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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #41  
Alt 23.10.2003, 15:00
kai kai ist offline
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Auch die genannten 7,5m sind falsch.
Sprinta Sport Segler,Mini Transats,Micros (und andere Seeracer ohne festes Klo/Pantry)brauchen nicht auf die Sig.Pistole zu verzichten ,wenn sie z.B. zur Nordseewoche fahren, ebensowenig die 6m Offshore Schlauchboote der Rettungsdienste.
Ich benötige zum Transport der Waffe (mit getrennt aufbewahrter Munition) nur die WBK.
Mir ist es nicht gelungen ,die Ausstellung eines Waffenscheins mit dieser Begründung zu erwirken.Haben die gelacht
In den skand. Ländern hat das Vorzeigen der WBK stets gelangt.Deklariert habe ich die Waffe noch nie
Mich wundert übrigens,das dem DSV die über das bloße Abschießen von Signalmunition wichtigen Verwendungsmöglichkeiten der Pistole Cal.4(nicht diese Kinderspielzeuge) nicht bekannt sind (Nein,ich meine nicht Eingeborene bedrohen)

Handbreit,kai
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  #42  
Alt 23.10.2003, 15:00
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apiroma apiroma ist offline
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Gerd, ein Tipp
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Karl-Heinz
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  #43  
Alt 23.10.2003, 15:12
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Kai,
dies kommt wie immer auf den Sachbearbeiter an.
Wenn diese selbst schießen, sehen die es u.U. lockerer, als wenn du einen Ultra-"Friedlichen" vor Dir sitzen hast, der womöglich nicht einmal je auf einem Boot (selbst bei Sonnenschein) war.
Nichts gegen diese Leute, aber sie können sich halt nicht so in die Lage denken. Von bestimmten Ausnahmen (Raum Düsseldorf) mal abgesehen.
Unsere Sachbearbeiter betrachten die 7m als Anhaltspunkt, ob jemand u.U. die Möglichkeit hat, eine Art Tresor einzubauen, bzw. darauf zu "wohnen". Auch sehen sie dies als eine Art "Eignung" für entsprechende Seegebiete an.
P.S. Wenn der Sachbearbeiter mit solchen Sprüchen kommt, hast du noch einen der "lockeren" Einstellung vor dir!!
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Karl-Heinz
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  #44  
Alt 23.10.2003, 15:33
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Zitat:
Zitat von apiroma
Waffenschein:
Berechtigt dich , die Sigpi am Mann/Frau in gebrauchsbereitem Zustand (ne Rakete im Rohr) in der Öffentlichkeit außerhalb deines umfriedeten Besitztums zu tragen.
Da das nicht gestattet ist, kann man auch für die SigPi Kal. 4 keinen Waffenschein bekommen. Das gilt auch für die SigPi ohne Rakete im Rohr.


Zitat:
Zitat von apiroma
@Signalraketen statt Sigpi:
Hast du vielleicht mal mit Tesa an eine Signalrakete eine Leine angeklebt?
Wie lange hat Sie gehalten, bevor die Leine im Abgasstrahl verbrannte?
Ich lach mich schlapp über Deine Aussage. In die Patrone kommst Du nicht rein und aussen am Gehäuse etwas ankleben bringt eh nichts, weil da auch nichts wegfliegt. Da brennt noch nicht einmal etwas weg.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #45  
Alt 23.10.2003, 17:09
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Hi Leuts,

ich les hier immer nur von Leuten, die seegängige Schiffe ihr eigen nennen.
Nun mal eine Frage:
Schwiegereltern besitzen solch ein Boot (15m ist die neue 11 die alte) und die haben auch eine SigPi an Bord.
Nun bekomme ich das schiff zum fahren.
Ich besitze alle nötigen SBF, Funk und Pyroschein. Wie bekomme ich als Charterer nun den nötigen Schein, damit die SigPi für Notfälle an Bord bleiben darf? Oder muss ich sogar eine eigene Kaufen un diese dann mitbringen, was aber wohl nicht geht, da ich kein Eigner, sondern Charterer bin?

wie das denn nu?

