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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.09.2008, 12:49
TageDieb TageDieb ist offline
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Standard Straßenverkehr: Frage zur Vorfahrt

Hallo,

Situation wie auf dem Bild: Ein unbekannte Radfahrer () fährt auf der Vorfahrtsstraße, allerdings auf der linken Seite. Ein Auto (rosa) kommt entgegen und will geradeaus weiter.

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Vorfahrt.jpg
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ID:	102605

Wer hat da Vorfahrt? Muß man als Radfahrer den rechten Radweg benutzen?

Gruß
Mario
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  #2  
Alt 30.09.2008, 12:51
Benutzerbild von derbenny99
derbenny99 derbenny99 ist offline
Captain
 
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Standard

Ja, wenn auf der rechten Seite ein Radweg ist muss er diesen auch nutzen.
__________________
Gruß
Benny
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  #3  
Alt 30.09.2008, 12:52
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Ja, da auf beiden Seiten Radwege sind,
das ist eindeutig, es sei denn der Radfahrer ist ein Kind.
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  #4  
Alt 30.09.2008, 12:54
Autodachtrailer Autodachtrailer ist offline
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Standard Mithaftung

http://www.streifler.de/unfallschade...hrt-_2969.html


Dem Link entnehme ich, dass du dein Vorfahrtsrecht durch die falsche Fahrtrichtung nicht verlierst, aber unter Umständen trotzdem (mit-)haftbar bist.

Wer hat da Vorfahrt? -> der Radfahrer
Muß man als Radfahrer den rechten Radweg benutzen? -> ja
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  #5  
Alt 30.09.2008, 13:04
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Genau, das sind zwei unterschiedliche Sachen. Du könntest für das fahren auf der falschen Seite ein Bußgeld bekommen. Die Vorfahrtsregeln setzt dieser Umstand allerdings nicht außer Kraft. Vorfahrt ist Vorfahrt egal aus welcher Richtung.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #6  
Alt 30.09.2008, 13:25
Benutzerbild von Ebro Skipper
Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Genau, das sind zwei unterschiedliche Sachen. Du könntest für das fahren auf der falschen Seite ein Bußgeld bekommen. Die Vorfahrtsregeln setzt dieser Umstand allerdings nicht außer Kraft. Vorfahrt ist Vorfahrt egal aus welcher Richtung.
So würde ich auch denken.
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #7  
Alt 30.09.2008, 13:40
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
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...es gab/gibt in der Rechtsprechung genügend Urteile, die Fahrradfahrern lediglich eine Teilschuld geben, wenn sie auf der "verkehrten" Seite den Rad-/Fußweg benutzen. Als Autofahrer bist du bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer erstmal immer zweiter Sieger...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #8  
Alt 30.09.2008, 13:57
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html

Benutzung linker Radwege/"Geisterradler"

· Wer einen Radweg in der falschen Richtung befährt und dabei mit einem anderen Radfahrer zusammenstößt, muss selbst dann für zwei Drittel der Unfallfolgen haften, wenn der Entgegenkommende zu schnell und unaufmerksam gefahren ist (OLG Celle, Az. 14 U 149/01). [Mehr dazu ...]
· Das Vorfahrtsrecht eines Radfahrers bleibt auch bei verbotswidrigem Benutzen eines linken Radweges erhalten. Dies entschied das OLG Düsseldorf.
Weit verbreitet ist die Unkenntnis unter Radfahrern, daß Radwege nur in bestimmte Richtungen (Blickrichtung des Verkehrsschildes) freigegeben sind. Nur in die Richtung, in der das Verkehrsschild (Radfahrer auf blauem Grund) zu sehen ist, darf der Radweg von Radfahrern auch benutzt werden. Oftmals ist es so, daß gerade die Radfahrer, die einen Radweg in verkehrter Richtung benutzen, in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, da Kraftfahrer "in die falsche Richtung schauen". Die Frage, ob hierdurch der Radfahrer auch sein Vorfahrtsrecht verliert, wenn er einen Radweg auf der Vorfahrtsstraße in verkehrte Richtung benutzt, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten. So verneint das Oberlandesgericht Bremen (DAR1997, Seite 272 ff.) das Vorfahrtsrecht. Hingegen hat das Oberlandesgericht Hamm bereits in mehrfachen Entscheidungen das Vorfahrtsrecht bejaht. Nunmehr hat sich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm angeschlossen und gibt auch dem verbotswidrigfahrenden Radfahrer weiterhin das Vorfahrtsrecht (OLG Düsseldorf, NZV 2000, Seite 506).

