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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 23.05.2013, 21:54
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Da dir der Händler ja zwischenzeitlich geschrieben hat, dass er eine COC für den Trailer hat, würde ich wie folgt vorgehen:

1.) Kaufvertrag nur über den Trailer mit dem Händler abschließen (kann er dir per Mail, Fax oder Post senden und du unterschrieben an ihn zurück. Gegen Anzahlung des Trailers per Überweisung soll er dir die Papiere zusenden (holl. Händler sind da recht locker, habe ich auch schon so gemacht). Dann Trailer hier zulassen und nach Holland fahren.

2.) Boot bei gefallen auch noch kaufen und beides zusammen mitnehmen oder

3.) Nur den Trailer mitnehmen, da kippbare Trailer mit abnehmbarer Zugstange hier in D sehr selten sind und du diese bestimmte Größe ohnehin benötigst.

Dann bist du auf jeden Fall nicht umsonst nach Holland gefahren und hast schon mal den Trailer oder im Idealfall Boot und Trailer (hoffe, dass es der Idealfall wird)
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Viele Grüße
Thomas
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  #27  
Alt 23.05.2013, 22:43
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So denke ich werde ich es auch machen.
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  #28  
Alt 23.05.2013, 23:55
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Ich habe vor kurzem einen neuen Trailer in NL gekauft. Habe die Kennzeichen meines alten Trailers drangepappt und habe das Ding nach hause gefahren .
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MfG

Christian
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  #29  
Alt 23.05.2013, 23:59
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Dann sei froh, dass nix passiert ist und dich die Rennleitung nicht angehalten hat
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Viele Grüße
Thomas
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  #30  
Alt 24.05.2013, 00:24
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Man muss auch mal Glück haben
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MfG

Christian
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  #31  
Alt 24.05.2013, 00:31
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Zitat:
Zitat von Schmitzi Beitrag anzeigen
Man muss auch mal Glück haben
Das gönne ich jedem hier. Diese teilweise unsinnige Überreglementierung früher nur in D, nun auch in der EU ist teilweise schon zwanghaft.

Könnte hier einige Anekdoten zu Trailern aus dem Ausland und den Zulassungsverfahren hier in D erzählen... Da nun auch noch die EU mitredet wird es immer schlimmer
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Viele Grüße
Thomas
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  #32  
Alt 20.01.2014, 17:12
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Gibt es Neuigkeiten zu dem Thema seit dem letzten Beitrag ?

Nach den ganzen Beiträgen hier weiß ich gar nicht wo mir der Kopf steht..

Ich möchte einen Anhänger mit Boot in Holland kaufen. Hänger UNTER 750 kg, natürlich daher auch weder Papiere noch Zulassung.

Wenn niemand anders einen besseren Tip hat, probiere ich es mit KZK und hoffe, daß alles klappt...

AufdurchschlagendeNeuigkeitenhoffenderweise, Wigbold
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  #33  
Alt 20.01.2014, 18:07
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Zitat:
Zitat von Wigbold Beitrag anzeigen
Gibt es Neuigkeiten zu dem Thema seit dem letzten Beitrag ?

Nach den ganzen Beiträgen hier weiß ich gar nicht wo mir der Kopf steht..

Ich möchte einen Anhänger mit Boot in Holland kaufen. Hänger UNTER 750 kg, natürlich daher auch weder Papiere noch Zulassung.

Wenn niemand anders einen besseren Tip hat, probiere ich es mit KZK und hoffe, daß alles klappt...

AufdurchschlagendeNeuigkeitenhoffenderweise, Wigbold
Was soll es denn für Neuigkeiten geben?

Kannst höchstens den Verkäufer fragen, ob er dir beim RDW ein Exportkennzeichen holen kann.
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Viele Grüße
Thomas
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  #34  
Alt 20.01.2014, 18:51
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Was soll es denn für Neuigkeiten geben?
Weiß nicht, irgendwas von unserer regulierungswütigen EU Kommission halt...

Ab und an kommt ja auch was bei raus, was Vorteile hat.

