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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 30.07.2008, 18:37
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Heute hat der räuige Sünder gestanden und der Schadenfall
wird wie es sich gehört über dessen Haftpflicht abgewickelt.

Das ich als Geschädigter hinterherlaufen, telefonieren und Beweise
erbringen muß ist ärgerlich, aber ich bin froh das es kein Vandalismus
ist (wie ich zunächst befürchtete)

Schwamm drüber...

Ach ja - passiert ist es bei diesem ungewöhnlich starken Ostwind der letzten Tage. Wurfleine beim Anlegen verpasst, in den Nachbarn (mein Boot) gerummst, "überall" geguckt, nix gefunden, na dann war wohl nix. Besuch war an Bord und alle wollten schnell nach Hause.

Dass mir der gelbe Fleck nicht aufgefallen ist, verstehe ich nicht (ich hatte
natürlich sofort beim Nachbarn am Stven geschaut - aber in der falschen Höhe )

Gruß
Lars

P.S. @Bernhard: Nein, ich werde nicht (übergangsweise) den Zustand von "sehr gut" auf "gut" ändern
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  #52  
Alt 31.07.2008, 22:52
Walroß Walroß ist offline
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Zum Glück sind nicht alle Leute auf der Welt unendlich böse und grottenschlecht.

Schön, daß Du wegen der Schramme nicht gleich einen Weltkrieg ausgerufen hast.

Matthias
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  #53  
Alt 01.08.2008, 11:53
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Zitat:
Zitat von Walroß Beitrag anzeigen
Zum Glück sind nicht alle Leute auf der Welt unendlich böse und grottenschlecht.

Matthias
... das gilt mit Sicherheit (wie in diesem Fall) für die Generation aus den 1930er bis 40er Jahren und nur mit geringer Wahrscheinlichkeit für die heutige Generation.

-> Mit dem Sittenverfall geht die Welt (nobel) zu Grunde.

MM
Lars

P.S. Norman, kannst Du bitte mal Dein Postfach (bis auf meine Nachricht) leeren? (Spaß gemacht)
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  #54  
Alt 01.08.2008, 12:56
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SUSISEARAY SUSISEARAY ist offline
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Hallo Lars
Ist ja dann doch noch einigermaßen gut ausgegangen.
Ich hoffe das du den Schaden schnell und zu deiner Zufriedenheit geregelt bekommst
Gruß Susi
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  #55  
Alt 01.08.2008, 19:42
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
...Da ich selbst kein Boot habe: gibt es bei Bootshaftpflichtversicherungen auch solche Schadensfreiheitsrabatte wie beim Auto? Das würde das üble Verhalten von Unfallflüchtigen ja irgendwie verständlich machen (wirtschaftlich verständlich, nicht moralisch).
Nein, bei Bootshaftpflichtversicherungen gibt es keinen SFR, deshalb ist auch völlig unverständlich einen Schaden an einem fremden Boot nicht seiner Versicherung zu melden, wenn man ihn verursacht hat.
Einen SFR gibt es bei Booten nur in der Vollkasko.

Gruß
Norman
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  #56  
Alt 14.08.2008, 08:05
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So, mitlerweile habe ich das Schreiben von der Haftpflichtversicherung des Verursachers:

" ... bitten wir Sie, im Rahmen des Kostenvoranschlages die Reparatur durchführen zu lassen.".

Soweit so gut

Es geht um 1.350 EUR, die die Werft kassieren wird (2 x Kranen, Transport in die Halle, 650 EUR für die eigentliche Rep. + MwSt...)

Wenn ich die Reparatur nun selbst durchführe und mit einem evtl. Wertverlust leben kann... ist es legitim, der Versicherung anzubieten,
mir einen bestimmten niedrigeren Betrag zu überweisen und gut?
(Die Versicherung hätte dann ja Geld gespart, und das müsste in deren Interesse sein...)

Wenn das gängige Praxis ist, welchen Betrag sollte ich anbieten?

Habt ihr Erfahrung?
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Gruß Lars
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  #57  
Alt 14.08.2008, 08:31
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Ich würde nicht der Versicherung einen Preis anbieten, sondern mir ein Angebot machen lassen für Selbstreparatur.

Gruß Dierk
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  #58  
Alt 14.08.2008, 08:58
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Flybridge Flybridge ist offline
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1. Bei Eigenreparatur wirst du die MwSt nicht erstattet bekommen. Evtl. erfolgt eine Minderung in Bezug auf den Arbeitslohn, da du den offiziellen ja nicht zahlen wirst. Du kannst aber noch eine Nebenkostenpauschale von 25 EUR geltend machen.

2. Bootsfahrerflucht ist nach dem StGB kein Straftatbestand, weil es nicht im STRAßENverkehr statt gefunden hat.

3. Deinem Stegnachbarn würde ich mal klipp und klar sagen, was er für ein Saftsack ist.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #59  
Alt 14.08.2008, 08:59
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Als Anspruchsteller hast du das Recht nach Kostenvoranschlag abrechnen zu lassen. Die MwSt und eventuelle Verbringungskosten werden jedoch nicht mehr erstattet, seit dem 01.08.2002, da diese nicht anfallen. Eine Kostenpauschale für Deine Aufwendungen (Briefe/Porto, Tel., etc.) in Höhe von 25 Euro kannst auch noch geltend machen.

Falls Du den Schaden selbst reparieren willst, schreib denen einfach, dass Du eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag wünscht. Kostenpauschale nicht vergessen!
Wenn du den Schaden repariert hast, Reparaturnachweis an die Versicherung schicken (inkl. Fotos), dann bekommst im Nachhinein auch die MwSt erstattet.
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  #60  
Alt 14.08.2008, 09:04
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...prinzipiell kannst du dir immer aussuchen, wie ein dir zugefügter Schaden erstattet wird. Entweder du bekommst die Reparaturkosten der Werkstatt bezahlt oder du kannst dir die Reparaturkosten auch auszahlen lassen.

