boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 21 bis 40 von 87Nächste Seite - Ergebnis 61 bis 80 von 87
 
Themen-Optionen
  #41  
Alt 15.10.2003, 11:02
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
Registriert seit: 27.01.2002
Ort: Lübeck - Krummesse / Holzwiek Tel. 04508/777 77 10
Beiträge: 21.853
Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.881 Danke in 15.619 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von Cyrus
Mit dem neuen umgeschriebenen EU Führerschein darf mal auch 2 Achsen ziehen.
Du wirfst das hier so mal eben nebenbei ein und keiner reagiert drauf, aber das finde ich sehr spannend. Laut http://www.fuehrerscheinklassen.de/ -> Klassen finde ich auch keine Einschränkung auf "einachsig" (wobei Tandemachse < 1m Einachser ist, ich weiß). Gibts jetzt demnächst zweiachsige Trailer mit lenkbarer Vorderachse?
Und - dürfen wir alten Klasse3-Umschreiber jetzt 7,49t-LKWs mit 11,5t-ZWEIACHS-Anhänger fahren?
Ja, schau mal auf Deinen neuen Führerschein... Da ist ein Anhänger mit zwei Achsen abgebildet...
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 15.10.2003, 11:30
Benutzerbild von Dirk
Dirk Dirk ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.02.2002
Ort: Kleinseenplatte
Beiträge: 2.941
Boot: Saga 27AC
Rufzeichen oder MMSI: Henriette
5.492 Danke in 1.745 Beiträgen
Standard

Hatten wir das Thema nicht schon mal?

Ich kann nur sagen:

Trailer Marke "Eigenbau": darf nicht am öffenlichen Straßenverkehr teilnehmen! Tageszulassung bzw. Kurzeitkennzeichen gibt es nur mit
TÜV und Betriebserlaubnis. Die "6 Km/h-Lösung" habe ich auch mal versucht, geht aber auch ohne "Betriebserlaubnis" nicht!
Einen Bootsbesitzer in der Marina hat es da mal arg getroffen: 2000 DM Geldstrafe wegen Bootsransport mit Eigenbautrailer!

Ich versuche gerade meinen neuen (alten) Trailer umzumelden, habe eine Betriebserlaubnis, eine Zulassung und einen Kaufvertrag. TÜV laut Zulassung 01-2003, nächste HU also 01-2005. Kann den Trailer aber nicht ummelden, weil ich den TÜV-Bericht vom Verkäufer nicht bekommen habe!
Die nette Auskunft der Zulassungsstelle: entweder TÜV-Bericht mitbringen oder machen sie einen neuen TÜV!

Ich habe ja sonst nichts zu tun...........


Gruss aus Meck-Pomm, der genervte Dirk
__________________
Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 15.10.2003, 11:51
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: FOUR WINNS 205 sd powered by OMC Cobra
Beiträge: 2.351
24 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Führerscheinklassen!

Schaut mal hier: http://www.verkehrsportal.de/board/i...c=170&hl=achse

Demnach sollte eine Beschränkung auf max 3 Achsen bis 12 to zGG nicht mehr gelten.
__________________
Gruß, Thomas
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 15.10.2003, 12:00
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von boatman
... da ich auch die entsprechenden Stellen in der STVO und STVZO gelesen habe, aber leider nicht in der Lage bin dieses entsprechend auszulegen. Ich gehe momentan davon aus, dass die Mehrheit der Beitragsschreiber der Meinung ist, bei 750kg ungebremst ist Schluss.
Es ist so, daß ich zeitlebens von Berufs wegen Gesetzestexte aus den Bereichen Schiffahrt und Straßenverkehr lesen und umsetzen mußte. In so fern habe ich da schon eine gewisse Übung und weiß auch was Sache ist. Was natürlich nicht heißt, daß ich da nicht vielleicht auch mal einen Fehler machen kann. Wegen der ständigen berufl. Übung tendiert das halt eben nur gegen Null.

