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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #21  
Alt 12.11.2003, 10:19
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Standard Gültigkeit von alten S-Scheinen über 2008 hinaus

Leute, nun macht es doch bitte nicht unnötig kompliziert und interpretiert da nichts rein, was da auch nicht steht.

Ich kann die ganze Verordnung hin und her wälzen wie ich will. Ich finde da kein Wort darüber, daß die vor 2008 erworbene S-Scheine ihre Gültigkeit verlieren werden. Geht auch gar nicht. Der Gesetzgeber kann nicht einmal von ihm ausgestellte Befähigungszeugnisse rückwirkend für ungültig erklären. Stichwort "Besitzstandswahrung".

Einer hat hierzu ein Beispiel gegeben und ich möchte das um ein weiteres Beispiel ergänzen. Ich (als alter Daddy) erinnere mich noch, irgendwann Ende der 60er, Anfang der 70er wurde ab einem bestimmten Stichtag als Voraussetzung (Zusatzqualifikation) für den Erwerb eines Kfz-Führerschein der Besitz einer "Sofortmaßnahmen-" bzw. einer "Erste Hilfe Bescheinigung" vorgeschrieben. Da sind die Millionen vor diesem Stichtag ausgestellten Führerscheine auch nicht nachträglich ungültig geworden.

Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird!

Klaus-Werner Olderdissen
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  #22  
Alt 12.11.2003, 11:20
Ralph aus Essen Ralph aus Essen ist offline
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Da bin ich aber froh, als Newby, nicht unbedingt ein blöde Frage gestellt zu haben.
Hier nun der Link, hätte ich auch gleich anhängen können ,

http://www.sportseeschifferschein.de..._helgoland.htm

Mit Grüßen aus Essen

Ralph
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  #23  
Alt 12.11.2003, 11:27
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Hej Ralph...was ist das für ein Link? ... dachte es sei die entsprechende Verordnung. Schade...


Zitat:
Zitat von Marilena
Och Klaus-Werner, sei doch so nett, nicht in vollem Unfang...nur das Wesentliche. please

Ich versteh mich nicht so gut auf Gesetzestexte
und hab sicher auch nicht den richtigen gefunden. Frauen eben können nicht nur nicht einparken....tststs

Aber ansonsten denk ich, abwarten und Tee trinken.Wird alles nicht so heiß gegessen ...bis man sich die Finger verbrennt.

Marilena
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  #24  
Alt 12.11.2003, 11:34
Ralph aus Essen Ralph aus Essen ist offline
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Zitat:
Zitat von Marilena
Hej Ralph...was ist das für ein Link? ... dachte es sei die entsprechende Verordnung. Schade...

Auf dieser Seite habe ich den Hinweis gelesen und wollte nun von Euch wissen, was da dran ist ...
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  #25  
Alt 12.11.2003, 11:44
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Standard S-Scheine

Auch auf der Seite finde ich die Aussage: " Das heiß im Klartext: ab Januar 2008 werden die Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheins zwingend erforderlich sein; und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!"

Der erste Satz ist ja auch richtig, nur wo finde ich etwas darüber, daß die vor 2008 ausgestellten S-Scheine ohne Funkzeugnis ihre Gültigkeit verlieren wie hier von einigen behauptet wird? Ich finde auch nirgends etwas darüber, daß ich ein bestimmtes Funkzeugnis haben muß, wenn ich (jetzt oder später) raus fahre. Die S-Scheine sind nun mal freiwillige Scheine und keine Zwangsscheine. Ausnahme in der Traditionsschiffahrt, wo bestimmte S-Scheine vorgeschrieben sind, dieses hier aber in der Regel für keinen zutrifft bzw. das noch keiner für sich aufs Trapez gebracht hat (kommt jetzt aber bestimmt! ).

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #26  
Alt 12.11.2003, 11:56
Ralph aus Essen Ralph aus Essen ist offline
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Ich frage mich allerdings auch, ob ich so ein Funkzeugnis brauche, wenn ich gar kein Funkgerät habe?`
Das mag vielleicht ein wenig lebensmüde sein (ich würde es auch nicht tun), aber letztendlich mein Problem, oder?
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  #27  
Alt 12.11.2003, 12:04
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Zitat:
Auch auf der Seite finde ich die Aussage: " Das heiß im Klartext: ab Januar 2008 werden die Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheins zwingend erforderlich sein; und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!"
Na...wenn ich gegen geltendes Recht verstosse bedeutet das was?
Klaus-Werner, leider ich versteh deine Argumentation nicht.
Ein freiwilliger Schein ja, den man aber braucht wenn man z.B. Chartern will...

Marilena
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  #28  
Alt 12.11.2003, 12:16
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Standard Lerne lesen ohne zu klagen!

Da einige scheinbar doch Probleme mit der Seitenfindung über Suchmaschinen haben, hier ein Link zur "Sportseeschifferscheinverordnung":

http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SSSVOrd.html

Ich unterstelle mal, daß der dort abgedruckte Gesetzestext dem Original entspricht.

Bevor hier nach dem Lesen wieder einige mit "wenn und aber" kommen bitte ich Euch richtig zu lesen. Dazu gehört auch nichts aus dem Zusammenhang zu reissen und vor allen Dingen auch nicht die Überschrift (die sagt worum es sich dreht) zu vergessen!

Die Überschriften sagen ganz klar aus, daß es sich dabei um den "Antrag" und um die "Voraussetzungen zum Erwerb" (ab 01.01.2008) geht. Es steht mit keinem Wort etwas über bereits erworbene Scheine.

