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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.01.2010, 15:15
charterer charterer ist offline
Deckschrubber
 
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Standard SiPi kleinwaffenschein?

Guten Tag seglergemeinde,
Ich habe einen Pyroschein / Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht. incl. Waffenbesitzkarte. ich besitze eine Signalpistole Kal. 4 wie es mir erlaubt ist, da ich bei der Prüfung die Zusatz Prüfung auch abgelegt habe. Nun ich habe gesehen das man mit dem vollendeten 18. Lebensjahr schreckschuss waffen kaufen kann. Diese sind mir bekannt als Waffen die Platzpatronen abschießen. Desweiteren habe ich bemerkt, das es auch "leuchtmunition" für diese gibt. Sie ist sicher nicht so effektiv wie die richtige SiPi ist aber man kann sie zur signalgebung nutzen. Jedoch habe ich intresse an ihnen. Man kann sie erwerben mit vollendung des 18. lebensjahr wie gesagt. Jedoch für das führen dieser waffe in der öffentlichkeit ist ein Kleinwaffenschein nötig. Ist es auch noch nötig wenn man bereits eine Waffenbesitzkarte und einen Pyroschein / Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht hat.

Habe schon lange nach gesucht, war in einem waffenladen und mir konnte keiner auskunft geben.

Hoffe hier auf hilfe, für antworten danke ich schonmal im vorraus, tut mir leid wenn es in der falschen kategorie ist, ich bin neu hier.
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  #2  
Alt 09.01.2010, 15:36
Benutzerbild von 737Pilot
737Pilot 737Pilot ist offline
Ensign
 
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Standard

Vielleicht hilft das. Sieht aber so aus, als ob du auf jeden Fall noch den "kleinen Waffenschein" haben musst...

Zitat:
„Kleiner Waffenschein“ (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG)
Übersicht der Anforderungen für den Erwerb des kleinen Waffenscheins:
Rechtsgrundlage ab dem 1.4.2003 ist das Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 (Bundesgesetzblatt – BGBl. – I Seite 3970 ff.). Aufgrund der Änderung des Waffenrechts ist ab dem 1.4.2003 für das Führen von Schreckschuss- bzw. Reizstoffwaffen (Signal-/Gaswaffen) – Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1- mit dem Zulassungszeichen „PTB“ ein „Kleiner Waffenschein“ erforderlich.
Wichtig! Der „Kleine Waffenschein“ berechtigt nur in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis zum Führen einer PTB-Waffe! Beide Dokumente sind bei Personenkontrollen durch befugte Personen (Polizeibeamte) auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen.
Wer eine PTB-Waffe ohne den „Kleinen Waffenschein“ führt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe belegt werden! Achtung: CO2- und Druckluftwaffen dürfen vom Inhaber des „Kleinen Waffen- scheins“ natürlich nicht geführt werden, denn dieser gilt ausschließlich für Gas-/Schreckschusswaffen!
Wird eine PTB-Waffe nur z.B. in der eigenen Wohnung aufbewahrt (reiner Besitz), ist dafür auch weiterhin keine gesonderte Erlaubnis erforderlich!
Waffen und Munition sind getrennt aufzubewahren. Unbefugten (insbesondere Minderjährigen) darf keine Zugriffsmöglichkeit gegeben sein. Der Besitzer der Waffe ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen. Ein Überlassen auch erlaubnisfreier Waffen an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

Wer benötigt den "Kleinen Waffenschein"?
Jede Person die eine PTB-gekennzeichnete Schreckschuss- bzw. Reizstoffwaffe (Signal-/Gaswaffe) außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitzes (z.B. sicher eingezäuntes Grund- stück) führen* möchte, benötigt den "Kleinen Waffenschein".
*führen = zugriffbereites bei sich tragen (auch z.B. im Handschuhfach eines Kfz.)

Wer kann den "Kleinen Waffenschein" auf Antrag erhalten?
Jede volljährige Person kann einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass kein behördlich angeordnetes Waffenbesitzverbot besteht.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung überprüft die zuständige Erlaubnisbehörde, ob der Antragsteller zuver- lässig im Sinne des Waffengesetzes ist. Hierzu werden von verschiedenen Dienststellen, Ämtern und Behörden Auskünfte eingeholt. (Bundeszentralregister, Erziehungsregister, Staatsanwaltschaft, Staatsschutz, etc,)
Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, die eine missbräuchliche Waffenbenutzung erwarten lassen, kann der "Kleine Waffenschein" erteilt werden.
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des „Kleinen Waffenscheins“ beträgt derzeit 50,- EUR.

Wem kann kein "Kleiner Waffenschein" erteilt werden?


