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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 31.08.2009, 20:40
Benutzerbild von barrier-riff
barrier-riff barrier-riff ist offline
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Standard Wasserrohrbruch - Versicherung von 1986

Bei mir gab es einen Wasserrohrbruch an der Hauszuleitung. Das wurde heute ausgebaggert und behoben. Dazu mußte die Strasse auftrennt werden usw. Wir haben eine Wassergenossenschaft, bei der lt. Satzung der Sperrriegel und die Versorgungsleitung Sache des Hauseigentümers sind. Das ausgelaufene Wasser vor dem Zähler wird zum Glück lt. Genossenschaft nicht berechnet. Die Versicherung ist von 1986. Da heißt es Rohrbruch ist versichert, allerdings nur innerhalb der Grundstücksgrenzen, bzw. gebäudezugehörige Teile. Der Rohrbruch war unterhalb der Strasse kurz vor der Grundstücksgrenze und hat die Strasse unterspült. Hat jemand da eine ähnliche Erfahrung gemacht? Ist das Rohr außerhalb unter der Strasse gebäudezugehörig ? Und wenn die Leitungswasserversicherung nicht greift, springt dann evtl. die Haftpflicht ein?
__________________
Gruß Jürgen

Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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  #2  
Alt 14.09.2009, 18:59
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El Bavario El Bavario ist offline
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Zitat:
Zitat von barrier-riff Beitrag anzeigen
Bei mir gab es einen Wasserrohrbruch an der Hauszuleitung. Das wurde heute ausgebaggert und behoben. Dazu mußte die Strasse auftrennt werden usw. Wir haben eine Wassergenossenschaft, bei der lt. Satzung der Sperrriegel und die Versorgungsleitung Sache des Hauseigentümers sind. Das ausgelaufene Wasser vor dem Zähler wird zum Glück lt. Genossenschaft nicht berechnet. Die Versicherung ist von 1986. Da heißt es Rohrbruch ist versichert, allerdings nur innerhalb der Grundstücksgrenzen, bzw. gebäudezugehörige Teile. Der Rohrbruch war unterhalb der Strasse kurz vor der Grundstücksgrenze und hat die Strasse unterspült. Hat jemand da eine ähnliche Erfahrung gemacht? Ist das Rohr außerhalb unter der Strasse gebäudezugehörig ? Und wenn die Leitungswasserversicherung nicht greift, springt dann evtl. die Haftpflicht ein?

Servus,

leider springt die Private Haftpflicht nicht ein!
Da ein Wasserrohrbruch zu Grunde liegt, haftet hierfür der Besitzer bzw. Eigentümer.
Da Du ein sehr altes Bedingungswerk hast ( VVB 1986 ) solltest Du diese
umgehend auf den neuesten Tarif umstellen. Seit ca. 2002 sind diese
Schäden bis zum Hidranten mitversichert!

Pass allerdings auf den Selbstbehalt auf!
Es gibt Versicherer, die dda bis zu 500 Euro SB verlangen!

Gruß

Marijan
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  #3  
Alt 15.09.2009, 12:44
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Zitat:
Zitat von Marijan1972 Beitrag anzeigen
... Hidranten ...
Hydrant bitte
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Grüsse Ulli
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  #4  
Alt 15.09.2009, 12:56
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Karlsson Karlsson ist offline
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Hydrant bitte
da kommt der Feuerwehrmann wieder in Dir durch ...
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By Karsten
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