· Ein Kraftfahrer missachtet die Vorfahrt des Radwegbenutzers, auch wenn dieser in die falsche Richtung fährt; der Radfahrer nimmt auf dem parallel verlaufenden Radweg dennoch an der Vorfahrt der Vorfahrtsstrasse teil. Zudem berücksichtigt das Gericht, dass der Kraftfahrer erst angehalten hat und den Radfahrer so im Vertrauen gewiegt hat, er werde die Vorfahrt achten.
Den Radfahrer trifft aber ein Mitverschulden von 1/3, weil er den Radweg in der falschen Richtung benutzt hat. Ergebnis: 2/3 Mitverschulden Kraftfahrer; 1/3 Radfahrer (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2004, Az. 24 U 118/03).
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  #9  
Alt 30.09.2008, 15:34
brmpfl brmpfl ist offline
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...ich fände es sinnvoll, erst einmal zu klären, ob der linke Radweg ggf. nicht auch beidseitig befahren werden darf/muss (Zusatzschild "Radfahrer frei", Zeichen 237, 241, 240).


Hajo
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  #10  
Alt 01.10.2008, 09:45
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
das fehlverhalten des radfahrers wird getrennt geahndet.
ist ähnlich wie mit dem rechtsüberholen . das fehlverhalten, permanent links fahren (ordnungswidrigkeit), berechtigt mich nicht, rechts zu überholen (straftat ???).

bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #11  
Alt 01.10.2008, 11:28
brmpfl brmpfl ist offline
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ich lese hier immer was von Fehlverhalten und Mitschuld.

Es ist doch gar nicht geklärt, ob ein Fehlverhalten und/oder demzufolge ggf. eine Mitschuld vorliegt.

Das ein Radfahrer auf dem linksseitigen Radweg unterwegs ist, sagt gar nichts aus.


Hajo
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  #12  
Alt 02.10.2008, 15:38
juelenzu juelenzu ist offline
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54 Danke in 48 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
ich lese hier immer was von Fehlverhalten und Mitschuld.

Es ist doch gar nicht geklärt, ob ein Fehlverhalten und/oder demzufolge ggf. eine Mitschuld vorliegt.

Das ein Radfahrer auf dem linksseitigen Radweg unterwegs ist, sagt gar nichts aus.


Hajo
Richtig!

Die Eingangsfrage war doch, wer Vorfahrt hat. Antwort: Radfahrer!

Weitere Frage, ob er den rechten Radweg benutzen muß. Antwort: Ja!

Jürgen
__________________
Die Sternenwelt kennt ihre Grenzen, die menschliche Dummheit nicht !
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  #13  
Alt 06.10.2008, 09:08
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Zitat:
Zitat von juelenzu Beitrag anzeigen
Die Eingangsfrage war doch, wer Vorfahrt hat. Antwort: Radfahrer!
Richtig!

Zitat:
Zitat von juelenzu Beitrag anzeigen
Weitere Frage, ob er den rechten Radweg benutzen muß. Antwort: Ja!
Falsch!
Denn:
Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
...ob der linke Radweg ggf. nicht auch beidseitig befahren werden darf/muss (Zusatzschild "Radfahrer frei", Zeichen 237, 241, 240).
Ich fahre z.B. beinahe täglich eine Strecke, wo eine beidseitige Benutzung des Radweges erlaubt/vorgeschrieben ist.


Hajo
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  #14  
Alt 06.10.2008, 09:14
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dieter dieter ist gerade online
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da bei uns regelmässig durch mehrere Straßeneinmündungen in die Hauptstraße mit beiderseitigen Radweg unfälle passieren, auch ein reintasten nicht verhindert, dass dir ein Radfahrer über die Haube springt, habe ich dazu direkt bei der Polizei nachgefragt,

Hier wurde mir klar mitgeteilt, dass im Falle eines Radweges auf beiden Seiten, die Radfahrer die jeweilige Seite in Fahrtrichtung benutzten müssen.... fährt er gegen die Fahrtrichtung, kostet es 10 EUR ...
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #15  
Alt 06.10.2008, 09:43
TageDieb TageDieb ist offline
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Der Radweg ist nur in eine Richtung ausgeschildert, also muß wohl der rechte benutzt werden...