StVO / StVZO:
Nur zur Erläuterung (hoffentlich kommt jetzt nicht wieder der Vorwurf des Klugscheissens oder was weiß ich). In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet man nur die Vorschriften wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat, also nur die Verkehrsregeln. In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) findet man die Bau- und Betriebsvorschriften (Ausstattung, Ausrüstung usw.) über die Fahrzeuge welche im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen. Die bisher enthaltenen Vorschriften über die am Straßenverker teilnehmenden Personen sind Anfang 1999 ins Führerscheinrecht und da in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eingeflossen

Du kannst nicht nur davon ausgehen, daß die Mehrheit der Beitragsschreiber von den 750 kg ausgeht, sondern auch der Gesetzgeber. Ich hatte das ja an Hand von 2 Beispielen aufgezeigt, weshalb das schon keinen Sinn macht diese Vorschrift nur an Krafträder und Personenkraftwagen zu knüpfen. Aber die Diskussion darum war ja eigentlich nur ein Nebenprodukt und hat ja eigentlich mit Deinem Hauptanligen nichts zu tun, da es sich da ja um einen Zweiachser handelt und diese in jedem Fall (bis auf besagte Sonderfahrzeuge wie z.B. "Güllewagen" und "Baumaschine") eine Bremse haben müssen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 15.10.2003, 12:39
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: FOUR WINNS 205 sd powered by OMC Cobra
Beiträge: 2.351
24 Danke in 14 Beiträgen
Standard

O.k., habs oben geändert.

Die Konsequenzen einer falschen Aussage in diesem Sinne sind hier tragbar und besser so als jemanden zu dem waghalsigen Vorhaben zu ermuntern!
__________________
Gruß, Thomas
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 15.10.2003, 12:53
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 26.01.2002
Ort: München
Beiträge: 3.266
Boot: 3255 Avanti Express
13.770 Danke in 4.150 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cyrus
Ja, schau mal auf Deinen neuen Führerschein... Da ist ein Anhänger mit zwei Achsen abgebildet...
Also bei mir steht da als Einschränkung L<=3, nachgeschaut: Anzahl Achsen kleiner 3. Und ich bin mir sicher bei dir auch
Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 15.10.2003, 13:16
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
Registriert seit: 27.01.2002
Ort: Lübeck - Krummesse / Holzwiek Tel. 04508/777 77 10
Beiträge: 21.853
Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.881 Danke in 15.619 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bernd
Zitat:
Zitat von Cyrus
Ja, schau mal auf Deinen neuen Führerschein... Da ist ein Anhänger mit zwei Achsen abgebildet...
Also bei mir steht da als Einschränkung L<=3, nachgeschaut: Anzahl Achsen kleiner 3. Und ich bin mir sicher bei dir auch
Bernd
Bernd Du hast Recht...

79 (C1E > 12.000 kg, L =< 3)

Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

siehe:
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fueh...recht-.388.htm
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 15.10.2003, 15:51
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.

So, will ich mal wieder die Kastanien aus dem Feuer holen (und mir Schläge einfangen), weil hier zu diesem Thema viel und vor allen Dingen wieder mal viel falsches geschrieben wurde, was letztlich nur durch Halbwissen einzelner entstanden ist.

Um es auf den Punkt zu bringen, die Anzahl der Achsen eines Anhängers spielen fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle (mehr). Nur aufpassen, hier lauern für die älteren Führerscheininhaber mehrere Fallen.

Das die Anzahl der Achsen keine Rolle mehr spielt ist nur bedingt richtig, weil das nur für Inhaber der neuen Fahrerlaubnisse (Scheckkarten-Führerscheininhaber) gilt. Bei den Scheckkarten gibt es nur noch die neuen Führerscheinklassen und nur da hat das Gültigkeit. Bei der alten Klasse 3 (bis 7,5 t zGM) waren immer die 3 Achsen als Grenze und im Rahmen der Besitzstandswahrung bleibt das auch so. Das ändert sich erst in dem Moment, wenn man den alten Klasse 3 in den Klasse B und BE (oder höher) eintauscht. Der neue Klasse B und BE gilt allerdings nur noch bis 3,5 t zGM. Man verschenkt also im Prinzip 4 t zGM. Muß man aber nicht. Man kann auch den neuen Führerschein mit den Klassen C1 und C1E beantragen und ist dann wieder bei seinen 7,5 t zGM. Allerdings bedeutet das auch wieder, daß man dann ab seinem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zum Doc muß, um sich auf Fahrtauglichkeit untersuchen zu lassen. Spätestens da kommen bei den ersten nämlich die Tränen. Wenn der Doc da nein sagt, ist nämlich gleich der ganze Führerschein weg. Es wird da (zu Recht) begründet und es ist tatsächlich nicht möglich und vertretbar, daß einer aus gesundheitlichen Gründen kein Kraftfahrzeug von 3,51 t zGM mehr fahren kann und darf, wohl aber noch ein Kraftfahrzeug mit 3,5 t zGM. So "ein bißchen Jungfrau" gibt es ja schließlich auch nicht.

