![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#21
|
||||
|
||||
![]()
Hallo bin bei BAVARIA versichert und zahle Kasko 40% Schadenfreiheitsrabatt jedes Jahr 10 % max 4 Jahre Vers. Summe 18000 Euro 188,00 Euro Jahr und Kasko 105,10 Euro Trailer ist mit Versichert.
6 Wochen im Jahr Fahrtgebietswechsel Z.B. Kroatien inbegriffen. Gruß Doc. |
#22
|
||||
|
||||
![]()
Trailer oder Anhänger Vers.
Solltest du mit angehängten Anhänger einen Unfall verursachten zahlt die Kasko des Zugfahrzeuges. Wenn du Ihn mit der Hand rangierts und wo aneckst zahlt die Anhängerkasko. Bei der Anhängerkasko hast du immer 100 % es gibt keinen SFR Doc. |
#23
|
||||
|
||||
![]()
So, ich glaube ich muss jetzt doch mal was dazu schreiben, obwohl ich ja leider nicht zum Kreis der Sportsfeunde zähle
![]() Zitat:
Bevor hier alle möglichen Spekulationen aufkommen, füge ich die Gesetze bzw. die Versicherungsbedingungen dazu. Das Wichtigste zusammengefasst könnt Ihr unter http://www.prosecura.de/aktuell/arch...ll_11_2003.pdf nachlesen. § 7 STVG (Straßenverkehrsgesetz) / Anhänger Die Neufassung des Gesetzes begründet eine gesamtschuldnerische Haftung der Halter des ziehenden Fahrzeuges und des Anhängers. In Zukunft wird der Geschädigte bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespannes ereignen, sowohl den Halter des Anhängers als auch den des ziehenden Fahrzeuges auf Schadenersatz in Anspruch nehmen können. Die Haftungserweiterung knüpft nicht an die Zulassungs- bzw. Versicherungspflicht der Anhänger an, sondern lediglich daran, ob der Anhänger dazu bestimmt ist, von Kraftfahrzeugen mitgeführt zu werden. Der Halter des Anhängers ist somit auch für sich lösende oder für abgestellte Anhänger verantwortlich. Er kann sich aber entlasten, wenn der Unfall unvermeidbar war. Die Haftpflichtversicherung des Anhängers muss jetzt auch in bestimmten Fällen eintreten, in denen der Anhänger mit dem Fahrzeug verbunden war (z.B. nur der schadenverursachende Anhänger wird ermittelt). Eine Umgehung der SFR-Rückstufung für die Versicherung des ziehenden Kfz werden die Versicherer durch entsprechende Änderung der Bedingungen ausschließen: sofern die Leistung zunächst über die Haftpflichtversicherung des Anhängers erbracht wurde, erfolgt anschließend entsprechend dem Verursachungsanteil ein Regress beim ziehenden Fahrzeug, so dass dort eine SFR-Belastung erfolgt. Viele Anhänger unterliegen weder den Vorschriften über das Zulassungsverfahren noch der Versicherungspflicht. Hierzu zählen insbesondere · land- und forstwirtschaftliche Anhänger (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) und · Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Bootsanhänger) oder Tieren zu Sportzwecken (z.B. private Pferdeanhänger), sofern diese Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) § 10 a Versicherungsumfang bei Anhängern (1) Die Versicherung des Kraftfahrzeuges umfaßt auch Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder der sich während des Gebrauchs von diesem löst und sich noch in Bewegung befindet. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner des Anhängers. Schäden der Insassen des Anhängers sind bis zur Höhe der Grundversicherungssumme eingeschlossen. (2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Die Haftpflichtversicherung des Anhängers umfaßt nur Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden, wenn er mit einem Kraftfahrzeug nicht verbunden ist oder sich von dem Kraftfahrzeug gelöst hat und sich nicht mehr in Bewegung befindet, sowie Schäden, die den Insassen des Anhängers zugefügt werden. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner des Kraftfahrzeuges. (3) Als Anhänger im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Auflieger sowie für die Anwendung des Absatzes 1 auch Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Quelle: GDV Gruß Norman ![]() |
#24
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
nun isses deutlich geworden die amerikanisierung geht weiter. weg von einer klaren verschuldenshaftung und hin zu einer matschig-moralischen gefährdungshaftung. le loup |
#25
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
die kaskoversicherung bezieht sich auf eine versicherte sache und den schaden an dieser. du meinst die haftpflichtversicherung. le loup |
#26
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
__________________
Gruß Jürgen ![]() Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#27
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Aber leider nicht mehr nur dann, sondern aufgrund der neuen Gefährungshaftung auch, wenn der Anhänger angekuppelt ist, aber ein Unfall z.B. ausschliesslich dem Anhänger zuzuordnen ist. Nehmen wir als Beispiel mal den geplatzten Anhängerreifen. Auto kann nichts dafür, Anhänger ist allein Verursacher des Unfalls. In diesem Fall trifft die Schuld aus der Gefährdungshaftung heraus den Halter des Anhängers (muss nicht mal der Fahrer des ziehenden PKW sein) und somit sollte auf jeden Fall eine Anhängerversicherung bestehen. Mein Tipp: Schaut Euch Eure Bootshaftpflichtverträge einmal genau an und sollte der Anhänger nicht separat aufgeführt sein, unbedingt eine extra Trailerversicherung bei Eurem KFZ-Versicherer abschliessen. Gruß Norman ![]() |
#28
|
||||
|
||||
![]()
Warum einfach wenn es auch kompliziert geht.