mit vielen ???? in den Augen

Pit
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Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #46  
Alt 23.10.2003, 17:18
Wolf
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Zitat:
Zitat von Pit
Hi Leuts,

ich les hier immer nur von Leuten, die seegängige Schiffe ihr eigen nennen.
Nun mal eine Frage:
Schwiegereltern besitzen solch ein Boot (15m ist die neue 11 die alte) und die haben auch eine SigPi an Bord.
Nun bekomme ich das schiff zum fahren.
Ich besitze alle nötigen SBF, Funk und Pyroschein. Wie bekomme ich als Charterer nun den nötigen Schein, damit die SigPi für Notfälle an Bord bleiben darf? Oder muss ich sogar eine eigene Kaufen un diese dann mitbringen, was aber wohl nicht geht, da ich kein Eigner, sondern Charterer bin?

wie das denn nu?

mit vielen ???? in den Augen

Pit
Hallo Pit, als Charterer wirst Du kaum eine Erlaubnis erhalten Dir eine eigene SigPi zuzulegen.
Lass Dir einfach den Schlüssel zum Schrank geben und im Notfall ballerst Du, was das Zeug hält.
Du kennst doch den Spruch, Not kennt kein Gebot!
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  #47  
Alt 23.10.2003, 17:18
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vorweg geschickt. Es ist durchaus möglich, dass eine Waffe zur Benutzung von zwei Personen eingetragen wird.

Der Pyroschein als solcher nützt dir gar nichts, sondern ist einfach nur mal Grundvorausetzung.

Als Charterer hast du es heute schwer, da gibt es verschiedene Verfahren mit unterschiedlichem Ausgang.

Also ganz pragmatisch, nicht ganz korrekt aber der einfachste Weg:

Die SP ist doch schon an Bord. Was willst du mehr. Hoffe dass du sie nie brauchst, aber ggfs weiß du wo sie ist.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #48  
Alt 23.10.2003, 19:05
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@kwo,
natürlich bekommst du einen WS, wenn du ein eigenes Boot besitzt.
Es kommt nur auf die Größe (mit Kajüte) an, sowie auf den Sachbearbeiter (Fachkenntnis).

Zu dem Ankleben:
genau zum Lachen ist dies, weil unmöglich.
Ich habe früher auch mal Modellraketen gebaut, auf dem Schießplatz konnte man ja experimentieren.
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Grüße
Karl-Heinz
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  #49  
Alt 23.10.2003, 19:30
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Standard Waffenschein vs. Waffenbesitzkarte

Zitat:
Zitat von apiroma
@kwo,
natürlich bekommst du einen WS, wenn du ein eigenes Boot besitzt.
Es kommt nur auf die Größe (mit Kajüte) an, sowie auf den Sachbearbeiter (Fachkenntnis).
...und wenn Du wer weiß was in welcher Größe auch immer besitzt, Du bekommst für die SigPi Kal. 4 keinen Waffenschein (WS), wohl aber eine Waffenbesitzkarte (WBK).

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #50  
Alt 23.10.2003, 21:14
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Aber selbstverständlich kann auch ein Charterer eine eigene SigPi haben! Datt Problem ist aber, dass die SigPi nur bekommt, wer einen begründeten Bedarf nachweisen kann. Der besteht nur auf dem Chartertörn. Dazwischen darft Du die Wumme nicht mal zu Hause haben, sondern muß sie bei einem zur Lagerung Berechtigten abgeben. Manche Waffenshops bieten das als Service.

Ich zitiere mal aus der Pyroprüfung:

Frage: Wie kann ein Wassersportler nachweisen, dass ein Bedürfnis für den Erwerb einer Signalpistole vorliegt?

Antwort: Durch genaue Angabe des Verwendungszwecks und durch Vorlage von Unterlagen, aus denen der Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs (Kaufvertrag, Chartervertrag, Versicherungspolice, Standerschein, Internationaler Bootsschein usw.) oder die Verwendung für Lehr- und Prüfungszwecke hervorgehen.

Daraus wird dann in der Praxis: Abgabe der Waffe nach dem Törn, weil dann ja das Bedürfnis erloschen ist. Obwohl - das wird möglicherweise regional unterschiedlich gehandhabt.

Gruß
Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

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  #51  
Alt 23.10.2003, 21:25
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das wird aber in der Praxis sehr verschieden ausgelegt. Manche Ämter geben die WBK an Charterer, andere nicht.
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  #52  
Alt 24.10.2003, 17:56
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@kwo,
bei meiner Antragsstellung bekam ich die Info, WS bei Länge über 7,5m möglich (Boot offen oder Kajüte).
Hatte leider damals kein Tonband dabei, sonst könnte ich dir entsprechende MP3 senden!!!
Grüße
K-H
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  #53  
Alt 24.10.2003, 18:24
Wolf
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
das wird aber in der Praxis sehr verschieden ausgelegt. Manche Ämter geben die WBK an Charterer, andere nicht.
Genau!
Einfach so, grade wer da hockt. Sind halt Sesselpuper und Dummköpfe drunter! Aber auch unter den Antragstellern.