Nichtunbedingtmitrechnenderweise, Wigbold
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  #35  
Alt 20.01.2014, 18:59
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Zitat:
Zitat von Wigbold Beitrag anzeigen
Weiß nicht, irgendwas von unserer regulierungswütigen EU Kommission halt...

Ab und an kommt ja auch was bei raus, was Vorteile hat.

Nichtunbedingtmitrechnenderweise, Wigbold

Das scheine ich immer irgendwie nicht mitzubekommen
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Thomas
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  #36  
Alt 20.01.2014, 23:33
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Hallo Wigbold,
Kurzzeitkennzeichen ist schon ok für solche Aktionen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #37  
Alt 21.01.2014, 09:32
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Wigbold,
Kurzzeitkennzeichen ist schon ok für solche Aktionen
Das würde ich nicht einfach so hier empfehlen.

In NL werden die deutschen Kurzzeitkennzeichen NICHT anerkannt !

Nicht einmal, wenn man die grüne Deckungskarte dabei hat und obwohl aus deutscher Rechtssicht Versicherungsschutz besteht!

Bisher bin ich nie von der holländischen Rennleitung rausgewunken worden, aber im Falle eines Unfalls kann es schon teuer werden.

Wie gesagt. Ich mache dies auch so. Bin mir aber auch des Risikos bewusst

Hier gibts übrigens günstige Versicherungen für das KZK (wenn ich eins für NL bestelle nehme ich auch die grüne Karte -> im Falle des Falles würde ich es darauf ankommen lassen, wie ein Gericht entscheidet -> denn oft sind die Praktiken der jeweiligen nationalen Obrigkeit nämlich nicht mit EU-Recht im Einklang) http://www.ebay.de/itm/310422144575?...%3AMEBIDX%3AIT (PaidLink)
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Viele Grüße
Thomas
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  #38  
Alt 21.01.2014, 19:07
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Hallo Bootfreunde Com,
das mit NL ist so nicht richtig. NL erkennt diese doch an. Nur in Belgien bekomst Du Schwierigkeiten wenn man Dich kontrolliert. Hier würde ich es nicht riskieren.
Gruß
Amigo
Bodo
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Zeit ist das, was man an der Uhr abliest.
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  #39  
Alt 21.01.2014, 23:13
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Hallo Bodo,

hast du da eine Quelle/Nachweis für?

Bisher habe ich von verschiedenen Quellen immer nur folgende Auskunft erhalten:

"WICHTIG – BITTE BEACHTEN:

Derzeit verweigern die TSCHECHISCHE REPUBLIK und UNGARN die EINREISE und die DURCHREISE.
HOLLAND/BELGIEN/LUXEMBURG/DÄNEDMARK/FRANKREICH/ SPANIEN und PORTUGAL erkennen die Kurzeitkennzeichen nicht an. Bei Kontrollen der Polizei, insbesondere bei schuldhaften Verkehrsunfällen drohen hohe Strafen!

Sollten diese Länder auf dem Weg zu Ihrem Ziel sein, verwenden Sie in Ihrem eigenen Interesse ausschließlich ein Ausfuhrkennzeichen.

Die Länder SCHWEIZ / MAZEDONIEN / BOSNIEN / IRAN / Weißrussland und RUSSLAND haben die Kurzzeitkennzeichenschilder anerkannt!"
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #40  
Alt 21.09.2015, 17:00
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Hallo Zusammen,

dieser Thread ist zwar schon ein wenig älter aber die Fragen bleiben die Gleichen :-(

Wir beabsichtigen uns von privat ein Boot mit Trailer in den Niederlanden zu kaufen.

Welche Unterlagen muss mir der Verkäufer für den Trailer (gerne auch Antworten für Boot & Motor! ) zur Verfügung stellen?

Der Verkäufer hat mir die Möglichkeit gegeben mit seinen Kennzeichen nach D zu fahren. Wäre das ok oder gibt es bessere Alternativen? Kurzzeitkennzeichen sind ja keine Alternative.