Gruß
Mario
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  #16  
Alt 06.10.2008, 14:27
brmpfl brmpfl ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
da bei uns regelmässig durch mehrere Straßeneinmündungen in die Hauptstraße mit beiderseitigen Radweg unfälle passieren, auch ein reintasten nicht verhindert, dass dir ein Radfahrer über die Haube springt, habe ich dazu direkt bei der Polizei nachgefragt,

Hier wurde mir klar mitgeteilt, dass im Falle eines Radweges auf beiden Seiten, die Radfahrer die jeweilige Seite in Fahrtrichtung benutzten müssen.... fährt er gegen die Fahrtrichtung, kostet es 10 EUR ...
Die Radwege sind beidseitig für beide Richtungen freigegeben?


Hajo
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  #17  
Alt 06.10.2008, 15:22
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Darf ich mich mit einer ähnlich doofen Situation hinzugesellen...

Fahre mit meinem kleinen Auto und Anhänger aus dem Hof im Wenigeralsschritttempo auf die stark befahrene zweispurige Hauptstraße zu.

Achte immer auf Fußgänger von beiden Seiten, rechts reicht der Abstand zum Nachbarhaus, einen Fußgänger zu bemerken wenn er um die Ecke kommt, bei normalem Schrittempo.
Bleibe so stehen, daß Fußgänger noch vorne vorbei gehen konnten.

Entscheide dann und fahre ... plötzlich von rechts Bremsengequietsche und Flüche.
Ein Radfahrer ist mir fast in den Anhänger gerast, am Bürgersteig und gegen die Fahrtrichtung.
Da ich mit dem Anhänger ums Eck gelenkt sowieso nicht schnell rum komme und der Radfahrer, wenn überhaupt, im Anhänger gelandet wäre, sollte man meinen der war blind ...

Nichts desto ... ich denke auch ich hätte da eine Teilschuld bei einem Unfall zu tragen gehabt.
Es gab zwar genug Zeugen, am Bürgersteig rechts, die sich wohl durch das rasende Zweirad erschreckt hatten, aber was ist schon eine Ordnungswidrigkeit gegen eine ernsthafte Verletzung.
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__________________
Gruß, Klaus

www.aluriverboat.de oder aktuell
http://www.mstuff.at/k_pages/aluriverboat/temp.htm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
... obwohl ich älter werde, versuche ich erwachsen zu bleiben ...

Geändert von hakl (06.10.2008 um 15:28 Uhr)
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  #18  
Alt 06.10.2008, 20:07
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Bei solchen Radfahrern Hänger auf, Radfahrer rein, Hänger zu und weg.

Alles weitere darf ich hier nicht schreiben

Und zum rechtlichen, ich würde davon ausgehen, daß Du ausreichend aufmerksam gewesen bist, niemanden behindert hast und der Radfahrer
wohl noch nicht zu sehen war, als Du rausgezogen bist.

Damit sehe ich den Radfahrer in der Schuld, selbst wenn er dort ordnungsgemäß auf einem Radweg gefahren wäre.

Ansonsten könntest Du keine Vorfahrtstrasse überqueren, es könnte ja ein Mopped mit 300+ ankommen, welches Du beim Anfahren noch gar nicht sehen konntest.

Michael
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  #19  
Alt 07.10.2008, 08:20
Autodachtrailer Autodachtrailer ist offline
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... und genau diese Unfallsituation nehmen Radfahrer her, um ihre widerrechtliche Nutzung der Straße zu rechtfertigen, weil es ja "auf dem Radweg viel zu gefährlich ist".

Ein bischen (mehr) Rücksicht wäre wohl vor allem auf Seiten der "unbelehrbaren" Radfahrer notwendig. Und damit meine ich nicht jene, welche sich an die geltenden Verkehrsregeln halten ...
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  #20  
Alt 07.10.2008, 09:13
brmpfl brmpfl ist offline
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Zitat:
Zitat von Autodachtrailer Beitrag anzeigen
... und genau diese Unfallsituation nehmen Radfahrer her, um ihre widerrechtliche Nutzung der Straße zu rechtfertigen, weil es ja "auf dem Radweg viel zu gefährlich ist".

