|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Boot für 22,50 bei Ebay?
Hai,
habe gerade von einem Bekannten gehört, das bei ipay ein Boot für 22,50 weggegangen sei, der Verkäufer hatte "vergessen" einen Mindestpreis anzusetzen... so soll es auch in einer Kölner Tageszeitung gestanden haben. Weiß einer mehr davon? Gruß Mario
__________________
Schöne Jroß us Kölle, Mario |
#2
|
||||
|
||||
Hi Mario,
das wird kein Knallerboot gewesen sein. Auch wenns Ebay ist, aber was vernünftiges kanns nicht sein.
__________________
Good Day To Be Alive, Sir
|
#3
|
||||
|
||||
...wenn bei ebay in der Kategorie Boot ein eingestellter Artikel für diesen Preis weggeht, dann kann es sich nur noch um Fragmente, die mit der ursprünglichen Definition "Boot" nichts mehr gemein haben, handeln, deren Besitzer sich die Entsorgungskosten spart.
__________________
Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
Wie blind muss denn sonst der Verkäufer gewesen sein?
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#5
|
|||
|
|||
ANGEBLICH soll das Boot ca. 12000 Euronen Wert gehabt haben... hab gedacht vielleicht weiß hier einer genaues...
__________________
Schöne Jroß us Kölle, Mario |
#6
|
||||
|
||||
Ups - das ändert dann die Sachlage!
Trotzdem dämlich vom Verkäufer. Ich würde aber das Teil ggf. nicht hergeben - oder muss ich zwingend? Da gibts sicherlich genügend Schlupflöcher
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#7
|
||||
|
||||
Zitat:
..dann aber nur, wenn´s in einer total falschen Katergorie eingestellt war. Und selbst dann hätten es die Profis rausgefiltert und sich gegenseitig auf einen "normalen" Marktpreis hochgeboten.
__________________
Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
...ich glaube, da wurde ein Vertrag geschlossen...da kommst du nur mit viel Glück und mindestens einem finanziellem blauen Auge raus...
__________________
Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#9
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Also Rechtlich gesehen MUSS er es für die 22,50 Eu abgeben. Vor Jahren hat doch mal ein Autohaus einen Neuwagen mit Wert von ca. 20K€ für ein paar Millchen abgeben müssen, da hat auch sein Klagen nicht geholfen. Man hört sowieso immer Kurioses, einer hat ne Luftgitarre versteigert, irgendein Volldepp hat darauf geboten und hat dann nen leeren Karton bekommen. Der Käufer dann schnell zum Gericht und wollte die Gitarre einklagen. Der Richter meinte: Sie haben doch genau das bekommen was Sie ersteigert haben - NIX. Wie gesagt, hab ich nur gehört...
__________________
Schöne Jroß us Kölle, Mario
|
#10
|
||||
|
||||
Wenn die Story stimmt, gibt es nur eine Möglichkeit - die 22,50 wurden versehentlich als Sofortkaufpreis angegeben und ein Käufer machte ganz fix das Gebot.
Alles andere passt nicht - Angebot und Nachfrage hätten den Preis (außer bei Schrott) über 22,50 gehoben, völlig egal was der Mindestpreis sagt. Ist doch völlig unglaubwürdig, dass niemand mitgeboten hat. Es gibt allerdings eine Betrugsmasche, bei der ein Angebot von einem Fake-Bieter mit einem irrationalen Gebot geblockt wird, aber das kann Ebay erkennen und den Kauf ungültig machen. Ich denke, sowas könnte dahinterstecken... http://dcrs-online.com/koelner-versteigert-luxus-jacht-fuer-2250-euro-bei-ebay-200831900
|
#11
|
|||
|
|||
Es gab mal den Fall einer Landmaschine im Wert von mehreren 100 Tsd EUR die für ca. 1500 EUR verkauft wurde. Auch hier hat der Käufer Recht bekommen. Hier handelte es sich aber um eine Versteigerung gegen Meistgebot.
|
#12
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Es kommt also auf den Willen des Verkäufers an. Ansonsten ist kein wirksamer Kaufvertrag zu Stande gekommen. Der Verkäufer könnte es z.B. angeboten haben, weil er eine fehlerhafte Eingabe in den Rechner getätigt hat. Das führt dann regelmäßig zur Unwirksamkeit. Wenn du mir versehentlich dein Boot vertraglich zusicherst und z.B. drei Nullen in einem schriftlichen Kaufvertrag vergessen hättest, wäre der Kaufvertrag ebenso unwirksam.
|
#13
|
|||
|
|||
Angeblich war der Eigentümer vor Gericht und hat verloren - muss das Boot für 22,50 hergeben und hat noch die ebay-Gebühren zu zahlen.
