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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 22.07.2009, 23:06
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Das Ganze mit der Einstellung steht unter einem Irrtumsvorbehalt. Wenn die bei der StA Ihren Fehler feststellen, greifen die das Verfahren wieder auf. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, den Irrtum aufzuklären und kleine Brötchen zu packen. Sofern der Sohnemann noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten ist, kann er mit der Anwendung der Diversionsrichtlinien rechnen, was bei Befolgung entsprechender Auflagen mit "X"-Sozialstunden zu einer Einstellung nach § 45 JGG führt. Dann hat er auch kein Hindernis beim Erwerb des Führerscheins und die Sache ist sauber abgewickelt.

Gruß Walter
Richtig Walter!


Kein toller Start in die Welt der Erwachsenen, wenn er mit der "Glückspielnummer" durchkommt. Deshalb: Staatsanwalt anrufen. Möglichst zeitnah! Am Besten, Sohnemann macht das direkt selbst. Zweitbeste Lösung: Vater ruft an, Sohn sitzt standby daneben!

Beim Telefonat um einen Gesprächstermin bitten. Vermutlich wird die Sachlage am Telefon erörtert werden. Reue zeigen. M.E. wird das so mit einem Blauen Auge abgehen.

Sollte die "Glückspielnummer" später auffliegen, kann er möglicherweise den bereits in den Führerschein investierten Betrag abschreiben.

Ist vielleicht etwas altbacken, aber ich finde den Spruch gut: Ehrlich währt am Längsten.

Gruß Ralph
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  #27  
Alt 22.07.2009, 23:17
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Methusalix Methusalix ist offline
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Gerade habe ich einen ganzen Beitrag den Hasen gegeben, weil, was während meiner Reaktionszeit hier angekommen ist, ist der bessere Weg!!
Walter, ich bin zu 100% bei Dir, unterstütze diesen Vorschlag!
__________________
Grüße,
Andreas
_____________________________

KEEP CALM and CARRY ON
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  #28  
Alt 22.07.2009, 23:31
Benutzerbild von barrier-riff
barrier-riff barrier-riff ist offline
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Ich würde ersteinmal die Rechtsgültigkeit, i.d.R. 4 Wochen, abwarten. Meldest Du dich vorher, wird das Verfahren neu aufgerollt. Danach kann wahrscheinlich auch die Staatsanwaltschaft nichts mehr tun und die Einstellung wäre rechtsgültig. Manchmal bedeutet Schweigen auch Gold. Bin kein Jurist, aber so würde ich verfahren... Den Sohnemann kann man ja auch privat zurechtweisen
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Gruß Jürgen

Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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  #29  
Alt 23.07.2009, 04:07
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Klar, ehrlich währt am längsten.
Aber glaubt ihr die auf'm Straßenverkehrsamt können besser lesen als der Staatsanwalt?
Ich denke wenn man den Wisch einfach einschickt löppt das.
Schwärzen würde ich definitiv nicht - dann kannste die Textstelle auch gleich mit'm Textmarker highlighten.
__________________

Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #30  
Alt 23.07.2009, 04:24
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Panna Panna ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.
Ich werfe ganz viele Steine!!!
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #31  
Alt 23.07.2009, 05:36
Benutzerbild von Larson180Sport
Larson180Sport Larson180Sport ist offline
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Ich würde dem Strassenverkehrsamt ein kurzes Schreiben aufsetzen und nur die Einstellung des Verfahrens nebst Aktenzeichen mit eigenen Worten erklären, ohne die Begründung der Einstellung zu nennen.

Die Einstellung als solche ist ja rechtskräftig.

Wahrscheinlich wird das Verkehrsamt kurz telefonisch bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, der Anruf landet bei dem Rechtspfleger, der die Sache bearbeitet hat.

Mit etwas Glück fliegt der Irrtum nicht auf.

