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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #21  
Alt 18.01.2004, 17:24
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Hallo bin bei BAVARIA versichert und zahle Kasko 40% Schadenfreiheitsrabatt jedes Jahr 10 % max 4 Jahre Vers. Summe 18000 Euro 188,00 Euro Jahr und Kasko 105,10 Euro Trailer ist mit Versichert.
6 Wochen im Jahr Fahrtgebietswechsel Z.B. Kroatien inbegriffen.
Gruß Doc.
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  #22  
Alt 18.01.2004, 17:29
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Trailer oder Anhänger Vers.
Solltest du mit angehängten Anhänger einen Unfall verursachten zahlt die Kasko des Zugfahrzeuges.
Wenn du Ihn mit der Hand rangierts und wo aneckst zahlt die Anhängerkasko. Bei der Anhängerkasko hast du immer 100 % es gibt keinen SFR

Doc.
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  #23  
Alt 18.01.2004, 21:09
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Standard Re: Versicherung für Sportmotorboat

So, ich glaube ich muss jetzt doch mal was dazu schreiben, obwohl ich ja leider nicht zum Kreis der Sportsfeunde zähle
Zitat:
Zitat von Ralph aus Essen
Hallo Sportsfreunde, (nicht Versicherungsmakler etc.)

Bevor hier alle möglichen Spekulationen aufkommen, füge ich die Gesetze bzw. die Versicherungsbedingungen dazu.

Das Wichtigste zusammengefasst könnt Ihr unter
http://www.prosecura.de/aktuell/arch...ll_11_2003.pdf
nachlesen.

§ 7 STVG (Straßenverkehrsgesetz) / Anhänger
Die Neufassung des Gesetzes begründet eine gesamtschuldnerische Haftung der Halter des ziehenden Fahrzeuges und des Anhängers. In Zukunft wird der Geschädigte bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespannes ereignen, sowohl den Halter des Anhängers als auch den des ziehenden Fahrzeuges auf Schadenersatz in Anspruch nehmen können. Die Haftungserweiterung knüpft nicht an die Zulassungs- bzw. Versicherungspflicht der Anhänger an, sondern lediglich daran, ob der Anhänger dazu bestimmt ist, von Kraftfahrzeugen mitgeführt zu werden. Der Halter des Anhängers ist somit auch für sich lösende oder für abgestellte Anhänger verantwortlich. Er kann sich aber entlasten, wenn der Unfall unvermeidbar war.
Die Haftpflichtversicherung des Anhängers muss jetzt auch in bestimmten Fällen eintreten, in denen der Anhänger mit dem Fahrzeug verbunden war (z.B. nur der schadenverursachende Anhänger wird ermittelt). Eine Umgehung der SFR-Rückstufung für die Versicherung des ziehenden Kfz werden die Versicherer durch entsprechende Änderung der Bedingungen ausschließen: sofern die Leistung zunächst über die Haftpflichtversicherung des Anhängers erbracht wurde, erfolgt anschließend entsprechend dem Verursachungsanteil ein Regress beim ziehenden Fahrzeug, so dass dort eine SFR-Belastung erfolgt.
Viele Anhänger unterliegen weder den Vorschriften über das Zulassungsverfahren noch der Versicherungspflicht. Hierzu zählen insbesondere
· land- und forstwirtschaftliche Anhänger (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) und
· Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Bootsanhänger) oder Tieren zu Sportzwecken (z.B. private Pferdeanhänger), sofern diese Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden.


Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
§ 10 a Versicherungsumfang bei Anhängern
(1) Die Versicherung des Kraftfahrzeuges umfaßt auch Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder der sich während des Gebrauchs von diesem löst und sich noch in Bewegung befindet. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner des Anhängers. Schäden der Insassen des Anhängers sind bis zur Höhe der Grundversicherungssumme eingeschlossen.
(2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Die Haftpflichtversicherung des Anhängers umfaßt nur Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden, wenn er mit einem Kraftfahrzeug nicht verbunden ist oder sich von dem Kraftfahrzeug gelöst hat und sich nicht mehr in Bewegung befindet, sowie Schäden, die den Insassen des Anhängers zugefügt werden. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner des Kraftfahrzeuges.
(3) Als Anhänger im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Auflieger sowie für die Anwendung des Absatzes 1 auch Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Quelle: GDV



Gruß
Norman

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  #24  
Alt 19.01.2004, 13:28
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Standard Re: Versicherung für Sportmotorboat

Zitat:
Zitat von blaue-elise
.....
§ 7 STVG (Straßenverkehrsgesetz) / Anhänger
...


Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
§ 10 a Versicherungsumfang bei Anhängern

....
danke,
nun isses deutlich geworden

die amerikanisierung geht weiter.
weg von einer klaren verschuldenshaftung und
hin zu einer matschig-moralischen gefährdungshaftung.

le loup
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  #25  
Alt 19.01.2004, 13:33
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Zitat:
Zitat von Dr.Excel
Trailer oder Anhänger Vers.
Solltest du mit angehängten Anhänger einen Unfall verursachten zahlt die Kasko des Zugfahrzeuges.
Wenn du Ihn mit der Hand rangierts und wo aneckst zahlt die Anhängerkasko. Bei der Anhängerkasko hast du immer 100 % es gibt keinen SFR

Doc.
KREIIISCH !!!

die kaskoversicherung bezieht sich auf eine versicherte sache und den schaden an dieser.

du meinst die haftpflichtversicherung.

le loup
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  #26  
Alt 19.01.2004, 13:47
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Zitat:
Zitat von Ebro Skipper
Sollte aber im abgekuppelten Zustand etwas passieren, so muß man hierfür eine seperate Haftpflicht für den Trailer haben.
Sag ich doch !
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #27  
Alt 19.01.2004, 14:03
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Zitat:
Zitat von Ebro Skipper
Zitat:
Zitat von Ebro Skipper
Sollte aber im abgekuppelten Zustand etwas passieren, so muß man hierfür eine seperate Haftpflicht für den Trailer haben.
Sag ich doch !
Stimmt.
Aber leider nicht mehr nur dann, sondern aufgrund der neuen Gefährungshaftung auch, wenn der Anhänger angekuppelt ist, aber ein Unfall z.B. ausschliesslich dem Anhänger zuzuordnen ist.
Nehmen wir als Beispiel mal den geplatzten Anhängerreifen.
Auto kann nichts dafür, Anhänger ist allein Verursacher des Unfalls.
In diesem Fall trifft die Schuld aus der Gefährdungshaftung heraus den Halter des Anhängers (muss nicht mal der Fahrer des ziehenden PKW sein) und somit sollte auf jeden Fall eine Anhängerversicherung bestehen.

Mein Tipp:
Schaut Euch Eure Bootshaftpflichtverträge einmal genau an und sollte der Anhänger nicht separat aufgeführt sein, unbedingt eine extra Trailerversicherung bei Eurem KFZ-Versicherer abschliessen.

Gruß
Norman
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  #28  
Alt 19.01.2004, 16:09
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Warum einfach wenn es auch kompliziert geht.

War ganz interesant zu lesen.

Doc.
__________________
Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen
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  #29  
Alt 19.01.2004, 20:42
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Man lehrt doch nicht aus, immer was Neues.
Danke für die Infos
Gruß aus Minden.
Uwe
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  #30  
Alt 20.01.2004, 16:19
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Standard Re: Versicherungsbeiträge

Zitat:
Zitat von KWO
Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Werner Olderdissen
Da ahnt man nichts böses...
Kein Wunder, dass Du Dich anderswo rar machst.

Also, in diesem Sinne: Tach auch.

Wasserfeste Grüße,

HUF.
__________________
Konfuzius sagt: Auch die Augen sehen mit.
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  #31  
Alt 20.01.2004, 16:45
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Mein Tipp:
Sollte der Anhänger nicht separat aufgeführt sein, unbedingt eine extra
Trailerversicherung bei Eurem KFZ-Versicherer abschliessen.
Ich versteh die Aufregung um eine separate Haftpflichtversicherung für
einen Bootsanhänger sowieso nicht so ganz. Wir reden hier von einer
Prämie von 2 - 3 Euro im Monat. Ein einziger Schaden in 100 Jahren ist
wahrscheinlich teurer als die gesamten Prämien.

Für's Boot werden handgklöppelte Scheuerleisten, selbstgestrickte
Fendersocken mit Monogramm und goldene Captains-Mützen-Kordeln
gekauft, aber wehe, man soll 30 Euro für Versicherungsschutz ausgeben...