Es soll auch noch ein Not-AB dabei gewesen sein. Bootsgröße soll 6m gewesen sein - ein 21 Fuß Boot, zumindest war die Bootsbezeichnung mit 21. Er hat wohl den Mindetpreis vergessen und ist dann noch in Urlaub gefahren oder war zumindest auf Reisen und hat die Auktion vergessen. Gruß Frank |
#14
|
||||
|
||||
so sieht es aus,
"verträge" die auf einem irrtum aufbauen, sind anfechtbar und somit ungültig... wie schon geschrieben, wenn der verkäufer das boot nicht für 22,50euro sofort kauf einstellen wollte, sondern für 2250 €, dann ist dies ein irrtum, und somit ist der vertrag ungültig... was man nicht so alles in wirtschaftslehre lernt^^... anders würde es aussehen, wenn er kein mindestpreis eingestellt hat /wollte, und den startpreis bei einem euro ansetzte... dann war er theoretisch auch gewollt das boot für 1€ zu verkaufen... grüße, martin
__________________
|
#15
|
||||
|
||||
Hallo an Alle, DA IRRT Ihr aber gewaltig!!
Ebay bzw.Internetvertäge sind Rechtskräftig!! UND so hat ein Gericht entschieden (Kamm heute im TV) War übrigens eine sehr schöne Segeljacht ,Wert soll im 6 stelligen Bereich sein Pech für den Verkäufer Gruß Harald
__________________
Drehzahl braucht der Propeller |
#16
|
|||
|
|||
Die Verträge sind ja auch prinzipiell rechtskräftig. Aber wie bei jedem Vertrag kann wegen Irrtum angefochten werden. Wenn das Gericht keinen Irrtum sieht, dann kann es daran liegen, dass keine ausreichenden Irrtumsgründe vorgebracht wurden. Der Irrtum ist natürlich vom anfechtenden Vertragspartner zu begründen und zu beweisen.
|
#17
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Heiko |
#18
|
||||
|
||||
Hätte ich aber nicht durchgezogen....
|
#19
|
||||
|
||||
Die Schnäppchenkäufer siond in meinen Augen aber auch Arschlöcher, wenn sie das durchziehen.
Ich würde dem einen Tausi für die Blödheit abknöpfen und gut ist
|
#20
|
||||
|
||||
__________________
Gruß Albert |
#21
|
||||
|
||||
ne Jeanneau Sun Way 21 ^^...
ich sollte auch mal wieder auf schnäppchen jagd gehen
__________________
|
#22
|
||||
|
||||
in der letzten nacht in "info radio" (öffentlich rechtlich) einen kommentar gehört. es wurde von einer gerichtsverhandlung über dieses boot berichtet.
der ersteigerer hat recht bekommen. verkäufer hätte mindestgebot setzen müssen. |
#23
|
|||
|
|||
Man müsste die Auktion sehen um wirklich eine Aussage treffen zu können. Als Powerseller möchte ich meine Kollegen vor folgendem Trick warnen:
Nehmen wir das Boot für 22,50. 2 Stunden vor Auktionsende. Bieter 1 bietet 200 Euro. Das Boot steht jetzt bei 23,50. Jetzt kommt das Betrügergespann. Bieter 2 "vertippt" sich und gibt mal 24000 Euro ein. "Rechtlich" wollte der 2400 Euro eingeben. Sofort hinterher kommt der Bieter 3 und gibt 24001 Euro ein. Der Preis springt also von 22,50 auf 23,50 auf 201 und dann auf 24001 Euro. Andere bieten nicht mehr. Warum auch. Wer will schon für das Ding 24001 Euro bieten? Der Bieter 2 streicht jetzt sein Gebot. Das geht nur innerhalb 1 Stunde nach Gebotsabgabe, wenn die Auktion innerhalb 12 Stunden endet. Damit sind die 24000 gelöscht und Bieter 3 liegt mit 201 Euro vorne. Die Methode kann man vielfältig abwandeln. |
#24
|
||||
|
||||
kann man sein Gebot nicht nur vor Ablauf der letzten 24h streichen?
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#25
|
||||
|
||||
Ebay hat das schon mehrfach geändert. Hier der aktuelle Stand:
http://pages.ebay.de/help/buy/questions/retract-bid.htm (PaidLink)
|
|
|