Und das ist ja nicht nur bei Signalpistolen so, da könnte ich noch `ne Menge anderer Dinge aufzählen!




BTW
Nennt man auf Neudeutsch auch Behördenwillkür, kann man sich übrigens gegen wehren....
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  #54  
Alt 24.10.2003, 18:44
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KWO KWO ist offline
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Standard Schimpfworte

Zitat:
Zitat von Wolf
Sind halt Sesselpuper .....
Ich nenne sie Luvpinkeler.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #55  
Alt 24.10.2003, 18:44
FINNnix FINNnix ist offline
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Neueste Info dazu von der Waffenbehörde in Groß-Gerau. Für den Erwerb einer SigP. benötigt man seit dem 1.4.2003 eine "große" (was immer das heißt) Sachkundeprüfung die bei der Waffenbehörde nachgewiesen werden muß. Der Stempel im SportbootFS ist seit dem 1.4. Makulatur! . Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen normalen Waffen und einer SigP. Vom Antrag bis zum Erhalt einer WBK, sofern man den Nachweis erbracht hat, daß man befugt ist ( z.B.seegehendes Schiff) dauert es ca 6-8 Wochen. Hätte ich Esel die WBK vor dem 1.4. beantragt, wäre das ganze ein Klacks gewesen.
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Rolf
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  #56  
Alt 24.10.2003, 18:55
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Standard Makulatur?

Zitat:
Zitat von FINNnix
Für den Erwerb einer SigP. benötigt man seit dem 1.4.2003 eine "große" (was immer das heißt) Sachkundeprüfung die bei der Waffenbehörde nachgewiesen werden muß. Der Stempel im SportbootFS ist seit dem 1.4. Makulatur!
Versuch mal rauszukriegen was das ist, diese "große" Sachkundeprüfung. Das interessiert mich auch ganz brennend.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #57  
Alt 24.10.2003, 19:54
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Mich auch!
Immerhin hab' ich ja mit diesem Thread angefangen .....

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #58  
Alt 24.10.2003, 20:15
Wolf
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...und mich erstmal.
Ich wollte mich nämlich grade für diesen Befreiungsvermerk anmelden, der hat mir nullkommanix davon gesagt!

Das wäre ja ein Ding!
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  #59  
Alt 24.10.2003, 20:20
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Wie ja mittlerweile bekannt ist, stellt der Erwerb einer SigPi in Ösiland kein Problem dar.
Auch ich hab so ein Teil, nebenbei auch noch 14 FF-Waffen, 6 LW und netterweise einen WS.
Nur eins muß jedem klar sein: eine SigPi ist auf kurze Entfernung eine gefährliche Waffe.
Fehler in der Handhabung könnten hier füe andere fatale Folgen haben.
Hab´s mal an Gelantine probiert, mir wär da schon fast ein 9mm Durchschuß lieber...
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m.f.G.
Alex aus dem Ösiland

Humor ist wenn man trotzdem lacht...
.....Mitglied der VDCS....
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  #60  
Alt 24.10.2003, 21:10
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Standard Bullshit

Zitat:
Zitat von Wolf
...und mich erstmal.
Ich wollte mich nämlich grade für diesen Befreiungsvermerk anmelden, der hat mir nullkommanix davon gesagt!
Bleib mal cool. Mal sehen was dabei rum kommt. Ich habe (verunsichert durch den vielen Bullshit der hier von einigen geschrieben wurde) noch vorgestern den Sachbearbeiter bei der hiesigen Kreispolizei angerufen. Der, der auch die Stammkarte zu meiner WBK führt. Wir haben lange telefoniert und ich habe ihm richtig Löcher in den Bauch gefragt. Fazit: Bei der SigPi hat sich im Prinzip nichts geändert.

Du bist doch genau wie ich NRW. Frag doch mal bei Dir bei der Bullerei nach. Dann bist Du auch auf der sicheren Seite und nicht hier auf diese wilden Spekulationen angewiesen.

Gruß

Klaus
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