Und bevor hier wieder von den Platzhirschen das große Meckern über meine Ahnungslosigkeit oder über mein angeblich besseres Wissen los geht, stelle ich mal einen Nachweis über meine Sachkunde ins Netz. Siehe http://www.schiffahrt.com/fls.html. Auch wenn ich hiervon nicht lange Gebrauch gemacht habe, meine letzte Fortbildung (neues Führerscheinrecht) auch schon 2002 gewesen ist, sollte der Fahrlehrerschein für alle Klassen als Qualifikationsmerkmal für meine Aussagen im Straßenverkehrsrecht wohl schon ausreichend sein.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 15.10.2003, 16:01
Benutzerbild von h-d
h-d h-d ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 07.03.2002
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.468
608 Danke in 406 Beiträgen
Standard Re: Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.

Zitat:
Zitat von KWO
... sollte der Fahrlehrerschein für alle Klassen als Qualifikationsmerkmal für meine Aussagen im Straßenverkehrsrecht wohl schon ausreichend sein.
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Schluss zulässig ist. Schließlich bildest du auch Sportbootfahrer aus und kennst dich mit der Kennzeichenregelung für Kleinfahrzeuge nicht aus.
__________________
Gruß Heinz-Dieter
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 15.10.2003, 16:10
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Re: Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.

Zitat:
Zitat von h-d
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Schluss zulässig ist. Schließlich bildest du auch Sportbootfahrer aus und kennst dich mit der Kennzeichenregelung für Kleinfahrzeuge nicht aus.
So ganz ohne noch einen Tritt hinterher zu geben, das schaffst Du auch nicht. Es geht hier ja schließ darum zur Hatz zu blasen, weniger um echte Hilfe und Information.

Du wirst mir jetzt aber sicher sagen, weshalb ich einem Sportbootbeginner das teure Flaggenzertifikat für Seeschiffe empfehlen soll, statt der preiswerteren Alternative der Zulassung bei seinem hiesigen WSA bzw. über (s)einen Verband.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
Mit Zitat antworten top
  #51  
Alt 15.10.2003, 16:41
Benutzerbild von h-d
h-d h-d ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 07.03.2002
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.468
608 Danke in 406 Beiträgen
Standard Re: Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.

Zitat:
Zitat von KWO
Du wirst mir jetzt aber sicher sagen, weshalb ich einem Sportbootbeginner das teure Flaggenzertifikat für Seeschiffe empfehlen soll, statt der preiswerteren Alternative der Zulassung bei seinem hiesigen WSA bzw. über (s)einen Verband.
Nein, das werde ich dir nicht sagen. Die Entscheidung für die zweckmäßigste Registrierung ist von mehreren Faktoren abhängig (insbesondere vom geplanten Fahrgebiet).

Aber ich halte gar nichts von deinen eindeutig falschen Informationen ("Du kannst beim BSH wohl ein Flaggenzertifikat erhalten, aber der Ansprechpartner für die Registrierung ist und bleibt das nächste Wasser- und Schiffahrtsamt oder ein Bootssport-Dachverband (z.B. DMYV, DSV)." " ... wo das Flaggenzertifikat überall gilt bzw. besser gesagt, wo es nicht gilt?").
__________________
Gruß Heinz-Dieter
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 15.10.2003, 16:42
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.

Zitat:
Zitat von KWO
geht, stelle ich mal einen Nachweis über meine Sachkunde ins Netz. Siehe http://www.schiffahrt.com/fls.html. Auch wenn ich hiervon nicht lange Gebrauch gemacht habe, meine letzte Fortbildung (neues Führerscheinrecht) auch schon 2002 gewesen ist, sollte der Fahrlehrerschein für alle Klassen als Qualifikationsmerkmal für meine Aussagen im Straßenverkehrsrecht wohl schon ausreichend sein.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Hätse mir nich zeigen brauchen, hätt ich auch so geglaubt!
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 15.10.2003, 18:10
Benutzerbild von Chaabo
Chaabo Chaabo ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: USA
Beiträge: 1.112
Boot: 2010 Malibu Response CB
954 Danke in 410 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dirk
...
Ich versuche gerade meinen neuen (alten) Trailer umzumelden, habe eine Betriebserlaubnis, eine Zulassung und einen Kaufvertrag. TÜV laut Zulassung 01-2003, nächste HU also 01-2005. Kann den Trailer aber nicht ummelden, weil ich den TÜV-Bericht vom Verkäufer nicht bekommen habe!
Die nette Auskunft der Zulassungsstelle: entweder TÜV-Bericht mitbringen oder machen sie einen neuen TÜV!