Keinen "Kleinen Waffenschein" bekommen beispielsweise:
  • Personen, die noch nicht volljährig sind
  • Personen, die aufgrund von Tötungsdelikten, Gewalttaten und/oder Rohheitstaten in Erscheinung getreten sind
  • Personen, die bei Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- oder Kriegswaffenkontrollgesetz auffällig geworden sind
  • Personen, die bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogenmissbrauch) in Erscheinung getreten sind
  • Personen, die drogenabhängig sind
  • Personen, die alkoholkrank sind
  • Personen, die medikamentenabhängig sind
  • Personen, die unter schweren psychischen Störungen leiden
  • Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, mit Waffen in geeigneter Weise umzugehen.
Wer benötigt den "Kleinen Waffenschein" nicht?



Keinen "Kleinen Waffenschein" zum Führen einer Schreckschuss- bzw. Reizstoffwaffe (Signal-/Gaswaffe) benötigen:
  • Sportbootführer an Bord von Wasserfahrzeugen
  • Theaterakteure im Rahmen bzw. während einer Vorstellung
Inhaber dieser o. g. Erlaubnis dürfen ihre Waffe trotzdem nicht auf Versammlungen, Volksfesten, Demons- trationen, öffentlichen Aufzügen, Jahrmärkten, etc. oder bei Theaterveranstaltungen, Fußballspielen, Kinobesuchen führen. - Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signal- waffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z. B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor.

Silvester
Das Abfeuern von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen am Silvesterfeiertag auf öffentlichem Grund war und ist, auch während der Knallzeiten, untersagt.
Das Abfeuern einer solchen Waffe (auch mit dem "Kleinen Waffenschein") auf öffentlichem Grund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird, gleichzeitig kann die Waffe eingezogen werden.
Das Abfeuern einer solchen Waffe ohne den "Kleinen Waffenschein" auf öffentlichem Grund stellt eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) geahndet wird, gleichzeitig wird die Waffe eingezogen.


Ein Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ausschließlich auf einem befriedeten Grundstück ist möglich, wenn
  • das Grundstück gegen das unbefugte Betreten gesichert ist (Zäune, Hecken, etc.),
  • der Hausrechtsinhaber ausdrücklich zustimmt,
  • nur zugelassene Platzpatronen verwendet werden.
Ausnahme bilden lediglich Fälle der Notwehr oder des Notstandes, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel! (§§ 32 ff. StGB)
Bei der Verwendung von pyrotechnischer Munition (Leuchtsterne, Pfeif- und Rattergeschossen, etc.) muss sichergestellt sein, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Dies kann in der Regel nur durch senkrechtes Schießen nach oben bei geeigneten Wetterbedingungen (wenig Wind) und ausreichend großen Grundstücken erfolgen.
Selbstverständlich ist dieses Schießen nur innerhalb der amtlich genehmigten "Knallzeit" zulässig.
Die pyrotechnische Munition muss eine Zulassung der Klasse "BAM PM I" haben, das Schießen mit Seenotsig- nalen (BAM PM II; BAM PT II) ist nicht zulässig.
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  #3  
Alt 09.01.2010, 15:40
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo und willkommen!

Zitat:
Zitat von charterer Beitrag anzeigen
...Jedoch für das führen dieser waffe in der öffentlichkeit ist ein Kleinwaffenschein nötig. Ist es auch noch nötig wenn man bereits eine Waffenbesitzkarte und einen Pyroschein / Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht hat...
Für eine PTB geprüfte Schreckschuss/Signalwaffe brauchst Du tatsächlich zum Führen den kleinen Waffenschein. Die Waffenbesitzkarte für die richtige Sigpi reicht leider nicht aus.
Ist aber eine reine Formalität. Du bezahlst 50Euro, die prüfen Deine Zuverlässigkeit (Was durch die WBK eh regelmäßig geschieht), und nach kurzer Zeit hast Du den kleinen Waffenschein.

Als Signalgeber für ein Boot halte ich diese 15mm Aufsätze auf einen Schreckschusswaffe allerdings für ziemlich ungeeignet:
- Die Pyromunition steigt nur wenig hoch und brennt sehr kurz (1-3 Sekunden)
- Der Leuchtstern steckt locker im Abschussbecher und kann bei Schwankungen leicht heraus fallen.

Leg Dir lieber ein Nico Signal ins Boot. Ist da doch die deutlich bessere Wahl:

http://www.youtube.com/watch?v=NzIzos720lw

(Grün:Schreckschuss Leuchtstern)

Viele Grüße,

Oliver
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  #4  
Alt 09.01.2010, 15:48
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Zitat:
Zitat von charterer Beitrag anzeigen
[....]Desweiteren habe ich bemerkt, das es auch "leuchtmunition" für diese gibt. Sie ist sicher nicht so effektiv wie die richtige SiPi ist aber man kann sie zur signalgebung nutzen. Jedoch habe ich intresse an ihnen.
Warum ??

