|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Wasserrohrbruch - Versicherung von 1986
Bei mir gab es einen Wasserrohrbruch an der Hauszuleitung. Das wurde heute ausgebaggert und behoben. Dazu mußte die Strasse auftrennt werden usw. Wir haben eine Wassergenossenschaft, bei der lt. Satzung der Sperrriegel und die Versorgungsleitung Sache des Hauseigentümers sind. Das ausgelaufene Wasser vor dem Zähler wird zum Glück lt. Genossenschaft nicht berechnet. Die Versicherung ist von 1986. Da heißt es Rohrbruch ist versichert, allerdings nur innerhalb der Grundstücksgrenzen, bzw. gebäudezugehörige Teile. Der Rohrbruch war unterhalb der Strasse kurz vor der Grundstücksgrenze und hat die Strasse unterspült. Hat jemand da eine ähnliche Erfahrung gemacht? Ist das Rohr außerhalb unter der Strasse gebäudezugehörig ? Und wenn die Leitungswasserversicherung nicht greift, springt dann evtl. die Haftpflicht ein?
__________________
Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#2
|
||||
|
||||
Zitat:
Servus, leider springt die Private Haftpflicht nicht ein! Da ein Wasserrohrbruch zu Grunde liegt, haftet hierfür der Besitzer bzw. Eigentümer. Da Du ein sehr altes Bedingungswerk hast ( VVB 1986 ) solltest Du diese umgehend auf den neuesten Tarif umstellen. Seit ca. 2002 sind diese Schäden bis zum Hidranten mitversichert! Pass allerdings auf den Selbstbehalt auf! Es gibt Versicherer, die dda bis zu 500 Euro SB verlangen! Gruß Marijan |
#3
|
||||
|
||||
__________________
Grüsse Ulli |
#4
|
||||
|
||||
__________________
By Karsten
|
|
|