Wasserfeste Grüße,

HUF.
__________________
Konfuzius sagt: Auch die Augen sehen mit.
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  #32  
Alt 20.01.2004, 20:48
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Hab den Thread jetzt nicht gelesen, also nicht steinigen wenns schon erwähnt wurde.:
Viele Bootsversicherungen, so auch meine, deckt den Anhänger in jeder Situation ab!
Zitat:
8.Trailer
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten eines Trailers, sofern nicht versicherungspflichtig nach StVZO.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #33  
Alt 20.01.2004, 20:55
loddar loddar ist offline
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"...sofern nicht versicherungspflichtig nach StVZO."

ist das nicht genau jetzt der Fall und die Bootshaftpflicht zahlt nicht mehr für den Händer.

Lothar
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  #34  
Alt 20.01.2004, 21:17
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nein, denn nach der StVzO sind Trailer nicht versicherungspflichtig geworden * (im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Anhängern die schon immer auch versicherungspflichtig waren.

* der Gesetzgeber hat nur die Haftung des Halters und des Führers erweitert aber keine Versicherungspflicht eingeführt
__________________
Charly
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  #35  
Alt 20.01.2004, 22:56
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Zitat:
Zitat von Bernd
Hab den Thread jetzt nicht gelesen, also nicht steinigen wenns schon erwähnt wurde.:
Viele Bootsversicherungen, so auch meine, deckt den Anhänger in jeder Situation ab!
Zitat:
8.Trailer
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten eines Trailers, sofern nicht versicherungspflichtig nach StVZO.
Bernd
Hallo Bernd,

Mit der Kombination bist Du auf der sicheren Seite.
Aber "In jeder Situation" stimmt nur zum Teil. Denn die KFZ-Versicherung des Zugfahrzeugs hat noch immer Vorrang vor der Anhängerversicherung.
Das bedeutet, bei einem Unfall in angekuppeltem Zustand, oder ungewollt gelöstem und sich noch in Bewegung befindlichem Zustand, übernimmt die Haftung nach wie vor die KFZ-Versicherung des Zugfahrzeugs. Es sei denn, der Anhänger ist ausschliesslich und allein für den Unfall verantwortlich (z. B. geplatzter Reifen).
Es wird in diesen Fällen auch weiterhin eine Hochstufung in der KFZ Versicherung des Zugfahrzeugs erfolgen.
Also Vorsicht, eine Anhängerversicherung (egal ob separat, oder in der Bootshaftpflicht eingeschlossen) bedeutet nicht, dass man damit nicht mehr hochgestuft werden kann.

Nur zur Ergänzung:
Die Versicherungssumme in der Bootshaftpflicht ist in der Regel deutlich niedriger als die in der separaten Anhängerversicherung.

Meiner ist aber auch nur über die Bootshaftpflicht versichert.
Hatte übrigens letzten Sommer meinen ersten Schaden mit dem Anhänger. Allerdings in abgekuppeltem Zustand. Millimeterarbeit, ca. 0,5mm der obersten Lackschicht eines Opel Omegas abgeschabt.
Beim rangieren mit Tandemtrailer per Hand. Waren dann auch gleich 890 Europäer fällig. Da ist so ein Einschluss in der Versicherung schon ganz angenehm

Gruß
Norman
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  #36  
Alt 20.01.2004, 23:20
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
--------snip
Hatte übrigens letzten Sommer meinen ersten Schaden mit dem Anhänger. Allerdings in abgekuppeltem Zustand. Millimeterarbeit, ca. 0,5mm der obersten Lackschicht eines Opel Omegas abgeschabt.
Beim rangieren mit Tandemtrailer per Hand. Waren dann auch gleich 890 Europäer fällig. Da ist so ein Einschluss in der Versicherung schon ganz angenehm

Gruß
Norman

jaja
sowat ham mir meine kunden nach ausführlicher beratung vor ausführlicher schadensschilderung auch immer erzählt

ha ha

le loup
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  #37  
Alt 21.01.2004, 01:11
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Zitat:
Zitat von le loup
[jaja
sowat ham mir meine kunden nach ausführlicher beratung vor ausführlicher schadensschilderung auch immer erzählt

ha ha

le loup
Hä? Was für Kunden haben was weshalb erzählt?


Gruß
Norman
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