Ein bischen (mehr) Rücksicht wäre wohl vor allem auf Seiten der "unbelehrbaren" Radfahrer notwendig. Und damit meine ich nicht jene, welche sich an die geltenden Verkehrsregeln halten ...
*gähn*,
über die "unbelehrbaren" Autofahrer wird, wahrscheinlich aus Schiss vor Abzug bei den Sympathiepunkten oder weil man die Verkehrsregeln ggf. selbst dann doch nicht so genau nimmt, kein Wort verloren.
Geht's gegen die gemeingefährlichen Radfahrer, werden dann Stammtischparolen zum Besten gegeben, bis der Arzt kommt.
Kleiner Einstieg zum Thema (Un-)Sicherheit auf Radwegen.


Hajo
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  #21  
Alt 07.10.2008, 09:26
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
über die "unbelehrbaren" Autofahrer
Nee, laß' mal, da war nicht Jörch das Problem, sondern die falsche Beschilderung
Auf Landstrassen hat 100 zu sein, nicht 70, nicht 60, nicht 50.
Nur, weil sich mal irgend so ein Trottel bei 73 rausgedreht hat,
wird die Allgemeinheit mal wieder gegängelt, bis der Arzt kommt

Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
Oh, mein polemischer Freund Sluka
Den hab' ich schon vor 10 Jahren so richtig lieb gewonnen.

Wo hast Du den denn ausgegraben? d.r.f, d.s.v oder gar d.e.b.m

Dass der jetzt schon außerhalb des Usenet zitiert wird, ist beängstigend

Michael

PS
Zu den Sympathiepunkten, ich baue mal eben welche ab:

Meiner Ansicht nach gehören Radfahrer auf abgesperrte Flächen, andere Sport- und Spielgerät Benutzer dürfen ja auch nicht auf der Strasse Tennis spielen oder Schlittschuh laufen
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Geändert von El.Almirante (07.10.2008 um 09:42 Uhr)
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  #22  
Alt 07.10.2008, 09:33
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dieter dieter ist gerade online
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..für mich subjektiv gesehen, gibt es ein Drittel mehr unbelehrbare Radfahrer als unbelehrbare Autofahrer ....
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dieter

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den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #23  
Alt 07.10.2008, 09:42
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
..für mich subjektiv gesehen, gibt es ein Drittel mehr unbelehrbare Radfahrer als unbelehrbare Autofahrer ....
Mag daran liegen, daß Autofahrer per Sanktionen zur Lernfähigkeit, alternativ nach einigen Fehlversuchen zum Radfahren gezwungen werden.

Dass Fehlverhalten von Radfahrern sanktioniert wird, ist ja nun eher die seltene Ausnahme.

Michael
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  #24  
Alt 07.10.2008, 10:59
Autodachtrailer Autodachtrailer ist offline
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
*gähn*,
*nemengeschmarrn*
Hajo
Fahren deine unbelehrbaren Autofahrer auch ohne Licht auf Radwegen?

Selten so 'nen Mist gelesen. Sorry, aber wahrscheinlich

BIST DU EINER VON IHNEN! Yieeek!!
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  #25  
Alt 07.10.2008, 12:42
brmpfl brmpfl ist offline
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Zitat:
Zitat von Autodachtrailer Beitrag anzeigen
Fahren deine unbelehrbaren Autofahrer auch ohne Licht auf Radwegen?
Nein, Autofahrer sind mit anderen Sachen beschäftigt:
Damit, damit oder auch damit.

Zitat:
Zitat von Autodachtrailer Beitrag anzeigen
Selten so 'nen Mist gelesen.
Noch größerer Mist ist u.a. hier zu finden.

Zitat:
Zitat von Autodachtrailer Beitrag anzeigen
Sorry, aber wahrscheinlich
BIST DU EINER VON IHNEN! Yieeek!!
Ja, ich bin einer von IHNEN. Ich fahre beinahe täglich Fahrrad.
Durch mich als Radfahrer ist bisher kein Autofahrer verletzt, gefährdet, behindert oder mehr als unnötig belästigt worden.

Im Gegenzug werde ich täglich durch überforderte Autofahrer gefährdet und hatte auch schon das Vergnügen, von einem Autofahrer übersehen und über den Haufen gefahren worden zu sein.

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