Falls die Staatsanwaltschaft den Irrtum bemerkt und das Verfahren wieder aufnimmt, habt ihr zumindest keine unwahren Angaben gemacht.
__________________
Gruß vom Main
Oliver
.................................................. .................................................. ..........
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
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  #32  
Alt 23.07.2009, 06:22
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
...ein Freund von mir hat einen Sohn, 17 Jahre alt, der macht grad den Führerschein und hätte in 2 Wochen Prüfung gehabt.
Doch er konnte es nicht abwarten, klaut den Autoschlüssel und macht ne Spritztour.
Dabei gerät er in eine Polizeikontrolle - Anzeige, klar
Das Strassenverkehrsamt zieht die Zulassung zur Prüfung vorerst zurück und schreibt, er solle sich melden wenn er Nachricht vom Staatsanwalt hat.
Heute kam Post von der Staatsanwaltschaft...Verfahren eingestellt weil er noch keine 14 Jahre ist
Da haben die sich wohl um mehr als 3 Jahre verrechnet...wie geschrieben, er ist 17!
Schlafende Hunde soll man ja nicht wecken...aber was ist mit dem Strassenverkehrsamt? Aufgrund des eingestellten Verfahrens müßten die ja die Prüfung wieder zulassen. Sehen sie aber den Grund werden sie sicherlich weitergeben, das er sehr wohl schon über 14 ist denn er will ja in 2 Wochen die Prüfung machen
Was meint ihr? Wie soll man sich verhalten? Dem Staatsanwalt seinen Fehler unterbreiten? Hoffen, das die auf dem Verkehrsamt nichts sagen?
Dem Jungen schonmal ein neues Fahrrad kaufen?
Moin Jörg,

wie Du weisst, habe ich erst vor zwei Wochen die negativen Folgen gesehen, wenn Jugendliche ohne Führerschein Auto fahren. Ich persönlich würde jedenfalls keine Tipps geben, wie der Bengel aus dieser Sache rauskommt. Wer solche Scheisse baut, kann sich da auch selber wieder rausholen
__________________
Grüsse Ulli
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  #33  
Alt 23.07.2009, 06:58
bootsmann bootsmann ist offline
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Zitatauszug:Wahrscheinlich wird das Verkehrsamt kurz telefonisch bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, der Anruf landet bei dem Rechtspfleger, der die Sache bearbeitet hat.

Und dann fallen die drüber, daß ein 14 jähriger noch gar keinen Führerschein machen kann!- weil der Rechtspfleger, der die Sache verbockt hat, gerade im Urlaub ist und die Vertretung etwas besser aufpasst!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #34  
Alt 23.07.2009, 09:37
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Wäre es mein Sohn, ich würde ihn ein Fahrrad kaufen (lassen). Wenn er keine 2 Wochen Geduld hat, ist er einfach noch nicht soweit.

Was für ein Glück, dass nicht mehr passiert ist. Kler, das kann auch mit Führerschein passieren. Aber wenn der Sohnemann glaubt, dass die Strassenverkehrsordnung eine Kann-Vorschrift ist, dann s.o.
__________________
"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #35  
Alt 23.07.2009, 11:50
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo,
so viele Vermutungen hier zu diesem Thema.
O.k. ich habe auch keine Ahnung.
Aber
Frag doch einfach einen RA, dürfte für schmales Geld zu machen sein, jedenfalls billiger als irgendwelchen negativen FOlgen egal welcher Art ausbaden zu müssen.
Gruß
Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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  #36  
Alt 23.07.2009, 13:29
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VirginWood VirginWood ist offline
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Ich habe schon gestern Abend einen sehr guten Tip per PN/Telefon bekommen und werde ihn weiterleiten.
Da das Strassenverkehrsamt Akteneinsicht bekommen wird wird es eh auffallen... also lieber gleich freiwillig melden, macht dann auch einen besseren Eindruck.
__________________

Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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  #37  
Alt 23.07.2009, 13:53
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Die Frage ist, könnte er nochmal verurteilt werden, wenn der Verfahrensfehler aufgedeckt wird ??

nein .....
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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  #38  
Alt 23.07.2009, 14:01
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idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
Hallo und guten Abend.

mein Bruder hat gerade heute in Hamburg für das selbe Delikt, jedoch mit Alkohol, vom Richter 750,- € Geldstrafe aufgebrummt bekommen.
Er hat Mutti´s Auto genommen und mit 1,400 Promille einen Unfall mit Sachschaden gemacht.
Dafür das es das zweite mal war, finde ich es echt sehr human von dem Richter.
Ich habe da kein Verständnis, auch wenn es mein kleiner ( aber immerhin schon 34 Jahre ) Bruder ist.
Bei VW´s Frage würde ich auch mit der durchgeschwärzten Nummer losziehen und auf Glück hoffen. Einen Versuch ist es wert. Das Glück ist mit den Doofen.
Geht es daneben, bekommt er das was ihm zusteht und kann nicht jammern.