So, für mich ist die Sache abgeschlossen. Wer es einfach nicht begreifen will, dem ist auch nicht zu helfen und ich will ihn auch nicht zwingen. EOD für mich.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #29  
Alt 12.11.2003, 12:32
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Standard Einfach nur schrecklich!

Zitat:
Zitat von Marilena
Zitat:
Auch auf der Seite finde ich die Aussage: " Das heiß im Klartext: ab Januar 2008 werden die Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheins zwingend erforderlich sein; und ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS- bzw. SSS-Schein, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht!"
Na...wenn ich gegen geltendes Recht verstosse bedeutet das was?
Mich interessiert nicht was dort steht und was man da versucht den Leuten einzusuggerieren (das was Du blau hinterlegt hast). Mich interessiert und bindet einzig der Gesetzes- bzw. Verordnungstext und da habe ich just nochmals mit Link drauf hingewiesen.


Zitat:
Zitat von Marilena
Klaus-Werner, leider ich versteh deine Argumentation nicht.
Das tut mir echt leid. Aber so schwer ist das doch alles gar nicht zu begreifen.


Zitat:
Zitat von Marilena
Ein freiwilliger Schein ja, den man aber braucht wenn man z.B. Chartern will...
Wo steht das? Du kannst von Glück sagen, daß von Dir noch kein Vercharterer einen Deiner getragenen Schlüpfer verlangt hat! Das was der Vercharterer sehen möchte bzw. verlangt, das bestimmt dieser ganz alleine!!!! Er kann die Vercharterung sogar ohne Nennung von Gründen ganz ablehnen.

Jetzt sollte es aber wirklich reichen und auch der letzte sollte es endlich begriffen haben was da ab geht und wer das größte Interesse an den Falschinformationen hat.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #30  
Alt 12.11.2003, 12:36
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Geht das hier immer so ab ????
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Mit Grüßen aus Essen

Ralph

P.S. Ein Taucher, der nicht taucht, taugt nix ...
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  #31  
Alt 12.11.2003, 12:47
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Zitat:
Zitat von Ralph aus Essen
Ich frage mich allerdings auch, ob ich so ein Funkzeugnis brauche, wenn ich gar kein Funkgerät habe?`
Das mag vielleicht ein wenig lebensmüde sein (ich würde es auch nicht tun), aber letztendlich mein Problem, oder?
Hallo Ralph,

der Besitz eines Funkzeugnisses ist nicht an den Besitz eines Funkgerätes gekoppelt. Auch nicht umgekehrt, daß für ein vorhandenes Funkgerät ein Funkzeugnis da sein muß.

Ein Funkzeugnis wird ausschließlich für die Benutzung (Inbetriebnahme) eines Funkgerätes gefordert.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #32  
Alt 12.11.2003, 12:56
Ralph aus Essen Ralph aus Essen ist offline
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Und wenn ich so ein Funkzeugnis machen will, wo kann ich das dann (möglichst preiswert) machen ?
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Ralph

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  #33  
Alt 12.11.2003, 13:16
Wolf
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Zitat:
Zitat von Ralph aus Essen
Geht das hier immer so ab ????
Naja, geht noch soeben....bis auf den Schlüpfer.

In einer NG, will keinen Namen nennen, wird grade jemand von einem Regular als asozialer Adressfälscher beschimpft, nur weil er in seiner e-mail-Adresse "no-spam" eingebaut hat.

Ich fahre gleich übrigens nach E- Rüttenscheid.
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  #34  
Alt 12.11.2003, 13:19
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Standard Google hilft!

Zitat:
Zitat von Ralph aus Essen
Und wenn ich so ein Funkzeugnis machen will, wo kann ich das dann (möglichst preiswert) machen ?
Schon gegoogelt? Ich hab das mal gerade gemacht und da ist ne ganze Ecke (Ausbildungsstätten, Ausbildungsmaterial usw.) bei rum gekommen.

Am preiswertesten ist das Selbststudium. Zumindest für die Theorie gibt es die amtl. Frage- und Antwortenkataloge im Web. Wenn Du da auswendig lernst hast Du zwar hinterher keine Ahnung, aber die besten Voraussetzungen zumindest den Theorieteil zu bestehen. Mit der Praxis, das solltest Du auch schon irgendwie gebacken bekommen. Um die Prüfungsgebühren, da kommst Du allerdings in keinem Fall herum. Ein klein wenig Geld mußt Du da doch schon investieren.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #35  
Alt 12.11.2003, 13:24
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Zitat:
Zitat von Wolf
Naja, geht noch soeben....bis auf den Schlüpfer.
Ich möchte nicht wissen, was da manchmal alles so für Ansinnen von den Vercharterern gestellt werden. Am Telefon nenne ich Dir gerne so einen MoboVercharterer, der aber auch jede Kundin (na ja, fast jede) in der Richtung anbaggert.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #36  
Alt 12.11.2003, 22:01
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22 Danke in 10 Beiträgen
Standard Re: be cool !

Zitat:
Zitat von Marilena
Schon heut kann man ohne SKS kein Schiff chartern, obwohl man diesen Schein nicht verpflichtend braucht.
Hallo Marilena

kann ich nicht wirklich bestätigen. Bisher hat mich noch kein Vercharterer (das waren Profis) nach dem SKS/BR gefragt. SBS-See ist Pflicht - ansonsten stand im Chartervertrag ein Passus, dass man für das Revier und das Boot die nötigen Erfahrungen mitbringt.

gruß
Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de
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