Anrufe beim StVA und TÜV waren ebenfalls sehr fraglich....3 Leute gefragt 5 Meinungen erhalten. Eigentlich traurig aber wirklich wahr :-(

In D möchte ich den gebrauchten Trailer auf eine 100er Zulassung umrüsten lassen. Dazu bedarf es auf jeden Fall neue Reifen, Stoßdämpfer, etc.. Das ist auch alles in Auftrag. Aber bis der Trailer dann "fertig" ist muss der nette Holländer mir ja seine "Kennzeichen/Anmeldung" überlassen und das finde ich persönlich echt viel verlangt.

Also wer kann mir weiterhelfen und die richtige Vorgehensweise nennen?

Vielen Dank für eure Hinweise!

Schönen Abend noch!

Oliver
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  #41  
Alt 21.09.2015, 17:30
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Hallo Oliver,

wenn dir der Verkäufer die Möglichkeit gibt, dann ist doch alles gut. Habe ich schon öfter gemacht. "Unterlagen" ist nur der "Kentekenbewijs".
Wenn er neuer ist, dann ist es eine blaue Plastikkarte mit schwarzer Schrift (Format wie der neue BPA oder Führerschein).
Die alten waren in rosa oder grün/gelb jeweils etwas dickeres Papier.

Alternativ kann er es abmelden und du ein Ausfuhrkennzeichen holen. Dann muss er aber vorher klären wo und wann er dies holen kann (geht nicht bei der Post sondern meist nur direkt RDW je nach Gebiet), da ihr beide dabei sein müsst, da es dann auf dich läuft. Dieses ist dann ca. 3 - 4 Wochen gültig (weiß es nicht mehr sicher aus dem Kopf). Kostet insgesamt auch wieder rund 60 € (wenn es richtig in Erinnerung habe).

Manchmal waren die Trailer auch schon mal in D zugelassen. Meine Verkäuferin hatte auch eine alte Kopie vom Gutachten (wie KFZ-Brief) mit den Kennzeichen in den Papieren gefunden. Dann brauchte ich nur normalen TÜV machen. Habe dann neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II erhalten und die Zulassungsstelle hat die niederländischen Papiere und Kennzeichen eingezogen und den RDW informiert.

Boot ist schon etwas schwieriger seit es die Konformitätserklärung gibt. Diese gilt ja erst für Boote/Motoren ab Produktionsdatum oder Einführung in die EU nach dem 15.6.1998. Aber die WSAs wollen jetzt immer eine CE, wenn das Boot nicht zuvor in D zugelassen war. Auch wenn das Boot vorher in NL zugelassen war.
Wenn deins Baujahr 1998 und neuer ist, dann benötigst du auf jeden Fall die CE-Erklärung.
Wenn es älter ist, dann sende mir mal eine PN mit deiner Telefonnummer

Für Boote gibt es in NL den Registratiebewijs snelle motorboot. Neu = Plastikkarte, alt = gelb/grünes dickeres Papier.
Wenn er diesen behalten möchte, weil er ihn zurückgeben muss, dann mache dir auf jeden Fall Bilder von beiden Seiten (Handy) oder eine Kopie.
__________________
Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (21.09.2015 um 17:47 Uhr)
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  #42  
Alt 21.09.2015, 17:34
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Boot und Motor sind aus 2006. CE sollte dabei sein.
Nach COC habe ich gefragt...aber ich denke wenn er mir erst einmal alles über lässt sollte es schon reichen...hoffentlich


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  #43  
Alt 21.09.2015, 17:38
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Sorry Oliver. Sollten schon. Sind sie aber nicht immer! Das würde ich vorher abklären! Selbst Händler verkaufen in NL CE-pflichtige Boote OHNE CE!!! Daher auch die Maßnahmen des WSA.

Er soll dir seine Unterlagen vorab per Mail oder Whats App senden (z. B. mit dem Handy fotografieren -> geht schneller als scannen).
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Viele Grüße
Thomas
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  #44  
Alt 21.09.2015, 17:39
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Das werde ich dann mal...