Gruß Michael
Liegt das bei EUCH in der Familie, so viel Blödheit

Ein Beitrag von Dir ....

ich habe 1986 nach 4 Jahren Besitz meinen Führerschein verloren.
Charakterlich nicht geeignet zum führen eines PKW´s. Für die Dauer von 18 Monaten.
Dann bin ich 10,5 Jahren in Hamburg ohne Führerschein unterwegs gewesen. Als normal Beruftätiger jeden Tag und oftmals auch Nachts.
1997 wurde ich von Freunden quasi gezwungen ihn neu zu machen, was in einer Ferienfahrschule in Bad Oldesloe innerhalb von 2 Wochen gelang.
Jetzt hüte ich ihn wie einen Augapfel.

Gruß Michael
__________________


Sorry musste sein
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  #39  
Alt 23.07.2009, 15:15
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
Commander
 
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Standard FS

Die Nummer mit der Staatsanwaltschaft muss nicht gleichsam eine gewünschte Reaktuion des Strassenverkehrsamtes bewirken. Das heisst, die haben Ihren eigenen Spielraum, den sie auch ausschöpfen werden, wenn Dumbo nen Antrag stellt.

Aufrecht ranzugehen ist schon der bessere Weg, besonders, weil es belohnt wird.

Hauptsache das Strassenberkehrsamt erfährt davon.

Winke-Winke!
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  #40  
Alt 23.07.2009, 17:36
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Liegt das bei EUCH in der Familie, so viel Blödheit

Ein Beitrag von Dir ....



Sorry musste sein
bei mir war der Grund ein anderer. Aber die Vermutung liegt nahe, da gebe ich dir recht.
Ich weiß nicht ob es als Grund ausreicht, aber ich war seinerzeit 24 Jahre alt. Sicherlich im Kopf noch nicht ganz ausgewachsen. Ich will es nicht schön reden, aber damals war ich halt so.
Heute bin ich auch sauer wenn jemand angenuckeltAuto fährt. Oder bis zu 1 Meter hinten drauf fährt.
Meine mutter z. B. macht solche Sachen nicht, also liegt es nicht an den Familiengenen.

Michael
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #41  
Alt 23.07.2009, 21:26
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Zitat:
Zitat von MallorcaMichael Beitrag anzeigen
bei mir war der Grund ein anderer. Aber die Vermutung liegt nahe, da gebe ich dir recht.
Ich weiß nicht ob es als Grund ausreicht, aber ich war seinerzeit 24 Jahre alt. Sicherlich im Kopf noch nicht ganz ausgewachsen. Ich will es nicht schön reden, aber damals war ich halt so.
Heute bin ich auch sauer wenn jemand angenuckeltAuto fährt. Oder bis zu 1 Meter hinten drauf fährt.
Meine mutter z. B. macht solche Sachen nicht, also liegt es nicht an den Familiengenen.

Michael
Wenigstens hast Du das wofür hier viele reichlich Kohle ausgeben zum Beruf gemacht. Also hast Du wohl doch einiges richtig gemacht.

Gruß Ingo
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  #42  
Alt 24.07.2009, 11:42
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idefix01 idefix01 ist offline
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Naja Michael,

sei dir mal bewusst, daß du in einem öffentlichem Forum eine Straftat nach § 21 StVG zugibst, wo mann mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden kann.

Dein Glück nur, dass das seit 2000 verjährt ist.

Schönes WE

Wolfgang
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  #43  
Alt 24.07.2009, 12:25
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen

Dein Glück nur, dass das seit 2000 verjährt ist.

Wolfgang
Einige "Straftaten" waren auch erst viel später verjährt. Ich hätte es nicht öffentlich gemacht wenn ich nicht von der Straffreiheit gewusst hätte.
Wie gesagt, es ist keine Sache auf die ich Stolz war oder bin.
Was mich nur wundert ist, wie leicht es mir seinerzeit gemacht wurde.
Unzählige Kontrollen habe ich, aufgrund von Unwissen, mangelndes Interesse und/oder Unfähigkeit unbeschadet überstanden.
Heute schüttele ich den Kopf über die dreistigkeit von damals.

Es soll nie wieder vorkommen.

Michael
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.

Geändert von Mallorca Michael (24.07.2009 um 12:29 Uhr) Grund: zu früh gedrückt
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