Wenn du dir einen Kostenvoranschlag erstellen läst oder schon einen hast, dann reiche diesen bei der Versicherung ein und auf dem Fragebogen zum Schaden vermerkst du einfach, daß du dich auszahlen lassen willst. Meist ist irgendwo der Passus "...wohin soll die Entschädigung gezahlt werden..."
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #61  
Alt 14.08.2008, 09:12
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Zitat:
Zitat von **boland** Beitrag anzeigen

Falls Du den Schaden selbst reparieren willst, schreib denen einfach, dass Du eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag wünscht. Kostenpauschale nicht vergessen!
Wenn du den Schaden repariert hast, Reparaturnachweis an die Versicherung schicken (inkl. Fotos), dann bekommst im Nachhinein auch die MwSt erstattet.
Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie nachweislich auch angefallen ist.
Hast Du vorher ja auch schon richtig geschrieben, klingt in diesem Satz aber missverständlich.

Gruß
Norman
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  #62  
Alt 14.08.2008, 09:13
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...prinzipiell kannst du dir immer aussuchen, wie ein dir zugefügter Schaden erstattet wird. Entweder du bekommst die Reparaturkosten der Werkstatt bezahlt oder du kannst dir die Reparaturkosten auch auszahlen lassen.

Wenn du dir einen Kostenvoranschlag erstellen läst oder schon einen hast, dann reiche diesen bei der Versicherung ein und auf dem Fragebogen zum Schaden vermerkst du einfach, daß du dich auszahlen lassen willst. Meist ist irgendwo der Passus "...wohin soll die Entschädigung gezahlt werden..."
Danke für die Infos

Diesen Faden werde ich mal aufgreifen.
Ich bitte einfach um Auszahlung des Betrages bzw. der Entschädigung.
Mal sehen was kommt...
__________________
Gruß Lars
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  #63  
Alt 14.08.2008, 09:27
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von FreedomXL Beitrag anzeigen
Ich bitte einfach um Auszahlung des Betrages bzw. der Entschädigung.
Mal sehen was kommt...
Brauchst Dich nicht überraschen zu lassen, was kommt. Du hast nach §249 BGB Absatz 2 einen Rechtsanspruch auf das Geld.

http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html


Wie heißt das so schön? Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

Gruß
Norman
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  #64  
Alt 14.08.2008, 09:35
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XLars XLars ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
...

Wie heißt das so schön? Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

Gruß
Norman
Ich und das Gesetz ... zwei Welten prallen aufeinander
In diesem Fall bin ich mit der Gesetzeslage jedoch einverstanden.

Nochmals Danke!
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Gruß Lars
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  #65  
Alt 14.08.2008, 11:41
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Brauchst Dich nicht überraschen zu lassen, was kommt. Du hast nach §249 BGB Absatz 2 einen Rechtsanspruch auf das Geld.

http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html



Wie heißt das so schön? Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.

Gruß
Norman
Auch wenn es mich z. Zt. mal - glücklicherweise - nicht betrifft ... Danke für die Auskunft.
Woher weiß man so etwas? Man kennt doch nicht das BGB auswendig. Vor allem nicht, WO man suchen muß.
Vor einiger Zeit in einem Schadenfall, wußte unser ReA noch nicht einmal, wieviel km-Geld man beanspruchen kann, die man zur Schadensregulierung fahren mußte. Weil, ohne Schaden hätte ich ja keine Kilometer schruppen müssen. Vielleicht lag's aber auch daran, daß der ReA 'ne Pappnase war: Wir haben ihm das Mandat gekündigt...

Jürgen
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  #66  
Alt 14.08.2008, 11:50
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Zitat:
Zitat von elliot Beitrag anzeigen
Woher weiß man so etwas? Man kennt doch nicht das BGB auswendig. Vor allem nicht, WO man suchen muß.
Es soll Leute geben, die so etwas beruflich machen und sogar noch Boot fahren.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #67  
Alt 14.08.2008, 11:52
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Zitat:
Zitat von elliot Beitrag anzeigen
Auch wenn es mich z. Zt. mal - glücklicherweise - nicht betrifft ... Danke für die Auskunft.
Woher weiß man so etwas? Man kennt doch nicht das BGB auswendig. Vor allem nicht, WO man suchen muß.
... Jürgen
Tja, dafür haben wir ja unseren Norman (blaue-elise)
Also: "nicht verzagen - Norman fragen"
__________________
Gruß Lars
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  #68  
Alt 14.08.2008, 11:53
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Zitat von elliot Beitrag anzeigen
Woher weiß man so etwas? Man kennt doch nicht das BGB auswendig. Vor allem nicht, WO man suchen muß.
Ich wusste das, weil ich bruflich damit zu tun habe. Den genauen Gesetzestext findet man dann über Google, wenn man weiß wonach man suchen muss. Ich habe nur "Schadenersatz" und "Umsatzsteuer" eingegeben dann kam ein Hinweis auf den §249. Und da stand es dann auch schon.
Mit "Umsatzsteuer" und "BGB" wäre es aber wahrscheinlich genauso schnell gegangen.

Gruß
Norman
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  #69  
Alt 14.08.2008, 11:54
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Zitat von elliot Beitrag anzeigen
Woher weiß man so etwas? Man kennt doch nicht das BGB auswendig. Vor allem nicht, WO man suchen muß.
Es gibt wie in allen Bereichen des Lebens Fachidioten...hihi...
In diesem Falle im Bereich der Versicherungsbranche
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