Kunden
auf diesen Umstand hinweisen, da er bei Neubooten die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung erwarten kann. Unterbleibt der Hinweis, so kann
der Kunde Wandlung des Kaufvertrags verlangen.

Gebrauchtboote, die in einem Drittland hergestellt (beispielsweise den USA) und vor dem 17.06.1998 nie offiziell in die Europäische Union
eingeführt wurden, können nicht mehr ohne CE-Kennzeichen in der EU verkauft werden.


Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten. EU-Richtlinien gemäß Art. 95 EU-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen". Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich). Eine CE-Kennzeichnung ist verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Quelle germanischer lioyd und Bundesverband Wassersportwirtschaft

CE-Klassen für Boote - die Auslegungskategorien

Auslegungskategorie Windstärke signifikante Wellenhöhen
A - Hochsee über 8 über 4
B - außerhalb
von Küstengewässern bis einschließlich 8 bis einschließlich 4
C - küstennahe Gewässer bis einschließlich 6 bis einschließlich 2
D - geschützte Gewässer bis einschließlich 4 bis einschließlich 0,5
Ergo kann sich die WSA auch nicht dagegen sträuben und es muss zugelassen werden.

Die CE-Klassifikationen für Yachten und Boote

Das sind die CE-Auslegungskategorien für Sportboote bis 24 Meter

A - HOCHSEE:
Ausgelegt für ausgedehnte Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke über 8 (Beaufort-Skala) und signifikanten Wellenhöhen über 4 m auftreten können und die diese Boote weitgehend aus eigener Kraft bestehen können.

B - AUSSERHALB VON KÜSTENGEWÄSSERN: Ausgelegt für Fahrten ausserhalb von Küstengewässern, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 8 und Wellenhöhen bis einschließlich 4 m auftreten können.

C - KÜSTENNAHE GEWÄSSER: Ausgelegt für Fahrten in küstennahen Gewässern, grossen Buchten, Flußmündungen, Seen und Flüssen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m auftreten können.

D - GESCHÜTZTE GEWÄSSER: Ausgelegt für Fahrten auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,5 m auftreten können.

CE-Überprüfung
Neben der Überprüfung der ISO- und CE-Anforderungen beinhaltet das Zertifizierungsverfahren bei Segel und Motoryachten unter anderem die besonders stark beanspruchte Teile wie die Kielverbindungen zum Ballast und zum Rumpf , die Rumpf-Deck-Verbindungen, das Ruder und seine Aufhängung sowie die Mastunterbauten und die Rüsteisen. Bei Motoryachten wird besonderer wert auf die Überprüfung der Ruder- und Antriebsanlagen, der Maschine und ihre Aufhängung sowie der elektrischen Anlagen gelegt.

Quelle www.germanlloyd.org

Und noch eine wichtige Quelle, da hier sehr gut die Handhabung von Gebrauchtbooten beschrieben wird: http://bwvs.de/index.751.1.html
Gruss
Klaus

Geändert von DolceVita (23.04.2010 um 00:53 Uhr)
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  #19  
Alt 23.04.2010, 05:16
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Zitat:
Zitat von DolceVita Beitrag anzeigen
Und noch eine wichtige Quelle, da hier sehr gut die Handhabung von Gebrauchtbooten beschrieben wird: http://bwvs.de/index.751.1.html
Gruss
Klaus
Die Quelle stammt vom 15.08.1998. Das eine oder andere hat sich da zwischenzeitlich schon geändert.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #20  
Alt 26.04.2010, 06:56
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Holt euch doch ein Wechselkennzeichen.
...das is ja mal n super tip!
1. Wechselkennzeichen gibt es nur für Händler mit Gewerbeschein
2. Wechselkennzeichen sind nur für Probe- und Vorführfahrten

...die allumfassende Frage ist nicht wie bekomm ich eine CE sondern wieviel kriminielle energie steckt in einem um die CE zu bekommen! Allerdings gibts da noch n §4a der 10.GPSGV:
§ 4a
Teilnahme am Verkehr mit Sportfahrzeugen
(1) Abweichend von § 3 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung darf mit einem Sportboot im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3,
1. das nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wird und
2. dessen Länge des Schiffskörpers L 20 m nicht überschreitet und das kein Fahrgastschiff im Sinne der Binnenschiffsuntersuchungsordnung ist,
am Verkehr auf den Wasserstraßen des Bundes nur teilgenommen werden, wenn es mit der CEKennzeichnung nach § 3 Abs. 1 versehen ist.

=> auf deutsch: wenn kein Typenschild mit gültiger CE bzw. HIN/CIN am Boot angebracht ist gilt das als Ordnungswidrigkeit!!!
Ich sach weiterhin: Keine CE...Kein Kauf!!
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  #21  
Alt 26.04.2010, 07:27
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Zitat:
Zitat von merowinger Beitrag anzeigen

...die allumfassende Frage ist nicht wie bekomm ich eine CE sondern wieviel kriminielle energie steckt in einem um die CE zu bekommen!

Oh das wurde aber richtig missverstanden.

Es geht hier um Boote die laut gesetzt kein CE benötigen
aber vom WSA nicht zugelassen werden.
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