Wenn Du die Sig.-Pistole Kal.4 hast ist das andere Ding doch nur ein Spielzeug, das Du allerdings trotzdem ohne des kleinen Waffenscheines auf Deinem Boot und/oder auf Deinem Grundstück bzw. Deiner Wohnung haben darfst.
__________________
Gruß Fred
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  #5  
Alt 09.01.2010, 15:54
charterer charterer ist offline
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vielen dank für die Antwort. ich wollte es als zusatzhaben, da die munition wesentlich billiger ist.
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  #6  
Alt 09.01.2010, 15:55
Arno Arno ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Warum ??

Wenn Du die Sig.-Pistole Kal.4 hast ist das andere Ding doch nur ein Spielzeug, das Du allerdings trotzdem ohne des kleinen Waffenscheines auf Deinem Boot und/oder auf Deinem Grundstück bzw. Deiner Wohnung haben darfst.
Hallo,nicht jeder hat einen "Panzerschrank" an Bord.Habe übrigens das gleiche Problem.
Gruß Arno
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  #7  
Alt 09.01.2010, 16:00
charterer charterer ist offline
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ja eigentlich unsinnig. die signalpistole soll man an bord zugänglich für jeden aufbewahren, damit in einer gefahrensituation auch andere sie betätigen können. ich halte die signalpistole für gefährlicher als die schreckschusswaffen

Geändert von charterer (09.01.2010 um 16:02 Uhr) Grund: rechtschreibfehler
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  #8  
Alt 10.01.2010, 00:20
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von charterer Beitrag anzeigen
vielen dank für die Antwort. ich wollte es als zusatzhaben, da die munition wesentlich billiger ist.
wie oft kommst du denn in seenot, das du dir gedanken um die kosten der muni machst?
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  #9  
Alt 10.01.2010, 00:52
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Leafde,
Signalmunition hat ein Verfallsdatum,
muß man also alle paar Jahre austauschen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #10  
Alt 10.01.2010, 01:17
monkeytownhenry monkeytownhenry ist offline
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..hallo charterer,
ein waffenschein ist eine erlaubnis um eine waffe zu führen.
sprich griff- und schussbereit in der öffentlichkeit dabeizuhaben.
bsp. im holster, jackentasche, handschuhfach.

den gibt es für richtige waffen als waffenschein.
und für schreckschusswaffen als kleiner waffenschein.

wenn du die waffe nur in verbindung mit bootsfahrt griffbereit hast, ist es das gleiche wie mit deiner signalpistole kal. 4.
sprich, du hast die tatsächliche gewalt an bord über die waffe, für notfall.

um die waffe von der wohnung zum boot und umgekehrt zu bringen, bedarf es keinen waffenscheins.

es ist transport.
sprich, geschlossener behälter, getrennt von der munition.

für die sichere aufbewahrung der waffe, zuhause und im boot, während deiner abwesendheit ändert sich nichts.

wenn du eine schreckschusswaffe ohne den kleinen waffenschein kaufst,
dann darfst du sie auch nicht in der öffentlichkeit führen.
transportieren und im boot bereit halten, kein problem.

hoffe geholfen zu haben.
gruß
heinrich
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Alt 10.01.2010, 02:55
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Leafde,
Signalmunition hat ein Verfallsdatum,
muß man also alle paar Jahre austauschen
er wollte sie doch als zusatz haben. also muß er sie noch immer austauschen. und so teuer ist die munitiun nun auch nicht.

lies doch nochmal was ich geschrieben habe. incl. <----- diesem hier
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  #12  
Alt 10.01.2010, 08:40
charterer charterer ist offline
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vielen dank ihr habt mir sehr geholfen ... nettes forum hier
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  #13  
Alt 10.01.2010, 10:47
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Warum ??
Wenn Du die Sig.-Pistole Kal.4 hast ist das andere Ding doch nur ein Spielzeug ....
Ist auch meine Meinung. Also Notsignalmittel im Ernstfall nicht oder nur bedingt geeignet. Wer soll so ein abgeschossenes Signal denn so schnell auffassen. Die "Flugdauer" (das Abbrennen des Signals) eines Notsignals aus einer Kal. 4 SigPi ist um ein vielfaches länger, vor allem die mit Fallschirm. Aus gutem Grund, da man so ein Signal ja auch orten (sprich durch grobe oder feinere Peilung den Abschußort feststellen) muß. Wenn im Notfall wenig Zeit ist, hat man sicher nicht die Möglichkeit 10 oder 20 Schuß mit einer SigPi auf Schreckschußbasis abzugeben. Oft müssen erst mal ein oder zwei Schuß genügen. Und unter Streß im Notfall wird man mit den Kleinteilen vielleicht überhaupt nichts auf die Reihe kriegen.

Wenn man schon eine normale SigPi Kal. 4 hat, sollte man sich nicht Ballast anholen, der nichts bringt. Klar ist die Munition im Kal. 4 teuer, aber dafür im Notfall auch wirksam.
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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