Ich habe ja sonst nichts zu tun...........


Gruss aus Meck-Pomm, der genervte Dirk
Hi Dirk,

Du musst nur herausfinden, wo und wann Dein Vorbesitzer die HU hat machen lassen. Dann ein Fax an die entsprechnde Stelle mit den Angaben und Du bekommst die HU-Bescheinigung in Kopie zugeschickt/gefaxt. Das akzeptiert auch die Strassenverkehrsbehörde!

Gruß

David.
__________________

Mit Zitat antworten top
  #54  
Alt 15.10.2003, 18:22
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von charlyvoss
Zitat:
Zitat von boatman
@Charly + @ KWO: Das unter "1." weiss ich nicht anders auszudrücken, da ich auch die entsprechenden Stellen in der STVO und STVZO gelesen habe, aber leider nicht in der Lage bin dieses entsprechend auszulegen. Ich gehe momentan davon aus, dass die Mehrheit der Beitragsschreiber der Meinung ist, bei 750kg ungebremst ist Schluss.
Thomas, kann durchaus so sein, [...] So häufig schau ich da nicht rein.
Ja ja, kann durchaus sein, aber dann solltest Du Dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, alles clean?

Du bist ja KWO jetzt mehrere Male mit Argumenten gekommen, welche widerlegt wurden. Auch mit "fast" Beleidigungen.
Einfach jetzt nur rausschleichen, nach dem Motto, kann ja sein, so geht´s nicht, Charly!

Meine Meinung!
Mit Zitat antworten top
  #55  
Alt 15.10.2003, 19:52
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2002
Beiträge: 3.571
1.824 Danke in 725 Beiträgen
Standard Re: ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von charlyvoss
Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von charlyvoss
Also der Wert 750 kg bezieht sich nur auf Krafträder und PKW für 1 Achsige ungebremste Anhänger (§ 42.2 StVZO). Hab aber nichts gefunden was man z.B. hinter LKW ziehen darf
Hi Charly,

ich hab in der Zwischenzeit auch mal nachgeschaut. So ganz richtig ist das auch nicht was Du schreibst. Die 750 kg beziehen sich in der Tat auf Einachsanhänger oder Angänger mit Doppelachse, wo es von Achsmittelpunkt bis Achsmittelpunkt weniger als ein Meter ist. Es ist aber unabhängig vom Zugfahrzeug, also auch von solchen Anhängern hinter LKW's und Bussen und nicht nur hinter Krafträder und PKW's.

Müssen wir also weitersuchen um ihm zu helfen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Hi KWO,

bitte hör auf mit solchen Behauptungen.

Im § 42 Abs. 2 heißt es wörtlich: " Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; ..... Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene remse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeug, aber nicht mehr als 750 kg betragen."

Hallo Wolf,

bitte lies Dir noch mal durch was KWO und ich hier geschrieben haben.
Du wirst feststellen, dass ich bereits bei meiner ersten Antwort -die 750 kg betreffend- gesagt habe, dass ich nur was über PKW und Kräder als Zugfahrzeug gefunden habe.

KWO sagt dann, das das nicht richtig ist was ich behaupte. Er hat nicht z.B.gesagt: "das was Du nicht gefunden hast hab ich -KWO- gefunden und es steht im § ..."

Ich hatte völlig richtig aus dem § 42.2 zitiert (ich habe danach ja den § fast komplett wörtlich abgeschrieben).
Deshalb, und aufgrund der fehlenden Begründung zu KWO´s Aussage: "so ganz richtig ist ...." hatte ich einen Ton angeschlagen der sicher etwas überzogen war.
Allerdings habe ich es auch nicht nötig -wie in einem anderen Thread geschehen- mich (versteckt) als Lügner hinstellen zu lassen.

In diesem Fall hätte ich einfach von KWO erwartet, dass er den oder die entsprechenden §§ zitiert. Dann wär doch alles klar gewesen und diejenigen die Zugriff auf die StVZO haben, hätten in Ruhe nachlesen oder nach eventuellen Ausnahmen suchen können.
Dies ist bisher noch in keiner Antwort erfolgt, und so ist auch meine ausweichende Antwort an Bootmann zu verstehen.