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  #45  
Alt 21.09.2015, 17:50
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Hier mal was wegen beladenem Trailer und KZK:

Antwort des Bundesverkehrsministeriums


Sehr geehrter Herr Kxxxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04. Dezember 2008.

Nach § 16 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April
2006 (BGBl. I S. 988) dürfen Fahrzeuge, wenn sie nicht zugelassen sind,
auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder
Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in
Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein
Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund
(rotes Kennzeichen) führen. Gleiches trifft auch auf Fahrzeuge zu, die
nach § 3 Abs. 2 FZV nicht zulassungspflichtig sind.

Wegen weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die für Sie
örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Zweck der Prüfungs-, Probe-
oder Überführungsfahrten sich rein auf den Anhänger bezieht und dieser
somit nur unbeladen mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb genommen werden
darf.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bxxxx Txxxxxx


Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG
buergerinfo@bmvbs.bund.de (buergerinfo@bmvbs.bund.de)

Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 - 3060
Fax: + 49 (0) 30 18 - 300 - 1942

Reg.Nr.15532
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  #46  
Alt 21.09.2015, 18:04
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Rein formal richtig. Bin aber noch nie mit kontrolliert worden, obwohl ich mehrfach an Polizei in NL und D vorbeigefahren bin bzw. diese an mir.

Wobei u. s. auch nur für das deutsche Kurzzeit-KZ gilt.

Aber Oliver kann ja sowieso alledem aus dem Weg gehen. Wenn der Verkäufer schon anbietet die Kennzeichen draufzulassen

Zitat:
Zitat von Darkangel 77 Beitrag anzeigen
Hier mal was wegen beladenem Trailer und KZK:

Antwort des Bundesverkehrsministeriums


Sehr geehrter Herr Kxxxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04. Dezember 2008.

Nach § 16 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April
2006 (BGBl. I S. 988) dürfen Fahrzeuge, wenn sie nicht zugelassen sind,
auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder
Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in
Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein
Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund
(rotes Kennzeichen) führen. Gleiches trifft auch auf Fahrzeuge zu, die
nach § 3 Abs. 2 FZV nicht zulassungspflichtig sind.

Wegen weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die für Sie
örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Zweck der Prüfungs-, Probe-
oder Überführungsfahrten sich rein auf den Anhänger bezieht und dieser
somit nur unbeladen mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb genommen werden
darf.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bxxxx Txxxxxx


Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
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Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 - 3060
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  #47  
Alt 21.09.2015, 19:10
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Es gäbe noch eine andere Methode, einen abgemeldeten Trailer aus dem Ausland (also nicht nur NL) mit Boot nach D zu überführen: Einfach das ganze Gespann auf einen Autotransporter ziehen und als Ladung überführen (natürlich nur, wenns passt!)
__________________

Gruß Heinz,


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  #48  
Alt 21.09.2015, 19:37
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Es gäbe noch eine andere Methode, einen abgemeldeten Trailer aus dem Ausland (also nicht nur NL) mit Boot nach D zu überführen: Einfach das ganze Gespann auf einen Autotransporter ziehen und als Ladung überführen (natürlich nur, wenns passt!)

Problem dabei ist, dass die meisten Autotransporter viel schmaler sind als die Trailer. Habe ich unlängst leider selbst erfahren müssen. Da muss man dann gleich einen Sattelschlepper nehmen.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #49  
Alt 21.09.2015, 19:40
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Ich würde mit dem holländischen Kennzeichen bis hier fahren. Voraussetzung ist natürlich dass der Trailer über 750 kg hat sonst ist er über das Zugfahrzeug in Holland mitversichert und trägt auch dessen Kennzeichen.

Hier angekommen machst Du eine Vollabnahme mit den Daten des Typenschildes und gut ist es.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #50  
Alt 25.11.2023, 17:44
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Da ich jetzt auch für diesem problem stehe habe ich mich jetzt entschloßen ein auto mit AHK zu mieten und das boot mit trailer so zu holen.
dann zuerst mal zuhause ab zu stellen. TÜV besorgen und dann ist das fahrzeugschein daran.
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