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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Kein toller Start in die Welt der Erwachsenen, wenn er mit der "Glückspielnummer" durchkommt. Deshalb: Staatsanwalt anrufen. Möglichst zeitnah! Am Besten, Sohnemann macht das direkt selbst. Zweitbeste Lösung: Vater ruft an, Sohn sitzt standby daneben! Beim Telefonat um einen Gesprächstermin bitten. Vermutlich wird die Sachlage am Telefon erörtert werden. Reue zeigen. M.E. wird das so mit einem Blauen Auge abgehen. Sollte die "Glückspielnummer" später auffliegen, kann er möglicherweise den bereits in den Führerschein investierten Betrag abschreiben. Ist vielleicht etwas altbacken, aber ich finde den Spruch gut: Ehrlich währt am Längsten. Gruß Ralph
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#27
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Gerade habe ich einen ganzen Beitrag den Hasen gegeben, weil, was während meiner Reaktionszeit hier angekommen ist, ist der bessere Weg!!
Walter, ich bin zu 100% bei Dir, unterstütze diesen Vorschlag!
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON |
#28
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Ich würde ersteinmal die Rechtsgültigkeit, i.d.R. 4 Wochen, abwarten. Meldest Du dich vorher, wird das Verfahren neu aufgerollt. Danach kann wahrscheinlich auch die Staatsanwaltschaft nichts mehr tun und die Einstellung wäre rechtsgültig. Manchmal bedeutet Schweigen auch Gold. Bin kein Jurist, aber so würde ich verfahren... Den Sohnemann kann man ja auch privat zurechtweisen
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
#29
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Klar, ehrlich währt am längsten.
Aber glaubt ihr die auf'm Straßenverkehrsamt können besser lesen als der Staatsanwalt? Ich denke wenn man den Wisch einfach einschickt löppt das. Schwärzen würde ich definitiv nicht - dann kannste die Textstelle auch gleich mit'm Textmarker highlighten.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#30
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Ich werfe ganz viele Steine!!!
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#31
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Ich würde dem Strassenverkehrsamt ein kurzes Schreiben aufsetzen und nur die Einstellung des Verfahrens nebst Aktenzeichen mit eigenen Worten erklären, ohne die Begründung der Einstellung zu nennen.
Die Einstellung als solche ist ja rechtskräftig. Wahrscheinlich wird das Verkehrsamt kurz telefonisch bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, der Anruf landet bei dem Rechtspfleger, der die Sache bearbeitet hat. Mit etwas Glück fliegt der Irrtum nicht auf. Falls die Staatsanwaltschaft den Irrtum bemerkt und das Verfahren wieder aufnimmt, habt ihr zumindest keine unwahren Angaben gemacht.
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#32
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Zitat:
wie Du weisst, habe ich erst vor zwei Wochen die negativen Folgen gesehen, wenn Jugendliche ohne Führerschein Auto fahren. Ich persönlich würde jedenfalls keine Tipps geben, wie der Bengel aus dieser Sache rauskommt. Wer solche Scheisse baut, kann sich da auch selber wieder rausholen
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Grüsse Ulli
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#33
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Zitatauszug:Wahrscheinlich wird das Verkehrsamt kurz telefonisch bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, der Anruf landet bei dem Rechtspfleger, der die Sache bearbeitet hat.
Und dann fallen die drüber, daß ein 14 jähriger noch gar keinen Führerschein machen kann!- weil der Rechtspfleger, der die Sache verbockt hat, gerade im Urlaub ist und die Vertretung etwas besser aufpasst!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#34
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Wäre es mein Sohn, ich würde ihn ein Fahrrad kaufen (lassen). Wenn er keine 2 Wochen Geduld hat, ist er einfach noch nicht soweit.
Was für ein Glück, dass nicht mehr passiert ist. Kler, das kann auch mit Führerschein passieren. Aber wenn der Sohnemann glaubt, dass die Strassenverkehrsordnung eine Kann-Vorschrift ist, dann s.o.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#35
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Hallo,
so viele Vermutungen hier zu diesem Thema. O.k. ich habe auch keine Ahnung. Aber Frag doch einfach einen RA, dürfte für schmales Geld zu machen sein, jedenfalls billiger als irgendwelchen negativen FOlgen egal welcher Art ausbaden zu müssen. Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
#36
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Ich habe schon gestern Abend einen sehr guten Tip per PN/Telefon bekommen und werde ihn weiterleiten.
Da das Strassenverkehrsamt Akteneinsicht bekommen wird wird es eh auffallen... also lieber gleich freiwillig melden, macht dann auch einen besseren Eindruck.
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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#37
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Zitat:
nein .....
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#38
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Zitat:
Ein Beitrag von Dir .... ich habe 1986 nach 4 Jahren Besitz meinen Führerschein verloren. Charakterlich nicht geeignet zum führen eines PKW´s. Für die Dauer von 18 Monaten. Dann bin ich 10,5 Jahren in Hamburg ohne Führerschein unterwegs gewesen. Als normal Beruftätiger jeden Tag und oftmals auch Nachts. 1997 wurde ich von Freunden quasi gezwungen ihn neu zu machen, was in einer Ferienfahrschule in Bad Oldesloe innerhalb von 2 Wochen gelang. Jetzt hüte ich ihn wie einen Augapfel. Gruß Michael __________________ Sorry musste sein |
#39
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FS
Die Nummer mit der Staatsanwaltschaft muss nicht gleichsam eine gewünschte Reaktuion des Strassenverkehrsamtes bewirken. Das heisst, die haben Ihren eigenen Spielraum, den sie auch ausschöpfen werden, wenn Dumbo nen Antrag stellt.
Aufrecht ranzugehen ist schon der bessere Weg, besonders, weil es belohnt wird. Hauptsache das Strassenberkehrsamt erfährt davon. Winke-Winke! |
#40
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Zitat:
Ich weiß nicht ob es als Grund ausreicht, aber ich war seinerzeit 24 Jahre alt. Sicherlich im Kopf noch nicht ganz ausgewachsen. Ich will es nicht schön reden, aber damals war ich halt so. Heute bin ich auch sauer wenn jemand angenuckeltAuto fährt. Oder bis zu 1 Meter hinten drauf fährt. Meine mutter z. B. macht solche Sachen nicht, also liegt es nicht an den Familiengenen. Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#41
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Zitat:
Gruß Ingo
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#42
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Naja Michael,
sei dir mal bewusst, daß du in einem öffentlichem Forum eine Straftat nach § 21 StVG zugibst, wo mann mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden kann. Dein Glück nur, dass das seit 2000 verjährt ist. Schönes WE Wolfgang |
#43
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Einige "Straftaten" waren auch erst viel später verjährt. Ich hätte es nicht öffentlich gemacht wenn ich nicht von der Straffreiheit gewusst hätte.
Wie gesagt, es ist keine Sache auf die ich Stolz war oder bin. Was mich nur wundert ist, wie leicht es mir seinerzeit gemacht wurde. Unzählige Kontrollen habe ich, aufgrund von Unwissen, mangelndes Interesse und/oder Unfähigkeit unbeschadet überstanden. Heute schüttele ich den Kopf über die dreistigkeit von damals. Es soll nie wieder vorkommen. Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. Geändert von Mallorca Michael (24.07.2009 um 12:29 Uhr) Grund: zu früh gedrückt |
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