War ganz interesant zu lesen. Doc.
__________________
Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen |
#29
|
||||
|
||||
![]()
Man lehrt doch nicht aus, immer was Neues.
Danke für die Infos Gruß aus Minden. Uwe ![]() |
#30
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Kein Wunder, dass Du Dich anderswo rar machst. Also, in diesem Sinne: Tach auch. Wasserfeste Grüße, HUF.
__________________
Konfuzius sagt: Auch die Augen sehen mit. |
#31
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
einen Bootsanhänger sowieso nicht so ganz. Wir reden hier von einer Prämie von 2 - 3 Euro im Monat. Ein einziger Schaden in 100 Jahren ist wahrscheinlich teurer als die gesamten Prämien. Für's Boot werden handgklöppelte Scheuerleisten, selbstgestrickte Fendersocken mit Monogramm und goldene Captains-Mützen-Kordeln gekauft, aber wehe, man soll 30 Euro für Versicherungsschutz ausgeben... ![]() Wasserfeste Grüße, HUF.
__________________
Konfuzius sagt: Auch die Augen sehen mit. |
#32
|
||||
|
||||
![]()
Hab den Thread jetzt nicht gelesen, also nicht steinigen wenns schon erwähnt wurde.:
Viele Bootsversicherungen, so auch meine, deckt den Anhänger in jeder Situation ab! Zitat:
__________________
Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#33
|
|||
|
|||
![]()
"...sofern nicht versicherungspflichtig nach StVZO."
ist das nicht genau jetzt der Fall und die Bootshaftpflicht zahlt nicht mehr für den Händer. Lothar |
#34
|
||||
|
||||
![]()
nein, denn nach der StVzO sind Trailer nicht versicherungspflichtig geworden * (im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Anhängern die schon immer auch versicherungspflichtig waren.
* der Gesetzgeber hat nur die Haftung des Halters und des Führers erweitert aber keine Versicherungspflicht eingeführt
__________________
Charly |
#35
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Mit der Kombination bist Du auf der sicheren Seite. Aber "In jeder Situation" stimmt nur zum Teil. Denn die KFZ-Versicherung des Zugfahrzeugs hat noch immer Vorrang vor der Anhängerversicherung. Das bedeutet, bei einem Unfall in angekuppeltem Zustand, oder ungewollt gelöstem und sich noch in Bewegung befindlichem Zustand, übernimmt die Haftung nach wie vor die KFZ-Versicherung des Zugfahrzeugs. Es sei denn, der Anhänger ist ausschliesslich und allein für den Unfall verantwortlich (z. B. geplatzter Reifen). Es wird in diesen Fällen auch weiterhin eine Hochstufung in der KFZ Versicherung des Zugfahrzeugs erfolgen. Also Vorsicht, eine Anhängerversicherung (egal ob separat, oder in der Bootshaftpflicht eingeschlossen) bedeutet nicht, dass man damit nicht mehr hochgestuft werden kann. Nur zur Ergänzung: Die Versicherungssumme in der Bootshaftpflicht ist in der Regel deutlich niedriger als die in der separaten Anhängerversicherung. Meiner ist aber auch nur über die Bootshaftpflicht versichert. Hatte übrigens letzten Sommer meinen ersten Schaden mit dem Anhänger. ![]() Beim rangieren mit Tandemtrailer per Hand. Waren dann auch gleich 890 Europäer fällig. Da ist so ein Einschluss in der Versicherung schon ganz angenehm ![]() Gruß Norman ![]() |
#36
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
jaja ![]() sowat ham mir meine kunden nach ausführlicher beratung vor ausführlicher schadensschilderung auch immer erzählt ha ha le loup |
#37
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Gruß Norman ![]() |
![]() |
Themen-Optionen | |
|
|