Und jetzt sag mir bitte noch welche meiner Aussagen widerlegt wurden (nicht welcher Aussage widersprochen wurde)?
__________________
Charly
Mit Zitat antworten top
  #56  
Alt 15.10.2003, 20:15
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2002
Beiträge: 3.571
1.824 Danke in 725 Beiträgen
Standard

noch etwas zu meinem Verhältnis zu KWO.

Es ist erst in 2 (verschiedenen) Beiträgen vorgekommen, dass ich KWO widersprochen habe.

Bisher fand ich zwar schon mal den Stil seiner Antworten nicht so berauschend, hatte aber keinen Grund seine Sachkunde anzuzweifeln.

In den beiden besagten Thread´s hatt er dann allerdings Behauptungen aufgestellt die im § ... stehen sollten. Ich hatte dann nachgeschaut, nichts entsprechendes gefunden und widersprochen. Auch da hat KWO nicht den Beweis mit entsprechendem Zitat des § angetreten sondern nur auf seine "Sachkunde" verwiesen.

Ich denke, dass hier viele Leute "sachkundig" auf einem/ihrem Gebiet sind. Aber wer möchte hier behaupten er sei unfehlbar?
__________________
Charly
Mit Zitat antworten top
  #57  
Alt 15.10.2003, 20:20
Fidi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

... mit jedem Tag meines Lebens erhöht sich zwangsläufug die Zahl derer, die mich mal am A ...... Wasser besuchen können.

Wenn "KWO" dabei ist ........ schau hier:

http://38046.rapidforum.com/topic=109989530374



Charly denk dir dein Teil .... es lohnt sich nicht.

"Gegen Dummheit kämpfen selbst die Götter vergebens."

Fidi
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 15.10.2003, 20:32
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Re: ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von charlyvoss
bitte lies Dir noch mal durch was KWO und ich hier geschrieben haben.
Du wirst feststellen, dass ich bereits bei meiner ersten Antwort -die 750 kg betreffend- gesagt habe, dass ich nur was über PKW und Kräder als Zugfahrzeug gefunden habe.

KWO sagt dann, das das nicht richtig ist was ich behaupte. Er hat nicht z.B.gesagt: "das was Du nicht gefunden hast hab ich -KWO- gefunden und es steht im § ..."
Ich denke schon das ich geschrieben hatte:

"Im zweiten Teil des Abs. 2 geht es darum, daß ungebremse Einachsanhänger ...blablabla..., aber nicht mehr als 750 kg haben dürfen. Nichts von einer Beschränkung dieser 750 kg max. Anhängelast von Einachsanhängern auf bestimmte Zugfahrzeuge wie z.B. Krafträder und Personenkraftwagen. Es gilt somit für alle ziehenden Kraftfahrzeuge unabhängig von der Bauart bzw. von der Zulassung."

"Diese Beschränkung von 750 kg für alle Zugfahrzeuge (also auch für Lkw's und KOM) mach in so fern schon Sinn, wie einige nach der Bauart wie Pkw's aussehende Fahrzeuge aus steuerlichen Gründen als Lkw zugelassen werden, oder aber der kleine 8 Sitzer Bully, der aus was weiß ich für Gründen eine Zulassung als Kraftomnibus hat."

Mußt Du wohl nicht mitbekommen haben.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
Mit Zitat antworten top
  #59  
Alt 15.10.2003, 20:35
Benutzerbild von KWO
KWO KWO ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 15.12.2002
Ort: Leopoldshöhe 51°00'03"N**008°42'00"E
Beiträge: 496
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fidi
Wenn "KWO" dabei ist ........ schau hier:

http://38046.rapidforum.com/topic=109989530374
Kannst Du ausser Gift verspritzen auch noch etwas anderes?

Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
Mit Zitat antworten top
  #60  
Alt 15.10.2003, 20:46
Fidi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

"KWO"

ich "verspritze" kein "Gift" !!!

Ich habe eingesehen, dass du alles besser weißt.

Hut ab - "Mr. Besserwisser" - ich bin nicht so schlau wie du .....

....und was kann man von einem Rindvieh Anderes erwarten als ein Stück Rindfleisch?

Fidi
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 21 bis 40 von 87Nächste Seite - Ergebnis 61 bis 80 von 87

Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:35 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2023, vBulletin Solutions, Inc.